Datum: 11.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:18 Uhr bis 22:22 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
BGM Bernhardt frägt den Ausschuss, ob Einwände gegen die heutige Tagesordnung bestehen. Daraufhin stimmt das Gremium über diese ab.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Tagesordnung ohne Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023 wurde vorab bekannt gegeben. Der BGM frägt den Ausschuss, ob Änderungen gewünscht werden.
Beschluss
Der Werkausschuss stimmt der Niederschrift ohne Änderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Halbjahresbericht mit Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Der Halbjahresbericht wurde gemeinsam mit dem Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2024 erstellt (siehe Anlage).
Diskussionsverlauf
Der Halbjahresbericht und die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan wurden von WL Paul vorgetragen. Hierbei richtete er einen Blick zurück auf die Entwicklung der Strommärkte seit 2021. Die Strompreiskalkulationen für 2023 und 2024 fanden jeweils im November des Vorjahres statt. Die sehr hohen Stromhandelspreise in 2022 führten zu kräftigen Strompreiserhöhungen in 2023, die Entspannung an den Energiemärkten jedoch umgekehrt auch zu einer deutlichen Preissenkung in 2024. Bei den Netzentgelten ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, der jedoch landesweit zu beobachten ist. Ein wesentlicher Grund ist hierbei auch der Aufwand für den Ausbau der Stromnetze hinsichtlich der Energiewende.
Besonders ging Paul auch auf die zeitliche Reihenfolge zur Ermittlung der vorläufigen Netzentgelte (Mitte Oktober), Strompreiskalkulation (Anfang November) und Ermittlung der endgültigen Netzentgelte (Ende Dezember) für das Folgejahr ein. Die plötzliche Streichung der Zuschüsse für die Übertragungsnetzentgelte im Dezember 2023 führte dazu, dass die vorgelagerten Netzentgelte deutlich anstiegen, dies jedoch bei der Preiskalkulation für die eigenen Tarifkunden nicht berücksichtigt werden konnte und hierdurch dem Stromvertrieb rund 82.000 € Mindereinnahmen in 2024 treffen werden.
Zum Investitionsplan wurden insbesondere die geplanten Investitionen in 2024 vorgestellt, wobei hierzu vom Werkausschuss keine Einwände geäußert wurden. Paul betonte, dass der Plan erstmals Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Elektroautos vorsieht.
Eine wesentliche Größe im Wirtschaftsplan stellen die Personalkosten dar. Paul wies darauf hin, dass diese in den vergangenen Jahren aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern bzw. aufgrund längerer Krankheiten rückläufig waren, hingegen in 2024 aufgrund der Neueinstellung von Mitarbeitern und den Tariferhöhungen von rund 11 % wieder deutlich ansteigen.
Zu der inzwischen größtenteils abgeschlossenen Sanierung des Hochbehälters Watschöd berichtete Paul, dass sich die Gesamtkosten auf rund 410.000 € belaufen, wobei für das Hauptgewerk „mineralische Sanierung“ die Fa. Rudolf Mayer den Zuschlag bekam. Die Gesamtkosten für die mineralische Sanierung betragen 288.000 €, wobei hier eine Zusatzleistung zur Hangabsicherung außerhalb der Wasserkammern (Natursteinmauer mit Einzäunung) enthalten ist.
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4. Wirtschaftsplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt zum Wirtschaftsplan 2024 ist dem beigefügten Halbjahresbericht mit Erläuterungen zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplänen, den Investitionsplänen, den Vermögens- und Finanzplänen sowie dem Stellenplan ist als Anlage beigefügt (24 Seiten).
