Datum: 25.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.05.2024
3 Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmandats
4 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Franz Knöckl
5 Antrag des Jugendhilfevereins auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Jugendsozialarbeit mit Vorstellung des Vereins
6 Antrag der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden vom 05.06.2024 auf Verlängerung des jährlichen Zuschusses für örtliche Hilfeleistungen
7 Kulturpreis des Landkreises Rosenheim; Unterstützung des Vorschlages der Gemeinde Kiefersfelden mit der Musikgruppe "Luegstoa C"
8 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierungsarbeiten in der Kirche St. Michael in Niederaudorf
9 Erneuerung der Brücke über den Fischbach in Agg, BW V-2.1; Vergabe der Bauleistungen
10 Antrag auf Einrichtung einer Hundewiese
11 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmandats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhard ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Nach Beschluss des Gremiums übernimmt der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier die Sitzungsleitung.
Mit Schreiben vom 29 Mai 2024 erklärt Frau Daniela Bernhardt, dass sie aus persönlichen Gründen das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ist hierzu seit 2014 die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Niederlegung vorliegt, durch den Gemeinderat nicht mehr erforderlich, sodass lediglich die Feststellung der Amtsniederlegung zu leisten ist. Hierfür bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses (BayVGH vom 11.2.1976, BayVBl 1976, 341, und Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz).
Die Niederlegung des Amtes wird mit dem Zeitpunkt der Bestätigung durch den Gemeinderat wirksam. 

Diskussionsverlauf

Neben dem Bürgermeister übergibt auch der Fraktionsvorsitzende der FWO, 
Stephan Bruhn, einen Blumenstrauß als Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit im Gemeinderat.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt 
wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied von Frau Daniela Bernhardt fest und bedankt sich für ihren Einsatz um das gemeindliche Wohl.
Daniela Bernhardt hat als persönlich Betroffenen an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Franz Knöckl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied von Frau Daniela Bernhardt ist entsprechend den Festlegungen des Gemeindewahlausschusses vom 25.03.2020 nächster Nachrücker für den Wahlvorschlag 07 „Freie Wählerschaft Oberaudorf“ Herr Franz Knöckl.
Nachdem der Gemeinderat im vorangegangenem TOP die Amtsniederlegung von Frau Daniela Bernhardt bestätigt hat, kann der Listennachfolger des Wahlvorschlages als Gemeinderatsmitglied in das Gremium nachrücken.
Herr Franz Knöckl hat gemäß der Forderung des Art. 47 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) am 17.06.2024 eine Erklärung abgegeben, in der er die Annahme der Wahl zum ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied und die Bereitschaft zur Ablegung der Eidesformel bestätigt. 
Nachrückende Gemeinderatsmitglieder sind entsprechend der Bestimmung des Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. 
Der Erste Bürgermeister bittet Herrn Franz Knöckl nach vorne zu treten, um zur Ablegung des Amtseides folgende Worte nachzusprechen:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Diskussionsverlauf

Das verabschiedete Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt nimmt nicht mehr an der Sitzung teil.

Nach der Vereidigung wird Franz Knöckl von allen Ratsmitgliedern begrüßt. Das Gremium freut sich auf gute Zusammenarbeit. 

