Datum: 19.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.07.2024
3 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für eine 2. Wohneinheit, Errichtung einer Schleppdachgaube und eines Treppenhauses, Neubürgerstr. 11, Fl.Nr. 523/7, Gemarkung Oberaudorf
4 Bauantrag zur Erweiterung, Abbruch und Neuerrichtung des Dachgeschosses sowie energetische Sanierung des best. Wohn- und Gewerbegebäudes, Abbruch sowie Neuerrichtung des Geräteschuppens und Neuerrichtung zweier Außentreppen, Rosenheimer Str. 116, Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf
5 Sanierung eines Bestandshauses in 3 Wohneinheiten und Errichtung einer Garage mit Keller, Wall 13, Fl.Nr. 1126, Gemarkung Niederaudorf
6 Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Wall 13, Fl.Nr. 1126, Gemarkung Niederaudorf
7 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons sowie Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung, Lohbachstr. 10, Fl.Nr. 20/5, Gemarkung Oberaudorf
8 Errichtung von Parkplatzflächen mit Schrankenanlage für den bestehenden Schiliftbetrieb und Gastronomiebetrieb, Grafenherberg 12 und 12 a, Fl.Nr. 1705 und 1711, Gemarkung Niederaudorf
9 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lager und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße, Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf
10 Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung im 1.OG eines Wohn- und Praxishauses in eine Wohnung und in eine physiotherapeutische Praxis, Rosenheimer Str. 14 a, Fl.Nr. 355/7, Gemarkung Oderaudorf
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 12.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 18.07.2024 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für eine 2. Wohneinheit, Errichtung einer Schleppdachgaube und eines Treppenhauses, Neubürgerstr. 11, Fl.Nr. 523/7, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Neubürgerstr. 11 soll für eine 2. Wohneinheit im Dachgeschoss aufgestockt werden wie folgt:

-        Südseitig Errichtung eines bodentiefen Dachaufbaus mit Pultdach, Dachneigung 5° mit darunterliegenden selbsttragenden Balkonen
-        Nordseitig Errichtung eines Treppenhauses, Außenabmessungen 4,95 m x 2,39 m mit Schleppdach, Dachneigung 10° 
       Beide Wohneinheiten sollen über das neu errichtete Treppenhaus erschlossen werden. 
-        Die Firsthöhe des Gebäudes soll 8,67 m betragen
-        Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen. 
Hinweislich sei erwähnt, dass es sich hier südseitig nicht, wie im Bauantrag angegeben, um eine Gaube handelt, welche sich aus der Dachfläche entwickeln müsste, sondern um einen Dachaufbau. Entsprechende Anträge auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung liegen dem Bauantrag nicht bei. 


Einem ähnlichen Bauantrag aus dem Jahr 2022 wurde, trotz Widerstands der Gemeinde vor allem in Bezug auf die Ortsgestaltungssatzung und etlichen vo-rangegangenen Gesprächen mit der Bauabteilung des Landratsamtes die Ge-nehmigung erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits die Aufstellung eines ent-sprechenden Bebauungsplans in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim beschlossen war und einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung nie zugestimmt wurde. Dieser Bauantrag wurde bereits umgesetzt.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt den Bauantrag aus dem Jahr 2022 und die Vorgehensweise des Landratsamtes, die letztendlich zur Genehmigung führte, u.a. ohne den bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan abzuwarten. Ziel des damaligen Bebauungsplans war ein einheitliches Bild der Dachaufbauten. Es folgt eine Diskussion über Dachneigung von 5° des südseitigen Dachaufbaus. Das Gremium ist einstimmig der Ansicht, dass die Dachneigung auf 10° geändert werden soll.   

