Datum: 18.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Straßenausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 20:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.05.2024
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3 |
Antrag auf Nutzungsänderung von 2 Wohnungen zu Ferienwohnungen, Kufsteiner Str. 28, Fl.Nr. 229/2, Gemarkung Oberaudorf
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4 |
Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens mit bisher 2 Wohnungen + 2 Ferienwohnungen in 1 Wohnung + 3 Ferienwohnungen, Auerburgstr. 4, Fl.Nr. 137, Gemarkung Oberaudorf
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5 |
Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros im EG als Ferienzimmer, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf
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6 |
Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Wohnungen 1.2 im Haus 1 und 3.5 im Haus 3 in Ferienwohnungen, Carl-Hagen-Str. 26 und 26 a, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
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7 |
Bauantrag zur energetischen Sanierung des Wohnhauses sowie Neuerrichtung einer Dachgaube und Erneuerung der Balkone, Laurentiusstr. 3, Fl.Nr. 229/26, Gemarkung Oberaudorf
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8 |
Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Gästehauses mit 12 Einzelzimmern sowie einer Betriebsleiterwohnung, Carl-Hagen-Str. 16, Fl.Nr. 22/2, Gemarkung Oberaudorf
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9 |
Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
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10 |
Antrag auf 2. Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, 2 Läden und einer Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf
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11 |
Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
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12 |
Bauantrag zum Neubau von Werbeanlagen, Rosenheimer Str. 4, Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberaudorf
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13 |
Antrag auf Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
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14 |
Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.06.2024
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss genehmigt die Tagesordnung der Sitzung vom 18.06.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.06.2024
|
ö
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beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme freigeschaltet. Erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt fragt, ob Einwände gegen das Protokoll bestehen. Dies ist nicht der Fall. Sodann ergeht der
Beschluss
Das Protokoll der Sitzung vom 07.05.2024 ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Nutzungsänderung von 2 Wohnungen zu Ferienwohnungen, Kufsteiner Str. 28, Fl.Nr. 229/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung der Wohnung im EG und der Wohnung im DG zu Ferienwohnungen vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt und liegt zudem im Gebiet der Erhaltungssatzung Kerngebiet. In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern kann. Bei der Nutzungsänderung wird dem Bestandsschutz in besonderer Weise Rechnung getragen bzgl. der Stellplätze. Unabhängig davon wieviel tatsächlich vorhanden sind. Der Gesetzgeber fordert hier nur den Stellplatznachweis für den durch die Änderung hervorgerufenen Mehrbedarf an Stellplätzen. Der Mehrbedarf wird somit aus einem rechnerischen Vergleich der bereits ausgeübten Nutzung und der künftigen Nutzung ermittelt. Dabei hat die Ermittlung auf Grund der Rechtslage zum Zeitpunkt der Änderung zu erfolgen. Dies ist auch die gängige Praxis der Genehmigungsbehörde. Hinweislich sei erwähnt, dass ein Stellplatz vorhanden ist. Der Antragsteller weist auf die Möglichkeit hin, am Wanderparkplatz Lugsteinsee zu parken, der nur 350 m entfernt ist. Es ist jedoch geplant, die Ferienwohnungen ohne Parkplätze anzubieten und dies auch entsprechend zu inserieren.
Die Verwaltung weist auf zurückliegende Beschlüsse hin, in denen einer Ausnahme von der BauNVO bezüglich der Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen aufgrund der angespannten Mietsituation in Oberaudorf nicht zugestimmt wurde. Der Gemeinderat soll in der bald stattfindenden Klausurtagung überlegen, ob eine Zweckänderungssatzung sinnvoll wäre. Ein Antrag auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung liegt vor, eine erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung muss von der Gemeinde erteilt werden. Hinweis: aufgrund der direkten Nähe zum Burgtor liegen denkmalschutzrechtliche Belange vor
Diskussionsverlauf
Einleitend informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt generell darüber, dass Anträge für Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen auch in Oberaudorf zunehmen, und über Möglichkeiten, diese Entwicklung zu lenken. In Oberaudorf werden zum jetzigen Zeitpunkt bereits zuviele Ferienwohnungen angeboten. Eine reine Feststellung der Gemeinde Oberaudorf als Gebiet mit angespannter Mietsituation ist rechtlich nicht bindend, möglich wäre jedoch die Aufstellung einer sog. „Zweckänderungssatzung“. Es entsteht eine längere Diskussion über etwaige Möglichkeiten zur Steuerung der Anzahl von Ferienwohnungen in Oberaudorf, z.B. Zweitwohnungssteuer, Kurtaxe etc. Letztendlich sieht auch das Gremium ein „Zuviel“ an Ferienwohnungen auf Kosten von Mietwohnungen als sehr kritisch.
