Datum: 18.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
3 Ausbau Carl-Hagen-Straße; Vergabe Bauleistungen
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines barrierefreien Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 9 Stellplätzen, Sonnenstr. 19 a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf
5 Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens mit bisher 2 Wohnungen + 2 Ferienwohnungen in 1 Wohnung + 3 Ferienwohnungen, Auerburgstr. 17, Fl.Nr. 137, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung
6 Antrag auf Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Feldstadls in eine Ferienwohnung, Eck, Fl.Nr. 1111, Gemarkung Oberaudorf
7 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Alpenweg 4, Fl.Nr. 27/1, Gemarkung Niederaudorf
8 Bauantrag zur energetischen Sanierung des Wohnhauses sowie Neuerrichtung einer Dachgaube und Erneuerung der Balkone, Laurentiusstr. 3, Fl.Nr. 229/26, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung
9 Bauantrag zum Neubau von 4 Padelplätzen auf ehem. Bestand von 2 Tennisplätzen sowie Umbau von 2 Indoor-Tennisplätzen zu 3 Indoor-Padelplätzen, Sportplatzstr. 19, Fl.Nr. 596/1, Gemarkung Oberaudorf
10 Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "An der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Sudelfeldstr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 18.06.2024 ist somit genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Ausbau Carl-Hagen-Straße; Vergabe Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund von Bautätigkeiten in 2021-2024 wurde die Carl-Hagen-Straße auf Höhe der Hausnummern 24 bis 26 übermäßig in Mitleidenschaft gezogen und ist jetzt in einem sehr schlechten Zustand. Trotz Spundarbeiten ist ein Teil der Straße Richtung Baufeld gerutscht, wodurch kein standfester Unterbau mehr gewährleistet werden kann.  Die Randeinfassungen sind größtenteils nicht mehr vorhanden oder in keinem festen Verbund. Die Deckschicht weist große Fehlstellen auf in welchen auch teilweise die Tragschicht Schaden genommen hat. Teilweise sind auch noch Leitungsgräben vorhanden, welche wieder mit einer Asphaltdecke geschlossen werden müssen. 
Durch die enormen Schäden die das Bauvorhaben Carl-Hagen-Str. 26 an der Straße und deren Ausstattung verursacht hat, wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet und  beiderseits unterzeichnet in dem die Bauherrenschaft von Carl-Hagen-Str. 26 eine Zuzahlung in Höhe von 55.000 € zu leisten hat.
Die Gemeindeverwaltung plant daher den Ausbau des bestehenden Straßenbelags   und einen Neuaufbau der Asphaltschicht mit einer Tragschicht von 10 cm und einer Deckschicht von 4 cm in einem Bereich von ca. 160 lfm. Der Granitbordstein soll auf der gesamten Länge wieder eingebaut werden. Die Regenentwässerung ist im Bereich der Straße nur in einem sehr kleinen Maße betroffen und kann außer an einer kleinen Stelle erhalten werden. Weder die Stromleitungen noch die Trinkwasserleitungen sind bei diesem Vorhaben betroffen.

Die Baumaßnahme soll, nach Eingang der Zahlung des Vorhabenträgers von Carl-Hagen-Str. 26, noch im Jahr 2024 abgeschlossen werden.

Im Zuge der freihändigen Vergabe der Leistungen für das Gewerk Tiefbauarbeiten wurden 3 leistungsfähige Firmen angeschrieben mit der Bitte um die Abgabe eines Angebotes. Die Abgabefrist wurde auf den 01.07.2024 festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein. Angebotseröffnung war am 02.07.2024.

Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 82.390,15 €                Angebot brutto: 98.044,28 €

Bieter 2: Angebot netto: 102.251,55 €        Angebot brutto: 121.679,34 €

Bieter 3: Angebot netto: 105.042,09 €        Angebot brutto: 125.000,09 €

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wurde durch Frau Marschke verlesen und die Hintergründe durch den 2. Bürgermeister Herrn Holzmaier erläutert.
Der Maßnahmenbeginn ist nach Zahlungseingang Anfang Sept. 2024 geplant.

Es werden vorab vom Vorhabenträger 55.000 € an die Gemeinde bezahlt. Falls sich die Kosten erhöhen, wie von Herrn Hefter nachgefragt, werden die restlichen Kosten, wie in der Vereinbarung unterschrieben, zwischen der Bauherrenschaft und der Gemeinde zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Die Verwaltung erläuterte auf Nachfrage von Frau Kaiser, dass die Straße auch vorher schon leicht beschädigt war.

Allgemein wurde nach der Planung/Einteilung der Straßen für Sanierungen gefragt. Diese werden nach Prioritäten eingeteilt, welche sich durch unerwartete Ereignisse ändern können.

