Datum: 17.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kursaal der Gemeinde Oberaudorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2024
3 Bericht über die kommunale Verkehrsüberwachung; Evaluierung Änderungen und Erweiterungen
4 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "An der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Sudelfeldstr. Nr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss
5 Einstieg in die Vermarktung/Entwicklung Kaiserblick und Knoll Anwesen
6 Anpassungen der Kurbeitragssatzung bezüglich der Änderung im Bundesmeldegesetz
7 Hochwasserschutz Auerbach; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde
8 Information über den Sachstand Breitbanderschließung
9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 
Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. 
Der Bürgermeister bittet alle Vortragenden laut und deutlich zu sprechen, damit die Wortmeldungen auch im Zuhörerbereich verstanden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bericht über die kommunale Verkehrsüberwachung; Evaluierung Änderungen und Erweiterungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberaudorf ist seit 24.07.2022 Mitglied im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland mit Sitz in Bad Tölz. Im Rahmen der Mitgliedschaft übernimmt der Zweckverband die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet einschließlich der Kontrollen der Parkplatzgebühren.
Der Leiter der Abteilung Verkehrssicherheit Außendienst, Herr Preßler, stellt den Verband und seine Arbeitsweise in aktueller Form vor und steht danach für Fragen zur Verfügung.
Mit dem Gemeinderat wurde in der Sitzung am 19.03.2024 vereinbart, dass an auffälligen Stellen, insbesondere auf der St 2089 auf Höhe des Kindergartens in Niederaudorf, Probemessungen über die gefahrenen Geschwindigkeiten durchgeführt werden. Diese Ergebnisse werden vorgestellt. Herr Preßler geht ebenfalls darauf ein.
Zudem liegt auch eine Anregung vom Gemeinderatsmitglied Alois Holzmaier vor, die danach verlesen wird.

Diskussionsverlauf

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Preßler die aktuellsten und wichtigsten Daten des Zweckverbandes vor und berichtet auch über die für Oberaudorf relevanten Daten der Überwachungstätigkeit, insbesondere über die geleisteten Überwachungsstunden und die Anzahl der verfügten Verwarnungen.

Auf Nachfragen aus dem Gremium bestätigen Herr Preßler und die Leiterin dies Außendienstes, dass Beanstandungen nur aufgrund der Vorgaben der StVO im gesamten Verbandsgebiet einheitlich erfolgen. Dazu gehören auch die Beanstandungen von abgelaufenen Hauptuntersuchungen (TÜV). Abgefahrene Reifen werden durch die Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert.

Einige Ratsmitglieder empfinden, dass eine flächendeckende Überwachung des gesamten Gemeindegebiets nicht der ursprünglichen Zielsetzung des Gemeinderats entspricht. Man wollte in erster Linie, dass die gebührenpflichtigen Parkplätze überwacht werden und weniger die Verstöße in anderen Bereichen.

In der Diskussion wird aber auch darauf hingewiesen, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist. Das Parken auf Gehwegen, wodurch schwächere Menschen oft stark behindert werden sowie das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen an Engstellen, die den fließenden Verkehr, insbesondere die Rettungs- und Versorgungsdienste behindern, sollten weiterhin im gesamten Gemeindegebiet erfolgen. Schließlich sind alle Fahrzeughalter dafür verantwortlich, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Es wird auch erwähnt, dass die Feuerwehr der Verkehrsüberwachung problematische Stellen, an denen es häufig zu Durchfahrtsproblemen kommt, mitgeteilt hat.

Im weiteren Verlauf wird auch darüber diskutiert, ob die Vorgehensweise, dass auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen die freie Parkzeit von zwei Stunden per Semmeltaste am Parkautomat angefordert werden muss, nicht eine unnötige Belastung darstellt oder ob hier auf Parkscheibe umgestellt werden soll. Nach Auskunft des Zweckverbandes ist die Kontrolle der Freiparkscheine wesentlich einfacher durchzuführen. Mehrheitlich besteht im Gremium die Meinung, dass die Bevölkerung an die jetzige Situation gewöhnt ist und deshalb keine Umstellung des Systems erfolgen soll. Zudem müsste die Beschilderung wieder ergänzt werden, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

Der Bürgermeister schlägt dem Gremium vor, die Angelegenheit noch einmal zu überdenken. Änderungsmöglichkeiten gäbe es bei der Anforderung der Überwachungsstunden.