Beschluss 1
1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Einer erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens mit bisher 2 Wohnungen + 2 Ferienwohnungen in 1 Wohnung + 3 Ferienwohnungen, Auerburgstr. 4, Fl.Nr. 137, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung der Wohnung im OG zur Fe-rienwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. In dem Gebäude be-finden sich bereits 2 Ferienwohnung, eine dritte – bisher eigengenutzte Wohnung – soll nun auch als Ferienwohnung genutzt werden, so dass in dem Gebäude insgesamt 3 Ferienwohnungen und eine Wohnung vorhanden sind. Gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. Durch die Änderung entsteht kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Hinweislich sein erwähnt, dass 6 Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Verwaltung weist auf zurückliegende Beschlüsse hin, in denen einer Ausnahme von der BauNVO bezüglich der Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen aufgrund der angespannten Mietsituation in Oberaudorf nicht zugestimmt wurde.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist sich einig, dass bezugnehmend auf TOP 3 (kein Bedarf an zusätzlichen Ferienwohnungen) und im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt bzw. der Ausnahme von der Baunutzungsverordnung nicht zugestimmt werden kann.
Beschluss 1
- Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Dem Antrag auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros im EG als Ferienzimmer, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.06.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung eines Büros im EG zur Feri-enwohnung vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeldring“, die Nutzung ist als WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt. In einem allgemeinen Wohngebiet können ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen, da in den Fällen der ausnahmsweisen Zulässigkeit über die Ausnahme zu entscheiden ist und sich darüber hinaus die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z.B. Stellplatzbedarf) ändern. Im rechnerischen Vergleich ergibt sich ein Mehrbedarf von 1 Stück. Dieser kann nachgewiesen werden. Hinweislich sei erwähnt, dass 5 Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Aus Sicht der Verwaltung kann hier zugestimmt werden, da sich die Nutzungsänderung nur auf einen Raum bezieht.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Eingabeplanung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer wird aus dem Gremium nach der sanitären Einrichtung für das Ferienzimmer gefragt. Aufgrund der sehr dürftigen Plandarstellung ist diese nicht ersichtlich, es fehlt die Darstellung der kompletten Einrichtung der Ferienwohnung. Ebenfalls wird die Anzahl der Stellplätze diskutiert; u.a. darüber, dass der im Einfahrtsbereich der Garage angeordnete Stellplatz nicht zu akzeptieren ist. Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass die vorliegenden Unterlagen nicht den Anforderungen eines Bauantrags entsprechen. Dem Bauwerber ist mitzuteilen, dass aussagekräftige Unterlagen sowie ein zeichnerischer und rechnerischer Stellplatznachweis nachzureichen sind.
Beschluss 1
1. Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Beschluss 2
2. Einer Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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6. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Wohnungen 1.2 im Haus 1 und 3.5 im Haus 3 in Ferienwohnungen, Carl-Hagen-Str. 26 und 26 a, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung 1.2 im Haus 1 (Hausnr. 26) und 3.5 im Haus 3 (Hausnr. 26a) in Ferienwohnungen vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als besonderes Wohngebiet nach § 4a BauNVO festgesetzt. In einem besonderen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen. Durch die Änderung entsteht kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Die Verwaltung weist auf zurückliegende Beschlüsse hin, in denen einer Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen aufgrund der angespannten Mietsituation in Oberaudorf nicht zugestimmt wurde.
Diskussionsverlauf
Einleitend geht Bürgermeister Matthias Bernhardt auf den Unterschied zwischen allgemeinem Wohngebiet (WA) und besonderem Wohngebiet (WB) ein. Hier ist eine gewisse Gewichtung zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung einzuhalten, so dass die Vermietung von Ferienwohnungen in diesem Gebiet von Vorteil ist, auch wegen dem Immissionsschutz in Bezug auf die Hocheck Bergbahnen.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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7. Bauantrag zur energetischen Sanierung des Wohnhauses sowie Neuerrichtung einer Dachgaube und Erneuerung der Balkone, Laurentiusstr. 3, Fl.Nr. 229/26, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das bestehende Mehrfamilienhaus in der Laurentiusstr. 3
- soll energetisch saniert werden
- die Balkone sollen erneuert werden
- südseitig soll eine Dachgaube entstehen
Es entsteht keine neue Wohneinheit, 9 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung sind vorhanden.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer weist nach Vorstellung der Planung darauf hin, dass bezüglich der Gaube die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung erfüllt sind. Auch Bürgermeister Matthias Bernhardt sieht die Gaube als unkritisch. Aus der Mitte des Gremiums wird auf die Höhe des Gebäudes hingewiesen und nachgefragt, ob alle brandschutzrechtlichen Belange bedacht wurden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Gästehauses mit 12 Einzelzimmern sowie einer Betriebsleiterwohnung, Carl-Hagen-Str. 16, Fl.Nr. 22/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Nach Abbruch des bestehenden Wohnhauses soll entstehen:
- ein Gästehaus mit 12 Einzelzimmern sowie Betriebsleiterwohnung
- 3-geschossig, seitliche Wandhöhe 7,59 m
- Außenabmessung 10,57 m – 13,74 m x 16,50 m
14 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. 4 südlich situierte Stellplätze befinden sich teilweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/3, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Hier bieten sich zwei Lösungswege an:
1. Verkauf des Flurstückes Fl.Nr. 22/3
2. entsprechende dingliche Sicherung
Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation spricht nichts gegen eine der beiden Möglichkeiten.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planungen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass das Landratsamt eine dingliche Sicherung oder einen Verkauf des Grundstückes als notwendig erachtet. Das Gremium kommt nach kurzer Diskussion zur Auffassung, dass kein Verkauf, sondern eine dingliche Sicherung erfolgen soll. Aus dem Gremium kommen noch folgende Anmerkungen/Hinweise:
- Frage nach bestehendem Biergarten: dieser wird nicht kleiner
- Die Errichtung von Wohnungen für die Angestellten wäre sinnvoller.