Beschluss

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung die Bauleistungen für die Sanierung der Carl-Hagen-Straße im Bereich von den Hausnummern 24 bis 26, nach Eingang der Zahlung von 55.000 € von dem Vorhabenträger Carl-Hagen-Str. 26, an den Bieter 1 mit der Auftragssumme 98.044,28 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines barrierefreien Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 9 Stellplätzen, Sonnenstr. 19 a, Fl.Nr. 270/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Genannter Antrag auf Vorbescheid beinhaltet:

  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
  • Außenabmessungen 15,99 m x 11,99 m
  • Seitliche Wandhöhe 7,79 m, Firsthöhe 10,21 m
  • 2 südlich angeordnete Gauben
  • 9 Stellplätze

Es liegt eine noch rechtskräftige Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses aus dem Jahr 2021 vor. Ursprünglich war für das Gebiet eine Bebauung mit Einfamilien- max. Zweifamilienhäusern vorgesehen. 

Das geplante Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der sehr spät eingereichte Einfügenachweis betrachtet nicht die zur Einfügung relevanten Gebäude mit der Erschließung von der Sonnenstraße. 

Weitere konkrete Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden ist:

- Ist die Genehmigung eines MFH mit 6 WE und 9 Stellplätze zulässig?

Keine Beurteilung möglich, da die zur Einfügung notwendigen Angaben der Nachbarbebauung fehlen. 

- Ist der Baukörper wie eingezeichnet mit der Höhe, Länge und Breite zulässig und wenn nein, welcher Baukörper wäre vertretbar?

Kann nicht beantwortet werden, da die Beurteilung gemäß § 34 BauGB erfolgen soll und daher keine Festsetzungen (Bebauungsplan) vorliegen. Der zur Beurteilung vorliegende Einfügenachweis ist nicht aussagefähig. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert das geplante Bauvorhaben. Hierbei geht er detailliert auf die maßgebende Einfügung bzw. den mangelhaften Einfügenachweis ein. Zudem verweist auf die bereits vorliegende Baugenehmigung. Es beginnt eine kurze Diskussion über die Einfügung, letztendlich vertritt das Gremium einstimmig die Auffassung, dass hier die Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht gegeben ist. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden Gründen nicht erteilt:

a) Die überschlagsmäßige Betrachtung des Maßes der baulichen Nutzung entspricht nicht der Umgebungsbebauung.
b) Eine detaillierte Betrachtung der Einfügung ist aufgrund der fehlenden relevanten Angaben im vorliegenden Einfügenachweis nicht möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens mit bisher 2 Wohnungen + 2 Ferienwohnungen in 1 Wohnung + 3 Ferienwohnungen, Auerburgstr. 17, Fl.Nr. 137, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der zurückliegenden Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde genannter Antrag behandelt und im Hinblick auf u.a. das Gleichbehandlungsprinzip abgelehnt. Nun liegt ein erneutes Schreiben der Antragsteller vor, in dem beantragt wird, das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Ausnahme von der BauNVO auf 3 Jahre zu befristen. Eine entsprechende Befristung wurde bereits in einem ähnlichen Antrag in der Bauausschuss-Sitzung vom 16.01.2024 zugestimmt und auch vom Landratsamt mit entsprechender Befristung genehmigt. Hinweis zur Hausnummer: in den Antragsunterlagen wurde Auerburgstr. 4 angegeben (siehe Anschreiben LRA vom 27.05.2024 in den Dokumenten)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Alois Holzmaier erklärt die Hintergründe, die zur nochmaligen Behandlung des genannten Antrags geführt haben. Aus dem Gremium wird nach der Überwachung der beantragten Frist gefragt, hier kann die Verwaltung nur auf das Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde verweisen. Der Bauherr müsste, wenn er die Ferienwohnung länger nutzen möchte, nach Ablauf der vorgegebenen Frist einen Antrag auf Verlängerung auf dem üblichen Weg stellen. 

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird – befristet auf 3 Jahre – zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Dem Antrag auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Feldstadls in eine Ferienwohnung, Eck, Fl.Nr. 1111, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorliegender Bauantrag sieht die Umnutzung eines denkmalgeschützten Feldstadls im Außenbereich in eine Ferienwohnung vor. Bis auf die Fenstereinbauten sind keine Änderungen an der Kubatur geplant; es sind entsprechende Ein- und Umbauten im Innenbereich vorgesehen. Ein Baumbestandsplan/Freiflächengestaltungsplan liegt den Unterlagen bei, ein erforderlicher Stellplatz kann nachgewiesen werden. Für die Baumaßnahme ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig. 

Ursprünglich wurde der Bauantrag von der Genehmigungsbehörde abgelehnt, da es sich um einen alleinstehenden Stadel im Außenbereich handelt, welcher nicht im Zusammenhang zur Hofstelle besteht. Gemäß aktueller Auskunft des Landratsamtes wird der Bauantrag nun doch geprüft; Rechtsgrundlage ist § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB, erhaltenswertes, kulturlandschaftsprägendes Gebäude.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben vor und präsentiert aktuelle Fotos von der Scheune. Aus der Mitte des Gremiums wird das Vorhaben befürwortet, da gerade solche Gebäude für jede Hofstelle eine Belastung darstellen. Die Frage aus dem Gremium, ob ein Stellplatz vorhanden ist, kann bejaht werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Alpenweg 4, Fl.Nr. 27/1, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Alpenweg 4 soll das bestehende Gebäude abgerissen werden, entstehen soll:

-        ein zweigeschoßiges Wohnhaus, unterkellert
-        Außenabmessungen 13,14 m x 14,19 m
-        Seitliche Wandhöhe 5,61 m 
-        3 Stellplätze (Garage und Carport)
-        ein südlich angeordneter Pool, Rauminhalt unter 100 m³

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Niederaudorf. 

