Datum: 07.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024
3 Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zum Anbau an die bestehende Jagdhütte, Rosengasse 2, Fl.Nr. 1652, Gemarkung Niederaudorf
4 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 - 6 Wohneinheiten, Sudelfeldstr. 39, Fl.Nr. 272/2 (TF), Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
5 Bauantrag zu Sanierung, Umbau und teilweise Umnutzung eines Hotels mit Gastwirtschaft zu Laden und Ferien-Appartement, Rosenheimer Str. 4, Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zum Anbau an einer bestehenden landwirtschaftlichen Reithalle, Thalfelderweg 1, Fl.Nr. 380, Gemarkung Oberaudorf
7 Sanierung eines Teilbereichs des Röthenbachs 2024-2026; Vergabe der Planung und örtliche Bauüberwachung für Leistungen 2024
8 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 07.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 18.04.2024 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zum Anbau an die bestehende Jagdhütte, Rosengasse 2, Fl.Nr. 1652, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Verlängerungsantrag zu genanntem Vorbescheid wurde fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim eingereicht und der Gemeinde Oberaudorf zur Stellungnahme weitergereicht. Der genehmigte Vorbescheid vom 17.04.2013 wurde bereits viermal um zwei Jahre verlängert.
Die bestehende denkmalgeschützte Jagdhütte im Außenbereich soll im Ostbereich auf ca. 2,50 m um sanitäre Anlagen erweitert werden. Hierbei soll die Fassade des zu erweiternden Anbaus an die bestehende Hütte angepasst werden. Die Nutzung soll ausschließlich dem Antragssteller vorbehalten sein. Die Wasserversorgung erfolgt über eine Quelle in der Nähe und das Abwasser wird über eine bestehende Klärgrube entsorgt. Folgen der Erweiterung sind die Neudimensionierung der Entwässerungsanlage. Mit der bedarfsgerechten Abwasserentsorgung, der Abwasserableitung zur Kläranlage der Rosengasse, wurde im Jahr 2023 begonnen. Die Wasserversorgung muss auf Grund der neuen Trinkwasserverordnung überprüft werden. Eine wasserrechtliche Prüfung und evtl. Genehmigung ist somit wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Vorhabens. Zudem muss die Ausführung des Anbaus, v.a. bzgl. der Fenster und Türen, im Detail mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Rahmen der Eingabeplanung abgestimmt werden. Dies ist Auflage des genehmigten Vorbescheids. Laut Schreiben des Bauherrn konnten die Belange des Denkmalschutzes noch immer nicht abschließend geklärt werden.

Beschluss

Dem Verlängerungsantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 - 6 Wohneinheiten, Sudelfeldstr. 39, Fl.Nr. 272/2 (TF), Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 07.03.2023 wurde genannter Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums das geplante Gebäude sich weder in der Höhe noch im Verhältnis von Grundfläche zu verbleibender Freifläche in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Genehmigungsbehörde folgte dieser Auffassung und empfahl der Bauherrin, eine Umplanung vorzunehmen, die Gebäudehöhe und die Gebäudegrundfläche zu reduzieren und an die Nachbarbebauung, unter Bezugnahme auf ein einzelnes Referenzobjekt, abzugleichen wobei die wahrnehmbare Umgebungsbebauung auf die dem Baugrundstück angrenzenden Nachbargrundstücke in der Sudelfeldstraße (Nr. 37a, 37, 39a, 41, 43) begrenzt werden.

Die geänderte Planung sieht vor: 

  • Abbruch des bestehenden westlichen Wohnhauses
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten (alt 4-6)
  • Errichtung je einer westlichen und östlichen Gaube
  • Grundfläche 127,07 m² (alt 152 m²)
  • seitliche Wandhöhe 7,15 m bzw. 8,37 m (alt 7,4 bzw. 8,7 m)
  • Firsthöhe 9,37 m (vorher 9,71 m)
  • 7 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen, wobei 1 Stellplatz auf dem östlichen Grundstücksteil liegt, hier ist eine entsprechende Sicherung notwendig. 
  • Bei einem Bauantrag ist auch die Spielplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf zu beachten (Schaffung eines Spielplatzes, sofern mindestens drei neue Wohneinheiten geschaffen werden)  