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Abweichung von § 3 Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Erweiterung, Abbruch und Neuerrichtung des Dachgeschosses sowie energetische Sanierung des best. Wohn- und Gewerbegebäudes, Abbruch sowie Neuerrichtung des Geräteschuppens und Neuerrichtung zweier Außentreppen, Rosenheimer Str. 116, Fl.Nr. 79/4, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

An dem bestehenden Gebäude Rosenheimer Str. 116 - im EG Tankstelle sowie KFZ-Werkstatt, OG und DG Wohnnutzung - sollen neben der energetischen Sanierung folgende Baumaßnahmen durchgeführt werden:

- Abbruch sowie Neuerrichtung des Dachgeschosses
- Neuerrichtung eines ostseitigen Geräteschuppens
- Entstehen sollen 4 Wohneinheiten (Bestand 2 Wohneinheiten)
- Errichtung von zwei ostseitigen Außentreppen 
- Reduzierung der Dachneigung von 28° auf 25°
- Erhöhung der Firsthöhe auf +11,55 m

Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 

Das Gebäude befindet sich noch im Außenbereich, ein Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans des Gebietes in MI (Mischgebiet) wird zur Zeit durch-geführt. Die geplanten Baumaßnahmen wurden im Vorfeld im Rahmen eines Ortstermins mit dem Kreisbaumeister und Mitarbeitern der Bauabteilung des Landratsamtes besprochen und befürwortet. Durch die zukünftige Darstellung des Gebietes als Mischgebiet sind anstatt der im Außenbereich möglichen zwei Wohneinheiten vier Wohneinheiten zulässig. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt über die zurückliegenden Maßnahmen, um den Umbau zu ermöglichen, z.B. Erlass einer Einbeziehungssatzung. Nun wurde, zusammen mit den Landratsamt Rosenheim, wie im Sachverhalt erwähnt, eine Lösung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens gefunden. Die Verwaltung erklärt und erläutert die in diesem Gebiet geplante Flächennutzungsplanänderung. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Sanierung eines Bestandshauses in 3 Wohneinheiten und Errichtung einer Garage mit Keller, Wall 13, Fl.Nr. 1126, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bestandsgebäude, ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, situiert im westlichen Bereich des Grundstückes, soll gemäß Bauantrag „saniert“ werden, in diesem Zuge soll eine 3. Wohneinheit entstehen. Nördlich des Gebäudes ist eine unterkellerte Garage mit den Außenabmessungen 9 m x 5,75 m und einer seitlichen Wandhöhe von 3 m geplant. Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden, siehe beil. rechnerischer Stellplatznachweis. Die verkehrstechnische Erschließung ist aufgrund der aktuellen Wegesituation nicht ersichtlich, da sich die Örtlichkeit nicht mit den tatsächlichen Flurnummern deckt. Geh- und Fahrtrechte sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen bzw. nachzuweisen.  
Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Wall und somit angesichts von mittlerweile mehr als 15 Wohngebäuden in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer beginnt eine Diskussion bezüglich der verkehrsrechtlichen Erschließung und des Geh- und Fahrtrechts, da auch eine gemeindliche Straße betroffen ist. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Wall 13, Fl.Nr. 1126, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Wall 13 soll östlich des zu sanierenden Gebäudes von TOP 5 entstehen:

-        ein Zweifamilienwohnhaus in Hanglage
-        zweigeschossig
-        Außenabmessungen 16 m x 10 m
-        seitliche Wandhöhe 5,17 m
-        mit Tiefgarage; die gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden, zwei in der Tiefgarage und zwei oberirdisch. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß Planunterlagen nicht ersichtlich ist, wie diese funktionieren sollen. Der notwendige Stellplatznachweis muss eindeutig planerisch dargestellt sein und nachgewiesen werden. 