- Hinweis auf HQ 100: Zuständigkeit Landratsamt Rosenheim
- die Möglichkeit der zeitweisen Nutzung anderer Parkplätze, z.B. am Hocheck-Lift wäre zu prüfen
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 479/7, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
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Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Zu genanntem Grundstück liegt mit Datum 16.12.2022 ein Genehmigungsbescheid zum Neubau von 4 Doppelhaushälften mit Garagen vor. In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 21.11.2023 wurde ein erneuter Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit 8 Wohneinheiten behandelt und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt mit dem Hinweis, dass Stellplatz 3 (geplante östlich situierte Ein-/Ausfahrt) gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung situiert werden muss. Nun liegt eine geänderte Planung (Plandatum 25.01.2024) vor, in der besagter Stellplatz 3 dergestalt situiert wurde, dass sich die Aus-/Einfahrt nicht mehr im nordöstlichen Kurvenbereich befindet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt merkt an, dass bei der geplanten Ausfahrtssituation keine Möglichkeit besteht, den Verkehr im Kurvenbereich zu sehen. Auch soll, um die Sicht nicht zu behindern, Stellplatz 3 neben (westlich) Stellplatz 7 situiert werden.
Beschluss
Dem Bauantrag (geänderte Planung) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Ausfahrten sind nicht im Kurvenbereich zu situieren. Daher wird vorgeschlagen, die Ausfahrt zwischen den Gebäuden zu planen, um generell den Kurvenbereich von Ein- und Ausfahrten freizuhalten. Stellplatz 3 soll (westlich) neben Stellplatz 7 situiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Antrag auf 2. Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, 2 Läden und einer Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die damals dargestellten Planungen des freigestellten Bauvorhabens widersprechen in einigen Punkten der tatsächlichen Ausführung bzw. den Darstellungen im Bebauungsplan. Es handelt sich hierbei um:
- Verbindungsbau: Erhöhung und Dachform
Fassadenfarbe: dunkle Holzverschalung und weiße Wandfarbe - für die Fassadenfarbe sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan nur helle Töne zugelassen
Dachziegel: anthrazitfarbene anstatt gemäß Festsetzung im Bebauungsplan rote Dachziegel
Dachgeschoss nicht an allen Seiten zurückgesetzt
Überschreitung der maximalen Grundfläche um 304,14 m², jedoch bei Einhaltung der maximal zulässigen GRZ von 0,8 bzw. GFZ von 1,2 (siehe Anlage Berechnungen)
Da diese Änderungen aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die zukünftigen Wohnungseigentümer und vor allem nicht auf die Nachbarin-teressen hatten, stimmte der damalige Bürgermeister ohne Behandlung im Bau-ausschuss diesen Änderungen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu. Vorliegender Antrag auf Tektur soll die Rechtssicherheit herstellen.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine Grundsatzdiskussion über nachträgliche Baugenehmigungen bzw. das nachträgliche Einvernehmen der Gemeinde. Letztendlich ist die Mehrheit des Gremiums jedoch der Auffassung, dass in diesem Fall das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Beschluss
Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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11. Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 05.03.2024 wurde genannter Antrag behandelt und einigen Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt. In der Zwischenzeit fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Bürgermeister und dem Betreiber der Werbeagentur statt. Die geplanten Werbeanlagen wurden im Einzelnen besprochen, entsprechend wurden die Planungen den Gebäuden im Ortsbereich bzw. der Erhaltungssatzung angepasst:
1. Ausstecker (Nasenschild): handwerklich gefertigter Ausleger mit Metallschild (unbeleuchtet)
6. Leuchtrahmen DIN A1: befindet sich innenliegend, die Beleuchtung ist auf den Zeitraum 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt
9. (= 7 auf Übersicht) Sonderwerbeanlage neben Eingangstür, 100 cm x 95 cm (notwendig zum Verdecken der Frisör-Werbung): nicht beleuchtet
10. Wandmalerei mit Stuckrahmen, 46,24 cm x 45 cm
Den Werbeanlagen Nr. 2, 3, 4 und 8 (Achtung: zum ursprünglichen Antrag geänderte Nummerierung) wurde bereits in der Sitzung am 05.03.2024 zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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12. Bauantrag zum Neubau von Werbeanlagen, Rosenheimer Str. 4, Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Genannter Antrag auf Anbringung einer Werbeanlage bezieht sich auf den in der letzten Bauausschuss-Sitzung behandelten Antrag zur Sanierung, Umbau und teilweisen Umnutzung des bestehenden Hotels Lambacher. Es soll eine Werbeanlage entsprechend dem Beispielbild in den Dokumenten entstehen:
- ein Werbeschild über dem entsprechenden Shop, Abmessung 2,545 m x 0,933 m
- daneben ein Schild mit Hotel-Werbung, Abmessung 4,136 mm x 1,186 mm
Gemäß Angabe des Herstellers werden die zu beleuchtenden Buchstaben (Buchstabentiefe 20 mm) auf Alublenden vormontiert, das heißt hinter den Buchstaben ist noch ein Kasten wie im Entwurf eingezeichnet. Das erleichtert die Montage, da dadurch nur ein Stromanschluss benötigt wird.
Zur Erreichung eines einheitlichen Ortsbildes entsprechend der Erhaltungssatzung schlägt die Verwaltung einen Stuckrahmen mit innenliegenden Schriftzug, Ausführung wie die Werbeanlage TOP 11 bzw. über dem Kursaal, vor.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt. Die Werbung soll entsprechend der Erhaltungssatzung angepasst werden. Dies soll dem Bauwerber mitgeteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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13. Antrag auf Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Carl-Hagen-Str. 26, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Der Bauherr bzw. Bauträger der bereits bestehenden 3 Mehrfamilienwohnhäuser an der Carl-Hagen-Straße 26 plant an der Ostgrenze, angrenzend an den gemeindlichen Parkplatz, einen Sichtschutzzaun/Lärmschutzwand auf eine Länge von ca. 36 m zu errichten. Ausführung mit Stahlträger mit dazwischen liegender waagerechter Holz-Rhombus-Schalung in einer mittleren Höhe von 2,0 m (Verfahrensfreie Einfriedung gemäß Art. 57 BayBO). Normal ist der Bezugspunkt der Höhe immer das Baugrundstück, jedoch bei künstlich aufgefülltem bzw. erhöhten Grundstück wird die Differenz des Höhenunterschiedes zum Gelände Parkplatz gemittelt. Gemäß Ortsgestaltungssatzung § 7 Absatz 2 sind geschlossene Einfriedungen aus Bretterwerk entlang öffentlicher Plätze unzulässig. Die Gemeinde kann jedoch gemäß Absatz 4 für Lärmschutzwände Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ein schriftlicher Antrag auf eine Ausnahme liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung scheint es sinnvoll, auch aus Gründen des Immissionsschutzes, hier eine Ausnahme/Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung zu genehmigen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des geplanten Sichtschutzzaunes durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer kommt aus der Mitte des Gremiums der Vorschlag, den Zaun zu begrünen. Bürgermeister Matthias Bernhardt hält eine Begrünung im inneren Bereich für sinnvoll, die Sichtfläche zum gemeindlichen Parkplatz könnte evtl. auch einer Werbung für das Freizeitgebiet Hocheck dienen. Hauptsächlich ist jedoch die Lärmschutz-Wirkung des Zaunes, auch im Hinblick auf die Parkplatznutzung, wichtig. Es wird noch angemerkt, dass es von Vorteil wäre, die Art der Ausführung grundsätzlich auf Eingabeplänen darzustellen. Abschließend betont das Gremium, dass der Schallschutzzaun nur auf dem Grundstück des Bauwwerbers errichtet wird, dies soll nach Errichtung geprüft werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Ausnahme/Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich § 7 Abs. 2 und 4 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
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14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Straßenausschuss
|
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
|
18.06.2024
|
ö
|
informativ
|
14 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt berichtet über die Tiefbau-Maßnahmen und entsprechende Kostentragung im Bereich Carl-Hagen-Straße 26
Aus dem Gremium:
- Heckenrückschnitt am Friedhof
- Zaun zum Weber an der Wand
Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr