Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2023
3 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück östlich des Hoffeldrings Fl.Nr. 337/7, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bebauungsplan Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93"; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6 Erlass der Richtlinie zum Verkauf von Grundstücken im Baugebiet "Am Heimfeld"
7 Antrag des Jugendhilfevereins auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Jugendsozialarbeit
8 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierungsarbeiten in der Kirche St. Michael in Niederaudorf
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.
 

Diskussionsverlauf

Da zunächst nur 11 Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind, stellt der Erste Bürgermeister einen Antrag, dass der TOP 3 auf die Position TOP 5 verschoben wird und die beiden zunächst nachfolgenden Tops 4 und 5 um eine Position vorrücken.

Beschluss 1

Der TOP 3 wird auf die Position TOP 5 verschoben, die beiden ursprünglich angesetzten TOPs 4 und 5 rücken eine Position vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.04.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.04.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück östlich des Hoffeldrings Fl.Nr. 337/7, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ mit der neuen Art der Nutzung ,,Dörfliches Wohngebiet" muss in einem Parallel-verfahren die bisherige Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan von “Fläche für Landwirtschaft" in ,,Dörfliches Wohngebiet" geändert werden. Der Gel-tungsbereich beinhaltet im südlichen Teil Flächen für Wohnbebauung und im nördlichen Teil Fläche für die Landwirtschaft, Zweckbestimmung Gartenbauliche Erzeugung "Permakultur". Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Dies ist die 6. Änderung des 2019 genehmigten Flächennutzungsplans. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Bei Billigung des vorgestellten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung soll die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach Zustimmung des Gemeinderats stellt die mit den Planungsarbeiten beauftragte Dipl. Ing. Frau Reiser die Änderung des Flächennutzungsplans und die damit verbundenen Auswirkungen im Detail vor. Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 6. Änderung des Flächennut-zungsplanes für das Gebiet östlich des Hoffeldrings mit dem im Sachverhalt dar-gestellten Geltungsbereich, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nr. 337/7 und 339/T.Fl..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 14.05.2024 mit etwaigen Er-gänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öf-fentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2023 wurde vorberatend beschlossen, für das Gebiet östlich des Hoffeldrings zwischen Reisacher Straße und Bahnlinie den Bebauungsplan Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 337/7 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 339 (Gehweg der Reisacher Straße), Gemarkung Oberaudorf. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf des Bebauungsplans durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Bei Billigung des vorgestellten Entwurfs des Bebauungsplanes soll die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt: 
Entstehen soll auf dem Grundstück ein Einzelhaus mit Verbindungsbau und Garage sowie ein kombiniertes Garten-/Bienenhaus, ein an die Permakultur angelehnter Garten mit Streuobst, Gemüseanbau und Blühstreifen. Durch die Bebauungsplanaufstellung bzw. die geplanten Maßnahmen darf der schützenswerte Gehweg mit den Alleebäumen nicht beeinträchtigt werden. Es dürfen keine Alleebäume entfernt werden. Einfahrten auf das Grundstück sind entsprechend zu gestalten und im Bebauungsplan darzustellen. Dies wurde bereits im Vorfeld im städtebaulichen Vertrag vereinbart. Darum wird bewusst ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt im Bebauungsplan festgesetzt. 

Diskussionsverlauf

Der neue Bebauungsplan wird wiederum vom Frau Dipl. Ing. Belinda Reiser im Detail vorgestellt. Alle Fragen aus dem Gremium werden beantwortet. 

Folgender Sachverhalt soll vor der zweiten Auslegung noch abgeklärt werden:
Der dargestellte Verbindungsbau zwischen den beiden Hauptgebäuden ist derzeit als Flachdach dargestellt. Im Hinblick auf die übliche Ortsgestaltung soll hier geprüft werden, ob auch ein Pultdach oder ein flaches Satteldach ausgeführt werden kann.

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Geltungsbereich, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nr. 337/7 und 339/T.Fl. (Gehweg Reisacher Straße).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 14.05.2024 mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93"; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt und das Gemeinderatsmitglied 
Daniela Bernhardt sind wegen Verwandtschaftsverhältnissen bei diesem TOP 
persönlich beteiligt und nehmen deshalb nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO). 
Der Erste Bürgermeister ist deshalb bei der Ausübung des Vorsitzes verhindert. Den Vorsitz für diesen TOP übernimmt der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier (Art. 39 Abs. 1 GO)
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.09.2023 wurde der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet an der A93“ gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung einer Betriebsstätte zum Zwecke der Produktion, Endausbau, Umbau, Aufbereitung und laufenden Wartung von modularen Raum- und Sanitärmodulen. Entstehen sollen zwei eigenständige Gebäudekomplexe für genannte Nutzungen inclusive Büro- und Verwaltungsflächen. 

Zur Umsetzung des Projektes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vor-haben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag notwendig. Die not-wendige Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.09.2023 erteilt. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der Vorhaben- und Er-schließungsplan (VEP) durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden und bei Billigung die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Frau Dipl. Ing Belinda Reiser stellt das Vorhaben vor und beantwortet dazu die Fragen aus dem Gremium.

