Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Zuerst gratuliert er dem Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier zu seinem 70 Geburtstag und bedankt sich auch im Namen aller Beschäftigten der Gemeinde für die stets freundliche und erfolgreiche Zusammenart im Sinne der Allgemeinheit.
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen.
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.06.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet Am Mitterfeld; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Mitterfeld“ zur Schaffung von neuem Baurecht für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes, Schaffung von Gewerbe- und Wohnflächen sowie Erweiterung von Baurecht für bestehende Wohngebäude und der neu definierten Nutzungen des südlich angrenzenden Gebietes wird in einem Parallelverfahren die bisherige Nutzungsdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. Grünfläche (Sportplatz) wie folgt geändert:
- Fl.Nr. 168/4, 168/6, 167/2: Mischgebiet (MI)
Fl.Nr. 80 und 80/4 (östliche Teilfläche): Fläche für Gemeinbedarf
Fl.Nr. 79 und 79/4 (jeweils westliche Teilfläche): Mischgebiet (MI)
jeweils Gemarkung Niederaudorf
Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Dies ist die fünfte Änderung des 2019 genehmigten Flächennutzungsplans.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt verliest den Sachverhalt. Die anwesende Architektin Frau Belinda Reiser stellt den Geltungsbereich im Bestand und anschließend die geplanten Änderungen vor. Der Bürgermeister erklärt die Hintergründe, u.a. die Anfrage zur Erweiterung des Gebäudes Rosenheimer Str. 116 (Tankstelle) und die damalige Aussage des Landratsamtes Rosenheim. Die Frage aus der Mitte des Gemeinderates, ob sich durch die Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Schule und Tankstelle eine Baulücke ergibt, kann der Bürgermeister aufgrund der verschiedenen Gebietsarten der umliegenden Grundstücke verneinen. Bürgermeister Matthias Bernhardt weist darauf hin, dass sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung, abhängig vom folgenden TOP, aufgrund von Erweiterung von Gewerbeflächen evtl. noch ändern kann.
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich der Staatsstraße (Rosenheimer Straße) am nördlichen Ortsausgang von Niederaudorf mit dem im Sachverhalt dargestellten Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. 52 ,,Am Mitterfeld"; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund der Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes für Niederaudorf sowie der Schaffung von zusätzlichen Gewerbe- und Wohnflächen soll für das Gebiet östlich der Staatsstraße (Rosenheimer Straße) am nördlichen Ortsausgang von Niederaudorf der Bebauungsplan Nr. 52 „Am Mitterfeld“ aufgestellt werden. Zudem sollen die nördlich angrenzenden Flurnummern 168/4 und 168/6 mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hier soll das bestehende Baurecht erweitert und fixiert werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken östlich der Rosenheimer Straße mit den Flurnummern 168/4, 168/6, 167/2, Gemarkung Niederaudorf, mit einer Fläche von ca. 7.140 m². Auf den beiliegenden Lageplan wird verwiesen. In der heutigen Sitzung soll vorliegender Entwurf diskutiert werden sowie eine ergänzende Alternative mit Erweiterung der bestehenden Abbundanlage mit einem Holz- und Lagergebäude vorgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Nach Verlesung des Sachverhalts durch Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert Architektin Frau Belinda Reiser die einzelnen Baufenster und die sich dadurch ergebende Mischnutzung. Diskussionsbedarf besteht wegen der geplanten Lagerhalle im östlichen Bereich. Der Bürgermeister erklärt, dass die Bewegungsflächen erhöht werden sollen, die Zufahrt zur Schule muss berücksichtigt werden. Aus dem Gemeinderat kommen folgende Fragen/Anregungen:
- Man soll die Chance aufgreifen, das Gebiet sauber zu planen.
Es entsteht eine Diskussion über die sehr schmale Straße mit dem östlichen Wendebereich. Vor allem in Hinblick auf die Schule muss das erhöhte Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Zufahrt gesichert werden muss.
Die geplante Situierung des Feuerwehrgebäudes direkt an der Ortseinfahrt nach Niederaudorf wird bezweifelt.