Diskussionsverlauf
Im Tagesordnungspunkt 3 wurden einzelne Punkte auch anhand des Wirtschaftsplanes behandelt, so dass in diesem Punkt keine weiteren Erläuterungen mehr erfolgen mussten. Der Werkausschuss zeigte sich mit dem Wirtschaftsplan einverstanden.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
a) den Erfolgsplan des E-Werkes mit einem Jahresverlust von 81.000 €,
b) den Erfolgsplan des Wasserwerkes mit einem Jahresgewinn von 21.200 €,
c) den Erfolgsplan der Nebengeschäfte mit Beteiligungen mit einem Jahresgewinn von 290.400 €,
d) den Vermögensplan des E-Werkes mit einem Volumen von 640.000 €,
e) den Vermögensplan des Wasserwerkes mit einem Volumen von 531.000 € sowie
f) den Vermögensplan der Nebengeschäfte mit Beteiligungen mit einem Volumen von 0 €
in der vorgelegten Form zu beschließen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ferner, die Finanzpläne für die Jahre 2023 - 2027 mit den zugrundeliegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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beschließend
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Sachverhalt
Die Gemeindewerke Oberaudorf plant die Errichtung und Betrieb von öffentlichen Ladesäulen als Mehrwert für unsere Bürger und Gäste. Das bietet auch die Möglichkeit zusätzlich Strom abzusetzen.
Trotz aktuell gedämpfter Zulassungszahlen von E-Autos (aufgrund des gestrichenen Umweltbonus Ende 2023) birgt dies großes Potential (heutiger Bestand unter 3%) und die E-Mobilität wird sich mittelfristig weiter stark entwickeln.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Weiterer Hintergrund: Die durchschnittliche Fahrleistung eines PKWs pro Jahr in Deutschland beträgt ca. 13.000km, ergibt 36km/Tag. Für diese täglichen Strecken ist ein E-Auto optimal.
Oberaudorf bietet als touristischer Ort und grenz- und autobahnnaher Lage viele präferierte Standorte für Ladesäulen.
Im Besonderen Fokus stehen aktuell:
- Am Rathaus, Oberfeldweg
- Talstation Bergbahn Hocheck
- Bahnhof Oberaudorf
- Gasthof Keindl, Niederaudorf
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Optional:
- Kurpark, Bad-Trißl-Straße
- Autohaus Killer / Astl
- Neuer Edeka, Prechtl
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Technik: In Deutschland haben sich zwei Steckertypen durchgesetzt, der Typ 2-Stecker und der CCS-Stecker.
Damit verbunden sind auch die beiden Ladebetriebsarten AC und DC.
AC steht für Wechselstrom- und DC für Gleichstrom-Ladung.
Bei AC wird mit der „normalen“ Netzspannung (3x400V mit 22kW) geladen und der Gleichrichter ist im Fahrzeug verbaut. Die AC-Ladesäulen sind daher einfach und sehr kompakt aufgebaut. Im Regelfall wird auch mit dem Kabel vom Fahrzeug geladen.
Bei DC wird die Netzspannung in der Ladesäule mit Powermodulen auf die Fahrzeugspannung gleichgerichtet und es kann über die beiden Gleichstrompole auf dem DC-Stecker hoher Strom und damit Leistung (> 50kW) übertragen werden. Hier wird in der Regel von „Schnellladern“ gesprochen, an denen die „Hochstrom“-Ladekabel fest an der Ladesäule montiert sind.
Wichtig ist die eichrechtskonforme Ausführung der Ladesäulen mit effektivem Vandalismus-schutz und Display zum Generieren eines Datamatrixcode für das Ad-hoc Laden (siehe Ladesäulenverordnung -> AFIR).
Die Verwaltung der Ladesäule wie die Überwachung der Ladepunkte und die Abrechnung der Ladevorgänge übernehmen in der Regel Backend-Betreiber wie z.B. ladenetz.de:
Um vielen E-Auto- und damit in der Regel auch Ladekarten-Besitzern eine flächendeckende Ladeinfrastruktur bieten zu können ist es wichtig, dass der Backendbetreiber mit vielen Roaming-Partner zusammenarbeitet.
Herausfordernd stellt sich die Entflechtungsregel „Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen“ und „Eigentümer von Ladepunkten von Elektromobile“ nach dem EnWG 7c dar.
Es ist möglich, Ladepunkte außerhalb der Organisationseinheit Netz in einem de-minimis-Unternehmen zu betreiben (mit getrennte Konten für Netz und Ladeinfrastruktur). Das Gesetz bietet Auslegungsspielraum, ist aber nicht unumstritten.
Unabhängig von den Entflechtungsvorgaben ist die Gemeinde insgesamt gut beraten, nicht alle Ladepunkte einfach so ohne weiteres selbst aufzubauen oder Flächen nur einem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sondern sie zumindest zu Teil auszuschreiben.