Eine Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB, siehe TOP 5. Die verkehrstechnische Erschließung ist aufgrund der aktuellen Wegesituation nicht ersichtlich, da sich die Örtlichkeit nicht mit den tatsächlichen Flurnummern deckt. Geh- und Fahrtrechte sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen bzw. nachzuweisen.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer wird aus dem Gremium darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante Garage von TOP 5 nicht auf dem Lageplan dargestellt ist. Es erfolgt der Hinweis, dass die oberirdischen Stellplätze nicht nachgewiesen werden bzw. nicht funktionieren. Bauordnungsrechtlich wird der Antrag daher nicht befürwortet, da 2 Stellplätze nicht eindeutig nachgewiesen werden können. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der zeichnerische Stellplatznachweis muss nachgereicht werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons sowie Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung, Lohbachstr. 10, Fl.Nr. 20/5, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der bestehende Süd-Balkon des Gebäudes Lohbachstr. 10 soll erweitert werden. Im Moment weist der Balkon eine Tiefe von 1,20 m auf. Er soll um 1,80 m tiefer werden, die Breite des Balkons wird nicht verändert. Die Tiefe soll insgesamt 3 m betragen und um ca. 1,30 m tiefer ist als der Dachüberstand sein. Aus diesem Grund liegt ein Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltung vor, der besagt, dass Balkone sich in Form und Größe dem Gebäude anpassen müssen und nicht tiefer als die Dachüberstände sein dürfen. Aufgrund der Festsetzung in der Satzung ist dies abzulehnen. Die Bauherrin sowie der Planer wurden im Vorfeld darüber informiert.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des geplanten Balkonanbaus durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die entsprechende Vorschrift der Ortsgestaltungssatzung und erläutert den Grund hierfür. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 7 Ortsgestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Errichtung von Parkplatzflächen mit Schrankenanlage für den bestehenden Schiliftbetrieb und Gastronomiebetrieb, Grafenherberg 12 und 12 a, Fl.Nr. 1705 und 1711, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf den Grundstücken Grafenherberg 12 und 12 a, Fl.Nr. 1705 und 1711, Ge-markung Niederaudorf sollen Parkplätze entstehen auf:

Fl.Nr. 1705, Fläche ca. 214.000 m²: 103 Stellplätze
Fl.Nr. 1711, Fläche ca. 1.700 m²: 35 Stellplätze

Abmessung je Stellplatz: 5 m x 3 m, die gesamte Parkplatzfläche soll als sickerfä-higer Schotterrasen ausgeführt werden. Das Gelände soll entsprechend dem Eingabeplan in mehreren Ebenen ausgeführt werden. Gemäß Vorprüfung des Bauantrages ist aufgrund fehlender Privilegierung und Berührung öffentlicher Belange aus Sicht des Landratsamtes eine Genehmigung nicht in Aussicht zu stellen. Dieser baurechtlichen Einschätzung ist aus Sicht der Verwaltung zu folgen, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, sprich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Seitens des Bauamtes wurde bei der Abteilung Bauleitplanung des LRA Rosenheim die Anfrage gestellt, ob die Umsetzung im Zuge eines Bauleitplanungsverfahrens möglich wäre. Darstellung der besagten Fläche mit Umgriff bzw. im Zusammenhang mit Gaststätte und Liftbetrieb als Sondergebiet Tourismus. Gemäß gestriger Auskunft des Landratsamtes Rosenheim steht einer Baugebietsausweisung im Außenbereich das Zersiedelungsverbot des Landesentwicklungsprogramms entgegen; ob als Ausnahme eine touristische Sondernutzung möglich wäre, müsste von der höheren Landesplanungsbehörde geprüft werden. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet wäre zudem mit der UNB des LRA Rosenheim die Möglichkeit einer landschaftsschutzgebietskonformen Planung abzuklären. Sollte eine Flächennutzungsplanänderung möglich sein, wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes unabdingbar.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planunterlagen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass im Sudelfeldgebiet bereits etliche Sondernutzungen vorhanden sind. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Stellplätze bereits größtenteils vorhanden sind, die Parkplatzsituation jedoch im Winter bei Schibetrieb sehr chaotisch ist. Es wird betont, dass ein Gastronomiebetrieb ohne Anfahrts- und Parkmöglichkeit nicht sinnvoll ist. Die Parkplätze würden im Übrigen eine weitere Einnahmequelle darstellen.
Es entsteht eine Diskussion über den Tourismus bzw. die Weiterentwicklung im Sudelfeldgebiet. Es wird vorgeschlagen, mit dem Eigentümer ins Vernehmen zu treten und gemeinsam Überlegungen über das weitere Vorgehen zu machen. Zu einer Änderung des Flächennutzungsplans, wie im Sachverhalt dargestellt, wären neben dem bauplanungsrechtlichen Verfahren auch etliche Gutachten, u.a. in Bezug auf Naturschutz, Landschaftsschutzgebiet etc. verbunden. Mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand ist zu rechnen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage nicht erteilt. Dem Antragsteller wird an die Hand gegeben, das im Sachverhalt genannte Verfahren mit der Gemeinde abzuklären und dann gegebenenfalls zu starten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lager und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße, Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf dem südlichen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf soll errichtet werden:

-        2-geschossiges Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 13,15 m x 10,50 m
-        seitliche Wandhöhe 6,02 m
-        Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen
-        Die Zufahrt über den östlichen Grundstücksteil müsste nach Teilung des Grundstückes über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert werden.

Das geplante Walmdach der Garage entspricht nicht der Ortsgestaltungssatzung, ein entsprechender Antrag wäre zur Beurteilung notwendig. 

Die Verwaltung verweist auf die bestehende faktische Baulinie auf den nördlichen Teilgrundstücken entlang der Ernst-Sachs-Straße aufgrund der bestehenden Bebauung entsprechend Heubergweg. Bei den südlichen Grundstückteilen ist aus Sicht der Verwaltung eine entsprechende Baulinie bzw. eine zweite Baureihe nicht ersichtlich. Eine Einfügung gemäß § 34 BauGB ist somit nicht gegeben.    

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Eingabeplanung sowie der Einfügekriterien durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass eine Bebauung im südlichen Teil aufgrund der nördlichen faktischen Baulinie und einer fehlenden Nachbarsbebauung nicht möglich ist und erklärt, dass eine Bebauung im nördlichen Teil des Grundstückes kein Problem darstellen würde. Darüber entsteht eine Diskussion im Gremium. Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass das Landratsamt Rosenheim als Bauaufsichtsbehörde letztendlich darüber zu entscheiden hat.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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10. Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung im 1.OG eines Wohn- und Praxishauses in eine Wohnung und in eine physiotherapeutische Praxis, Rosenheimer Str. 14 a, Fl.Nr. 355/7, Gemarkung Oderaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die bestehende Praxis im EG des Gebäudes Rosenheimer Str. 14 a soll erweitert werden. Dazu ist ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig. Im 1. OG sollen 3 Räume der bestehenden Wohnung in 2 Therapieräume und einen Vorraum um-genutzt werden; die Praxisfläche wird 28 m² betragen, die verbliebene Fläche der Wohnung 49 m². Dafür sind entsprechende kleinere Umbaumaßnahmen erforderlich. Bei Nutzungsänderungen ist nur der notwendige Mehrbedarf an Stellplätzen aufgrund der Änderung nachzuweisen. Der Bestand ist geschützt. Da der Mehrbedarf durch eine Gegenüberstellung des Bestandes mit der neuen geänderten Nutzung zu berechnen ist, jeweils auf Grundlage der aktuellen Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf (siehe Anlage Stellplatzermittlung), wäre ein Stellplatz zusätzlich nachzuweisen. Bei der damaligen Genehmigung waren für 2 Wohneinheiten und die Praxis nur insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Die Option wäre auch gemäß Satzung eine Stellplatzablöse. Grundsätzlich wäre zu überdenken, ob besonders im Ortkerngebiet auf Grund oft fehlender Parkflächen, bei Gewerbeerweiterungen bzw. Nutzungsintensivierungen im Gewerbebereich (wie vorliegend) die aktuelle Satzung dahingehend geändert bzw. erweitert wird, dass in solchen Fällen der Mehrbedarf nicht nach der aktuellen Berechnung nachzuweisen ist, sondern hier alternative Möglichkeiten aufgezeigt und gefunden werden.   

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Nutzungsänderung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt über die aktuelle Novelle der BayBO bezüglich der Stellplätze. Die bestehende Satzung sollte insbesondere in Bezug auf die Gewerbetreibenden genau angesehen werden. Es stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, eine Fläche für einen evtl. Biergarten als Parkplatz gemäß Satzung nutzen zu müssen. Dies sollte, nur in Bezug auf Gewerbe, im Gemeinderat behandelt werden.  
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Gewerbe mit detaillierten Terminvergaben und sollte daher differenziert betrachtet werden. Hier ist auch die Nutzung des direkt anliegenden gebührenpflichtigen Parkplatzes zu bedenken, zumal über die Parkgebühren auch noch Einnahmen für die Gemeinde entstehen 

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In Bezug auf die Ansprüche der Stellplatzsatzung wird auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen verwiesen. Mit dem Bau kann jedoch vor dieser Sitzung begonnen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö informativ 11

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben des Bürgermeisters:

  • Neubau Brücke über den Fischbach läuft
  • Neubau Brücke über den Auerbach ist ein Desaster
  • Neubau Feuerwehrgebäude Niederaudorf und Anbau Feuerwehrgebäude Oberaudorf laufen planmäßig
  • Für die Erweiterung der Grundschule Niederaudorf wird ein externer Projektsteuerer beauftragt.
  • Für das mietpreisreduzierte Wohnen am Heimfeld ist ein externer Projektsteuerer geplant.
  • Einige Bürger treibt die Frage um, was die Gemeinde in Sachen Hochwasser zu tun gedenkt. Grundsätzlich ist zu betonen, dass die Gemeinde nur für die nicht ausgebauten Wildbäche zuständig ist, hier laufen bereits einige Maßnahmen. Um wild abfließendes Wasser kann sich die Gemeinde nicht kümmern, nur beratend tätig sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der kommenden Woche Sandsäcke bei der Kläranlage anzuholen. 

Aus dem Gremium:

  • Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier sprach mit dem Bürgermeister einer Nachbargemeinde. Hier werden diejenigen, die immer wieder von Hochwasser betroffen sind und daher auch bei jedem Hochwasser die Feuerwehr in Anspruch nehmen, dazu aufgefordert, sich privat eine Pumpe zuzulegen. Die Feuerwehr wird nicht mehr zu den üblichen Verdächtigen fahren. 
  • Es beginnt eine Diskussion über die Carl-Hagen-Straße und die Tiefgarage, die erheblichen Einfluss auf die Entwässerung bzw. die Wasserhaltung in diesem Gebiet hat. 
  • Der allgemeine Zustand der Straßenentwässerung wird besprochen. 
  • Baulicher Zustand der sog. „Eisenbahnergumpe“ wird angesprochen. Der Bürgermeister informiert darüber, dass der schlechte Zustand bekannt ist und dass bereits ein Ortstermin stattgefunden hat. Der Gemeinde sind hier jedoch die Hände gebunden, da die Gumpe sowie die Brücke und das Überführungsbauwerk sich im Eigentum der DB befinden, die bis dato nicht reagiert hat. 
  • Idee zur Umgestaltung der Inseln im See zur Schaffung eines Nichtschwimmer-Bereiches. Am Seecafe befindet sich ein offenes Rohr/Schacht, aus dem es intensiv riecht (verendetes Tier?). Die Öffnung sollte geschlossen werden, dies soll dem Betreiber mitgeteilt werden. 

Datenstand vom 08.10.2024 08:54 Uhr