Eine Ortseinsicht, vor allem im östlich Bereich am Wendepunkt an der Bahn, an der sich auch eine Wertstoffinsel befindet, wird vorgeschlagen.
Die Größe der Baufenster soll gemäß Planung bleiben, um später mehr Möglichkeiten zur Bebauung zu schaffen.
Frau Reiser geht im Anschluss auf die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Sie erklärt die Festsetzungen der Reihe nach. Punkt 4, Verkehrsflächen, wird entfallen.
Folgende Änderungen des Bebauungsplanentwurfs haben sich ergeben:
- Darstellung der privaten Verkehrsfläche als Gewerbegebiet zusammenfassend mit der bestehenden Abbundanlage.
- Erweiterte Verkehrsfläche im Süden zur Verbreiterung der Erschließungsstraße.
Hinweis: Der östliche Teil der 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll ebenfalls als GE dargestellt werden.
Beschluss 1
Der Erweiterung des bestehenden Zimmereibetriebes mit einer Holzlagerhalle wird zugestimmt. Dies soll entsprechend in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Am Mitterfeld" mit dem sich aus der Diskussion ergebenden Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Am Mitterfeld" in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 26.07.2024 mit den sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Erweiterung Feuerwehr-Gerätehaus Oberaudorf; Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Die jüngere Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass die Anzahl an unvorhersehbaren Extremereignissen zunimmt. Die potentielle Betroffenheit der Gemeinde wurde mit dem letzten Katastrophenfall im Landkreis Rosenheim (03.06.2024) sichtbar.
Die Kreisbrandinspektion Rosenheim hat deshalb schon im Vorgang die Beschaffung eines Fahrzeuges beschlossen, welches in einigen Katastrophenszenarios zum Einsatz kommen kann. Es handelt sich um ein multifunktionales Fahrzeug mit Abrollcontainern. Es wird eine Sandsackmulde, ein Abrollcontainer Wasser und ein Abrollcontainer CBRN Gefahrgut beschafft.
Die Freiwillige Feuerwehr Oberaudorf hat sich erfolgreich um die Stationierung des Fahrzeugs beworben. Für die Gemeinde stellen vor allem der Abrollcontainer Wasser und die Sandsackmulde einen unmittelbaren Vorteil dar. Eine Großübung in Ried hat deutlich gezeigt, dass die aktuellen Mittel der Feuerwehren nicht hinreichend sind, um eine erfolgreiche Brandbekämpfung in den Außenbereichen zu gewährleisten. Dies liegt v.a. an der mangelnden Wasserverfügbarkeit, die auch durch intensiven Pendelverkehr nicht hergestellt werden konnte.
Der Abrollcontainer Wasser wird diesen Zustand als Wasservorlage verbessern können. Die Sandsackmulde stellt im Bereich Hochwasser, bei gegebener Verfügbarkeit, einen weiteren Sicherheitsaspekt dar.
Durch die Stationierung des Fahrzeugs und der Mulden entsteht im Bereich des Feuerwehrhauses Oberaudorf ein Erweiterungsbedarf von 2 Toren. Es ist vorgesehen, das Feuerwehrhaus profilgleich zu verlängern und den Anbau etwas über den bestehenden Baukörper nach hinten zu positionieren. So können weitere Lagermöglichkeiten geschaffen werden und die zwei Mulden, die sich nicht auf dem Einsatzfahrzeug befinden, hintereinander eingelagert werden.
Die Maßnahme ermöglicht, in Verbindung mit dem Neubau des Feuerwehrhauses Niederaudorf, auch eine Verlagerung der Umkleide in den bisherigen Schlauchwaschraum, da die Schlauchwäsche nach Niederaudorf verlegt werden wird. Die aktuelle Positionierung der Spinde in der Fahrzeughalle entspricht nicht mehr den aktuellen Vorgaben. Die Verwaltung wird in einem nächsten Schritt die Planung und Vergabe vorbereiten und dem Gemeinderat in nächster Sitzung zum Beschluss vorlegen.
Diskussionsverlauf
Es gab keine Wortmeldungen oder Fragen.
