Datum: 23.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2024
3 Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Oberaudorf
4 Finanzplan 2023 bis 2027 der Gemeindewerke Oberaudorf
5 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Oberaudorf
6 Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 der Gemeinde Oberaudorf
7 Vollzug des BayFwG; Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf
8 Erweiterung des Florianibergfriedhofs um ein Grabfeld für Waldbestattungen
9 Beitritt MVV im Bereich Tourismus; Auswirkung auf Wendelsteinringlinie und Ausflugsbus Chiemsee; Erneute Beratung
10 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Werk- und Abwasserausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.04.2024 über den Wirtschaftsplan (WP) mit Finanzplan der Gemeindewerke Oberaudorf beraten. Alle relevanten Unterlagen wurden vorab über das RIS veröffentlicht und bekannt gemacht. Insbesondere wurde auf die Erläuterungen verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz die vorgestellten Ergebnisse. Aus dem Gremium werden keine Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses den Wirtschaftsplan 2024, bestehend aus:

a) dem Erfolgsplan des E-Werkes mit einem Jahresverlust von 81.000 €
b) dem Erfolgsplan des Wasserwerkes mit einem Jahresgewinn von 21.200 €
c) dem Erfolgsplan der Nebengeschäfte mit Beteiligungen mit einem Jahresgewinn von 290.400 €
d) dem Vermögensplan des E-Werkes mit einem Volumen von 640.000 €
e) dem Vermögensplan des Wasserwerkes mit einem Volumen von 531.000 €
f) sowie dem Vermögensplan der Nebengeschäfte mit Beteiligungen mit einem Volumen von 0 €

in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Finanzplan 2023 bis 2027 der Gemeindewerke Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Unter Bezug auf den vorhergehenden TOP (Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Oberaudorf) wird auf die Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses vom 11.04.2024 sowie die im RIS bereitgestellten Unterlagen verwiesen.
Die vorhandenen liquiden Mittel decken den Finanzbedarf für die eingeplanten Maßnahmen und sind auch für größere Investitionen in den kommenden Jahren ausreichend. 
Die Gemeindewerke sind schuldenfrei. Kreditaufnahmen sind in 2024 und nach derzeitigem Kenntnisstand auch für die folgenden Jahre nicht erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert in diesem Zusammenhang noch über die größten geplanten Objekte der Gemeindewerke. Diese sind:

Sanierung des Trinkwasserhochbehälters in Agg, die Erschließung der Baugebiete „Am Heimfeld“, „Gschwendtnerfeld“ und Gewerbegebiet A 93, sowie die Errichtung eines neuen Trinkwasserhochbehälters Nähe Schützenheim.

Aus dem Gemeinderat werden keine weiteren Fragen gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses die Finanzpläne der Gemeindewerke Oberaudorf für die Jahre 2023 bis 2027 mit den zugrundeliegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf den bereits erhaltenen Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2024 (mit samt ihren Unterlagen einschließlich Finanzplan), der jedem Gemeinderatsmitglied zugestellt wurde, die ausführliche Vorberatung im Finanzausschuss am 21.03.2024 mit den vorgenommenen Änderungen am 09.04.2024 sowie die dazugehörige Beschlussempfehlung. Seit der Finanzausschuss-Sitzung vom 09.04.2024 wurden im Verwaltungshaushalt einige HH-Stellen an den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke angepasst. Im Vermögenshaushalt wurde der HH-Ansatz beim Neubau Kindergarten Niederaudorf nach Rücksprache mit dem Bauamt auf 425.000 € deutlich erhöht. Dadurch ändert sich auch die Rücklagenentnahme. 
Kreditaufnahmen sind für 2024 bei der Gemeinde und beim Eigenbetrieb keine geplant. Die erwarteten Zuführungsbeträge vom VHW an den VMH in den Jahren 2024 bis 2027 entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH ist für 2024 eine Rücklagenentnahme von 4.479.300 € eingeplant. Die Haushaltssatzung 2024 wird abschließend noch kurz verlesen. 
In den Anlagen befindet sich eine kurze Zusammenfassung des Haushaltes 2024.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister äußert seinen Unmut über die grundlegend falsche Systematik bei der Verteilung der öffentlichen Haushaltsmittel. Insbesondere fehlt der finanzielle Ausgleich für Kosten, die den Kommunen für die Aufgabenerfüllung von übertragenen staatlichen Aufgaben entstehen.

Die Hoheit der eigenen Finanzmittel einer Gemeinde ist extrem eingeschränkt, da z.B. die Abführung der Kreisumlage höher ist, als die Einnahmen aus den kommunalen Steuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer). Der Spielraum für notwendige Investitionen ist dadurch leider sehr gering. Der Bürgermeister kündigt deshalb an, die Problematik an die Spitzenverbände heranzutragen und evtl. juristische Prüfungen zu veranlassen.