Franz Knöckl bedankt sich für die freundliche Aufnahme und sagt dem Gremium eine gute Zusammenarbeit zu.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Berufung von Herrn Franz Knöckl zum ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied des Gemeinderats Oberaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag des Jugendhilfevereins auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Jugendsozialarbeit mit Vorstellung des Vereins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e.V. hat mit Datum vom 30.04.2024 einen Antrag auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Jugendsozialarbeit gestellt. Begründet wird dieser Antrag mit dem Anstieg der Personalkosten, insbesondere für die hauptamtlich tätige Sozialpädagogin. Die Gemeinde Kiefersfelden erhielt einen gleichlautenden Antrag. Beide Gemeinden unterstützen den Jugendhilfeverein mit der selben jährlichen Förderung.
Nachdem doch eine erhebliche Steigerung der gemeindlichen Leistung beantragt wird, hat der Gemeinderat seine Entscheidung zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, den Jugendhilfeverein zunächst zu bitten, die Kostensteigerung bei den Personalkosten im Detail aufzuschlüsseln.
Im Schreiben vom 22.05.2024 hat der Vorsitzender des JHV, Herr Günter Nun, die Kostensteigerungen umfassend und nachvollziehbar dargestellt, sowie auch alle finanziellen Leistungen, die der Verein zu bewältigen hat, aufgelistet. 
Demnach können gerade die gestiegenen Personalkosten für qualifiziertes und langfristig beschäftigtes Personal, die sich über einen längeren Zeitraum laufend erhöht haben, anerkannt werden. Die Gemeinde Kiefersfelden hat ebenfalls signalisiert, der Erhöhung des Personalkostenzuschusses zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Franz Knöckl nimmt ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil. Er erhielt die Sitzungsvorlage in der Ladungsfrist.

Alois Holzmaier verlässt die Sitzung aus Termingründen.

In einem interessanten Vortrag informiert der Vorsitzende des JHV, Herr Günter Nun, auch anhand einer Bildschirmpräsentation, über die Arbeit des Vereins. Besonders stellt er heraus, dass der Verein und die vorhandenen Räumlichkeiten allen Jugendlichen offenstehen, egal ob sie ein Bedürfnis haben, sich auszutauschen oder konkrete Hilfe suchen.

Für Jugendliche immer ein offenes Ohr zu haben und bei Bedarf zu helfen und zu unterstützen, oder auch nur Anregungen zu geben, dafür steht der Verein und deshalb wird dieses Angebot auch zahlreich angenommen. Einen Raum zu bieten, der von familiären- und gesellschaftlichen Zwängen befreit ist, ist für viele Jugendliche ein großes Bedürfnis. 

Nur durch qualifiziertes Personal ist der Verein in der Lage, diese Arbeit zu erfüllen, die letztlich zu einem großen Mehrwert für die Gesellschaft führt. Die dafür anfallenden Kosten sind zwar erheblich, gleichen sich aber durch die erreichte Eingliederung der meisten Jugendlichen in geordnete Strukturen mehr als aus.

Aus dem Gremium erhält Herr Nun viel Zustimmung über die wertvolle Arbeit des JHV. Der Gemeinderat wird dieses Engagement auch in Zukunft fördern und sieht in dem dafür notwendigen Aufwand eine wichtige Investition in die Zukunft der örtlichen Gemeinschaft. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Personalkostenzuschusses für den Jugendhilfeverein Kiefersfelden-Oberaudorf e.V. auf einen jährlichen Betrag von 26.000 Euro, beginnend ab diesem Jahr, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden vom 05.06.2024 auf Verlängerung des jährlichen Zuschusses für örtliche Hilfeleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister bedankt sich bei der Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden und würdigt dabei die vorbildliche ehrenamtliche Arbeit, die durch die Bergwacht für die Sicherheit der Allgemeinheit, nicht nur bei Bergrettungseinsätzen, erbracht wird und stellt auch die gesellschaftliche Bedeutung dieser Institution im örtlichen Leben der Tourismusgemeinde Oberaudorf heraus.
Die Bergwacht Oberaudorf-Kiefersfelden ist seit dem Jahr 2015 in ein eigenes Gebäude eingezogen. Die Vergrößerung der Kapazitäten erzeugen naturgemäß seither auch höhere Kosten. Für die Betriebskosten erhielt die Bergwacht von der Gemeinde seit Jahren 2018 eine jährliche Unterstützung von 3.500,-- Euro. Dieser Betrag wird auch für dieses und die nächsten beiden Jahre als Zuschuss für die laufenden Aufwendungen bei der Gemeinde angefragt. 
Die Bergwacht Bayern ist in das Bayerische Rote Kreuz eingegliedert, welches die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt. Bei der Bergwacht handelt es sich damit nicht um einen Verein.
Für die Bereitstellung und den Betrieb des Rettungsdienstes wurden aufgrund des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis bestimmt. Es handelt sich somit ausschließlich um eine Aufgabe des Freistaats Bayern. Für die Gemeinde besteht keinerlei Verpflichtung, den Rettungsdienst organisatorisch oder finanziell zu unterstützen. 
Der Rettungsdienst und damit auch die Bergwacht werden in Bayern weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Der Freistaat Bayern leistet für die Berg- und Höhlenrettung und die Wasserrettung einen erheblichen finanziellen Beitrag in Form einer staatlichen Investitionskostenerstattung.
Wie sich die Verteilung und Kostenbeteiligung der Dachorganisation des Bay. Roten Kreuzes an die eigenen Organisationseinheiten gestaltet und welcher Spielraum dabei eingeräumt wird, kann von Seiten der Gemeindeverwaltung nicht beurteilt werden.

Da sich die Gemeinde der wichtigen Aufgabe der Bergwacht, gerade im Dienst an allen Bürgerinnen und Bürgern, bewusst ist und es sich ja um eine sehr ortsverbundene Organisation handelt, wird weiterhin zuerkannt, die Bergwacht Oberaudorf im angemessenem Verhältnis zu unterstützen.
Nach Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Einrichtungen unterstützen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Somit entsteht eine rechtssichere und nachhaltige Förderung der Bergwacht.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert abermals darüber, warum die Gemeinden, sozusagen über die Hintertür, immer wieder finanzielle Beträge für Institutionen leisten müssen, obwohl deren Tätigkeit grundsätzlich nicht in den kommunalen Aufgabenbereich fällt. 

Gleichwohl leistet die Bergwachtbereitschaft Oberaudorf-Kiefersfelden gute und wichtige Arbeit bei den örtlichen Sicherheitsaufgaben, sodass die Unterstützung auch für die Allgemeinheit als gute Investition angesehen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bergwachtbereitschaft Oberaudorf-Kiefersfelden für die Jahre 2024 bis 2026 jährlich mit 3.500 Euro für die Leistungen der örtlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Kulturpreis des Landkreises Rosenheim; Unterstützung des Vorschlages der Gemeinde Kiefersfelden mit der Musikgruppe "Luegstoa C"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Kiefersfelden hat für den Kulturpreis des Landkreises Rosenheim die Musikgruppe „Luegstoa C“ vorgeschlagen. Da die Mitglieder der Gruppe aus Oberaudorf und Kiefersfelden stammten, soll dieser Vorschlag auch von der Gemeinde Oberaudorf ausdrücklich unterstützt werden. Dies wird dem Landkreis schriftlich mitgeteilt.

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf unterstützt die Gemeinde Kiefersfelden bei deren Vorschlag der Musikgruppe „Luegstoa C“ für den Kulturpreis des Landkreises Rosenheim.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierungsarbeiten in der Kirche St. Michael in Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Antrag vom 26.04.2024 hat das Erzbischöfliche Ordinariat München im Namen der Kath. Kirchenstiftung Niederaudorf einen Antrag auf Zuschuss für die Kirchenrestaurierung in der Kirche St. Michael in Niederaudorf gestellt.
In der Kirche St. Michael sind der Hochaltar und die Seitenaltäre stark renovierungsbedürftig. Diese prägen hautsächlich die Gesamtansicht des Kirchenraumes. Die Bauleistungen sind vergabebereit und von der Denkmalschutzbehörde bereits genehmigt. Die örtliche Bauleitung erfolgt durch Architekt Hans Gfäller.
Die Gesamtsumme der Maßnahme beläuft sich auf 82.675, 73 €. Der Eigenanteil der Kirche beläuft sich auf 33.070 € als größte Summe. Hinzu kommen Zuschüsse des Landesamts für Denkmalpflege mit 16.353 €, des Bezirks Oberbayern mit 12.401 € und der Bayerischen Landesstiftung mit 16.535 €. 
Der Zuschussantrag an die Gemeinde Oberaudorf beträgt 4.133,79 € und fällt damit in einem sehr verhältnismäßigen Rahmen aus. Die Gemeinde leistet damit einen Beitrag zur dauerhaften Erhaltung eines wichtigen Kulturgutes und würdigt damit auch die zur Verfügungstellung weiterer öffentlicher Mittel für ein örtlich bedeutendes Gebäude.
Aus grundsätzlichen Erwägungen hat aber auch in diesem Fall der Gemeinderat die Verwaltung gebeten, sich die finanziellen Verhältnisse der Kirchenstiftung St. Michael noch einmal darlegen zu lassen.
Im beiliegendem Schreiben erklärt die Kirchenverwaltung, dass sie mit der Renovierung der Kirche St. Michael an ihre finanziellen Grenzen gestoßen ist. Da die Kirche ja auch schon eine Renovierung der Raumschale durchgeführt hat, die auch große finanzielle Belastungen bedeutete, bittet die Kirchenverwaltung die Gemeinde um Unterstützung, damit die Gesamtrenovierung dieses Denkmals verwirklicht werden kann.

