Datum: 18.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024
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3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau des bestehenden Wohn- und Garagengebäudes, Wechselberg 1 a, Fl.Nr. 992, Gemarkung Oberaudorf
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4 |
Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Heubergweg (4), Fl.Nr. 351/5 (TF), Gemarkung Oberaudorf
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5 |
Antrag auf Verlängerung des genehmigten Bauantrags zur Erweiterung der bestehenden Lagerhallen mit Räumen für Hackschnitzellagerung einschließlich 1. und 2. Tektur, Antritt 2, Fl.Nr. 1461 und 1468, Gemarkung Niederaudorf
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6 |
Bauantrag zu Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer 2. Wohneinheit, Neubau eines Carports, Abbruch einer Garage, Alpenweg 9, Fl.Nr. 54, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung; erneute Behandlung nach Umplanung
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7 |
Bauantrag zur Neuerrichtung einer Garage und Anbau eines Carports, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung
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8 |
Sanierung eines Teilbereichs des Röthenbachs 2024-2026; Vergabe der Planung und örtliche Bauüberwachung für Leistungen 2024
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9 |
Neubau Feuerwehrgebäude Niederaudorf; Vergabe Planungsleistungen
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10 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 05.03.2024 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau des bestehenden Wohn- und Garagengebäudes, Wechselberg 1 a, Fl.Nr. 992, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund bestehender Mängel (siehe Fotodokumentation in den Dokumenten) soll das bestehende Gebäude Wechselberg 1a abgerissen und leicht versetzt, mit Abstand zur Straße, wiedererrichtet werden. Das neu errichtete Gebäude soll zukünftig vom Sohn des Bauwerbers bewohnt werden. Folgende Fragen zum Vorbescheid werden gestellt:
1. Kann das bestehende Garagengebäude mit 1 Wohnung abgerissen und leicht versetzt wieder neu errichtet werden? Anmerkung: Das Garagengebäude, wo das westliche Vordach in den Straßenraum ragt und diesen beeinträchtigt, war bereits errichtet bevor ein Teil des Grundstücks Fl.Nr. 922 zu Fl.Nr. 977 der Gemeinde, zur Verbreiterung des Weges, vom Antragsteller abgetreten wurde.
Aus Sicht der Verwaltung bei Einhaltung der Abstandsflächen spricht nichts gegen eine Neuerrichtung.
2. Wäre eine 10 bis 20 %ige Vergrößerung möglich, schon um eine zeitgemäße Garagentiefe entsprechend der heutigen berggängigen Fahrzeuge, wie dort oben erforderlich, errichten zu können?
Aus Sicht der Verwaltung bei Einhaltung der Abstandsflächen spricht nichts gegen eine maßvolle Erweiterung.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des geplanten Bauvorhabens und der bestehenden Mängel durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer herrscht im Gremium Einigkeit darüber, dass dem Ersatzneubau schon aufgrund des Abrückens von der Straße das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Heubergweg (4), Fl.Nr. 351/5 (TF), Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 23.03.2021 wurde der genannte Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der erste Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Die Verwaltung erläutert anhand des damaligen Eingabeplans das Vorhaben. Auf dem Grundstück zwischen Kranzhornstraße und Heubergweg soll das bestehende Gebäude im westlichen Teil rückgebaut und ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage sowie zwei Stellplätzen errichtet werden. Das Grundstück soll dazu in nord-süd-Richtung in zwei Parzellen geteilt werden. Die Beurteilungskriterien haben sich bis heute nicht geändert. Hinweislich ist zu erwähnen, dass die Situierung der Stellplätze in Bezug auf den Abstand zur Straße nicht der Garagen- und Stellplatzsatzung entspricht.
Beschluss
Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Verlängerung des genehmigten Bauantrags zur Erweiterung der bestehenden Lagerhallen mit Räumen für Hackschnitzellagerung einschließlich 1. und 2. Tektur, Antritt 2, Fl.Nr. 1461 und 1468, Gemarkung Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Verlängerung des genehmigten Bauantrags ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Dies ist die erste Verlängerung des mit Bescheid vom 01.09.2020 genehmigten Bauantrags. In dem Antrag auf Verlängerung sind mitinbegriffen die ebenfalls genehmigte 1. und 2. Tektur.