Diskussionsverlauf

Nach Präsentation der Eingabepläne kommt aus der Mitte des Gremiums die Bemerkung, dass die Gestaltung des Gebäudes, zumindest an dieser Stelle, zu modern ist. Daraufhin entwickelt sich eine allgemeine Diskussion über die Gestaltung von Gebäuden in Bezug auf das entsprechende Umfeld. Mehrheitlich ist man sich jedoch einig, dass dies ein gelungenes Bauvorhaben an diesem Ort ist. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 2

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8. Bauantrag zur energetischen Sanierung des Wohnhauses sowie Neuerrichtung einer Dachgaube und Erneuerung der Balkone, Laurentiusstr. 3, Fl.Nr. 229/26, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung nach Umplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der zurückliegenden Sitzung des Bau- und Straßenausschusses wurde genannter Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Mail vom 04.07.2024 teilt das Landratsamt Rosenheim mit, dass sich die Größe der geplanten Dachgaube nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Daher wurde seitens des Landratsamtes eine Umplanung gefordert. Aus Sicht des Landratsamtes fügt sich die überarbeitete Planung nun in die Umgebungsbebauung ein. Die symmetrische Anordnung der Gauben nach § 3 Abs. 4 der Gestaltungssatzung wird ebenfalls als gegeben gesehen. Das Landratsamt bittet um Rückmeldung, wie die Änderungsplanung seitens Gemeinde eingeschätzt wird. 

Anstatt der ursprünglichen Planung mit einer dachmittigen Gaube sollen nun drei einzelne Gauben entstehen, jeweils situiert über den darunterliegenden Fenstern, so dass hier nach Ansicht der Verwaltung ebenfalls die Symmetrie gewährleistet ist.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert die ursprünglich geplanten sowie die aktuell geänderten Gauben und verweist auf ähnliche, bereits im Gemeindegebiet vorhandene Gauben. 

Beschluss

Dem Bauantrag, geänderte Planung der Gauben, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Neubau von 4 Padelplätzen auf ehem. Bestand von 2 Tennisplätzen sowie Umbau von 2 Indoor-Tennisplätzen zu 3 Indoor-Padelplätzen, Sportplatzstr. 19, Fl.Nr. 596/1, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf dem Gelände der Tennishalle sollen auf bestehenden 2 Tennisplätzen 4 Padelplätze entstehen sowie in der Tennishalle 2 Indoor-Tennisplätze zu 3 Indoor-Padelplätzen umgebaut werden. Entsprechende Parkplätze sind vorhanden. Da das Vorhaben sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 40 „Am Sportplatz“ befindet, handelt es sich hier um eine Genehmigungsfreistellung, Festsetzung Sportfläche mit Zweckbestimmung. Die Beleuchtung der Außenplätze mittels LED-Lichtanlage soll in der Zeit von 20 – 22 Uhr (Sommer) und 17:30 – 22 Uhr (Winter) erfolgen. Aufgrund der Größe des Vorhabens und der Außenwirkung möchte die Verwaltung den Ausschuss über dieses Vorhaben informieren.

Diskussionsverlauf

Das Gremium informiert sich darüber, um was es sich bei der Sportart „Padel“ handelt und stimmt dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu. 

Beschluss

Dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung von Tennisplätzen in Padelplätze wird zugestimmt. Für die Ausführung und Einhaltung sämtlicher Vorschriften ist gemäß den Regeln im Genehmigungsfreistellungsverfahren alleine der Bauherr und alle am Bau Beteiligten verantwortlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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10. Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "An der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Sudelfeldstr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö vorberatend 10

Sachverhalt

Mit Datum 04.07.2024 liegt ein Antrag zu Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Sudelfeldstr. 24 vor:

  • Aufhebung von der Festsetzung von maximal zwei Wohneinheiten
  • Aufhebung der festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahl von 0,2 und 0,4 durch die Anpassung an die Größe des Bezugsobjektes Sudelfeldstraße 26 
  • Positionierung des Gebäudes und der Garage
  • Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung
  • Balkone tiefer als Dachüberstand (Ortsgestaltungssatzung)

Dies wäre die 6. Änderung des Bebauungsplans. In der heutigen Sitzung soll vorberatend geprüft und abgeklärt werden, ob mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung grundsätzlich Einverständnis besteht. Die weiteren Schritte liegen dann im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. 
 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert das Gremium ausführlich über die in der Vergangenheit statt gefundenen Änderungen des Bebauungsplans sowie über den vorliegenden Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“. Aus städtebaulicher Sicht sind die vergangenen Bebauungsplanänderungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht nachvollziehbar.  

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Sudelfeldstr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2024 ö informativ 11

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wird nach der Erweiterung des Feuerwehrgebäudes gefragt. 

Datenstand vom 22.08.2024 09:47 Uhr