Diskussionsverlauf

Auch bei diesen TOP wird aus dem Gremium hingewiesen, dass Zuschüsse für Aufgaben, die nicht der Gemeinde unterliegen, nicht als selbstverständlich angesehen werden dürfen.

Gleichwohl wird aber auch die Bedeutung der Dorfkirche in Niederaudorf als ein gesellschaftlich und kulturell sehr wertvolles Gut herausgestellt, bei dem eine Unterstützung der Gemeinde gerechtfertigt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag des Erzbischöflichen Ordinariats und leistet zur Renovierung des Hochaltars und der Seitenaltäre in der Kirche St. Michael in Niederaudorf einen Zuschuss von 4.133, 79 €. Die Gemeinde freut sich ebenso auf gute Unterstützung bei der Entwicklung des Kloster Reisach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Erneuerung der Brücke über den Fischbach in Agg, BW V-2.1; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die marode Brücke, bei der aufgrund des sehr schadhaften Zustandes bereits die letzten Jahre in regelmäßigen Abständen Sonder-Brückenprüfungen durchgeführt werden mussten, wird an gleicher Stelle erneuert. Um die verkehrstechnische Erschließung weiterhin zu gewährleisten, wird westlich der noch bestehenden Brücke, vor Abbruch und Neubau der neuen Brücke, eine Behelfsbrücke (Fangedamm mit Überfahrt) errichtet. Diese Behelfsbrücke wird auch zur Erschließung des Trinkwasserhochbehälters der Gemeindewerke und dessen zur gleichen Zeit durchgeführten Sanierung benötigt. Ständige Abstimmung mit allen Beteiligten (Bauzeit/Zeitschiene) ist gewährleistet. 
Die Fischbachbrücke dient hauptsächlich für die Erschließung der beiden Anwesen Tatzelwurmstraße 29 und 31 sowie des Wasserhochbehälters der Gemeindewerke. Die Gemeinde Oberaudorf, insbesondere das Bauamt, wird jedoch die Projektleitung für das Bauvorhaben, natürlich in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, von Beginn bis zur Fertigstellung durchführen. 
Im Zuge der Vergabe der Bauleistungen (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A) für den Abbruch und Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg, wurden nach vorheriger einwöchiger Vorankündigung im Staatsanzeiger (ex-ante) am 04.06.2024 zehn fachkundige Firmen aufgefordert, bis 18.06.2024, 14:00 Uhr, ein Angebot abzugeben. Die Submission fand am Dienstag, den 18.06.2024 um 14:00 Uhr statt. Es gingen 3 Angebote bei der Gemeinde ein. 
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.