Bei der Verkehrserschließung erkennen mehre Ratsmitglieder noch Handlungsbedarf. Insbesondere muss die Weiterführung des bestehenden Geh- und Radweges gesichert werden. Die vorgeschlagene vorläufige Lösung mit der Aufstellfläche für Linksabbieger ist für große LKW sehr knapp bemessen. Der Rat wünscht sich hier noch genauere Darstellungen. Als ideale Lösung muss weiterhin ein Kreisverkehr angestrebt werden.

Auch hinsichtlich der Gebäudegröße- und Gestaltung sieht das Gremium noch Handlungsbedarf. Ebenso wird die vorgesehene Grundstücksentwässerung kritisch gesehen. Im weiteren Verfahren müssen hier noch Verbesserungen und Abstimmungen erfolgen. Dazu müssen auch digitale Ansichten aus verschiedenen Positionen vorgelegt werden. 

Mehrheitlich ist der Gemeinderat aber der Meinung, dass die frühzeitige Beteiligung nun beginnen muss, um den Rahmen für die endgültige Planung zu ermitteln.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt und das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt werden bei diesem TOP wegen persönlicher Beteiligung von den
Beratungen und der Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet an der A93" in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 14.05.2024 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan als dessen Bestandteil mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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6. Erlass der Richtlinie zum Verkauf von Grundstücken im Baugebiet "Am Heimfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 27.02.2024 hat der Gemeinderat nach mehrfacher Vorberatung die Kriterien für den Grundstücksverkauf des Baugebiets „Am Heimfeld“ beschlossen. 

Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgaben wurde, wie im Beschluss festgelegt, durch eine Anwaltskanzlei geprüft und auf Durchführbarkeit abgestimmt. Die erfolgten Änderungen beruhen auf Empfehlungen unseres Rechtsanwalts, der insbesondere den Vertragsbedingungen einen Rahmen gegeben hat, der in der gängigen Praxis wirkungsvoll angewendet werden kann.

Die Interessenten erhalten mit der entwickelten Richtlinie und dem dazugehörigen Bewerbungsbogen von vorneherein alle notwendigen Informationen, die für den Grundstückskauf maßgebend sind. 

Auf dieser Basis werden nun von Notar Entwürfe für die Kaufverträge angefertigt und dem Gemeinderat dann zum Beschluss vorgelegt. Die Veröffentlichung der Vergabekriterien erfolgt, sobald die Erschließungskosten feststehen und die Grundstücke dann durch einen amtlich bestellten Gutachter bewertet wurden.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat ergibt sich eine lebhafte Debatte über den Umfang der Vorgaben, die die Bauwerber beim Kauf eines Grundstückes am Heimfeld erfüllen müssen. Insbesondere werden die Vertragsbedingungen kritisch gesehen, die zu einem Rückkauf der Grundstücke durch die Gemeinde führen können. Eine zu lange Bindung der Nutzung wird ebenfalls als problematisch angesehen.

In der Auskunft der Verwaltung wird aber betont, dass sich die Vertragsbedingungen aus den Empfehlungen des beauftragten Rechtsanwalts ergeben, der genau diese Vorgaben als äußert wichtig bewertet, damit die Grundstücke zweckgemäß veräußert und auf absehbare Zeit verwendet werden. Der Gemeinderat hat bei schlechtem Verkaufserfolg immer noch die Möglichkeit, Änderungen an den Vertragsbedingungen vorzunehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinie zum Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Am Heimfeld“ und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Vorbereitung der Verkaufsangebote.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag des Jugendhilfevereins auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Jugendsozialarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e.V. hat mit Datum vom 30.04.2024 einen Antrag auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Jugendsozialarbeit gestellt. Begründet wird dieser Antrag mit dem Anstieg der Personalkosten, insbesondere für die hauptamtlich tätige Sozialpädagogin. Die Gemeinde Kiefersfelden erhielt einen gleichlautenden Antrag. Beide Gemeinden unterstützen den Jugendhilfeverein mit der selben jährlichen Förderung.
Laut Antrag wünscht sich der Verein ab dem Jahr 2024 von der Gemeinde Oberaudorf einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 26.000 Euro. Bisher hat die Gemeinde einen jährlichen Betrag von 17.500 Euro übernommen. Das bedeutet eine Steigerung von 32,7 %. Durch die Tariferhöhung ergab sich eine Steigerung der Lohnkosten von ca. 10 %. Hinzu kommt eine individuelle Anpassung für die langjährige Tätigkeit der Mitarbeiterin. Der geforderte Betrag lässt sich deshalb zunächst nicht alleine mit der Steigerung der Personalkosten begründen.
Die Verwaltung hat sich deshalb mit der Gemeinde Kiefersfelden abgestimmt. Demnach soll der Jugendhilfeverein zunächst gebeten werden, die Kostensteigerung bei den Personalkosten im Detail aufzuschlüsseln. Der Gemeinderat beschließt dann über den Antrag in einer der nächsten Sitzungen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die gewünschte Erhöhung des Personalkostenzuschusses für den Jugendhilfeverein zunächst unverhältnismäßig ist. Hier wird der Verein noch um genaue Begründung für die Erhöhung gebeten. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll einem Vertreter des Jugendhilfevereins die Gelegenheit eingeräumt werden, entsprechend Stellung zu nehmen. 