Das Gremium schließt sich diesen Ausführungen einheitlich an. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 63 GO die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit den vorgenommenen Änderungen für das Jahr 2024 samt ihren Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.786.100 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.273.200 € festsetzt. Kredite werden weder bei der Gemeinde noch beim Eigenbetrieb festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird bei der Gemeinde auf 1.000.000 €, beim Eigenbetrieb auf 200.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden unverändert beibehalten. Diese betragen bei der Grundsteuer A und B 310 v.H. und bei der Gewerbesteuer 330 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird verwiesen auf die bereits erhaltenen Unterlagen (siehe vorheriger TOP), die ausführliche Vorberatung im Finanzausschuss am 21.03.2024 und am 09.04.2024 sowie die hier vorgeschlagene Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan ist im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. 
Hier eine Kurzübersicht:

2025 €
2026 €
2027 €
VWH
13.870.300
14.313.100
14.305.600
VMH
8.543.800
5.297.100
2.354.000
Gesamt
22.414.100
19.610.200
16.659.600

Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2027:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2023
2024
2025
2026
2027
Stand 01.01.
9.378.276 €
6.151.967 €
1.672.667 €
2.596.167 €
3.972.567 €
Zuführung
0 €
0 €
923.500 €
1.376.400 €
1.110.600 €
Entnahme
3.226.308 €
4.479.300 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
6.151.967 €
1.672.667 €
2.596.167 €
3.972.567 €
5.083.167 € 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2023
2024
2025
2026
2027
Stand 01.01.
26.742 €
78.917 €
28.517 €
28.117 €
37.717 €
Zuführung
52.175 €
0 €
0 €
9.600 €
9.600 €
Entnahme
0 €
50.400 €
400 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
78.917 €
28.517 €
28.117 €
37.717 €
47.317 €

In den Jahren 2025 (923.500 €), 2026 (1.376.400 €) und 2027 (1.110.600 €) sind insgesamt 3.410.500 € Rücklagenzuführungen vorgesehen, so dass der Rücklagenstand zum Ende des Jahres 2027 voraussichtlich 5.083.167 € betragen wird. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2027 erwirtschaftet.

Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen aus dem Gemeinderat gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO den im Entwurf vorgelegten Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der zum Haushaltsplanentwurf 2024 beschlossenen Änderungen für die Jahre 2023 bis 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vollzug des BayFwG; Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren werden turnusgemäß nach sechs Jahren von den aktiven Mitgliedern der jeweiligen Feuerwehr gewählt. Bei der Feuerwehr Niederaudorf fand die anstehende Neuwahl im Rahmen einer, von der Gemeinde einberufenen Dienstversammlung, am 27.03.2024 unter Leitung des ersten Bürgermeisters, nach den einschlägigen Vorschriften des Bay. Feuerwehrgesetztes, statt. 
Der bisherige Erste Kommandant Leonhard Weißenbacher stellte sich nicht mehr zur Wahl und wurde vom Ersten Bürgermeister gebührend verabschiedet. Bei der anschließenden geheimen Wahl wurde Johannes Bichler mit großer Mehrheit zum Ersten Kommandanten gewählt.
Bei der Wahl des stellvertretenden Kommandanten stellte sich auch der bisherige Amtsinhaber Johann Legler nicht mehr zur Verfügung. Er wurde ebenso mit Dank vom Ersten Bürgermeister verabschiedet. Bei der Wahl entschieden sich die Aktiven mit deutlicher Mehrheit für Herrn Andreas Buchauer. Auf Nachfrage des Ersten Bürgermeisters nahmen beide Gewählten die Wahl an.
Nachdem der Kreisbrandrat bei der erforderlichen Anhörung keine Bedenken geäußert hat, bedürfen die Gewählten nach Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz der Bestätigung des Gemeinderates. Die Zustimmung erfolgt mit der Auflage, dass Herr Andreas Buchauer zeitnah die Lehrgänge „Gruppenführer“ und den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ an einer der drei staatlichen Feuerwehrschulen besucht.

