Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024
3 Bericht des Seniorenbeauftragten mit Vorstellung des Demenztages am 14.09.2024
4 Bestätigung der Satzung der Energiewelten Oberaudorf GmbH
5 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.10.2024
6 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder bei Wortmeldungen laut und deutlich zu sprechen, damit diese auch im Zuhörerbereich gut verstanden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bericht des Seniorenbeauftragten mit Vorstellung des Demenztages am 14.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Herr Josef Gasteiger, hat für den 14.09.2024 im Kursaal den ersten Oberaudorfer Demenztag organisiert. Die Bevölkerung soll bei dieser öffentlichen Veranstaltung über das Thema Demenz umfassend informiert werden. Es sind zahlreiche Vorträge geplant und mehrere Aussteller runden das Programm ab. Als Höhepunkt wird ein Konzert mit Sarah Straub stattfinden. Die Künstlerin ist selber Ärztin und hat bereits ein Buch zu diesem Thema geschrieben.

Diskussionsverlauf

Sepp Gasteiger berichtet nicht nur über den kommenden Demenztag, sondern auch über die Tätigkeit als gemeindlicher Seniorenbeauftragter. Dabei leistet er zahlreiche Hilfestellungen für unsere Senioren. Insbesondere zählt zu seinen Aufgaben auch die Vermittlung der Hilfesuchenden an kompetente Partner, wie etwa die Bürgerhilfe oder an den Pflegestützpunkt.

Das Gremium bedankt sich bei Sepp Gasteiger mit großem Applaus.

zum Seitenanfang

4. Bestätigung der Satzung der Energiewelten Oberaudorf GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.07.2024 hat der Gemeinderat der Gründung der Energiewelten Oberaudorf GmbH zugestimmt und die Werkleitung beauftragt, alle weiteren Schritte zur rechtlichen Umsetzung durchzuführen. 
Am 30.07.2024 wurde die Gesellschaft vor dem Notar Dr. Leiß in Rosenheim errichtet und der Vertrag sowie die Satzung der Energiewelten Oberaudorf GmbH beurkundet.
Gesellschafter der GmbH ist demnach die Gemeinde Oberaudorf, vertreten durch den ersten Bürgermeister, zum Geschäftsführer wurde Hubert Paul als Leiter der Gemeindewerke Oberaudorf bestellt.
Aus formellen Gründen verlangt die Rechtsaufsichtsbehörde, dass der Gemeinderat die Gründung der Gesellschaft sowie deren Satzung bestätigt. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert noch einmal den Zweck der GmbH und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf bestätigt die Gründung der Energiewelten Oberaudorf GmbH und die dazugehörige Satzung gemäß Notarurkunde (UVZ-Nr. L 1362/2024, Notar Leiß, Rosenheim).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die bestehende Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Oberaudorf vom 27.10.1987 mit 1. Änderungssatzung vom 18.07.1990 wurde aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) erlassen. Seit 01.04.2016 wurde das Erschließungsbeitragsrecht von Bundes- auf Landesrecht überführt (Art. 5 a KAG), so dass ab diesem Zeitpunkt Erschließungsbeiträge in Bayern nach Landesrecht zu erheben sind. Demnach ist aus Gründen dieser rechtlichen Änderung ein Neuerlass der EBS in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages (Rechtsstand August 2024) zu beschließen. Der Neuerlass der EBS hat vor allem wegen der Abrechnung bzw. Umlegung der Erschließungskosten für das neue Baugebiet „Am Heimfeld“ zu erfolgen. Somit ist die vorgeschlagene Satzung auf dem aktuellen Rechtsstand und rechtssicher. Das Muster des Bayerischen Gemeindetages ist mit dem Staatsministerium des Innern abgestimmt und zusammen mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband entwickelt. Es wird daher zur Anwendung empfohlen.
Die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage müssen weiterhin von den Gemeinden erhoben werden. Der Straßenausbaubeitrag für eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, als nachträgliche Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage, wurde in Bayern zum 01.01.2018 abgeschafft. 
In der Anlage ist eine Synopse beigefügt, die die noch aktuelle und die neue EBS mit den geplanten Änderungen ab 01.10.2024 als Entwurf gegenüberstellen. Diese Gegenüberstellung wurde dem Gemeinderat bereits vorab mit der Ladung zugesandt. Änderungen zur bisherigen Satzung sind in gelb dargestellt. Da Erschließungsbeiträge in Bayern nicht mehr auf bundesrechtlicher, sondern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5 a KAG) erhoben werden, sind im Satzungsmuster nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 KAG für eine Abgabensatzung erforderlichen Mindestinhalte (u.a. Beitragspflichtiger, Entstehung und Fälligkeit der Abgabeschuld) ausdrücklich in der EBS zu regeln (vgl. u.a. §§ 11, 13 und 14 der Muster-EBS). Auch entspricht die Ablösung des Erschließungsbeitrages der aktuellen Rechtslage (§ 15 Muster-EBS). Weiterhin sind viele Änderungen der aktuellen Rechtsprechung bzw. dem Muster des Bayerischen Gemeindetages angepasst.
Der neue Satzungsentwurf wurde bereits im Vorfeld mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, abgestimmt und für rechtens empfunden. Die Gegenüberstellung der bisherigen und vorgeschlagenen neuen Satzung ab 01.10.2024 wird nochmals am Beamer aufgezeigt und die Änderungen vom 1. Bürgermeister detailliert vorgetragen und erklärt. Verschiedene Fragen aus dem Gremium werden vom 1. Bürgermeister und der Verwaltung beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorgelegt Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.10.2024 neu zu erlassen. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 27.10.1987 mit der 1. Änderungssatzung vom 18.07.1990 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse und der Kasse sowie des gemeindlichen Bauwesens 2018 bis 2022.
Die Prüfungsberichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und der Kasse sowie des gemeindlichen Bauwesens 2018 bis 2022 liegen für alle Gemeinderatsmitglieder ab Mittwoch, 11. September 2024, in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Oberaudorf, Zimmer 15 (Geschäftsleitung, bzw. ab 16.09.2024 im Zimmer2 (Finanzverwaltung/Beitragswesen), zur Einsichtnahme bereit. 
Über die Prüfungsergebnisse entscheidet der Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 22.10.2024. Aufgrund des sehr umfangreichen Berichts und der Stellungnahmen wird die Zusammenfassung per E-Mail vorab an alle Mitglieder des Gemeinderats versandt, damit der TOP in der Sitzung rasch bearbeitet werden kann.
Da der Prüfbericht und die Stellungnahmen über 25 Seiten umfassen, wird wie folgt verfahren:
Der Bericht und die Stellungnahmen werden allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. In der nächsten nichtöffentlichen Sitzung erfolgt nur noch eine kurze Erläuterung, sodann wird über den Bericht abgestimmt. In der übernächsten nichtöffentlichen Sitzung wird der Bericht dann zur Niederschrift hinzugefügt. Es ist aber nicht mehr erforderlich, den Bericht vollständig durchzulesen, da er dann bereits bekannt ist.
Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können.
Am Mittwoch, den 18. September 2024, um 18.00 Uhr informieren Gemeindevertreter und Energieexperten über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellen den aktuellen Stand für Oberaudorf vor. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Veranstaltung findet im Kursaal statt.
Am Freitag den 18. Oktober findet eine Ortsspaziergang zum Start des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) statt. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr am Rathausplatz.
Die Planer wollen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessierten dabei Potenziale und Mängel erkunden und Vorschläge und Anregungen sammeln. Im Anschluss stehen im Kursaal Luftbilder und Medien bereit und es können Ideen und Anregungen vorgebracht werden. Zudem wird im nächsten Audorfer Anzeiger ein Fragebogen veröffentlicht, in dem ebenfalls wichtige Punkte aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger benannt werden können.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium werden noch folgende Themen angesprochen:

  • Campingproblematik am Waldparkplatz: Hier sollen die Kontrollen verstärkt werden und die Beschilderung, dass das Campen nicht erlaubt ist, ergänzt werden.
  • Sachstand Brücke Tatzelwurmwasserfälle: Eigentümer der Flächen ist der Freistaat Bayern, zuständig sind die Bay. Staatsforsten. Leider kommt auch nach mehreren Versuchen noch keine Rückmeldung, um die Situation zu verbessern und den Bereich touristisch aufzuwerten, obwohl Konzepte vorliegen und schon mehrmals besprochen wurden. Die Touristinfo ist bemüht, hier wieder Bewegung in die Sache zu bringen.
  • Es wird auf Straßenschäden in der Sonnenstraße hingewiesen. Es werden verstärkte Rissbildung und Absenkungen festgestellt.
  • Auf Nachfrage wird bestätigt, dass sich die Verwaltung weiter bemüht, die Problematik der Raserei am Sudelfeld weiter im Focus zu behalten und Maßnahmen einzufordern.
  • Die Fußgängerbeschilderung am Auerbachdamm muss wieder ergänzt werden.
  • Sachstand Brücke Auerbach: Die Widerlager sind betoniert, die Wegetrasse ist ausgeschnitten, das Brückenteil befindet sich in Produktion.

Datenstand vom 23.10.2024 08:03 Uhr