An das bestehende erdgeschossige landwirtschaftliche Gebäude in Antritt 2 soll westseitig ein profilgleiches Gebäude mit einer Erweiterungslänge von 12 m in das Hanggelände angebaut werden. Die neu entstehende Fläche von 85,55 m² soll für die Lagerung von Hackschnitzel genutzt werden. Der Zugang zum neuen Lager erfolgt nordseitig in Form von 3 zweiflügeligen Toren.
Die 1. Tektur sieht eine südseitige Erweiterung des geplanten Hackschnitzellagers um 1,50 m auf eine Gesamtlänge von 9,15 m vor. Die 2. Tektur sieht den Einbau eines Kellerraumes als Abstellraum unter dem Hackschnitzellagergebäude mit innen liegender Treppe vor. Die Beurteilungskriterien haben sich bis heute nicht geändert, das Bauvorhaben wurde nach § 35 Abs. 1 BauGB (Außenbereich) beurteilt.
Beschluss
Dem Antrag auf Verlängerung des Bauantrags wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zu Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau einer 2. Wohneinheit, Neubau eines Carports, Abbruch einer Garage, Alpenweg 9, Fl.Nr. 54, Gemarkung Niederaudorf sowie Antrag auf Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung und der Garagen- und Stellplatzsatzung; erneute Behandlung nach Umplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 12.12.2023 wurde genannter Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, jedoch wurde den Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt. Nun liegt folgende, der Ortsgestaltungssatzung angepasste Planung vor:
- Das Flachdach des Carports wurde geändert auf 10°, dadurch keine Dachterrasse mehr
- Die ostseitige Gaube wurde mittig des Anbaus angeordnet.
- Der westseitige Quergiebel wurde symmetrisch zum darunterliegenden Glaselement angeordnet.
- Der Firstansatz der Gaube und des Quergiebels ist 30 cm unter Hauptfirst angeordnet.
- Die Neigung der Gaube und des Quergiebels entspricht dem Hauptdach.
- Die Balkontiefe entspricht dem Dachüberstand.
Die gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen. Da aus baulichen Gründen der Abstand zur Straße 1,25 m beträgt, ist hier eine Abweichung von Garagen- und Stellplatzsatzung notwendig (1,50 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen). Ein entsprechender Antrag liegt den Unterlagen bei.
Da das gemeindliche Einvernehmen zum Gesamtvorhaben bereits erteilt wurde, wäre nur über die Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung abzustimmen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Alois Holzmaier einleitend, dass die Stellplätze entsprechend der bereits vorhandenen Bebauung situiert werden müssen und daher der Abstand zur Straße hier, entgegen den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung, nur 1,25 m betragen kann. Grundsätzlich sind die Satzungen der Gemeinde einzuhalten, jedoch ist jeder Eingabeplan einzeln anzusehen und zu bewerten. Es wird jedoch immer wieder Anträge auf Ausnahmen geben.
Folgende Bemerkungen aus dem Gremium:
- Das Dach des Carports wurde durch die Anpassung an die Ortsgestaltungssatzung nicht schöner.
Keine Entscheidung aufgrund von Geschmacksfragen, nur auf Grundlage von Baurecht und Satzung.
Beschluss
Einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich dem erforderlichen Abstand der Stellplätze zur Straße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zur Neuerrichtung einer Garage und Anbau eines Carports, Einfangstr. 21, Fl.Nr. 147, Gemarkung Niederaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Genannter Bauantrag wurde in Varianten bereits mehrfach im Bau- und Straßenausschuss behandelt:
- In der Sitzung am 15.09.2022 vertrat das Gremium die Auffassung, dass einer Bebauung außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann. Das Landratsamt folgte dieser Auffassung.
Nach Änderung der Planung wurde in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 16.05.2023 das gemeindliche Einvernehmen wegen des Widerspruchs zur Regelung des Landratsamtes bezüglich „Anzahl Garagen und Stellplätze im Außenbereich“ nicht erteilt.
Nun liegt eine erneut geänderte Planung vor:
- Anbau eines Carports im nord-östlichen Grundstückbereich (1 Stellplatz)
- Neuerrichtung einer Garage (3 Stellplätze) im nord-westlichen Grundstückbereich
- Schaffung von 2 Stellplätzen nord-westlich des Wohngebäudes
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die erneut geänderte Planung vor. Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass dazu das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Aus der Mitte des Gremiums wird die Frage gestellt, ob die Planungen zum Brenner-Nordzulauf Auswirkungen auf Baugenehmigungen im entsprechenden Bereich haben. Die Verwaltung kann keine Auskunft darüber geben, ob eine Berücksichtigung der Planungen von Seiten der Bauaufsichtsbehörde erfolgt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Sanierung eines Teilbereichs des Röthenbachs 2024-2026; Vergabe der Planung und örtliche Bauüberwachung für Leistungen 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 wurde beschlossen, den sehr schadhaften Röthenbach-Durchlass eingehendst zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Mittlerweile wurde der ca. 450 m lange Durchlass, beginnend von der Brücke an der St.-Josef-Spital-Straße gegenüber des Leichenhauses und endend bei der Eisenbahnunterführung an der Tiroler Straße von einem Brückenbau-Ingenieur und einem Betonsanierungs-Fachmann eingehend begutachtet und eine Kostenschätzung der doch aufwendigen Sanierung erstellt, diese beträgt ca. 630.000 € netto. In einigen Gesprächen mit dem Brückenbau-Ingenieur, Bürgermeister Dr. M. Bernhardt und dem Bauamt wurde vorgeschlagen, die Sanierung auf drei Jahre aufzuteilen. Am dringendsten zu sanieren und Teil-zu-erneuern wäre der Bereich an der Kufsteiner Straße, der den Parkplatz miteinschließt. Nun liegt der Verwaltung ein Angebot gemäß § 43 HOAI für Leistungsbild Ingenieur-Bauwerke für die Leistungsphasen 1 – 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung vor. Dieses beträgt 19.887,23 € netto. Diese könnten bei Zustimmung im vereinfachten Verfahren durch den Bauausschuss vergeben werden.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand eines Luftbilds die geplanten Abschnitte der Sanierung, das vorliegende Angebot und die entsprechenden Leistungsphasen. Gremiumsmitglied Brandlhuber referiert darüber, dass vorausschauend die Planungskosten für die drei Abschnitte addiert werden müssen und das Ergebnis bei über 60.000 € liegt. Daher muss zwingend eine Ausschreibung stattfinden. Es entsteht eine Diskussion über die Voraussetzungen der einzelnen Vergabearten. Letztendlich herrscht im Gremium Einigkeit darüber, in der heutigen Sitzung die Leistungen 2024 für Planung und örtliche Bauüberwachung nicht zu vergeben. Der TOP soll zurückgestellt und abgeklärt werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der verrohrte Bereich vom Kindergarten aus Richtung Röthenbach mündend sinnvollerweise auch mit untersucht werden sollte.
Beschluss
TOP 8: Sanierung eines Teilbereichs des Röthenbachs 2024-2026; Vergabe der Planung und örtliche Bauüberwachung für Leistungen 2024 soll zurückgestellt und vergaberechtlich abgeklärt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Neubau Feuerwehrgebäude Niederaudorf; Vergabe Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Um Baurecht für das dringend benötigte Feuerwehrgebäude auf dem Gemeindegrundstück am Mitterfeldweg nördlich der privaten PETÖ-Schule zu schaffen, sind eine vorbereitende und eine verbindliche Bauleitplanung in Form einer Flächennutzungsplanänderung und eines qualifizierten Bebauungsplans notwendig. Die Vorbereitungen und Aufträge hierzu wurden bereits getroffen bzw. erteilt. In der Gemeinderatssitzung am 18.06.2024 sollen die Aufstellungsbeschlüsse erfolgen und gleichzeitig die frühzeitige Auslegung und Beteiligung beschlossen werden. Das Feuerwehrhaus wird gemäß den Feuerwehrzuwendungsrichtlinien (FwZR) mit ca. 228.000 € gefördert. Ein Antrag hierzu wurde bereits von der Verwaltung gestellt. Die Förderstelle ist der Freistaat Bayern. Zur Umsetzung sind Planungsarbeiten für die Objektplanung, Gebäude, HSL-Planung und Elektroplanung notwendig. Für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich im Hinblick auf die Art des Vergabeverfahrens sind Richtlinien und Wertgrenzen zu beachten. Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen können bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € netto nach Aufforderung eines Angebots (vereinfachte Vergabe) vergeben werden. Die Kostenschätzung der Verwaltung für das Bauwerk beträgt ca. 1.875.000,-- € (Kostengruppe 300 Bauwerk-Baukonstruktion und 400 Bauwerk-technische Anlagen). Grundlage waren Kostenkennwerte (BKI) für Feuerwehrhäuser und das notwendige zu erfüllende Raumprogramm nach Nutzflächen. Grundsätzlich hat der Auftraggeber die freie Wahl der Vergütungsregelung. Die HOAI ist nicht mehr bindend, sollte jedoch zur Gewährleistung der Qualität der Planungsleistung als Orientierung herangezogen werden. Der Verwaltung liegt nunmehr ein Angebot für die komplette Erstellung einer genehmigungsfähigen Eingabeplanung Leistungsbereich Objektplanung (entspricht Leistungsphase 1 – 4 HOAI), Vorplanung Leistungsbereich HSL-Planung (entspricht Leistungsphase 1 – 2 HOAI) und Entwurfsplanung Leistungsbereich Elektroplanung (entspricht Leistungsphase 1 – 3 HOAI) vor. Die genannten Planungen für die technischen Anlagen sind im Zuge der Eingabeplanung sinnvoll. Darum schlägt die Verwaltung vor, diese zusammen mit der Eingabeplanung bereits jetzt zu vergeben.
Hinweise zu den Vergaberichtlinien: Bei Baumaßnahmen, welche durch den Freistaat Bayern gefördert werden, müssen die unterschiedlichen Planungsleistungen (Architektenleistung, Statik, Planung technische Ausrüstung) nicht addiert werden und können bei der Wahl der Vergabeart getrennt betrachtet werden (Schreiben Bayr. Staatsministerium vom 18.12.2023). Jedoch kann zur Wahl der Vergabeart innerhalb eines Leistungsbereichs diese nicht in einzelne Leistungsphasen aufgeteilt werden. In unserem Fall dürfen praktisch die Kosten aller Leistungsphasen innerhalb eines Leistungsbereichs in Zukunft die Wertgrenze von 50.000,-- € netto nicht überschreiten, damit die Vorgaben für die kommunale Auftragsvergabe eingehalten werden. Grundsätzlich ist es der Gemeinde überlassen, welche Leistungsphasen beauftragt werden sollen bzw. welche bei der Schätzung des Auftragswertes berücksichtigt werden, z.B. bei Übernahme von einzelnen Leistungsphasen durch die Gemeinde. Dies wurde im Telefonat mit der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern am 17.04.2024 bestätigt.
Hinweise zu den Förderrichtlinien: Bei Maßnahmen, die mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert werden, ist eine fehlerhafte Vergabe nur im Falle einer unzulässigen Direktvergabe förderschädlich (Schreiben Bayr. Staatsministerium vom 31.01.2024). Hintergrund ist, dass nur die Direktvergabe im Prüfungsumfang der Regierung enthalten ist. In diesem Fall ist dies jedoch nicht relevant. Dies wurde im Telefonat mit der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern am 17.04.2024 bestätigt.
