Datum: 05.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024
3 Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, Brünnsteinstr. 22, Fl.Nr. 1002/18, Gemarkung Niederaudorf
4 Bauantrag zur energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses, Anbau von Balkonen und Neubau eines Pelletlagers, Bad-Trißl-Str. 59 b, Fl.Nr. 262/1, Gemarkung Oberaudorf
5 Bauantrag zu Abriss des bestehenden Wintergartens mit anschließendem Neubau, Alpenweg 29, Fl.Nr. 49/17, Gemarkung Niederaudorf
6 Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
7 Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf
8 Erweiterung des Bauhofgebäudes: Vergabe Gewerk 03 Zimmererarbeiten
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 05.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Ein-wände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 20.02.2024 ist somit genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, Brünnsteinstr. 22, Fl.Nr. 1002/18, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 16.01.2024 wurde genannter Bauantrag zurückgestellt, da nach Ansicht des Gremiums aufgrund fehlender Angaben eine Beurteilung nicht möglich war und der geplante Carport nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprach. Nach Rücksprache mit den Bauherren wurde nun der Carport verkleinert und mit Satteldach geplant. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim erfolgt hier die Beurteilung gemäß § 35 BauGB (Außenbereichslage), so dass die Einfügekriterien gemäß § 34 BauGB nicht relevant sind. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Die Beurteilung sowie die generelle Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich liegt hauptsächlich in der Zuständigkeit des Landratsamtes Rosenheim. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung informiert die Verwaltung über die (nur telefonisch) mitgeteilten internen Richtwerte des Landratsamtes Rosenheim zur Erweiterung von Wohngebäuden im Außenbereich. Da die laut Auskunft des Landratsamtes gesamt zulässige maximale Wohnfläche von 230 m² im Außenbereich in vorliegendem Bauantrag überschritten ist, einigt sich das Gremium darauf, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses, Anbau von Balkonen und Neubau eines Pelletlagers, Bad-Trißl-Str. 59 b, Fl.Nr. 262/1, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das genannte Mehrfamilienhaus (12 Wohnungen) soll energetisch saniert werden, es entstehen keine neuen Wohneinheiten, zusätzlich sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Anbau von je 4 Balkonen im EG und OG
  • Anbau von Überdachungen der Balkone im OG
  • Neubau eines süd-östlich situierten Pelletlagers mit den Außenabmessungen 3 m x 4,15 m, seitliche Wandhöhe 2,73 m – 3,08 m

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zu Abriss des bestehenden Wintergartens mit anschließendem Neubau, Alpenweg 29, Fl.Nr. 49/17, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der bereits bestehende Wintergarten mit den Außenmaßen 4,40 m x 2,72 m soll abgerissen und an selber Stelle neu errichtet werden:

  • Außenmaße 2,80 m x 5,77 m
  • Seitliche Wandhöhe 2,30 m – 2,80 m
  • Pultdach, Dachneigung 15°

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses, Hoffeldring 6, Fl.Nr. 336/14, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.10.2023 wurde o.g. Bauantrag aufgrund der zu spät zur Verfügung gestellten Stellplatzplanung nicht behandelt. Der nun vorliegenden Eingabeplan wurde in Bezug auf die Einfahrtssituation der Parkplätze geändert. In genannter Sitzung wurde ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ bezüglich der geplanten Gaube in Aussicht gestellt. Gemäß Mitteilung des Landratsamtes Rosenheim vom 20.02.2024 wird die Erteilung der Befreiung als zulässig erachtet. Hinsichtlich der Lage der Gaube wäre eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung notwendig. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung durch die Verwaltung besteht im Gremium Zustimmung zur geänderten Stellplatzplanung. Man ist sich jedoch darüber einig, dass die geplante Gaube gemäß § 3 Ortsgestaltungssatzung symmetrisch, also mittig angeordnet werden muss, man kann sich hier auch eine Schleppdachgaube vorstellen. 

Beschluss

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Einer Befreiung von Festsetzung Punkt 1.621 des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ bezüglich der Dachgaube wird zugestimmt.
3. Einer Abweichung von § 3 Abs. 4 Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für ein Büro im Gebäude Rosenheimer Str. 19 werden folgende Werbeanlagen beantragt:

1. Fassadenband 4,55 m x 0,80 m - beleuchtet
2. Ausstecker (=beidseitige Werbefläche) 1,.12 m x 053 m - beleuchtet
3. Wandschild (Folienausführung) 0,4 m x 0,3 m an die Eingangstür
4. Folienbeklebung (Piktogramme) an die Eingangstür
5. (mit 6) Flächenvorhänge, von innen beleuchtet, mit und ohne Markenzeichen an den Fenstern
7. Leuchtrahmen 0,87 m x 0,62 m freistehend
8. Sonderwerbeschild 0,75 m x 0,65 m (vorher Frisör-Werbung) 
9. Sonderwerbeanlage (Bestand doppelseitig) 0,75 m x 0,65 m - beleuchtet
10. Werbeschild am Briefkasten gemäß Briefkastengröße

