Datum: 19.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024
3 Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach; Vergabe der Bauleistungen
4 Ersatzbeschaffung eines Spezialfahrzeuges (Geräteträger) für den Bauhof
5 Kommunale Verkehrsüberwachung; Überwachung des fließenden Verkehrs mit ortsfesten Messstellen, Modellversuch
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen.
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Vergabe der Leistungen (öffentliche Ausschreibung) für den Neubau der Brücke über den Auerbach wurden die Ausschreibungsunterlagen im Staatsanzeiger am 04.12.2023 veröffentlicht. Die Abgabefrist wurde auf den 06.02.2024, spätestens 11:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 5 Angebote bei der Gemeinde ein. Submission war am 06.02.2024 um 11:05 Uhr. 

Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
 
Bieter 1:         Angebot netto: 406.100,48 €                Angebot brutto: 483.259,57 € 
Bieter 2:         Angebot netto: 352.632,61 €                 Angebot brutto: 419.632,81 € 
Bieter 3:         Angebot netto: 402.387,16 €                Angebot brutto: 478.840,72 € 
Bieter 4:         Angebot netto: 240.237,16 €                 Angebot brutto: 285.882,22 € 
Bieter 5:         Angebot netto: 301.600,57 €                Angebot brutto: 358.904,68 € 

Der geschätzte Auftragswert vom 24.07.2023 betrug 476.785,40 € brutto.

Da die Angebotssumme von Bieter Nr. 4 erheblich niedriger war als die Angebote der Mitbieter bzw. des geschätzten Auftragswertes, wurden nach Rücksprache und Empfehlung der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern Unterlagen bezüglich Angebotsbildung (Kalkulation) und Referenz-Nachweise u.a. auch von Nachunternehmern unter Fristsetzung nachgefordert. Dies ist ein VOB-konformes Instrument des Auftraggebers, falls Bedenken bestehen. Nach Prüfung der nachgeforderten Unterlagen stellte sich heraus, dass Zweifel an der Kalkulation einzelner Positionen bestehen bzw. daran, dass dadurch die Maßnahme fachgerecht durchgeführt werden kann. Zudem musste festgestellt werden, dass der angegebene Nachunternehmer gemäß PQ-Verzeichnis keine Referenzen für vergleichbare Leistungen nachweisen kann. Somit hat der Bieter nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht und ist daher auszuschließen, da ein Nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber nicht möglich ist. Dies wurde auch von der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern so kommuniziert und bestätigt. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurden vom Zweitbieter die gleichen Unterlagen angefordert und mit einem positiven Ergebnis geprüft. Die Verwaltung schlägt daher vor, nach beschriebenem Sachverhalt, die Bauleistungen an den Bieter Nr. 5 zu vergeben. 

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Franz Hefter nimmt nun an der Sitzung teil.

Der Bürgermeister beantwortet einige technische und organisatorische Fragen zum Ablauf der Baumaßnahme.

Beschluss

Die Leistungen für das Gewerk Brückenneubau und Wegebau zum Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach werden an den Bieter Nr. 5 mit einer Angebots-Summe von brutto 358.904,68 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Ersatzbeschaffung eines Spezialfahrzeuges (Geräteträger) für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beim Bauhof muss das Kompaktkommunalfahrzeug Lindner Unitrac ausgetauscht werden, da es aufgrund ständig anfallender Reparaturen nicht mehr zuverlässig und wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Fahrzeug wurde 2006 in Dienst gestellt, die laufenden Reparaturkosen sind erheblich.
Der Hersteller hat nun ein Vorführfahrzeug angeboten, dass gegenüber einer Neubeschaffung einen erheblichen Preisnachlass bietet. Allerdings müsste die Kaufzusage rasch erfolgen, da sonst ein anderer Kunde den Vorzug erhalten könnte. 
Da der Kaufpreis deutlich über 100.000 Euro beträgt, liegt die Zuständigkeit für die Auftragsvergabe beim Gemeinderat. Mit dem Vorführfahrzeug könnten alle vorhandenen Anbaugeräte (Kehrmaschine, Schneepflug, Streugerät und Mulcher) weiterverwendet werden. Gleichzeitig wurde auch ein vergleichbares Angebot eines anderen Herstellers angefordert.
Preisübersicht:
Bieter 1:
Unitrac 122 LDrive, Vorführgerät, netto                        174.600 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                  15.600 €
Kassenwirksamer Preis                                                 159.000 €, zzgl. MwSt.

Bieter 2:
Unitrac 122 LDrive, Vorführgerät, netto                        179.700 €
Inzahlungnahme Altgerät                                                  15.200 €
Kassenwirksamer Preis                                                 164.500 €, zzgl. MwSt.

Bieter 3:
Unitrac 122 LDrive, Vorführgerät, netto                        
Inzahlungnahme Altgerät                                                
Kassenwirksamer Preis                                                 166.500 €, zzgl. MwSt.

Bei den Neuanschaffungen muss mit erheblichen Lieferzeiten gerechnet werden. Das Altgerät wird von beiden KFZ Mechanikern des Bauhofs als nicht mehr zuverlässig bewertet.
Vom Bieter 1 wurde der Gemeinde Oberaudorf zusätzlich eine gebrauchte Kehrmaschine Kaufpreis Netto 15.000 € (Neupreis 180.000 €) angeboten. Laut Bauhofleiter ist die Kehrmaschine eine günstig benötigte Erweiterung des Fuhrparks. 
Der Austausch des Gerätes ist im Haushaltsplan 2024 bereits eingestellt.

Nach Rücksprache mit der Bauhofleitung empfiehlt die Verwaltung, den Kauf des angebotenen Vorführgerätes Unitrack und bittet den Gemeinderat um Zustimmung für die Kaufzusage.

Diskussionsverlauf

Durch den Bürgermeister werden einige Fragen zur Funktionsweise der zusätzlich angebotenen Kehrmaschine gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, als Ersatzbeschaffung für den Bauhof den Kauf eines Kommunalfahrzeugs Unitrac 122 LDrive, Vorführgerät, zum Preis von 159.000,00 Euro (netto) sowie die gebrauchte Kehrmaschine, zum Preis von 15.000,00 Euro (netto) zu beschaffen und damit das Angebot des Bieters 1 anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Kommunale Verkehrsüberwachung; Überwachung des fließenden Verkehrs mit ortsfesten Messstellen, Modellversuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nicht nur aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung ist leider festzustellen, dass sich der überörtliche Durchreiseverkehr immer mehr auf das regionale und örtliche Straßennetz verlagert.
Als Inntalgemeinde, die an Österreich angrenzt, ist Oberaudorf von den enormen Verkehrsströmen, die sich insbesondere aus dem An- und Abreiseverkehr der Tourismusgebiete südlich von Kufstein ergeben, stark betroffen. Insbesondere führen die LKW-Blockabfertigung auf österreichischer Seite, aber auch die Einreisekontrollen beim Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland dazu, dass die durch Oberaudorf verlaufende Staatsstraße 2089 als Ausweichstrecke für Umgehungen der Staulagen auf der Autobahn A93 genutzt wird. Hinzu kommt, besonders auch an Wochenenden, starker Ausflugsverkehr, insbesondere durch Motorräder, der die Strecke Sudelfeld- Thiersee – Oberaudorf – Bayrischzell als Rundkurs nutzt und dadurch unsere Ortsdurchfahrt zusätzlich belastet.
Der Ausweichverkehr ist in der Regel darauf bedacht, möglichst schnell an sein Ziel zu kommen. Das Bewusstsein, dass die gewählte Strecke durch Ortschaften und Wohngebiete führt, ist deshalb weniger vorhanden. Die relativ breiten und geraden Ortseinfahrten in Niederaudorf, im nördlichen Teil von Oberaudorf (Rosenheimer Straße) sowie der Tiroler Straße, verleiten dazu, die innerörtlich zugelassene Geschwindigkeit zu überschreiten. Das führt zu einer zunehmenden Gefährdung für den innörtlichen Verkehr sowie zu zusätzlicher Belästigung durch Lärm und Abgase bei den betroffenen Anwohnern.
In anderen Gemeinden, besonders auch in Österreich, hat sich gezeigt, dass verstärkte Geschwindigkeitskontrollen an den Durchgangsstraßen zu einer Beruhigung des Verkehrs und zu einer deutlichen Reduzierung der Geschwindigkeit geführt haben. 
Durch den Einsatz von ortsfesten Messstellen kann sich die einheimische Bevölkerung gut auf die Kontrollmaßnahmen einstellen. Das Ziel, den Durchgangsverkehr nachhaltig zu beruhigen und evtl. sogar von einem Verlassen der Autobahn abzuhalten, könnte dadurch nachhaltig erreicht werden. Von einem Gewinn an mehr Sicherheit im innerörtlichen Verkehrsablauf und einem erhöhten Schutz der betroffenen Bevölkerung vor Lärm- und Abgasen, ist auszugehen.

Die bei den Kontrollen erzielten Bußgelder stehen nach Abzug einer Bearbeitungspauschale der Gemeinde zu.
Um ein übersichtliches Bild zu erhalten, schlägt die Verwaltung daher vor, an den beschriebenen Stellen zunächst Probemessungen durch den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland durchzuführen. Die Ergebnisse und evtl. daraus folgende weitere Schritte werden dann wieder im Gemeinderat beraten. 

Diskussionsverlauf

Es entwickelt sich eine konträre Diskussion über den eigentlichen Sinn von stationären Geschwindigkeitsüberwachungen. U.a. wird von einzelnen Ratsmitgliedern in Frage gestellt, ob der Ausweichverkehr von der Autobahn grundsätzlich zu überhöhter Fahrtgeschwindigkeit neigt. Als Gegenargument wird deutlich ausgesprochen, dass niemand eine Ahndung befürchten muss, wenn er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält. Der Hinweis, dass Anwohner durch überhöhte Geschwindigkeiten in der Ortsdurchfahrt unnötig belastet werden, wird ebenfalls unterschiedlich bewertet. 

In Anbetracht der Tatsache, dass gerade in Niederaudorf Gefahren für die unmittelbar an der Straße befindlichen Schule und den Kindergarten durch zu schnelles Fahren begegnet werden muss, wird sich das Gremium einig, zunächst dort eine Probemessung durchzuführen und die Ergebnisse dann zu bewerten. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Gasthof Ochsenwirt lädt den Gemeinderat am Samstag, den 23.03.2024 zum traditionellen Starkbierfest ein.
Es wird nachgefragt, ob Vorschläge für den Sozialpreis des Landkreises Rosenheim gemacht werden können. Gesucht werden Personen, Gruppen oder Organisationen, die sich in besonderer Weise für beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich ausgezeichnet haben. 
Trinkwasserbrunnen im Ortsgebiet
Öffentliche Brunnen müssen aufwendig beprobt werden, wenn sie als Trinkwasserbrunnen bezeichnet werden. Alle öffentlichen Brunnen in Oberaudorf werden aus der Trinkwasserleitung gespeist. Der Rat wird um Beratung gebeten, ob und welche Brunnen als Trinkwasserbrunnen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Diskussionsverlauf

Trinkwasserbrunnen:
Aus dem Gremium wird angeregt, ob nicht alle öffentlichen Brunnen mit der Beschilderung „Wasserqualität nicht geprüft“ beschriftet werden sollen, um sich aufwendige Prüfungen zu ersparen. Jeder Nutzer kann dann eigenverantwortlich entscheiden, ob er das Brunnenwasser trinkt. Die Gemeindewerke sollen dazu eine schriftliche Anfrage beim Gesundheitsamt stellen.

Falls diese Vorgehensweise nicht befürwortet wird, sollen folgende Trinkwasserbrunnen angeboten und beprobt werden:
-Brunnen am Kurpark
-Brunnen am Friedhof Oberaudorf (St.-Josef-Spital-Straße)
-Dorfbrunnen Niederaudorf.

Schindlberger See
Aus der Mitte des Gremiums wird gewünscht, dass für einen besseren Zugang ins Wasser Einstiegstreppen mit Handlauf eingebaut werden. Nach kurzer Diskussion darüber, inwieweit der naturbelassene Badesee verändert werden soll, einigt man sich auf eine Einstiegshilfe an geeigneter Stelle (ein entsprechender Einschnitt im Ufer ist bereits vorhanden).

Audorfer Anzeiger
Mehrere Ratsmitglieder bemängeln eine lückenhafte Zustellung des Audorfer Anzeigers. Genannt wir der Bereich Lohbach-/Ernst-Sachs-Straße.

Datenstand vom 24.04.2024 08:24 Uhr