Datum: 25.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024
3 Halbjahresbericht über den Haushalt 2024 der Gemeinde Oberaudorf
4 Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
5 Zuschussantrag Musikschule Rosenheim 2024
6 Zweitwohnungssteuer - Änderung des Steuersatzes
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö 1

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Finanzausschuss beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung vom 09.04.2024 wurde den Finanzausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Finanzausschuss genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 09.04.2024 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Finanzausschussmitglied Hannes Rechenauer ist ab 19:14 Uhr anwesend. Bei TOP 1 und 2 nahm er an der Abstimmung nicht teil.

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3. Halbjahresbericht über den Haushalt 2024 der Gemeinde Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Kämmerer stellt dem Ausschuss einen Halbjahresbericht der Gemeinde (Stichtag 15.07.2024) zum Haushalt 2024 vor. 
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt verliefen bisher weitgehend nach Plan. Nur an einigen wenigen Haushaltsstellen kommt es zum jetzigen Zeitpunkt zu Haushaltsüberschreitungen. Zu beachten ist hier, dass bei etlichen Haushaltsstellen noch bis zum Jahresende interne Umbuchungen und Verrechnungen durchgeführt werden. Bei einzelnen Haushaltsabschnitten werden die Mehrausgaben durch Mehreinnahmen auf der Einnahmeseite ausgeglichen (Holzverkauf und Waldbewirtschaftung).
Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, wurden die Ansätze der Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2024 relativ hoch angesetzt. Besonders die Entwicklung der Gewerbesteuer gestaltet sich bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr positiv. Anstelle der im Haushalt 2024 veranschlagten 1.950.000 € wurde bisher zum Stichtag 18.07.2023 ein Sollbetrag von 2.485.743 € veranlagt und ist damit deutlich über den Haushaltsansatz. Aber gerade bei der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass aufgrund möglicher größerer Steuererstattungen im 2. Halbjahr, das Ergebnis stetig im Wandel ist. Höhere Gewerbesteuereinnahmen bedeuten aber auch Mehrausgaben bei der GewSt-Umlage (HH-Stelle 9000.8100) zum Jahresende. Die Einnahmen der Beteiligungsbeträge der Gemeinde an der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer entwickeln sich nach Plan. In der Liste unten werden die Zahlen des Vorjahres Stand 15.07.2023 mit dem derzeitigen Ist-Bestand verglichen.  
Bei der Grunderwerbsteuer ist es fraglich, ob der Planansatz in Höhe von 200.000 € in diesem Jahr noch erreicht werden kann. Gegenüber dem Vorjahr (Stand 15. Juli 2023 410.000 €) konnten 2024 bisher nur noch 72.705 € eingenommen werden.  Ansonsten verlaufen alle weiteren wichtigen Einnahmen im VWH planmäßig. 
Bei dem schweren Unwetter am 3. Juni kam die Gemeinde Oberaudorf zwar noch glimpflich davon. Trotzdem entstanden bei der Unterspülung der Straße Fahrenber-Ried und durch das Abrutschen einiger Forstwege im Gemeindewald am Falkenberg hohe im Haushalt nicht vorhersehbare Ausgaben im Verwaltungshaushalt (große Mengen Auffüllmaterial) und im Vermögenshaushalt (Straßenbau Fahrenberg– siehe VMH). 
Stand der Girokonten der Gemeinde Oberaudorf zum 15.07.2024 =        4.612.369 €
Sparkasse : 809.686 €
Raiffeisenbank:  847.254 €
Postbank:  45.021 €
Barkasse:  5.802 €
Tagesgeld: 2.900.000 €

Hier eine Kurzübersicht Einnahmen Steuern und Gebühren des VWH:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2024 €
Soll (S) Stand 11.07.2024
Differenz
Einnahmen VWH



Grundsteuer A
19.300
19.223 (S)
-77 €
Grundsteuer B
692.300
687.328 (S)
-4.972 €
Gewerbesteuer
1.950.000
2.129.798 (S)
+179.798 €
Zweitwohnungssteuer
490.000
485.971 (S)
-4.029 €
Hundesteuer
24.000
24.138 (S)
138 €
Fremdenverkehrsbeitr.
330.000
142.858 € 

Kurbeitrag
210.000
143.514 €


Vergleich Einnahmen und Ausgaben VWH 2024 und Juli 2023
Bezeichnung
HH-Ist 11.07.2024 €
HH-Ist Stand 11.07.2023
Ansatz 2024
Einnahmen VWH



Kurbeitrag
134.249 €
140.225 €
210.000 €
Eink.steuer 
886.590 €
966.814 €
3.500.000 €
USt.-Anteil
                   60.228 €
62.426 € 
250.000 €
USt.-Landesanteil
60.776 €
69.202 €
300.000 €
Grunderwerbssteuer
72.705 €
410.841 €
255.100 €
Kindergartengebühren
171.754 €
151.520 €
330.000 €




Ausgaben VWH



Gewerbesteuerumlage 
60.834 €
         106.788 € 
154.000 €
Straßen-Brückenunterhalt
92.957 €
-
260.000 €
Unterhalt Grundstücke
23.667 €
-
173.000 €
Ausgaben Tourismus
275.561 €
-
605.400 €


Vermögenshaushalt 2024
Folgende Zuweisungen erhielten wir im ersten Halbjahr auf unser Konto gutgeschrieben: 13.100 € Zuschuss für den Kauf eines Mannschaftswagen der Feuerwehr Niederaudorf (Kauf 2021). Für die Anschaffung der Sirenen zum Katastrophenschutz erhielten wir 30.360 € Förderung. Eine Zuweisung durch die RÖFE-Förderung von 72.254 € für die Anschaffung von Spielgeräte im Spielplatz Kurpark. Und eine Zuweisung für die Wärmeerzeugung Heizung Neubau Kindergarten Niederaudorf in Höhe von 36.147 €. Weitere Zuweisungen für den Straßenausbau Bad-Trißl-Straße und den Umbau des Kindergartens Niederaudorf sollten noch im 2. Halbjahr 2024 folgen.
Die Einnahmen aus den Herstellungsbeiträge Kanal summieren sich auf 2.994 €. 
Hier eine Kurzübersicht der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH:
Bezeichnung
HH-Ansatz 2024 €
Stand zum 19.07.2024
Einnahmen VMH


Zuweisung Sirenen
30.400
30.360
Zuweisung Feuerwehr Kfz Ndf.
13.100
13.100
Zuweisung KiTa.ausbau Heizung
36.200
36.147
Zuweisung Spielgeräte Kurpark
72.300
72.254
Ausgaben VMH


E-Kfz Hausmeister 
27.000
27.181
Umbau Kindergarten Ndf.
425.000
287.000
Neuer Serverschrank
2.000
1.588
Erwerb von Grundstücken
3.080.000
2.083.630
Rasenmähroboter KiTa u. Schule
16.500
                 16.700
Erweiterung Bauhof
195.000
60.790
Uni-Track Lindner Kfz Bauhof 
207.000
185.045
Ausbau Bad-Trißl-Str.
1.100.000
206.909
Ausbau vers. Brücken u. Straßen
375.000
17.400
Erschließung Am Heimfeld
700.000
22.602
Neubau Kläranlage
1.134.000
234.171
Straßenbeleuchtung Bad-Trißl-Str.
195.000
192.744
Hocheck Wanderwege
49.000
49.826
Grundschule Odf. WC u. Flur Boden
20.000
19.992 



Der Bauabschnitt II Bad-Trißl-Straße ist noch nicht schlussabgerechnet. Der Ausbau des Baugebiets „Am Heimfeld“ läuft. Hier werden die ersten größeren Abschlagszahlungen in nächster Zeit erwartet. Als Ersatz für ein ausgeschiedenes Bauhoffahrzeug wurde ein Lindner Uni-Track für den Bauhof erstanden.                                                                                                
Beim Ausbau des Kindergartens Niederaudorf werden letzte Arbeiten vorgenommen. Bauarbeiten zur Erweiterung des Bauhofes werden gerade durchgeführt.  
Die Sanierung der Straße nach Fahrenberg (Unwetterschaden) erfordern im Haushalt nicht vorhergesehen Mehrkosten in Höhe von geschätzten 140.000 €.
Der Finanzausschuss nimmt den Halbjahresbericht zum Haushalt 2024 zur Kenntnis. Aus dem Gremium erfolgten einzelne Nachfragen zu den Bericht. Der Kämmerer stellte dem Ausschuss die wichtigsten Angaben zu den aktuellen Einnahmen und Ausgaben und hier insbesondere die Haushaltsstellen dar.
Der Kämmerer und der 1. Bürgermeister beantworteten im Nachgang die Fragen aus dem Gremium zur Haushaltslage vom Juli 2024.

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4. Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig. In der Folge erließ der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für alle Grundstücke in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell ab 01.01.2025 umgesetzt. Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann, also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität! Allerdings kann es notwendig sein, unabhängig von der Reform die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 insgesamt angemessen anzuheben. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen bei Bedarf auch Mehreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen.
Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Veranlagungszeitraums, d.h. zum 01. Januar 2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren, müssen wir noch im Kalenderjahr 2024 neue Hebesätze festlegen. Nach Informationen durch die Finanzbehörden werden zurzeit bereits fehlerhafte Messbescheide und Einsprüche (ca. 10 % aller Bescheide) bearbeitet. Diese Bescheide stellen eine nicht zu verachtende Unbekannte bei der Abschätzung der Einnahmen dar. Diese müssen bei der Festsetzung der Hebesätze unbedingt beachtet werden.  
Aktueller Stand 11.07.2024: Grundsteuer B – Pflichtige 2620, davon noch nicht abgegebene ca. 420 Grundsteuerpflichtige. 
Ist-Einnahmen Grundsteuer B 2023: 684.265 € 
Ist-Einnahmen der bereits erhaltenen GrSt-Messbescheide ab 2025: 661.467 € 
Ist-Einnahmen der 420 noch ohne GrSt-MB ab 2025:  120.000 € nach bisherigem Meßbetrag – Beträge ab 2025 noch nicht bekannt.

Vergleich Messbetrag für die 2.200 bereits festgesetzten Pflichtigen Stand jetzt.
310% - 661.467 €                    320% - 682.804 €          330% 704.142 €
Unbekannte!
1. Einsprüche – Messbeträge werden erfahrungsgemäß bei stattgegebenen Einsprüchen vor allem vermindert  - ca. 10% der Bescheide fehlerhaft (Schätzung Finanzamt)
2. 420 noch nicht abgegebenen Erklärungen.  
Die neuen Hebesätze müssen auf alle Fälle noch im Kalenderjahr 2024 festgelegt werden. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt  die Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung festzulegen. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium entstand eine rege Diskussion ob eine Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B gegenüber den Bürgern vertretbar ist. Die Mitglieder des Ausschusses lieferten Argumente für oder gegen eine Erhöhung des bisherigen Hebesatzes. Gremiumsmitglied Rechenauer wies darauf hin, dass aufgrund der neuen Festsetzungen die Grundsteuereinnahmen ab 2025 auch ohne eine Anhebung des Hebesatzes trotzdem erhöhen werden. Aus dem Gremium wurde auf die Möglichkeit der Anhebung des Hebesatzes  erst in den nächsten Jahren hingewiesen. Bürgermeister Dr. Bernhardt wies darauf hin, dass die Hebesätze sich seit 2004 nicht mehr erhöht haben und plädierte für eine moderate Anhebung des Hebesatzes auf 330 %.  Spätestens im November soll das Thema im Gemeinderat behandelt werden und der Grundsteuerhebesatz ab 2025 mit einer Hebesatzsatzung vom Gemeinderat beschlossen werden. Während des zweiten Halbjahre 2024 soll die weitere Entwicklung der noch ausstehenden Grundsteuerfestsetzungen und -änderungen abgewartet werden. Bis zur Gemeinderatssitzung werden dann noch genauere Zahlen vorliegen. Der Hebesatz in Höhe von 310% für die Grundsteuer A Land- und Forstwirtschaft soll beibehalten werden. 

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5. Zuschussantrag Musikschule Rosenheim 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Musikschule Rosenheim e.V. berechnet teilnehmenden Gemeinden für jedes Schuljahr einen Zuschussbedarf für Schüler, die dort freiwilligen Musikunterricht besuchen. Die Höhe des Zuschussbedarfes richtet sich nach der Anzahl der Schüler, die aus der jeweiligen Gemeinde am Unterricht teilnehmen. Für die Gemeinde Oberaudorf ergab sich in diesem Jahr für 15 Schülern ein Betrag in Höhe von 2.358 €. Pro Schüler ergibt sich damit ein Zuschussbetrag von durchschnittlich von 157,20 €. 
In einer E-Mail vom 21. Juni 2024 bittet die Musikschule Rosenheim e.V. die Gemeinde Oberaudorf um die Übernahme des Betrags in voller Höhe zusätzlich einer Nachzahlung in Höhe von 523 € aus dem letzten Jahr (Gesamtbetrag 2.881 €). Die Gemeinde unterstützt zudem noch die Bläserklasse der Grundschule mit mindestens 1.000 Euro pro Jahr.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Finanzausschusses bemängelten die fehlenden Informationen der Musikschule Rosenheim zur wirtschaftlichen Situation der einzelnen Schüler im Antrag. So kann nicht nachvollzogen werden, ob die geforderte hohe Unterstützung durch die Gemeinde für die 15 Musikschüler überhaupt gerechtfertigt ist. Den Ausschussmitgliedern fehlt der Nachweis der Bedürftigkeit der einzelnen Musikschüler. Wir verweisen hier auf die angespannte Haushaltslage 2024 mit einem sehr eingeschränkten finanziellen Spielraum (siehe Genehmigung des Haushaltes der Rechtsaufsicht vom 08.05.2024).

Beschluss

Der Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, von der Musikschule Rosenheim genauere Informationen zu den 15 Schülern aus Oberaudorf anzufordern. Die Musikschule soll der Verwaltung einen Nachweis der Bedürftigkeit der einzelnen Schüler zukommen lassen. Erst nach Feststellung der Bedürftigkeit der einzelnen Schüler kann die Gemeinde Oberaudorf Ihren sozialen Aufgaben nachkommen und über die Höhe des Zuschusses entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Zweitwohnungssteuer - Änderung des Steuersatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf erhebt seit 01.01.2005 eine Zweitwohnungssteuer. Ab 01.01.2021 änderte die Gemeinde Oberaudorf den Steuersatz von einheitlich 12 % (ab 2018) der Jahresnettokaltmiete auf 18%. 
Es wird auf die beiliegende Übersicht verwiesen, in der die Steuersätze von 31, hauptsächlich touristischen, Gemeinden aus den Landkreisen Rosenheim, Traunstein, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Oberallgäu verglichen werden. Die Steuersätze betragen zwischen 12 % und 20 %. Den Steuersatz von 12 % erheben nur noch 2 Gemeinden, den Steuersatz von 20 % dagegen 23 Gemeinden.
Nach der Rechtsprechung ergeben sich für einen Steuersatz bis zu 20 % keine rechtlichen Bedenken. 
Es wird eine Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 % vorgeschlagen. Hierdurch ändert sich nur § 5 (Steuersatz) Absatz 1 der Zweitwohnungssteuersatzung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Dr. Bernhard erläuterte in seinem Vortrag die Gründe für eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes. Aus dem Gremium wurde die Erhöhung des Steuersatzes auf 20 % deutlich begrüßt. Die Mitglieder des Ausschusses erhoffen sich durch die Auswirkungen der Erhöhung auf den Wohnungsmarkt eine Verbesserung der aktuellen Wohnungssituation in Oberaudorf.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Steuersatz der Zweitwohnungssteuer ab 01.01.2025 auf 20% zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 25.07.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Bekanntgaben seitens des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung erfolgen nicht. Aus dem Gremium werden keine Fragen oder Anträge gestellt.

Datenstand vom 24.09.2024 11:08 Uhr