Datum: 15.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2024
3 Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes mit Dachaufstockung, Gauben und Dachterrasse, Bahnhofplatz 5, Fl.Nr. 349/4, Gemarkung Oberaudorf
4 Bauantrag zu Anbau und energetischer Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Einbau einer Dachgaube, Fichtenweg 9, Fl.Nr. 996/6, Gemarkung Niederaudorf
5 Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Mietwohnung in eine Ferienwohnung, Kranzhornstr. 20, Fl.Nr. 338/6, Gemarkung Oberaudorf
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lager und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße, Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 15.10.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 19.09.2024 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes mit Dachaufstockung, Gauben und Dachterrasse, Bahnhofplatz 5, Fl.Nr. 349/4, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Schaffung einer erweiterten Wohneinheit über dem neuen 2. OG und Dachgeschoss sieht der Antrag auf Vorbescheid neben der energetischen Sanierung folgende Baumaßnahmen am bestehenden Gebäude Bahnhofplatz 5 vor: 
  • Aufstockung um 2,80 m,
  • seitliche Wandhöhe Bestand: 6,67 m, geplant 9,47 m, Firsthöhe geplant 13,55 m
  • Ostseitig Einbau von 3 Schleppgauben
  • Westseitig Einbau einer Schleppgaube mit 5 m Breite
  • Nordwestlicher Einbau einer Dachterrasse (Dacheinschnitt)
  • Südliche Balkonerweiterung 2. OG (Abmessung wie Balkon Bestand 1. OG) 

Die zur Beurteilung der Höhe notwendige nördliche Einfügung ist auf dem Einga-beplan dargestellt, leider fehlt, trotz erfolgtem Hinweis, die Höhenangabe des südlich gelegenen Gebäudes (Bahnhofplatz 3). 
Einer notwendigen Abstandsflächenübernahme wurde von der Eigentümerin des nördlich angrenzenden Grundstückes Flur. Nr. 345/2 bereits zugestimmt. 
Hinweis: Im Zuge der Eingabeplanung wäre zudem eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde notwendig. 

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planung und Erläuterung der Abstandsflächen entsteht eine Diskussion über:

  • die nicht dargestellten Höhen der Nachbargebäude,
  • die geplante Dachterrasse, die in der Ortsgestaltungssatzung nicht definiert ist,
  • den nach Ansicht eines Gremiumsmitglieds notwendigen 2. Rettungsweg. 

Es wird auf die Darstellung des zweiten Rettungsweges und des Brandschutznachweises bei Stellung des Bauantrages hingewiesen. 

Beschluss

Aufgrund der vorliegenden Angaben kann der Vorbescheid nicht entschieden werden. Es ist zum einen die Einfügung darzustellen und zum anderen die Darstellung des Daches und der Westansicht. Prinzipiell kann gesagt werden, dass die Gemeinde einer Vergrößerung nicht entgegensteht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zu Anbau und energetischer Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Einbau einer Dachgaube, Fichtenweg 9, Fl.Nr. 996/6, Gemarkung Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das bestehende Einfamilienwohnhaus Fichtenweg 9 soll energetisch saniert und teilweise erweitert werden; in diesem Zuge soll westseitig eine Schleppdachgaube errichtet werden. Es entsteht keine neue Wohneinheit. (Durch die Gaube soll das bestehende Badezimmer im DG erweitert werden.)

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Eingabeplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer bemerkt zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier, dass nichts gegen die Schleppgaube spricht und der Balkon der Ortsgestaltungssatzung entspricht.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Mietwohnung in eine Ferienwohnung, Kranzhornstr. 20, Fl.Nr. 338/6, Gemarkung Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung einer Wohnung im EG zu einer Ferienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant, ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung ist vorhanden. Der Eigentümer sowie Fa-milienmitglieder haben die Wohnung schon bisher als Ferienwohnung genutzt, geplant ist eine Vermietung als Ferienwohnung, wenn diese nicht familienintern genutzt wird. Der Eigentümer ist auch mit einer auf 3 Jahre befristeten Zustimmung zur Nutzungsänderung einverstanden. Einer entsprechenden Befristung wurde bereits bei ähnlichen Anträgen in den Bauausschuss-Sitzungen vom 16.01.2024 und 18.07.2024 zugestimmt und auch vom Landratsamt mit Befristung genehmigt. Das Gebiet ist gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt als WA (allgemeines Wohngebiet). In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. 

Diskussionsverlauf

Nach Präsentation der Planunterlagen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine kurze Diskussion darüber, wie die Befristung kontrolliert wird. Hier wurde auf die Aufsichtsbehörde, Landratsamt Rosenheim verwiesen. 

Beschluss 1

1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird – befristet auf 3 Jahre -zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme betreffend § 4 Abs. 3 BauNVO wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lager und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße, Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf; erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.09.2024 wurde genannter Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen wegen der nach Auffassung der Verwaltung bestehenden faktischen Baulinie nicht erteilt. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht das nicht abschließend. Auf dem südlichen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 295, Gemarkung Oberaudorf soll errichtet werden:
  • 2-geschossiges Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 13,15 m x 10,50 m
  • seitliche Wandhöhe 6,02 m
  • Garage mit Technikraum im nordwestlichen Grundstücksteil 
  • Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen; das Dach der geplanten Garage entspricht nach erfolgter Planänderung der Ortsgestaltungssatzung
  • Die Zufahrt über den östlichen Grundstücksteil müsste nach Teilung des Grundstückes über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert werden.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer geht kurz auf geplante Bebauung und die faktische nördliche Baulinie ein. Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier bemerkt, dass zwei Baureihen vorhanden sind und folglich auch zwei Baulinien. Aus dem Gremium wird betont, dass gerade im Sinne der Innenverdichtung die Größe der Grundstücke durchaus genug Platz für eine (teilweise schon vorhandene) zweite Baureihe aufweisen. Die Erschließung muss natürlich jeweils geregelt werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.10.2024 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium:

Bezugnehmend auf den tragischen Unfall auf der Rosenheimer Straße, bei dem zwei Menschen ums Leben gekommen sind, wird über den Brief eines besorgten Bürgers informiert. Es wird angeregt, auch in Bezug auf eine Änderung des STVO, einen entsprechenden Antrag zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich, z.B. durch eine Verkehrsinsel, zu stellen. 

Auf Nachfrage zum Sachstand Brücke über den Auerbach informiert Bauamtsleiter Rainer Ostermayer darüber, dass nächste Woche mit dem Ausbau des Weges begonnen wird. Es ist geplant, dass die Brücke bis Ende November fertig sein soll.  

Datenstand vom 23.10.2024 13:43 Uhr