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6. Sanierung des Röthenbachs, BW III/13, Bauabschnitt 1; Vergabe der Bauleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf beabsichtigt den bestehenden Betonkanal des Röthen-baches in den nicht offenen Bereichen zu sanieren, da im Zuge von Begehungen und Bauzustandsanalysen zahlreiche Betonschäden an der Konstruktion des Betonentwässerungskanals festgestellt wurden. Diese Vergabe umfasst die erforderliche Sanierungsleistung in dem am meisten beschädigten Bereich ab Florianistraße 2 bis Richtung Sankt-Josef-Spital-Straße auf eine Länge von ca. 130 m.
Im Zuge der Vergabe der Bauleistungen (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A) für die Sanierung des Röthenbachs, Bauabschnitt 1, wurden nach vorheriger einwöchiger Vorankündigung im Staatsanzeiger (ex-ante) am 25.06.2024 fünf fachkundige Firmen aufgefordert, bis 09.07.2024, 11:00 Uhr, ein Angebot abzugeben. Die Submission fand am Dienstag, den 09.07.2024 um 11:00 Uhr statt. Es gingen 4 Angebote bei der Gemeinde ein.
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 229.859,67 € Angebot brutto: 273.533,01 €
Bieter 2: Angebot netto: 390.664,70 € Angebot brutto: 464.890,99 €
Bieter 3: Angebot netto: 249.715,00 € Angebot brutto: 297.160,85 €
Bieter 4: Angebot netto: 211.910,52 € Angebot brutto: 252.173,52 €
Die Kostenberechnung lag bei brutto: 293.930,00 €
Aus der dargelegten Angebotswertung, Angebotsprüfung und Eignungsprüfung empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für dieses Bauvorhaben an Bieter 4 mit einer geprüften Angebotssumme von 252.173,52 € brutto zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Nach der einheitlich zustimmenden Abstimmung werden Fragen aus dem Gemeinderat bezüglich dem Baubeginn des aktuellen Bauabschnitts und der in den folgenden Jahren geplanten Bauabschnitte sowie der Gesamtstrecke des verrohrten zu sanierenden Durchlasses durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer beantwortet.
Beschluss
Die Bauleistungen zur Sanierung des Röthenbachs, Bauabschnitt 1, werden an den Bieter Nr. 4 mit einer Angebotssumme von brutto 252.173,52 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftrag alles Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2022 wurde im Werkausschuss am 26.09.2023 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Jahresabschluss vorbehaltlich der erfolgreichen Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH sowie vorbehaltlich der erfolgreichen örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 328.530,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 20.10.2023 bis 19.12.2023 durch die Wirtschaftsprüferin Frau Wilhelm.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2022, welcher von der Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Erweitert wurde der Prüfauftrag aufgrund einer Festlegung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern auf Grundlage von § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hiernach hat der Eigenbetrieb nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten für die Elektrizitätsverteilung zu führen und einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Die Prüfung dieses Tätigkeitsabschlusses Elektrizitätsverteilung wurde von der Wirtschaftsprüferin in einem separaten Prüfbericht zusammengefasst.
Im Bericht der Dr. Fendt - Dipl.-Kfm. Kluge GmbH zur Abschlussprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht 2022 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Bericht für die gesonderte Prüfung Elektrizitätsverteilung wird auf eine fehlerhafte Darstellung im Prüfbericht des Vorjahresabschlusses von 2021 hingewiesen (siehe Seite 21 Prüfbericht; ein Betrag für die Mehr- und Mindermengenabrechnung war einem anderen Konto zugeordnet). Ansonsten sind auch in diesem Prüfbericht keine Beanstandungen zu verzeichnen.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier und Frau Patrizia Kaiser im Zeitraum vom 15.02.2024 bis Ende April 2024. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gemäß Prüfbericht wird dem Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Einstellung des Jahresüberschusses von 328.530,20 € in die bestehenden Rücklagen empfohlen.