Bieter 1:         Angebot netto: 316.092,96 €                Angebot brutto: 376.150,62 €
Bieter 2:         Angebot netto: 288.624,18 €                 Angebot brutto: 343.462,77 € 
Bieter 3:         Angebot netto: 222.833,02 €                Angebot brutto: 265.171,29 € 
Die Kostenberechnung lag bei                                           brutto: 266.560,00 €

Bei den Angeboten der Bieter 1 und 2 liegen keine Rechenfehler, allerdings einige sehr überhöhte Einheitspreise vor. Dies könnte ein Hinweis auf die derzeitige Auslastung der meisten Firmen im Bereich Straßen- und Tiefbau, bedingt durch den derzeitigen zusätzlichen Leistungsaufwand auf Grund der extremen Hochwasserschäden und dem damit verbundenen großen und dringenden Arbeitsangebot sein. 
Da im Angebot des Bieters 3 keine überhöhten bzw. spekulativ niedrigen Einheitspreise vorhanden sind, kann auf eine Erläuterung einzelner Einheitspreise verzichtet werden. Die Kalkulation des Bestbieters weist durchwegs homogene und marktgerechte Einheitspreise auf. In Anbetracht von VOB/A § 16d kann das Angebot von Bieter 3 als das wirtschaftlichste bewertet werden. Aus der dargelegten Angebotswertung, Angebotsprüfung und Eignungsprüfung empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für dieses Bauvorhaben an Bieter 3 mit einer geprüften Angebotssumme von 265.171,29 € brutto zu vergeben.  

Diskussionsverlauf

Fragen aus dem Gremium werden durch den Bürgermeister beantwortet.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Bauleistungen für den Abbruch und Neubau der Brücke über den Fischbach in Agg werden an den Bieter Nr. 3 mit einer Angebotssumme von brutto 265.171,29 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Hinsichtlich der Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde und den Gemeindewerken wird der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ermächtigt, eine Abstimmung mit den Gemeindewerken durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Einrichtung einer Hundewiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.06.2024 beantragt eine Hundehalterin die Einrichtung einer Hundewiese durch die Gemeinde. Das Schreiben wird mit 24 Unterschiften unterstützt.

Die Gemeinde verfügt über kein geeignetes Grundstück, das auf Dauer für die beantragte Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem müsste auch abgeklärt werden, wer für die Unterhaltung und Pflege eines solchen Grundstückes sorgen würde. Evtl. müssten sogar Stellplätze für KFZ vorhanden sein.

In Anbetracht, dass es im gesamten Gemeindegebiet zahlreiche naheliegende Auslaufmöglichkeiten für Hunde gibt, wird kein Bedarf gesehen, eine Hundewiese einzurichten.

Diskussionsverlauf

Das Gremium ordnet diesen Antrag nicht dem gemeindlichen Aufgabenbereich zu und verweist darauf, dass Hundeplätze meist von Vereinen oder privaten Initiativen angeboten werden. Zudem wird auch der Bedarf für eine Hundewiese nicht erkannt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Hundewiese einzurichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö informativ 11

Sachverhalt

Bericht über Hochwasserschäden durch den Ersten Bürgermeister
  • Wasseraustritt Auerbach in Reisach
  • Unterspülung und Abbruch Fahrenbergstraße
  • Abrutsch des Forstweges zu den gemeindlichen Waldflächen am Falkenberg 

Termin Fertigstellung Schallschutzwand an der DB Bestandsstrecke
Die Fertigstellung der Ergänzungen an der Lärmschutzwand entlang der bestehenden Bahnstraße soll in einem Pressetermin der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Dazu wird symbolisch der letzte Teil der Lärmschutzwand eingehoben. Dieser Termin findet am Dienstag, den 16.07.2024 zwischen 10 und 14.00 Uhr auf dem Betriebsgelände der Fa. Astl an der Bahnhofstraße statt.
Aufgrund neuer Erkenntnisse gilt dieser Termin unter Vorbehalt.

Diskussionsverlauf

Bezüglich der Thematik der Hochwassersituation bedankt sich der Bürgermeister noch einmal ausdrücklich für die hohe Einsatzbereitschaft und die hervorragende Arbeit, die die örtlichen Feuerwehren, der Bauhof und alle weiteren Helfer gezeigt haben.


Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Unterbringung des in Aussicht gestellten neuen Feuerwehrfahrzeuges am Standort Oberaudorf gesichert ist. Der Bürgermeister verweist auf das laufende Verfahren und auf die getätigten Abstimmungen mit den Kommandanten. 

Datenstand vom 24.07.2024 08:26 Uhr