Datum: 19.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.10.2024
3 Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes mit Dachaufstockung, Gauben und Dachterrasse, Bahnhofplatz 5, Fl.Nr. 349/4, Gemarkung Oberaudorf; erneute Beratung mit aktualisierten Dokumenten
4 Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros im EG als Ferienzimmer, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
5 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für eine 2. Wohneinheit, Errichtung einer Schleppdachgaube und eines Treppenhauses, Neubürgerstr. 11, Fl.Nr. 523/7, Gemarkung Oberaudorf; Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.

Beschluss

Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 19.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsicht-nahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der

Beschluss

Das Protokoll der Sitzung vom 15.10.2024 ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes mit Dachaufstockung, Gauben und Dachterrasse, Bahnhofplatz 5, Fl.Nr. 349/4, Gemarkung Oberaudorf; erneute Beratung mit aktualisierten Dokumenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 15.10.2024 wurde der Antrag auf Vorbescheid behandelt und aufgrund der fehlenden, zur Beurteilung wichtigen Darstellung der Westansicht sowie der Einfügung in Bezug auf die Gebäudehöhe auf die folgende Sitzung verschoben. Nun liegt ein aktualisierter Plan mit den geforderten Angaben vor. Die zur Beurteilung der Einfügung notwendige Firsthöhe des südlichen Gebäudes beträgt 14,12 m, die nach Aufstockung um 2,80 m geplante Firsthöhe 13,55 m. Weiter ist geplant:  

  • Ostseitig Einbau von 3 Schleppgauben
  • Westseitig Einbau einer Schleppgaube mit 5 m Breite
  • Nordwestlicher Einbau einer Dachterrasse (Dacheinschnitt)
  • Südliche Balkonerweiterung 2. OG (Abmessung wie Balkon Bestand 1. OG) 
  • Es entsteht keine weitere Wohneinheit. 
  • Eine innenliegende westseitige Dachterrasse. 

Hinweis: 

  • Im Zuge der Eingabeplanung wäre zudem eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde notwendig.
  • Bei der geplanten westseitigen Gaube handelt es sich, da aus der Außenwand entwickelt, um einen Dachaufbau (Zwerchgiebel). Der Bauherr möchte das auch so in der Sitzung behandelt haben. 

Beschluss

Aus Bauplanungsrechtlicher Sicht steht dem Gebäude nichts entgegen.

Anmerkungen:
Der Ostseitige Einbau von 3 Schleppgauben ist genehmigungsfähig, insofern diese satzungskonform d.h. symmetrisch angelegt werden.
Der westseitige Einbau einer Schleppgaube mit 5 m Breite ist genehmigungsfähig insofern diese satzungskonform ausgeführt wird, d.h. die Gaube muss sich aus der Dachhaut entwickeln.
Der Dacheinschnitt bedarf keiner gesonderten Genehmigung, es wird auf die Problematik bei Starkniederschlägen und negativen Dacheinschnitten verwiesen.
Die südliche Balkonerweiterung 2. OG (Abmessung wie Balkon Bestand 1. OG) ist genehmigungsfrei, insofern die Dorfgestaltungssatzung eingehalten wird.

Generell ist anzumerken, dass Befreiungen von der Dorfgestaltungssatzung generell nicht genehmigt werden, außer es liegen eindeutige technische Gründe dafür vor. Das Gebäude ist dementsprechend zu planen. Es wird darauf verwiesen, dass nach jetzigem Kenntnisstand, ein 2ter baulicher Rettungsweg erforderlich sein wird.  

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros im EG als Ferienzimmer, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.06.2024 wurde genannter Antrag behandelt und abgelehnt, da nach Auffassung des Gremiums die sehr dürftige Plandarstellung keine Beurteilung zuließ, z.B. fehlte die Darstellung der sanitären Einrichtung und der zeichnerische und rechnerische Stellplatznachweis. Mittlerweile liegt ein aktualisierter Eingabeplan mit zeichnerischer Darstellung der Ferienwohnung sowie einem Stellplatznachweis vor. 

Der Antrag sieht die Nutzungsänderung eines Büros im EG zur Ferienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeldring“, die Nutzung ist als WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt. 5 Stellplätze sind nachgewiesen und entsprechend zugeordnet. 

Hinweis: die Situierung der Stellplätze entspricht nicht § 8 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzsatzung, der Planer wurde entsprechend darüber informiert.   

Beschluss 1

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einer Ausnahme von der Baunutzungsverordnung sowie einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Antrag auf Abweichung des § 8 der Stellplatzordnung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für eine 2. Wohneinheit, Errichtung einer Schleppdachgaube und eines Treppenhauses, Neubürgerstr. 11, Fl.Nr. 523/7, Gemarkung Oberaudorf; Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.09.2024 wurde genannter Antrag behandelt, das gemeindliche Einvernehmen zur Baumaßnahme wurde erteilt, aber einer Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung wurde nicht zugestimmt. 

Nun liegt erneut ein Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungs-satzung bezüglich des Daches des nordseitig geplanten Treppenhauses vor, den südseitigen Dachaufbau sieht das Landratsamt als genehmigungsfähig. Geplant ist ein Schleppdach mit einer Dachneigung von 10° mit folgender Begründung:

Bei einer Ausführung des Treppenhausanbaus mit gleicher Dachneigung ist ein Zugang zum Dachgeschoss nicht mehr möglich. Das Dach kann auch nicht als Satteldach – Quergiebel ausgeführt werden, da sich die Abstandsflächen dann auf das Nachbargrundstück erstrecken und ein drittes Vollgeschoss entstehen würde.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert zusammenfassend über die Hintergründe des Bauvorhabens und die damit geschaffenen Tatsachen und regt an, in diesem Bereich einen einfachen Bebauungsplan mit einer maximal möglichen Bebauung aufzustellen .

Beschluss

Einer Abweichung von § 3 Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung des Treppenhauses wird zugestimmt, gleichzeitig beauftragt der Bauausschuss die Verwaltung einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.11.2024 ö informativ 6

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung informiert über den Sachstand Carl-Hagen-Straße.

Aus dem Gremium: 

  • Am Ortsausgang Niederaudorf wird eine bessere/ausreichende Beleuchtung der Staatsstraße angeregt.
  • Es ist zu überlegen, dem Bauherrn des Gebäudes Kufsteiner Str. 34, das, wie bereits einige Male besprochen, in etlichen Punkten der Ortsgestaltungssatzung widerspricht, mit einer Strafe zu belegen.
  • Ein neuer Zaun in der Sportplatzstraße wurde direkt an der Straße errichtet und nicht mit 50 cm Abstand, wie in der Ortsgestaltungssatzung festgelegt.
  • Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, alle bisherigen Bebauungspläne auf denselben aktuellen Stand zu bringen (z.B. entsprechend den Kriterien der Ortsgestaltungssatzung). 

Datenstand vom 04.12.2024 07:44 Uhr