Diskussionsverlauf
Dieser Tagesordnungspunkte wird von Hr. Schweinsteiger vorgestellt. Er stellt das große Potential der E-Mobilität, mögliche Standorte, technische und rechtliche Hintergründe in einer offenen Diskussion vor.
GR Herr Hirnböck merkt an, dass die E-Autos heute noch sehr teuer sind.
GR Herr Hirnböck fragt nach geeigneten Standorten und gibt auch den Hinweis, durch die Ladesäule keinen weiteren Stellplatz zu verbauen.
BGM Dr. Bernhardt und Herr Schweinsteiger erläutern die Auswahl der möglichen Standorte nach den Kriterien „Nähe zum Dorfkern“, Verweilzeit, Parkplatzsituation, Motivation des Verweilens (z.B. Bergbahn, Einkehr, Spaziergang, Spielplatz, Einkaufen, Weiterfahrt mit der Bahn, Übernachtung).
GR Frau Kaiser wünscht sich eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Besonderen für die kostenintensiveren Schnelllader. Anmerkung: Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde der Niederschrift im Nachtrag beigelegt (siehe Dokument im Anhang).
Beschluss
Der Werkausschuss spricht sich dafür aus, dass die Gemeindewerke eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet aufbauen. Einer Integration dieses neuen Geschäftsfeldes im Teilbetrieb EW-Vertrieb oder Nebengeschäfte mit eigenen Konten in der Buchführung wird zugestimmt, solange die Gesetze nicht eindeutig eine Auslagerung in eine andere Gesellschaft fordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Hr. Waller war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
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6. Neubaugebiet Am Heimfeld - Untersuchungen für effiziente Wärmepumpentechnik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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informativ
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Sachverhalt
Um die CO2-Emissionen zu mindern, das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 (in Bayern 2040) zu erreichen und die Abhängigkeit von Brennstoffimporten zu reduzieren, forciert das Gebäudeenergiegesetz GEG den Einsatz erneuerbarer Energien.
Das Gesetzt gibt vor, dass in Neubauten in einem Neubaugebiet wie „Am Heimfeld“ Heizsysteme eingesetzt werden, die mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.
Diese Anforderungen werden u.a. erfüllt mit z.B.
- Elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff
- Wärmepumpen-Hybridheizung bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung
- Solarthermie-Hybridheizung bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung
Neben Biomasseheizungsanlagen ist die einfachste Erfüllungsoption der Einsatz einer Wärmepumpe, welche mit einem Erfüllungsgrad von 100 % eingestuft ist und keine weiteren Maßnahmen erfordert. Mit einem Wärmepumpen-Hybridsystem (Erfüllungsgrad 65 %) kann eine Kombination von Wärmepumpe und z. B. Gas- oder Ölbrennwertsystem genutzt werden. Der Brennwertkessel übernimmt dabei die Spitzenlast und kann mit herkömmlichem Erdgas betrieben werden. Die Leistung der Wärmepumpe muss 30 % (bivalent parallel) oder 40 % (bivalentalternativ) des Gebäudewärmebedarfs betragen (bei
Außentemperatur -7° C).
Bei Wärmepumpen wird zwischen drei Arten unterschieden:
- Luftwärmepumpe
- Erdwärmepumpe
- Grundwasserwärmepumpe
Betrachtet man die verschiedenen Arten von Wärmepumpen im Vergleich, zeigt sich, dass besonders Erd- und Grundwasserwärmepumpen im Winter effizient arbeiten. Das liegt daran, dass sowohl das Grundwasser als auch der Erdboden ganzjährig relativ konstante Temperaturen haben.
Grundwasser- und Erd(Sole)-Wärmepumpen erreichen ganzjährig eine Leistungszahl COP (Coefficient of Performance) = Erzeugte Heizwärme (kWh) / Benötigter Strom (kWh) von 3-6, im Gegensatz geht der COP bei Luftwärmepumpen bei sehr kalten Tagen Richtung 1.
Die Grundwasserwärmepumpe stellt sich aufgrund der überschaubaren Bohraufwände für den Förderbrunnen und Schluckbrunnen und dem Ganzjahresnutzen als sehr wirtschaftlich dar.
Mit diesem Hintergrund und mit Unterstützung durch den Baugrundgutachter Fa. Ohin haben die Gemeindewerke am 28. und 29. März mit der Bohrfirma Baugrund Süd eine Erkundungsbohrung durchgeführt.
Bis zur Tiefe von 16m wurde optimal Kies und abschließend feuchter Sand gefunden, leider folgte dann ab der Tiefe 17-26m der im Alpenvorland oft vorkommende Seeton.
Ergebnis: „Am Heimfeld“ wurde keine ausreichende Grundwasserfördermenge (notwendig wären zwischen 5-10l/s) vorgefunden.
Mit diesen Erkenntnissen wird mit Fa. Baugrund Süd weitere Möglichkeiten wie mit z.B. Erdwärmepumpen geprüft.
Quelle: Baugrund Süd
Diskussionsverlauf
Herr Schweinsteiger stellt die verschiedenen Heizungsmöglichkeiten nach den GEG Anforderungen vor und geht näher in die Wärmepumpen-Hybridheizung ein.
GR Hr. Astl regt an eine Hackschnitzelheizung zu prüfen.
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7. Neue Themen Stromversorgung (z. B. Speicherung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Im Gemeindegebiet Oberaudorf wurden alleine im vergangenen Jahr 2023 ca. 50% mehr PV-Anlagen installiert und es speisen heute über 320 Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 3.600kW in das Oberaudorfer Stromnetz ein.
Neben den enormen Einspeisungen an sonnigen Tagen (-> Spannungserhöhung) sind in Zukunft auf der anderen Seite viele große neue Verbraucher wie Wallboxen und Wärmepumpen (-> Spannungsabfall) zuverlässig zu versorgen.
Für die Absicherung der Stabilität unseres Stromnetzes ist es erforderlich die besonders hoch ausgelasteten Ortsnetzstationen in Echtzeit messtechnisch zu erfassen und zu überwachen und das Netz mittelfristig für die Zielnetzplanung auch zu berechnen und zu simulieren.
Quelle: Janitza
Quellen: mCloud
Heute gibt es schon viele Stunden im Jahr, an denen die Energie bereits an den vorgelagerten Netzbetreiber Bayernwerk zurückgespeist wird.
Quelle: Belvis, EDM KOS-Energie
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit und Idee, diesen Strom lokal im Dorf intelligent zu nutzen (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen) und diesen bestenfalls zwischenzuspeichern.
Die Gemeindewerke Oberaudorf ist aus diesem Grunde mit Herrn Prof. Dr. Stimming, Litricity GmbH im Austausch für die Speicherlösung auf Basis Redox Flow Batterien.
Diese Art von Akku bietet die Möglichkeit die elektrische Energie in Form von Elektrolyten mit großen Energiemengen zu speichern.
Diese Technik ist im Markt zwar bereits serienreif, wird aber noch nicht hochautomatisiert produziert und steht wirtschaftlich anderen Lösungen im Wettbewerb.
Quelle: Litricity GmbH
Die besondere exponierte geographische Lage vom Gemeindegebiet Oberaudorf bietet auch die Möglichkeit einer „mechanischen“ Speicherlösung in Form von Pumpwasserspeicherung.
Die Fa. Klenkhart & Partner Consulting hat dafür ein Grobkonzept für die mögliche Umsetzung im Skigebiet Hocheck erstellt.
Eckdaten: ca. 5MWh mit 1MW Leistung
Mehrwert sind
- Wirtschaftlicher Betrieb durch Reduzierung der Netzeinspeiseleistung aus dem vorgelagertem Bayernwerk-Netz und optimierter Fahrweise gegen den Strommarkt
- zusätzliche Attraktivität mit einen Speicherteich oberhalb der Bergstation Hocheck
- Grundstücksfragen wg Nutzung als Skigebiet klar
- Vorhandene Infrastruktur zum „Erstbefüllen“ durch die Beschneiungsleitungen aus dem Luegsteinsee
- Vorhandene Infrastruktur wie z.B. den Mittelspannungsanschluss für die Turbine
Quelle: Klenkhart & Partner Consulting
Die nächsten Schritte sind
- Untersuchung einer Lösung mit einer Pumpturbine
- detailliertere Planung und
- Rentabilitätsrechnung
Im Ganzen greifen alle Entwicklungen der sektorübergreifenden Versorgung wie
- Stromversorgung mit z.B. PV-Erzeugungsanlagen
- klimaneutrale Wärmeversorgung wie z.B. mit Wärmepumpen
- E-Mobilität
- Energiespeicherung
über unser Oberaudorfer Stromnetz ineinander und diese müssen intelligent miteinander abgestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Herr Schweinsteiger erläutert die Herausforderungen an das Oberaudorfer 20kV- und NSHV-Stromnetz mit den vielen neuen Erzeugern (PV) und Verbrauchern (Wärmepumpen und Wallboxen).
Er geht auch auf erste Konzepte für Großstromspeicher in Form von Redox-Flow-Batterien und Pumpspeicherkraftwerk ein.
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8. Wasserversorgung - Sanierung Hochbehälter Agg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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Sachverhalt
Der Hochbehälter Agg dient als Trinkwasserspeicher der Versorgungssicherheit des nördlichen Gemeindebereiches und dem „großen Berg“ bis zum Tatzelwurm. Er wurde 1982 errichtet und ist somit über 40 Jahre in Betrieb. Aufgrund altersbedingter Mängel, wie z. B. schadhafter Oberflächen der Wasserkammern, ist eine Sanierung erforderlich.
Der Trinkwasserspeicher hat ein Fassungsvolumen von 600 m³, welches auf zwei Wasserkammern aufgeteilt ist. Von diesen wird Trinkwasser über eine Pumpstation zum Hochbehälter Watschöd und von diesem weiter bis zum Hochbehälter Ried gepumpt.
Ansichten Hochbehälter:
Draufsicht:
Abmessungen einer
Wasserkammer:
9,2 m x 6,9 m x 4,9 m
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Seitenansicht:
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Außenansichten:
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Die Planungen für die Sanierungsmaßnahmen wurden vom Ingenieurbüro Martin Killi durchgeführt und ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Sanierungsmaßnahmen sind vergleichbar mit dem Hochbehälter Watschöd, insbesondere
- Isolierung der Wasserkammern außen,
- Hochdruckwasserstrahlen der Oberflächen in den Wasserkammern und neue Beschichtung im Spritzbetonverfahren,
- Erneuerung der Verrohrung in den Wasserkammern,
- neue Rohrleitungsanlage mit neuen Förderpumpen im Pumpenkeller,
- Erneuerung der Elektro, Steuerungs- und Fernwirktechnik.
Die Ausschreibung soll in den kommenden Wochen im bayerischen Staatsanzeiger erfolgen. Derzeit wird noch der Sanierungszeitraum in Abhängigkeit von der Erneuerung der Fischbachbrücke, welche der Zufahrt zum Hochbehälter dient, abgestimmt. Die Sanierungskosten werden auf rund 576.000 Euro geschätzt (Kostenschätzung IB Killi von 2021 + 30 % Preiserhöhungen).
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt wurde von WL Paul vorgetragen.
GR Hr. Waller stellte die Frage, ob auch die Auskleidung der Wasserkammern mit Edelstahl für eine Sanierung in Frage komme. Paul teilte hier mit, dass bei Sanierungen von Hochbehältern auch die angesprochene Auskleidung mit Edelstahl oder aber eine Auskleidung mit PE-/PP-Platten zur Anwendung kommen. Beim Förderantrag für den Hochbehälter Watschöd mussten die möglichen Alternativen auch geprüft werden, wobei sich herausstellte, dass diese Alternativen gegenüber der durchgeführten mineralischen Wandbeschichtung teurer gewesen wären. Bei einer Edelstahlauskleidung wird eine Edelstahlwanne in die vorhandenen Wasserkammern eingebaut (Bleche werden zusammengeschweißt). Hierbei entsteht hinter der Edelstahlwanne bis zur Oberfläche der Wasserkammern ein Hohlraum, der nicht mehr zugänglich ist.
GR Hr. Hefter wies darauf hin, bei der für 2026 vorgesehenen Sanierung des Hochbehälters Ried die Anforderungen der Feuerwehr für Löschwasser zu berücksichtigen. Wichtig wäre hier ein eigener Anschluss bzw. ein Saugbehälter, welche es ermöglichen, Löschwasser mittels Saugpumpen direkt aus dem Hochbehälter zu fördern.
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9. Erschließung Sudelfeld - Grafenherberg - aktueller Stand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
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Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
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11.04.2024
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beschließend
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Sachverhalt
Wie bereits in der WA-Sitzung am 26.09.2023 berichtet, führen die Gemeindewerke Oberaudorf derzeit mit dem Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim Planungen für eine Erschließung von Grafenherberg mit Wasser und Abwasser vom Mittleren Sudelfeld aus durch. Hierbei ist ein Anschluss an die Versorgungseinrichtungen der Gemeinde Bayrischzell am Mittleren Sudelfeld vorgesehen.
Grafenherberg wurde bisher von einer eigenen Quelle mit Trinkwasser versorgt. Für die Abwasserbeseitigung stehen lediglich ältere dezentrale Einrichtungen zur Verfügung. Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung entsprechen nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim und der zuständigen Fachbehörden nicht mehr dem aktuellen Wasserrecht.
In einem Schreiben vom Landratsamt Rosenheim vom 08.01.2024 an die Gemeinde Oberaudorf wurden feste Vorgaben und Fristen für einen Anschluss von Grafenherberg an die gemeindlichen Versorgungseinrichtungen von Bayrischzell gestellt.
Auszüge aus dem Schreiben vom LRA:
- Die am 15.03.2021 erteilte beschränkte Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus der Quelle Grafenherberg war bis 31.12.2023 befristet.
- Das LRA sieht keine Möglichkeit, nach Ablauf der derzeitigen beschränkten Erlaubnis nochmals eine beschränkte Erlaubnis zu erteilen.
- Die weitere Nutzung der Quelle Grafenherberg wird ab dem 01.01.2024 vorerst geduldet.
- Von der Gemeinde Oberaudorf ist eine verbindliche Zusage über die Umsetzung des Anschlusses an die Öffentliche Trinkwasserversorgung in Form eines Gemeinderatsbeschlusses bzw. einer Absichtserklärung abzugeben. Diese Zusage ist mit einem konkreten Zeitplan zu untermauern.
Abwasserbeseitigung:
- Nachdem bezüglich der Wasserversorgung im Bereich Grafenherberg ein dringender Handlungsbedarf besteht, ist es auch hinsichtlich des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig, eine Fortschreibung vorzunehmen.
- Die Abwasserbeseitigung im Bereich Grafenherberg erfolgt überwiegend über Mehrkammergruben, die nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Im Jahr 2024 wird die Nachrüstung der bestehenden Gruben mit einer biologischen Nachreinigungsstufe unumgänglich sein. Die betroffenen Bürger werden im Februar vom LRA bezüglich der Nachrüstung angeschrieben werden.
- Aufgrund der Vielzahl der Anwesen bzw. Einwohnerwerte im Ortsteil Grafenherberg ist es aus Sicht des LRA nicht sinnvoll, künftig Einzellösungen für die verschiedenen Anwesen zu erlauben.
- Um für das Vorhaben staatliche Fördermittel des Sonderprogramms, „Berghütten“ (RZWas) zu beantragen, ist von der Gemeinde Oberaudorf als künftige Betreiberin der Trinkwasserversorgung des Gebietes Grafenherberg beim WWA ein Antrag nach RZWas 2021 zu stellen.
- Die von einem Fachbüro erstellten und vollständigen Antragsunterlagen sind rechtzeitig, spätestens Ende 1. Quartal 2024, vorzulegen, um ausreichend Vorlaufzeit einplanen zu können (Befristung Sonderprogramm „Berghütten“ derzeit bis Ende 2024).
- Gleiches gilt für die Beantragung von Fördermittel für die Abwasserentsorgung des Gebietes Grafenherberg.
Auf dieses Schreiben antworteten die Gemeindewerke Oberaudorf mit Schreiben vom 07.02.2024 und stellten im Gegenzug verschiedene Fragen, wie z. B.:
- nach den rechtlichen Grundlagen der gestellten Forderungen,
- warum die bisherige Quelle Grafenherberg für die Trinkwasserversorgung nicht mehr genutzt werden kann,
- warum für die Wasserversorgung zukünftig die Gemeinde Oberaudorf aufkommen muss (bisher Bayerische Bereitschaftspolizei),
- ob dezentrale Abwasserreinigungsanlagen in Grafenherberg nicht zweckmäßiger wären bzw.
- ob ein Anschluss an die Einrichtungen von Bayrischzell aufgrund der hierbei entstehenden sehr hohen Kosten nicht unverhältnismäßig ist.
Im Antwortschreiben teilten wir dem LRA auch mit, dass es aufgrund der Komplexität des Vorhabens, wie z. B. gesicherte Trassenführung (Grunddienstbarkeiten), Prüfung von Alternativen, realistische Kostenberechnungen und der vorhandenen Personalressourcen nicht realistisch ist, einen Förderantrag bis 31.03.2024 zu stellen.
Zu unserem Antwortschreiben vom 07.02.2024 erhielten wir bisher noch keine Rückantwort vom Landratsamt. Ein von uns vorgeschlagener Gesprächstermin steht noch aus.
Erschließungsmaßnahme der Bayernwerk Netz GmbH:
Im Januar 2024 wurde den Gemeindewerken mitgeteilt, dass die Bayernwerk Netz GmbH plant, im Frühjahr 2024 Mittel-, Niederspannungs- und Fernmeldekabel entlang der Straße vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg auf einer Länge von rund 500 m (ab Mittleres Sudelfeld) zu verlegen. Wir teilten dem Bayernwerk mit, dass auch unsererseits Erschließungsmaßnahmen entlang dieser Strecke geplant sind und wir ein gemeinsames Vorgehen begrüßen würden. Hierzu fand am 09.04.2024 eine Besprechung in Grafenberg statt, zu welcher das Bayernwerk eingeladen hatte.
Von den GWO wurde vorgetragen, dass die technischen Planungen für Wasser und ggf. Abwasser noch Zeit benötigen, z. B. auch für die Prüfung einer alternativen Trasse, mit den betroffenen Grundstückseigentümern noch keine Vereinbarungen getroffen wurden und auch ein Förderprogramm genutzt werden soll. Daher sei eine gemeinsame Verlegung in diesem Frühjahr nicht möglich.
Man war sich einig, dass ein gemeinsames Vorgehen bei den Tiefbauarbeiten von Vorteil wäre, unter anderem auch, um den betroffenen Grundstückseigentümern zusätzliche Beeinträchtigungen zu ersparen. In der Besprechung erklärte sich das Bayernwerk bereit, die Maßnahme auf Mitte September 2024 zu verschieben, damit für die Planungen Wasser und Abwasser noch Klärungen herbeigeführt werden können.
Bei der Besprechung war auch ein Grundstückeigentümer anwesend, welchem ein Grundstück entlang der Straße vom Mittleren Sudelfeld nach Grafenherberg gehört. Er zeigte sich nur bedingt dazu bereit, einer Verlegung auf seinem Grundstück zuzustimmen und warf die Frage auf, ob nicht eine Trasse über das Untere Sudelfeld (Talstation Waldkopflift) die bessere Variante wäre. Herr Stadler, Geschäftsführer der Sudelfeld-Bergbahnen, nahm ebenfalls an der Besprechung teil und zeigte sich für diese Variante offen. Er ging davon aus, dass die Wasser- und Abwasserleitungen von der Talstation Waldkopflift bis zum Berghotel ausreichend bemessen wären und für Grafenherberg mitgenutzt werden könnten. Die Abwasserpumpstation müsste jedoch erneuert werden (größere Pumpleistung). Ebenso wäre eine Trinkwasser-Pumpstation für Grafenherberg erforderlich.
Diskussionsverlauf
WL Paul trug den Sachverhalt detailliert vor und ging hierbei insbesondere auch auf das Schreiben vom Landratsamt Rosenheim vom 08.01.2024 und das Antwortschreiben der Gemeindewerke vom 07.02.2024 ein.
BGM Bernhardt informierte das Gremium über ein telefonisches Beratungsgespräch mit Fr. Dr. Thimet vom Bayerischen Gemeindetag, welche als erfahrene Expertin für Wasserrecht gilt und hierzu die Kommunen berät. Sie empfahl der Gemeinde, einen Anschluss von Grafenherberg an die Wasserversorgung der Gemeinde Bayrischzell umzusetzen. Für die nicht geförderten Kosten empfiehlt sich eine Umlagefinanzierung. Fr. Dr. Thimet äußerte jedoch auch, dass die Gemeinde Oberaudorf nicht verpflichtet ist, Grafenherberg an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen und riet hiervon bzw. von einer Umsetzungszusage auch ab.
Hinsichtlich der Option einer Abwasserentsorgung nach Bayrischzell wies Bernhardt darauf hin, dass Bayrischzell eine neue Kläranlage benötigt und Oberaudorf mit Grafenherberg aufgrund der berechneten Einwohnerwerte einen nicht unerheblichen Teil der Baukosten mittragen müsste (nach den Einwohnerwerten rund 11,4 %). Es ist davon auszugehen, dass diese Kosten größtenteils nicht gefördert werden. Unsicher ist hierbei, welchen Kostenanteil die Bayerische Bereitschaftspolizei bereit wäre, zu übernehmen. Die Kosten auf alle Anlieger von Grafenherberg umzulegen, dürfte in vielen Fällen wegen der finanziellen Belastung nicht möglich sein.
WL Paul fasste die aktuell vorliegenden Kenntnisse der Planungen zusammen. Neben der bisher favorisierten Variante einer Erschließung vom Mittleren Sudelfeld wäre auch eine Erschließung über das Untere Sudelfeld (Talstation Waldkopflift) möglich. Die Versorgungsleitungen vom Berghotel bis zum Unteren Sudelfeld dürften ausreichend dimensioniert sein, auch Grafenherberg anzuschließen. Die Straße vom Unteren Sudelfeld nach Grafenherberg könnte in diesem Zuge mitsaniert werden (Gemeindestraße von Oberaudorf). Nicht vorteilhaft erscheint jedoch, dass die Leitungen vom Berghotel bis zum Unteren Sudelfeld den Bergbahnen Sudelfeld gehören und hierdurch eine weitere Schnittstelle entstehen würde. GR Waller empfahl zu klären, ob die Leitungen tatsächlich Eigentum der Bergbahnen sind oder aber der Gemeinde Bayrischzell übertragen wurden.
Insgesamt sprach sich das Gremium dafür aus, im nächsten Schritt beim Landratsamt Rosenheim nach einem baldigen gemeinsamen Termin anzufragen, um die im Schreiben vom 08.01.2024 und 07.02.2024 enthaltenen Punkte zu besprechen.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen der Werkleitung zum aktuellen Sachstand „Erschließung Grafenherberg“ zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, die Umsetzung für die Trinkwasserversorgung weiterzuführen. Ein Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgungseinrichtung von Bayrischzell wird jedoch nicht angestrebt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Diskussionsverlauf
GR Hr. Kloo erkundigte sich, warum die Straßenbeleuchtung an der Carl-Hagen-Straße in einem Teilabschnitt ausgefallen ist. BGM Bernhardt teilte mit, dass bei einer Baumaßnahme Laternen unerlaubt entfernt worden sind und die noch ausstehende Wiederherstellung dem Verursacher in Rechnung gestellt wird.
GR Hr. Hirnböck erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Gemeindebrunnen. BGM Bernhardt empfahl Hr. Hirnböck, direkt Kontakt mit unserem Wassermeister Herrn Pütz aufzunehmen, da zuletzt Abstimmungsgespräche mit dem Gesundheitsamt hinsichtlich des Hinweises „Kein Trinkwasser“ stattgefunden haben. Für einzelne Brunnen sollen zukünftig wiederkehrende Trinkwasseranalysen durchgeführt werden, um diese weiterhin als Trinkwasserbrunnen belassen zu können. Ebenso seien neue Regelungen bei Trinkwasserabgabestellen an Veranstaltungen zu beachten.
Datenstand vom 12.04.2024 14:44 Uhr