Diskussionsverlauf
Der Erste Bürgermeister bedankte sich bei der Werkleitung und den Rechnungsprüfern für die kompetente Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung
a) den geprüften Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 9.643.693,99 € und einem Jahresüberschuss von 328.530,20 € festzustellen und
b) den Jahresüberschuss von 328.530,20 in die Allgemeine Rücklage einzustellen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Siehe TOP 7, Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 und Verwendung des Jahresgewinns.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, den Werkleiter Hubert Paul für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2023 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an, die bis zum 31.12.2023 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 27.11. bis 14.12.2023 vorgenommen, die Jahresrechnung 2022 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht, Verzeichnis über unerledigte Vorschüsse und Verwahrgelder und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 13.05.2024 lag in der Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Zimmer 16, 1. OG, ab 03.07.2024 zur Einsichtnahme für die Gemeinderatsmitglieder bereit. Dies wurde den Mitgliedern des Gemeinderates am 24.06.2024 mit der Einladung zur nichtöffentlichen RPA-Sitzung am 02.07.2024 bekanntgegeben.
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Stephan Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2022 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen.
Insgesamt ist u.a. festzustellen, dass die Ausgaben immer weiter steigen und diese in Zukunft mit höheren Einnahmen kompensiert werden müssen. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung zur Kenntnis. Aus dem Gremium erfolgten keine weiteren Fragen mehr.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2022 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2023 die Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 02.07.2024), die Jahresrechnung 2022 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 13.966.715,73 € und im Vermögenshaushalt von 5.365.062,01 € gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Beschluss
Die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben Verwaltungshaushalt (VWH)
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13.966.715,73 €
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Einnahmen und Ausgaben Vermögenshaushalt (VMH)
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5.365.062,01 €
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Gesamthaushalt VWH und VMH
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19.331.777,74 €
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Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 3.035.192,09 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 969.438,09 €
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Entlastung des 1. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt ist als Leiter der Gemeindeverwaltung (Art. 46 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung – GO) wegen persönlicher Beteiligung nach § 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2022 ausgeschlossen. Demnach übergibt der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen Stellvertreter, Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier (Art. 39 Abs. 1 GO).
Über die Entlastung der Jahresrechnung 2022 hat der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung zeitnah, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2024 zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2022 vorliegt und diese durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden ist. Beide Voraussetzungen sind erfüllt (siehe u.a. vorherige TOP Nr. 9 „Feststellung der Jahresrechnung 2022“). Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf erteilt dem Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt als Leiter der Gemeindeverwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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11. Gründung einer Tochter-GmbH der Gemeindewerke für den Energiebereich, u.a. Ladeinfrastruktur
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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vorberatend
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11 |
Sachverhalt
Oberaudorf bietet als touristischer Ort mit grenz- und autobahnnaher Lage viele präferierte Standorte für Ladesäulen. Die Gemeindewerke Oberaudorf planen die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen als Mehrwert für unsere Bürger und Gäste. Das bietet auch die Möglichkeit, zusätzlich Strom abzusetzen und kann sich somit auch auf die Netzentgelte positiv (begrenzend) auswirken.
Trotz aktuell gedämpfter Zulassungszahlen von Elektroautos (aufgrund des gestrichenen Umweltbonus Ende 2023) birgt der Aufbau von Ladeinfrastruktur großes Potential (heutiger E-PKW-Bestand unter 3%), da zu erwarten ist, dass die E‐Mobilität sich mittelfristig weiter stark entwickeln wird.
In Oberaudorf gibt es bis heute noch keinen einzigen Schnelllader. Im Besonderen Fokus von Standorten stehen das Rathaus (Oberfeldweg), der Kurpark, der neue Edeka (neue Trafostation, neuer Parkplatz, autobahnnah), die Talstation Hocheck und Niederaudorf.
Aktuell wurde vom Bayrischen StMWi der 4. Förderaufruf (und möglicherweise letzte) im Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ für 1. bis 30. August 2024 angekündigt, in dem Ladesäulen inkl. Netzanschluss bis zu 50 % gefördert werden.
Laut § 7c Abs. 1 EnWG dürfen jedoch Netzbetreiber (Gemeindewerke Oberaudorf und als juristische Person auch die Gemeinde Oberaudorf) weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte verwalten oder betreiben. Dies betrifft auch die De-minimis-Unternehmen der Energiewirtschaft (mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden), die Netz und Vertrieb nicht trennen müssen, sondern regelmäßig in einer Gesellschaft vereinen. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesnetzagentur dürfen diese Unternehmen ab Anfang 2025 keine Ladesäulen mehr in dieser Gesellschaft betreiben.