Diskussionsverlauf

Auch der Gemeinderat bedankt sich mit Applaus für die Leistungen der bisherigen beiden Kommandanten der Feuerwehr Niederaudorf. Ebenso geht der Dank an die Neugewählten für die Übernahme dieses aufwändigen Ehrenamtes.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt nach Stellungnahme des Kreisbrandrates Richard Schrank Herrn Johannes Bichler als Ersten Kommandant und Herrn Andreas Buchauer als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erweiterung des Florianibergfriedhofs um ein Grabfeld für Waldbestattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf betreibt in Oberaudorf und in Niederaudorf je einen kommunalen Friedhof. Bestattungsbezirke gibt es nicht; jeder Einwohner kann also im Friedhof seiner Wahl beigesetzt werden. Bisher ist auf diesen Friedhöfen nur eine Bestattung von Gemeindebürgern möglich. Als Bestattungsformen werden Erdbestattungen und Urnenbestattungen in Erdgräbern oder Urnenmauern bzw. Urnenstehlen angeboten.
Da der Wunsch nach individuelleren Bestattungsmöglichkeiten in der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist zu überlegen, ob auf dem Friedhof am Florianiberg neue Grabarten (Vergleich Gedenkwald in Au oder Derndorf) angeboten werden. Auch sollte dieser Bereich für Personen, die nicht Gemeindebürger sind, geöffnet werden. Somit könnte der Friedhof kostendeckend betrieben werden. 
Vorstellbar sind Baumbestattungen sowie Bestattungen an Rosenbüschen. Der Bereich auf dem Friedhof kann mit Unterstützung des Bauhofes parkähnlich angelegt werden. Hier werden Urnen in Grabfeldern beigesetzt, eine eigene Grabstelle entsteht nicht. Die Urnen sind kompostierbar und lösen sich in ca. sechs Jahren auf.
Bei Umsetzung und Öffnung der Bestattungsmöglichkeiten, auch für Auswärtige, kann bereits ab Zulassung jährlich mit etwa 30 bis 40 zusätzlichen Bestattungen gerechnet werden. Bei den Friedhöfen in Au und Derndorf werden für Baumbestattungen jährliche Grabgebühren von 140 € bzw. 158 € verlangt. Die Ruhefrist für Urnenbestattungen auf unseren Gemeindefriedhöfen beträgt 10 Jahre, die Grabgebühren für eine Urnenerdgrab betragen 40 € pro Jahr und für ein Urnenwandgrab 75 € für drei Grabstellen und 100 € für ein Wandgrab mit vier Grabstellen.

Diskussionsverlauf

Als Sachbearbeiter für das Bestattungswesen stellt Florian Stuhlreiter anhand von Beispielen die Gestaltungsmöglichkeiten für Baum- und Rosenbestattungen am Florianibergfriedhof vor. Er erläutert dabei auch, wie sich der Ansatz für die erwarteten Gebühreneinnahmen errechnet. Gleichzeitig kann Stuhlreiter auch darauf hinweisen, dass bereits eine Abstimmung mit dem gemeindlichen Bauhof besteht, wonach dieser die meisten Tätigkeiten zur Erstellung neuer Grabfelder selbst ausführen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Neuanlage für alternative Bestattungen in Form von Baum- und Rosenbestattungen auf dem Florianibergfriedhof in die Wege zu leiten und die Friedhofsatzung inkl. der Gebührensatzung entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Beitritt MVV im Bereich Tourismus; Auswirkung auf Wendelsteinringlinie und Ausflugsbus Chiemsee; Erneute Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

MVV-Beitritt in Bezug auf Freifahrten mit der Gästekarte, Wendelsteinringlinie und Ausflugsbus Chiemsee
Wendelstein Ringlinie und MVV
Mit Fahrplanwechsel zum 10.12.2023 ist die ROVG dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beigetreten. Der Vorteil liegt vor allem im einheitlichen Nahverkehr-Tarif des gesamten Landkreises Rosenheim.
Im Tourismus besteht die Möglichkeit, Zonen einzukaufen, um den Gästen durch die Gästekarte eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu gewähren. Im Oktober wurden der Gemeinde Oberaudorf 5 Zonen (die Zonen 7 -11) zum Preis von 7.483,40 Euro angeboten. Der Preis errechnet sich auf Grundlage von 800 Nutzungstagen i.V. mit einer, vom MVV auf Basis der Übernachtungen 2019, errechneten Anzahl Gästekartentage von 136.261. Auf Grundlage dieser 136.261 übermittelte der MVV im April 2024 eine neue Berechnung. Durch Einbezug der Wendelsteinringlinie erhöhen sich demnach die Nutzungstage auf 1.811 und die damit verbundenen Kosten auf 12.194 Euro/Jahr.
Nach Rückfragen beim MVV ist die Betreibung der Wendelstein-Ringlinie komplett separat zu sehen. Das heißt, die Gemeinde ist nach wie vor Betreiber der Ringlinie mit einem Sockelbetrag von ca. 5.000 Euro sowie einer Variablen von ca. 12.000 Euro jährlich in Bezug auf 1.500 Gäste. Diese Kosten würden nach wie vor anfallen.
Durch den Einkauf der Zonen erhöhen sich diese Kosten jedoch um den Einkauf der Zonen von nun aktuell 12.194 Euro auf Gesamtkosten von über 29.000 Euro.
Die Beteiligung der Wendelstein-Ringlinie wurde bereits am 11.12.2023 per Einschreiben an die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft mbH gekündigt. Am 21.03.2024 wurde nochmals auf die Kündigung hingewiesen. Nach Aussagen des zuständigen Sachbearbeiters liegen der ROVG leider keine schriftlichen Vertragsunterlagen vor, inzwischen ist dieser auch nicht mehr erreichbar.
Die Problematik am Einkauf der Zonen liegt unseres Erachtens an der unberechenbaren Kostensteigerung, welche sich u.a. nach Stichproben vor allem in der Bahn entwickeln können. Nach wie vor liegen keinerlei Erfahrungswerte bzw. Statistiken in Hinblick auf die Bahnnutzung der Gäste vor. Bereits eine Aufnahme der Wendelstein-Ringlinie in den MVV bringt eine Kostensteigerung von über 60% mit sich.
Ausflugsbus Chiemsee
Bereits am 15.02.2023 wurde dem 1.Bürgermeister durch zwei zuständige Sachbearbeiter der ROVG und der Bahn die Anbindung Niederaudorfs, die Verstetigung des grenzüberschreitenden Busses sowie ein vergünstigter Beitragssatz zugesagt.
Leider ist es bis heute weder gelungen, Niederaudorf in den täglichen Fahrplan 2024 zu integrieren, noch ist absehbar, ob und wann die Linie verstetigt wird.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert noch einmal ausführlich über die Sachlage. Gerade bei den touristischen Linien ergibt sich aber seit dem Beitritt des Landkreises zum MVV eine unübersichtliche Situation bezüglich der Kostenbelastung für die Gemeinde. Es wird hier auch bemängelt, dass das Engagement und die Steuerungsfunktion der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft bei der Ausgestaltung des Fahrplans aus Sicht der Gemeinde Oberaudorf nicht befriedigend ist.

Auch im Gremium wird die Meinung vertreten, dass teure Angebote nur dann sinnvoll sind, wenn diese auch umfassend genutzt werden und auch Oberaudorf eine Bedeutung als Zielort erfährt, anstatt nur Einstiegsstelle zu sein.

Der Gemeinderat bekennt sich aber insgesamt zu einer Förderung des ÖPNV. Bei einigen Angeboten (z.B. Seniorentaxi) sollen noch Nachbesserungen vorgenommen werden. Hierüber wird der Ortsentwicklungsausschuss beraten.
Der Bürgermeister schlägt deshalb unter Zustimmung des Gremiums vor, über die einzelnen Maßnahmen abzustimmen.

Beschluss 1

Der Ausflugsbus zum Chiemsee soll nicht mehr beibehalten werden und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Oberaudorf beteiligt sich mit sofortiger Wirkung nicht mehr an der Wendelstein Ringlinie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die ÖPNV Angebote der Gemeinde Oberaudorf wie Ortsbus, Flutlicht-Express, Seniorentaxi und Beteiligung am VVT werden beibehalten und weiterentwickelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö informativ 10

Sachverhalt

Der Landkreis Rosenheim erbittet Vorschläge für den Kulturpreis und den Kultursonderpreis sowie für den Kulturförderpreis für das Jahr 2024. Vorschläge sind bis spätestens 10. Juni 2024 zu melden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommen folgende Fragen und Anregungen:

Über die Tätigkeit der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten. Die Thematik wird auf die Tagesordnung gesetzt.

Bezüglich des Nordzulaufs für den Brennerbasistunnel soll die Gemeinde eine eigene Veranstaltung durchführen, in der die tatsächlichen Auswirkungen der Baumaßnahmen dargestellt werden. Dabei muss besonders auf die Problematik der Verknüpfungsstelle in Niederaudorf eingegangen werden.
Es werden Anregungen für einen Nachbarschaftsflohmarkt gemacht. Der Bürgermeister sieht aber in den Audorfer Märkten ein ausreichendes Angebot.

Die Einmündung Sudelfeldstraße in die St. 2089 soll bezüglich der Sichtverhältnisse und Sicherheit für Radfahrer überprüft werden.

Der Bürgermeister gibt Antwort auf die Frage zum Fertigstellungstermin der Kläranlage. Die abschließenden Arbeiten befinden sich in der Endphase. Eine Einweihung erfolgt noch in diesem Jahr.
Zum Sachstand „Radweg“ über die Innbrücke kann leider nur auf das laufende Verfahren beim Staatlichen Bauamt verwiesen werden. Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes an der A 93 wird diese Thematik ebenfalls behandelt.

Datenstand vom 15.05.2024 08:03 Uhr