Angebot Planungsleistung Objektplanung: 33.350,-- € netto
Angebot Planungsleistung HSL-Planung: 8.800,-- € netto
Angebot Planungsleistung Elektro-Planung: 2.850,-- € netto
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert detailliert die beabsichtigte Vergabe der Planungsleistungen. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass das geplante Vorgehen grundsätzlich richtig, aber nicht zu Ende gedacht ist. Es wird befürchtet, dass das Restbudget von ca. 16.650 € (Planungsleistung Objektplanung) nicht ausreichen wird. Die Verwaltung macht deutlich, dass hier in diesem speziellen Fall ihrer Ansicht nach die Einhaltung des Budgets durch Maßnahmen wie z.B. Eigenleistungen durch die Gemeinde und mit Hilfe von fachkundigen Mitgliedern der Feuerwehr sowie anderer pragmatischer Lösungen zu schaffen wäre. Eine strikte Vergabe der nach HOAI definierten Leistungen wäre hier nicht unbedingt notwendig und auch nicht bindend vorgeschrieben. Die Verwaltung betont ausdrücklich, dass dies nur ein Vorschlag einer möglichen Vorgehensweise ist, um die Gesamtkosten so gering wie möglich zu halten, ohne eine Qualitätseinbuße befürchten zu müssen. Zudem käme das dem sehr sportlichen vorgegebenen Zeitplan entgegen. Bei Nichtzustimmung wäre ein Vergabeverfahren mit mehreren Bietern vorzubereiten und durchzuführen. Dies liegt in der Entscheidung des Gremiums. Nach längerer Beratung und Diskussion entscheidet sich der Ausschuss für den Vorschlag der Verwaltung und stimmt darüber ab.
Beschluss
Die Verwaltung schlägt vor, die im Sachverhalt aufgeführten Planungsleistungen Objektplanung: 33.350,-- € netto, HSL-Planung: 8.800,-- € netto sowie Elektro-Planung: 2.850,-- € netto wie vorgeschlagen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.04.2024
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Baurechtliche Bewertung von Tiny-Häusern
In letzter Zeit werden vermehrt Anfragen zum Aufstellen von Tiny-Häusern an das Bauamt gerichtet. Der Verwaltung liegt hierzu eine baurechtliche Beurteilung des Landratsamtes vor (war bezogen auf einen Einzelfall, ist aber generell heranzuziehen bei Tiny-Häusern im Innenbereich):
Bei der baulichen Anlage (Tiny House) handelt es sich meistens um ein verfahrensfreies und somit nicht genehmigungspflichtiges Gebäude im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Nummer 1 a BayBO (< 75 m³), das im unbeplanten Innenbereich ohne Weiteres aufgestellt werden kann. Ohne Weiteres bedeutet jedoch nicht, dass nicht zuerst die Fragen der Erschließung mit leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasserver- und Abwasserentsorgung) sowie dem Energieversorger zu klären sind. Hierzu ist es notwendig, sich vorab mit den Gemeindewerken bzw. dem entsprechenden Energieversorger in Verbindung zu setzen. Des Weiteren sind natürlich darüber hinaus gehende bauordnungsrechtliche Anforderungen wie u.a. die Einhaltung der Abstandsflächen und Herstellung von Stellplätzen umzusetzen (die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften).
Ebenfalls zu beachten sind die Ortsgestaltungssatzung sowie, abhängig vom Aufstellort, eine entsprechende Erhaltungssatzung.
Es sollte generell die Haltung der Gemeinde zu Tiny-Häusern geklärt werden, da aufgrund der Verfahrensfreiheit deren Aufstellen sehr schwierig zu überprüfen ist.
Diskussionsverlauf
Tiny-Häuser
Durch die Verwaltung werden die bestehenden baurechtlichen Vorgaben zur Aufstellung von Tiny-Häusern erläutert. Die Gemeinde hat bei Anträgen auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung, mit der Ortsgestaltungssatzung und in entsprechenden Bereichen im Gebiet von Erhaltungssatzungen durchaus Werkzeuge zur Steuerung von Tiny-Häusern. Nach kurzer Diskussion ist das Gremium einhellig der Ansicht, dass für die touristische Nutzung von Tiny-Häusern keinerlei Zustimmung erfolgen darf. Das Thema soll auch in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats nochmal diskutiert werden.
Aus dem Gremium
Es erfolgt der Hinweis eines Gremiumsmitglieds, dass auf der Straße über das Sudelfeld wieder zunehmend durch das rücksichtslose Verhalten der Motorradfahrer der “normale“ Verkehr stark gefährdet wird. Auch auf die zunehmende Lärmbelastung für Anlieger wird hingewiesen.
Datenstand vom 24.04.2024 15:30 Uhr