Eine zeitliche Beschränkung der beleuchteten Werbeanlagen (z.B. bis 22 Uhr) ist in den Antragsunterlagen nicht erwähnt, kann jedoch von der Gemeinde festgelegt werden. Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“, es wäre eine Ausnahme von der Satzung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, Werbeanlagen wie bei anderen historischen Gebäuden im Ortsbereich, in einer schmiedeeisernen Handarbeit zu genehmigen. 

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung stellt die geplanten Werbeanlagen vor. Das Gremium ist sich nach längerer Diskussion darüber einig, dass hier ein „Zuviel“ an Werbung entstehen soll, zumal sich das Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“ befindet und gemäß den im Dorfgebiet schon bestehenden Werbeanlagen gestaltet werden soll. 

Beschluss

Zustimmung und erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung besteht zu folgenden Werbeanlagen:
3. Wandschild (Folienausführung) 0,4 m x 0,3 m an die Eingangstür
4. Folienbeklebung (Piktogramme) an die Eingangstür
5. (mit 6) Flächenvorhänge, von innen beleuchtet, mit und ohne Markenzeichen an den Fenstern
9. Sonderwerbeanlage (Bestand doppelseitig) 0,75 m x 0,65 m - beleuchtet
10. Werbeschild am Briefkasten gemäß Briefkastengröße
Werbeanlage Nr. 2, Ausstecker, soll gemäß den bereits bestehenden Schildern im Dorfgebiet (Rechenauer, Bernhards) in schmiedeeiserner Ausführung – ohne Beleuchtung – gestaltet werden.
Die Beleuchtung der Werbeanlagen einschließlich der Flächenvorhänge ist täglich im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Erweiterung des Bauhofgebäudes: Vergabe Gewerk 03 Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Zuge der freihändigen Vergabe der Leistungen für das Gewerk 03_Zimmererarbeiten wurden 15 leistungsfähige Firmen angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse für die Ausschreibung besteht (Interessensbe-kundung) sowie im Staatsanzeiger (exante) veröffentlicht. 10 Firmen bekundeten ihr Interesse, ihnen wurden die notwendigen Ausschreibungsunterlagen am 06.02.2024 zugesandt. Die Abgabefrist wurde auf den 28.02.2024, spätestens 12:00 Uhr festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 6 Angebote bei der Gemeinde ein. Angebotseröffnung war am 28.02.2024 um 12:00 Uhr.

Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.

Bieter 1: Angebot netto: 15.823,30 €                Angebot brutto: 18.829,73 €
Bieter 2: Angebot netto: 20.190,88 €                Angebot brutto: 24.027,15 €
Bieter 3: Angebot netto: 15.819,71 €                Angebot brutto: 18.825,45 €
Bieter 4: Angebot netto: 15.621,62 €                Angebot brutto: 18.589,73 €
Bieter 5: Angebot netto: 19.467,25 €                Angebot brutto: 23.166,03 €
Bieter 6: Angebot netto: 16.335,09 €                Angebot brutto: 19.438,76 €

Der geschätzte Auftragswert vom 23.01.2024 betrug 21.420 € brutto.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wird betont, dass bei Ausschreibungen von Bauleistungen etc. einheimische Firmen bevorzugt berücksichtigt werden sollen. 

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk 03_Zimmererarbeiten zur Bauhoferweiterung werden an den Bieter Nr. 4 mit einer Angebots-Summe von brutto 18.589,73 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Bauantrag zu Teilabbruch und Teil-Neubau eines Mehrfamilienhauses, Kranzhornstr. 31
In der letzten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde o.g. Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim schreibt mit Mail vom 29.02.2024:

… im o.g. BV fehlt leider im gemeindlichen Beschluss vom 20.02.24 eine Entscheidung zu den erforderlichen Abweichungen Ortsgestaltungssatzung / Stellplatzsatzung:
  1. § 3 Abs. 4 Mehrere Dachgauben auf derselben Dachseite eines Gebäudes sind gleichartig auszuführen. Dachgauben sind symmetrisch anzuordnen.

Die Abweichung von der Stellplatzsatzung wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 07.03.2023 erteilt. Da dem Bauantrag bereits das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung am 20.02.2024 erteilt wurde, schlägt die Verwaltung vor, der Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Gauben auf dem Verwaltungsweg zuzustimmen. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrscht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise. 

Datenstand vom 14.03.2024 08:44 Uhr