Die Bezugsgrößen der Nachbarbebauung stellen sich wie folgt dar: 

Hausnr.         Grundfläche                 Wandhöhe                         Firsthöhe

37a                 142,4 m²                 4,36 bzw. 5,71 m                 7,25 m
37                 127,0 m²                 7,63 bzw. 7,98 m                 10,79 m
39a                 142,5 m²                 5,55 bzw. 6,20 m                 7,87 m
41                 111,7m²                2 5,50bzw.6,49m                 8,56m
43                 89,2m²                 5,18m                         6,96m

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine Diskussion über die Höhen in Bezug auf die NN-Höhe und die relativen Höhen. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass das Gebäude deutlich höher als die direkt angrenzende Bebauung geplant ist. Bürgermeister Matthias Bernhardt gibt zu bedenken, dass § 34 BauGB einen aufschaukelnden Effekt hat. Gerade im Hinblick auf die Schaffung von Zweitwohnungen ist zur Vorsicht zu raten. Die Gemeinde sieht die Höhe nach wie vor zu hoch in Bezug auf die Nachbarbebauung.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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5. Bauantrag zu Sanierung, Umbau und teilweise Umnutzung eines Hotels mit Gastwirtschaft zu Laden und Ferien-Appartement, Rosenheimer Str. 4, Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das bestehende Hotel Lambacher soll saniert, umgebaut und teilweise umgenutzt werden wie folgt:

  • Im EG soll die bestehende Gastwirtschaft in einen Laden umgenutzt werden.
  • Im 1. und 2. OG bestehende Hotelzimmer werden saniert.
  • Die Betreiberwohnung im DG soll in ein Ferienappartement umgenutzt werden.

Da es sich beim vorliegenden Bauantrag um eine Nutzungsänderung handelt, müssen nur durch diese Nutzungsänderung zusätzlich notwendige Stellplätze (evtl. Mehrbedarf) nachgewiesen werden. Der Stellplatz-Bestand bleibt daher- ob die hierfür erforderlichen Stellplätze existieren oder nicht – unberücksichtigt. Dies folgt letztlich daraus, dass sich der Bestandsschutz einer baulichen Anlage auch auf die Stellplatzfrage erstreckt. Der Umstand, dass ein Bauherr eine bauliche Änderung oder eine Nutzungsänderung durchführt, darf nicht dazu führen, dass bereits vorhandene Defizite bei den Stellplätzen anlässlich dieser Nutzungsänderung aufgegriffen und bereinigt werden. 
Gegenübergestellt werden muss also der Stellplatzbedarf der baulichen Anlage in ihrer gegenwärtigen Nutzung mit dem zukünftigen Bedarf. Bei beiden Stellplatzberechnungen ist dabei die Rechtslage (gültige Stellplatzsatzung) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die aktuelle Nutzungsänderung zugrunde zu legen. Die Stellplatzberechnungen „Bestand“ und „Neu“ sind den Dokumenten beigefügt. Demzufolge löst die Nutzungsänderung keinen Mehrbedarf an Stellplätzen aus. Hinweislich sei erwähnt, dass 7 Stellplätze vorhanden sind. (Kommentar zu Art. 47 BayBO)

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt darüber, dass der geplante Laden als dauerhafter Dorfmarkt konzipiert ist. Es entsteht eine Diskussion über das Brandschutzkonzept bzw. die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Gemeinderatsmitglied Franz Hefter weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach für die Umnutzung von Wohnung in Ferienwohnung ein 2. Baulicher Rettungsweg vonnöten ist. 

Beschluss

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
2. Die Gemeinde stimmt der Nutzungsänderung im Rahmen der Erhaltungssatzung zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Anbau an einer bestehenden landwirtschaftlichen Reithalle, Thalfelderweg 1, Fl.Nr. 380, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bestehende landwirtschaftliche Reithalle soll in Holzbauweise östlich erweitert werden, Abmessungen 7,76 m x 48,07 m. Eine Abstandsflächenübernahme des Eigentümers des östlichen Grundstückes liegt vor. Das Vorhaben liegt in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet, demzufolge ist die Ortsgestaltungssatzung nicht anzuwenden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Sanierung eines Teilbereichs des Röthenbachs 2024-2026; Vergabe der Planung und örtliche Bauüberwachung für Leistungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde der TOP bereits behandelt, jedoch wegen Unstimmigkeiten bezüglich der Art der Vergabe der Planungsleistungen und der Bauüberwachung auf die heutige Sitzung verschoben. Mit Mail vom 19.04.2024 erklärte Bürgermeister Matthias Bernhardt die geplante Vorgehensweise ausführlich, auch unter Bezugnahme auf die Vergabe der einzelnen Bauabschnitte Ausbau Bad-Trißl-Straße. Es ist geplant, zuerst den schadhaftesten Abschnitt, besonders im Parkplatzbereich gegenüber dem Seebacherhaus (bereits abgesperrt) zu sanieren. Im Deckelbereich des Durchlasses wurden starke Abplatzungen, Beton-Hohlstellen und gerostete freiliegende Bewehrung festgestellt. Auch im Widerlagerbereich fanden sich über größere Flächen morscher Beton. Auch westlich und östlich des besagten Bereiches wurden über längere Abschnitte starke Ausblühungen und Aussinterungen in den Betonwandungen festgestellt. Dieser Abschnitt des ca. 450 m langen Durchlasses soll als erstes saniert werden und die nächsten Abschnitte bei entsprechend verfügbaren Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren. Äquivalent zur Maßnahme an der Bad-Trißl-Straße entstehen nun verschiedene Bauabschnitte. Diese sind in sich abgeschlossen und daher vergabetechnisch unabhängig zu werten. Auch bei der Bad-Trißl-Str. war die Gesamtsumme bekannt, aber aufgrund der Größe der Maßnahme wurden ebenfalls Bauabschnitte definiert, die eigene Vergabeverfahren durchlaufen. Die Notwendigkeit der Aufsummierung der Leistungen entsteht nicht dadurch, dass es sich um ein Bauwerk handelt, sondern wird über die Gleichzeitigkeit definiert. Da es sich um eine Maßnahme mit in sich abgeschlossenen und zeitlich unabhängigen Abschnitten handelt, sind nach wie vor keine Probleme mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu erkennen und diese ist demzufolge zulässig und regelkonform. Nun liegt der Verwaltung ein Angebot gemäß § 43 HOAI für Leistungsbild Ingenieur-Bauwerke für die Leistungsphasen 1 – 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung für den ersten Bauabschnitt vor. Dieses beträgt 19.887,23 € netto. Dies könnte bei Zustimmung im vereinfachten Verfahren durch den Bauausschuss vergeben werden.

Diskussionsverlauf

Eingangs erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt bezüglich der Verschiebung des TOPs auf die heutige Sitzung nochmal die Sachlage und die Hintergründe für die gewählte Vergabeart. Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, dass die geplante Vorgehensweise aus dessen Sicht nicht richtig ist, da bei Planungsgleichheit das zu erwartende Honorar jeder einzelnen Leistung aufaddiert werden muss und daher, da das Ergebnis über 60.000 € liegt, zwingend eine Ausschreibung stattfinden muss. Der Bürgermeister erklärt, dass sich der Umfang der Sanierung noch ändern kann und daher jeder einzelne zu sanierende Abschnitt ein einzelnes Projekt darstellt und die Abschnitte völlig unabhängig voneinander betrachtet werden müssen; dies auch im Hinblick auf die geplante Zeitschiene, die sich ebenfalls ändern kann. Dieser Ansicht folgt auch die Mehrheit des Gremiums. 

Beschluss

Der Auftrag für die Planung und örtliche Bauüberwachung zur General-Sanierung des Röthenbach-Durchlasses wird gemäß Angebot vom 23.02.2024 vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö informativ 8

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium:

  • Es wird über die allgemeine Situation der Straßenentwässerung bzw. den Zustand der Oberaudorfer Straßen gesprochen.
  • Aus der Mitte des Gremiums wird das neu errichtete Gebäude Kufsteiner Str. 34 als zu groß, hässlich und nicht der Erhaltungssatzung entsprechend bezeichnet. Der Bürgermeister informiert darüber, dass gerade diesbezüglich ein Anschreiben an den Vorhabenträger vorbereitet wird. 
  • Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert über den Stand des Neubaus der Bongossi-Brücke 

Datenstand vom 29.05.2024 07:26 Uhr