Beschluss

Die Entscheidung über den Antrag des Jugendhilfevereins Kiefersfelden-Oberaudorf e.V. wird nach vorliegendem Nachweis über die Steigerung der Personalkosten auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierungsarbeiten in der Kirche St. Michael in Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Antrag vom 26.04.2024 hat das Erzbischöfliche Ordinariat München im Namen der Kath. Kirchenstiftung Niederaudorf einen Antrag auf Zuschuss für die Kirchenrestaurierung in der Kirche St. Michael in Niederaudorf gestellt.

In der Kirche St. Michael sind der Hochaltar und die Seitenaltäre stark renovierungsbedürftig. Diese prägen hautsächlich die Gesamtansicht des Kirchenraumes. Die Bauleistungen sind vergabebereit und von der Denkmalschutzbehörde bereits genehmigt. Die örtliche Bauleitung erfolgt durch Architekt Hans Gfäller.

Die Gesamtsumme der Maßnahme beläuft sich auf 82.675, 73 €. Der Eigenanteil der Kirche beläuft sich auf 33.070 € als größte Summe. Hinzu kommen Zuschüsse des Landesamts für Denkmalpflege mit 16.353 €, des Bezirks Oberbayern mit 12.401 € und der Bayerischen Landesstiftung mit 16.535 €. 

Der Zuschussantrag an die Gemeinde Oberaudorf beträgt 4.133,79 € und fällt damit in einem sehr verhältnismäßigen Rahmen aus. Die Gemeinde leistet damit einen Beitrag zur dauerhaften Erhaltung eines wichtigen Kulturgutes und würdigt damit auch die zur Verfügungstellung weiterer öffentlicher Mittel für ein örtlich bedeutendes Gebäude.

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich begrüßt der Gemeinderat die Sanierung der Kirche St. Michael in Niederaudorf und bestätigt den Wert dieses Kulturgutes. Eine Beteiligung der Gemeinde sollte allerdings noch ausführlich begründet werden. Die kath. Kirchenstiftung Niederaudorf wird deshalb noch um detaillierte Auskunft bezüglich der Finanzierung gebeten. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen genauen Nachweis über die finanzielle Beteiligung der Kirchenstiftung Niederaudorf anzufordern. Die Entscheidung über den Antrag wird auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 08.05.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde den Haushalt der Gemeinde Oberaudorf für das Jahr 2024 genehmigt.

Diskussionsverlauf

Rettungsdienst durch die freiwillige Feuerwehr
Gemeinderatsmitglied Franz Hefter und der Bürgermeister informieren über folgenden Sachverhalt:

Grundsätzlich sind die Aufgaben der Feuerwehren in Artikel 4 BayFwG geregelt. Demnach haben die Feuerwehren im Rettungsdienst nur technische Hilfe (als eigene Pflichtaufgabe) in Unglücksfällen zu leisten. Sie sind nicht Bestandteil des Rettungsdienstes im Sinne des Artikel 1 BayRDG. 

Wird die Feuerwehr im Rahmen der rettungsdienstlichen Versorgung von 
Patient*innen tätig, ohne dass ein unmittelbarer Zusammenhang zu Pflichteinsätzen besteht, erfüllt sie eine freiwillige Aufgabe. Hierzu kann unter „normalen“ Umständen zum Beispiel die Tragehilfe bei adipösen Patienten zählen.

Feuerwehren können unter den Voraussetzungen des § 4 Satz 3 AVBayRDG zu reinen Einsätzen der Ersten Hilfe alarmiert werden. Dazu müssen sie sich jedoch zuvor ausdrücklich bereit erklären.

Entsprechend der Empfehlung des Rettungsdienstausschuss Bayern wird im RDB Rosenheim eine Alarmierung der Ortsfeuerwehr bei den Meldebildern „starke Blutung“ und „Reanimation“ zur Lebensrettung als sinnvoll erachtet, sofern sich dadurch ein medizinisch relevanter Zeitvorteil für den Patienten ergibt. Das heißt, die Ortsfeuerwehr wird in diesen Fällen alarmiert, wenn der Rettungsdienst eine längere Anfahrt zum Notfallort hat. 

Voraussetzung dafür ist jedoch die ausdrückliche Zustimmung der jeweils zuständigen Feuerwehr bzw. der Gemeinde, solche Einsätze als freiwillige Aufgabe zu übernehmen. 

Beide Ortsfeuerwehren haben der Übertragung der entsprechenden Rettungsdienstaufgaben unter den vorstellten Voraussetzungen zugestimmt und leisten damit einen zusätzlichen Beitrag für eine bessere Notfallhilfe in Oberaudorf.

Datenstand vom 26.06.2024 08:08 Uhr