Mit diesem rechtlichen Hintergrund ist es notwendig, den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur und anderer Themen im Energiebereich (z. B. Stromspeichersysteme) in eine Tochtergesellschaft auszulagern, z. B. in ein gemeindliches Unternehmen in Privatrechtsform (z. B. GmbH).
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird angefragt, ob eine Zusammenarbeit mit der INNergie GmbH nicht zielführender wäre. Der Projektleiter der Gemeindewerke, Sepp Schweinsteiger, beschrieb es als große Change, mit der neuen GmbH selbständig mit den eigenen Kompetenzen agieren und die Wertschöpfung erhalten zu können.“
Auf Nachfrage berichtet Josef Schweinsteiger über die Vorarbeiten zum nun entscheidenden Schritt. Wie bereits im Werkausschuss am 11.04.2024 unter Top 5 vorgestellt, wurden alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange eingehend geprüft. Die Netzanbindung der geplanten Ladepunkte ist weitgehend vorbereitet. Unter Einbeziehung der erhofften Fördermittel könnte evtl. mit einer Amortisation der Ausgaben in ca. drei Jahren gerechnet werden.
Auf Wunsch des Bürgermeisters sollte die Benennung der GmbH an die Oberaudorfer Marketing-Strategie angepasst werden und somit Energiewelten Oberaudorf GmbH heißen.
Beschluss
Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die Gründung der Energiewelten Oberaudorf GmbH und beauftragt die Werkleitung, alle notwendigen Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Sanierung Trinkwasserhochbehälter Agg; Ergebnis der Ausschreibung mit Vergabeempfehlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Zu den Anlagen der Oberaudorfer Trinkwasserversorgung zählen zwei Wassergewinnungsanlagen (Brunnen Mühlau und Haslachquellen), 9 Hochbehälter (einer außer Betrieb), 8 Pumpstationen und mehrere Druckreduzierstationen. Das Versorgungsnetz besteht aus 105 km Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen. Der Höhenunterschied des Versorgungsnetzes beträgt über 500 m.
Um die Anforderungen der Wasserversorgung in der Gemeinde für die kommenden Jahrzehnte insgesamt zu bewerten, beauftragten die Gemeindewerke 2021 das Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim für die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes. Das Strukturkonzept wurde Ende 2022 zum Abschluss gebracht.
Bei diesem Strukturkonzept wurde auch mittels einer Wasserbedarfsberechnung untersucht, welches Volumen von Trinkwasserspeichern für eine ausreichende Versorgungssicherheit der Tiefzone (Versorgungsgebiet ohne Bergregionen) vorzuhalten ist. Hierbei wurde für die Tiefzone ein Speichervolumen von 1.700 m³ ermittelt. Das in der Tiefzone vorhandene Speichervolumen beträgt 900 m³ (HB Agg 600 m³, HB Bergschlössl 300 m³).
Im Strukturkonzept wurde auch der Sanierungsbedarf bestehender älterer Hochbehälter berücksichtigt. Aus der Abwägung der Wirtschaftlichkeit bezüglich der Sanierungskosten der älteren Hochbehälter und der größenabhängigen Kosten eines neuen Hochbehälters (Schaffung von zusätzlich benötigtem Speichervolumen) ergab sich das Konzept, die Hochbehälter Bergschlössl (300 m³) und Schindlberg (100 m³) nach dem Bau eines neuen Hochbehälters stillzulegen. Ebenso soll der Hochbehälter Hals (100 m³), welcher bereits seit vielen Jahren nicht mehr in Betrieb ist, mit dem Bau des neuen Hochbehälters endgültig stillgelegt werden. Berücksichtigt werden in diesem Konzept die hydraulischen Anforderungen und die Versorgungssicherheit der jeweils versorgten Ortsteile.
Der Hochbehälter Agg mit seinem Überhebepumpwerk ist für die Versorgung des „großen Berges“ von Oberaudorf (Auerbachtal bis Tatzelwurm) in Verbindung mit den Hochbehältern Watschöd und Ried von großer Bedeutung (vergl. Übersichtsplan Wasserversorgung Oberaudorf). Aufgrund des Sanierungsbedarfs wurde bereits von 2022 bis 2024 der Hochbehälter Watschöd saniert.
Aus den Erkenntnissen des Strukturkonzeptes wird das Ziel verfolgt, in der Tiefzone einen größeren neuen Hochbehälter oberhalb von Oberaudorf zu bauen (ca. 1.100 m³) sowie den vorhandenen Hochbehälter Agg (600 m³) aufgrund seiner Bedeutung für die sichere Wasserversorgung weiter zu betreiben.
Der Hochbehälter Agg wurde 1982 / 1983 errichtet und weist nach inzwischen über 40 Betriebsjahren Mängel auf. Durch eine umfassende Sanierung soll er seine wichtigen Funktionen für die Trinkwasserversorgung auch in den kommenden Jahrzehnten zuverlässig erfüllen können. Im Anschluss an den Hochbehälter Agg soll noch der Hochbehälter Ried (300 m³) saniert werden.
Der Sanierung des Hochbehälters Agg ist bereits eine umfassende Bauwerksuntersuchung mit Bohrkernentnahme vorausgegangen, bei welcher der erforderliche Sanierungsumfang ermittelt werden konnte.
Der Werkausschuss befasste sich bereits in der Sitzung am 11.04.2024 mit der Sanierung des Hochbehälters.
Die Sanierungsmaßnahme ist nach Abschnitt 2.2.3 der RZWas zuwendungsfähig. Der Zuwendungsantrag nach RZWas wurde am 18.06.2024 im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingereicht.
Im Zuwendungsantrag wurden die Gesamtkosten für die Sanierung des Hochbehälters auf der Grundlage einer Kostenberechnung des Ingenieurbüros Killi auf netto 688.700 € (ohne USt) beziffert. Es wurde eine Zuwendung von 482.100 € beantragt (= 70 %). Der Zuwendungsantrag wird derzeit vom Wasserwirtschaftsamt geprüft, wobei mit einem Bescheid noch bis Ende Juli 2024 gerechnet wird.
Die Kostenberechnung des IB Killi lässt sich in die folgenden Gewerke unterteilen:
a) Mineralische Instandsetzung innen mit Dämm- und Abdichtungsarbeiten außen
b) Erneuerung Pumpstation und Rohrleitungsanlage
c) Elektro-, Steuerungs- und Fernwirkanlagen
Die Ausschreibung für das Hauptgewerk „Mineralische Instandsetzung“ erfolgte am 07.05.2024 im Bayerischen Staatsanzeiger als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Grundlage war die vom IB Killi erstelle Leistungsbeschreibung, wobei die Kostenberechnung für dieses Gewerk netto ca. 511.700 € ergab.
Es wurden insgesamt 8 Firmen angefragt. Der Eröffnungstermin fand am 11.06.2024 statt. Insgesamt wurden vier Angebote abgegeben (nachfolgende Angebotspreise ohne USt):
Bieter
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Angebotspreis netto
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Delta
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Bieter 1
|
521.467,30 €
|
0,0 %
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Bieter 2
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586.845,30 €
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12,5 %
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Bieter 3
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615.760,13 €
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18,1 %
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Bieter 4
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666.679,54 €
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27,8 %
|
Das günstigste Angebot von Bieter 1 schließt mit einem Gesamtpreis von netto 521.467,30 €. Gegenüber der Kostenberechnung von 511.700 € beträgt die Differenz 1,9 %.
Die Gemeindewerke Oberaudorf schlagen vor, sobald der Zuwendungsbescheid nach der RZWas erteilt wurde, das Gewerk „mineralische Sanierung“ an Bieter 1 zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Der Werkleiter Hubert Paul berichtet kurz über den geplanten Ablauf der Baumaßnahme, die an den Neubau der Brücke über den Fischbach gekoppelt ist. Er erklärt, dass die Bieterauswahl durch den Gemeinderat noch keine Auftragsvergabe darstellt und deshalb nicht förderschädlich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Werkleitung unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsbescheid nach RZWas 2021 vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim erteilt wird, das Gewerk „Mineralische Instandsetzung“ für die Sanierung des Hochbehälters Agg an Bieter 1 für netto 521.467,30 € (ohne USt) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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13. Gebührenkalkulation Entwässerungseinrichtung ab 01.01.2025 - Hier: Kostenüberdeckungen der Jahre 2018, 2019 und 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Die letzte Kalkulation der Abwassergebühren erfolgte im Jahr 2017 für den vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2018 bis 2021 (Vorauskalkulation). Das letzte Jahr des vorherigen Kalkulationsendes (hier z. B. 2017) wurde geschätzt und ist grundsätzlich bei der nächsten Kalkulation (ab 2022) mit dem tatsächlichen Rechnungsergebnis nachzukalkulieren. Aufgrund des Neubaus und Sanierung der Kläranlage in den Jahren 2020 bis 2022 und den damit verbundenen Schwierigkeiten zur rechtzeitigen Abrechnung der Baumaßnahme wurde durch den Gemeinderat der aktuelle Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert (GR-Beschluss vom 21.12.2021, 25.10.2022 und 28.11.2023).
In der Jahresrechnung der Gemeinde ergab sich im Verwaltungshaushalt im Unterabschnitt 7000 Abwasserbeseitigung in den Jahren 2017 bis 2023 folgende Kostenunterdeckungen bzw. Kostenüberdeckungen:
Jahr
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Kostenunterdeckung €
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Kostenüberdeckung
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2017
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5.024,52 €
|
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2018
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68.279,09 €
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2019
|
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59.324,79 €
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2020
|
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50.515,20 €
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2021
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70.907,14 €
|
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2022
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80.470,22 €
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2023
|
|
52.175,78 €
|
Nach Art. 8 Abs. 6 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen (Muss-Vorschrift). Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden (Soll-Vorschrift). Eine Berücksichtigung von Kostenunterdeckungen erst im übernächsten Kalkulationszeitraum ist ausgeschlossen (hier: Jahr 2017).
Ein Ausgleich von Überdeckungen über die maximale vierjährige Kalkulationsperiode hinaus ist grundsätzlich nicht vereinbar und es ist eine freiwillige Entscheidung des Gemeinderates, ob diese Überdeckungen (hier: 2018 bis 2020) in der (über)nächsten Kalkulationsperiode ab 01.01.2025 berücksichtigt werden.
Demnach besteht ausgehend von einer geplanten neuen Gebührenkalkulation zum 01.01.2025 eine gesetzliche Ausgleichspflicht bzw. Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen grundsätzlich nur für die vier zurückliegenden Jahre (hier: 2021 bis 2024).
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung für das Jahr 2017 entfällt, die Kostenüberdeckung 2023 ist bei der Gebührenkalkulation ab 01.01.2025 zu berücksichtigen.
Es wird auf die beiliegende Übersicht über die Kostenunter- und Kostenüberdeckungen des Landratsamtes Rosenheim verwiesen. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob die Kostenüberdeckungen der Jahre 2018 bis 2020 bei der neuen Gebührenkalkulation ab 01.01.2025 zu berücksichtigen sind oder in die neue Kalkulation nicht mit einbezogen werden.
Fragen aus dem Gremium werden vom 1. Bürgermeister und der Verwaltung beantwortet.
Beschluss
Die Kostenüberdeckungen bei der Entwässerungseinrichtung der Jahre 2018, 2019 und 2020 von insgesamt 178.119,08 € sind bei der neuen Kalkulation der Abwassergebühren ab 01.01.2025 mit einzubeziehen und demnach zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.07.2024
|
ö
|
informativ
|
14 |
Sachverhalt
Der Bürgermeister bitte das Gremium um Stellungnahme zur neuen Werbeanlage des Hotels Lambacher und dazugehörigem Regionalladen.
Der vorgestellte Entwurf findet beim Gremium Zustimmung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Leuchtmittel einen Wert von 2700 Kelvin nicht übersteigen und im weißen Warmlichtbereich liegen sollen.
Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr