Datum: 21.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023
3 Vorberatung zum Haushaltsplan 2024 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf
4 Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 bis 2027
5 Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2023 bis Februar 2024
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Finanzausschuss beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab. 

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung am 21.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 14.12.2023 wurde den Finanzausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 14.12.2023 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Vorberatung zum Haushaltsplan 2024 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2024 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (Stand vom 06.03.2024). Die Unterlagen wurden am 15.03.2024 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 21.03.2024 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2022 und 2023 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. 
Deutliche Kostensteigerungen im Verwaltungshaushalt stellen uns vor schwerwiegende Probleme den Haushaltsausgleich zu erreichen. Damit der Haushalt von der Aufsichtsbehörde (Landratsamt Rosenheim) genehmigt wird, muss aus dem Verwaltungshaushalt ein Überschuss dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Diese Pflichtzuführung muss mindestens die Höhe der ordentlichen Tilgungen erreichen. Deutliche Kostensteigerungen im Verwaltungshaushalt 2024 und die aktuell hohen Tilgungsleistungen 2024 stellen uns deshalb vor Probleme die Pflichtzuweisung in Höhe von 1.169.400 € (Tilgungsbetrag 2024) zu erreichen. Vor allem in einigen Bereichen des Verwaltungshaushalts kam es zu großen Kostensteigerungen. 
Die hohen Tarifabschlüsse vom letzten Jahr verursachen bei den Personalausgaben Mehrkosten von gesamt 516.400 € gegenüber dem Jahr 2023. 
Ebenfalls Kostentreiber sind die aktuell immer noch hohen Energiepreise (Dieselkraftstoffe, Stromgebühren, usw.). Gegenüber den Vorjahren ergaben sich vor allem im Bereich der Schülerbeförderung große Mehrkosten.
Eine deutlich erhöhte Kreisumlage verursacht Mehrkosten in Höhe von 613.934 €.
In einem ersten Entwurf konnte die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt um ca. 200.000 € nicht erreicht werden. Damit wir einen genehmigungsfähigen Haushalt an das Landratsamt Rosenheim weiterleiten können, wurden von uns einige HH-Ansätze bis zum Vertretbaren festgesetzt. Es gibt nur einen geringen Spielraum für höhere Ausgaben. So übernehmen wir bei der Gewerbesteuer den Ansatz zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung in Höhe von 1.950.000 €. Hier kann aber jederzeit ein deutlicher Rückgang der Einnahmen kurzfristig erfolgen. Bei der Grunderwerbssteuer ist anlässlich der aktuellen Zahlen mit einem deutlichen Rückgang der Einnahmen 2024 zu rechnen. Wir setzten den Ansatz mit 260.000 € an (Rechnungsergebnis Vorjahr 620.002 €). 
Auch auf der Ausgabenseite im VWH hoffen wir, dass sich keine unvorhersehbaren Mehrausgaben ergeben und die HH-Ansätze deshalb deutlich überschritten werden müssen. Große finanzielle Reserven können hier im Entwurf nicht vorgesehen werden. In den nächsten zwei Wochen werden noch weitere Zahlen und Daten gesammelt. Hier könnten sich noch wesentliche Änderungen bei den Haushaltsansätzen ergeben. 
Aufgrund der oben genannten Gründe ist die Einhaltung der Haushaltsansätze und die Reduzierung der Ausgaben besonders im Verwaltungshaushalt immer noch unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und die Ausgaben in den nächsten Jahren zu verringern.

Diskussionsverlauf

Auf Grund der hohen Kostensteigerungen im Verwaltungshaushalt, entstand im Gremium eine rege Diskussion auf welchen Wegen die Einnahmen im VWH erhöht werden können. Bürgermeister Dr. Bernhardt verwies auf die Möglichkeit einer deutlichen Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes. Auch eine mögliche Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sollte weiterhin im Gespräch bleiben. Von einem FA-Mitglied wurde die Anhebung der Zweitwohnungssteuer angeregt. Außerdem wurden vom Gremium mehrere Einsparmöglichkeiten besprochen. Neben Fragen zur Kreisumlage, der Nutzung unserer Immobilien und den Personalkosten wurden auch Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen der Gemeinde angesprochen. Die Mitglieder betonen aber, dass eine radikale Kürzung in diesem Bereich möglichst vermieden werden soll. 
Im Anschluss stellten die FA-Mitglieder noch Fragen zu einzelnen Posten des Haushaltsentwurfs, die vom 1. Bürgermeister und dem Kämmerer beantwortet wurden. 

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2024 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 09.04.2024 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2024 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2024 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH und der Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2024 zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2024.

Finanzplan und Investitionsplan 2025 bis 2027

Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2024 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2025 bis 2027 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2023 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Hier eine Kurzübersicht des Finanzplans 2025 bis 2027:

2025 €
2026 €
2027 €
VWH
13.429.000
13.315.000
13.302.500
VMH
4.957.600
1.270.500
1.281.500
Gesamt
18.386.600
14.585.500
14.584.000

Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 sind einzeln in den Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2025 bis 2027 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2025 - 2027
1300.9350
Erwerb Feuerwehrfahrzeug Oberaudorf
600.000 €
1301.9400
Neubau Feuerwehrhaus Ndf.
700.000 €
2110.9404
Erweiterungsbau Grundschule
1.000.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
300.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße BA III
1.600.000 €
6300.9505
Erschließung Am Heimfeld
360.000 €
6300.9509
Ausbau Oberfeldweg
1.000.000 €
8800.3400
Ortsdurchfahrt Niederaudorf
60.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2025 und 2026 bis zum Jahr 2027 erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2027:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2023
2024
2025
2026
2027
Stand 01.01.
9.378.276 €
6.151.967 €
1.818.567 €
2.089.767 €
2.113.667 €
Zuführung
0 €
0 €
271.200 €
23.900 €
34.900 €
Entnahme
3.226.308 €
4.333.400 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
6.151.967 €
1.818.567 €
2.089.767 €
2.113.667 €
2.148.567 € 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2023
2024
2025
2026
2027
Stand 01.01.
26.741 €
78.917 €
39.817 €
29.417 €
19.017 €
Zuführung
52.175 €
0 €
0 €
0 €
0 €
Entnahme
0 €
39.100 €
10.400 €
10.400 €
10.400 €
Stand 31.12.
78.917 €
39.817 €
29.417 €
19.017 €
8.617 €

Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2027. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2021
2022
2023
2024
       2025
2026
2027
Betrag €
8.186.333
7.394.672
6.222.614
5.057.154
4.086.286
3.195.086
2.320.141

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden. Es stehen große unaufschiebbare Ausgaben vor der Tür, die aus dem laufenden Haushalt nicht abgefangen werden können. Unter anderem die noch anstehenden Straßensanierungen der nächsten Jahre, die Sanierung und Umgestaltung des alten Feuerwehrhauses am Kurpark, die energetische Sanierung des Kursaals und des Rathauses und mögliche Investitionen in der Energiewirtschaft. Der weiterhin mögliche Erwerb mit anschließender Sanierung des Klosters Reisach könnte gegebenenfalls ebenso Kosten erzeugen.
Vom Gremium wurden auf die zu hoch veranschlagten Kosten der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Niederaudorf hingewiesen. Der Betrag wird abgeändert. Der Kämmerer merkt an, dass der übersandte Finanzplanentwurf in den nächsten Tagen komplett überarbeitet wird. Bis zur zweiten Vorberatung am 9. April 2024 wird dem Finanzausschuss die korrekte Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 übersandt.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2025 bis 2027 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 09.04.2024 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2023 bis Februar 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2023 bis Februar 2024 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 24 €. Es wurde eine Sachspende für den Kindergarten Niederaudorf gespendet.

Beschluss

Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2023 bis Februar 2024 in Höhe von insgesamt 24 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben seitens der Verwaltung mitgeteilt bzw. es liegen keine Anfragen aus dem Gremium vor.

Datenstand vom 28.03.2024 12:21 Uhr