Als weiteres Thema werden noch die Ergebnisse der beauftragten verdeckten Geschwindigkeitsüberwachung an drei Stellen im Gemeindegebiet vorgestellt.
Hier wurde die Messungen in der Zeit vom 24.06 bis 01.07.2024 an Rosenheimer Straße in Niederaudorf, Höhe Kindergarten, an der Tiroler Straße, Höhe Brauerei und an der Rosenheimer Straße in Oberaudorf, Höhe Getränkemarkt, durchgeführt.

An allen drei Messstellen liegen die Überschreitungen im Normalbereich, wobei die Anzahl der Verstöße doch Anlass zu Bedenken geben können. Hier soll die weitere Entwicklung zuerst noch abgewartet werden, insbesondere in der Ortsdurchfahrt von Niederaudorf sind bereits bauliche Beruhigungsmaßnahmen geplant.

Zum Abschluss wurde noch die Anregung des Gemeinderatsmitglieds Alois Holzmaier besprochen. Aufgrund mehrerer Wünsche aus der Bürgerschaft sollte es am Parkplatz Luegsteinsee ermöglicht werden, dass der Parkplatz doch kurzzeitig gebührenfrei genutzt werden kann, damit vorwiegend Senioren einen Spaziergang um den See unternehmen können. Als Lösung soll hier die gebührenpflichtige Parkzeit erst um 10.00 Uhr beginnen. Die Verwaltung wird mit der Prüfung und Umsetzung beauftragt.

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4. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "An der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Sudelfeldstr. Nr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 18.07.2024 wurde dem Gemeinderat empfohlen, die Aufstellung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Sudelfeldstraße 24 Fl.-Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf zu beschließen. In der heutigen Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss, und, wenn Einverständnis mit dem Entwurf besteht, der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren nach § 13 und 13 a BauGB sind gegeben. Die wesentlichen Inhalte der Planungen bzw. Festsetzungen werden vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert eingangs die Historie des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ incl. der wesentlichen Änderungen. Wie ersichtlich, ist vor allem das Maß der baulichen Nutzung sowie die Anzahl der möglichen Wohneinheiten über Jahrzehnte mehrmals massiv geändert worden. Vor allem das mit der letzten Änderung festgelegte geringe Maß der baulichen Nutzung betreffend des Baugrundstückes ist im Hinblick auf die entstandene Nachbar- bzw. Umgebungsbebauung städtebaulich nicht nachvollziehbar und auch nicht mehr vertretbar. Danach wird die geplante Bebauung anhand der Festsetzungen vorgestellt. In der anschließenden Beratung wurde vom Gemeinderat eindeutig formuliert, dass gestalterische Festsetzungen, welche der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung widersprechen, nicht akzeptiert werden. Zudem sollen die notwendigen Stellplätze sowie die Einfahrts- bzw. Zufahrtssituation dargestellt werden. Man einigt sich darauf, dass in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss jedoch erst nach Vorliegen einer geänderten, der Ortsgestaltungssatzung angepasster Planung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Fl.-Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Einstieg in die Vermarktung/Entwicklung Kaiserblick und Knoll Anwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö 5

Sachverhalt

Von verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Situation um das Gebäude Kaiserblick und das Knoll Anwesen weiter voranzutreiben, um hier eine für das Dorf wichtige strategische Entwicklung anzustoßen. Diesen Wunsch teilt die Verwaltung. 

Die Anwesen Kaiserblick und Knoll gehören momentan der Gemeinde Oberaudorf, ein Verkauf mit Zweckbindung ist daher jederzeit möglich. Zur Wahrung der Interessen der Gemeinde sieht die Verwaltung zwei Punkte als zwingend notwendig an. Zum einen ist dies die Arrondierung des Grundstückes Kaiserblick (Fl.-Nr. 125), in dem Sinne, dass das Grundstück 125 bis auf die Grenzlinie des Grundstücks 118 (Grundschule Oberaudorf) erweitert wird. Dies ist aufgrund der Zugänglichkeit des Grundstückes notwendig. 



Weiterhin wurde uns durch die für das ISEK verantwortliche Architektin, Frau Konrad, mitgeteilt, dass eine Tiefgarage im Bereich des Knoll Anwesens ein Kernbestandteil für die weitere Innenentwicklung von Oberaudorf ist, da mit dieser Parkflächen im Bereich des Rathausplatzes freigestellt werden können, um hier eine strategisch sinnvolle Entwicklung einzuleiten. 


Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte ist ein weiterer Rahmenparameter zu bedenken. Das Anwesen Kaiserblick wurde von der Gemeinde erworben, um a) Flächen für den Schulausbau zu generieren. Dieser Punkt ist mit der Abtrennung und Erweiterung der Fl.-Nr. 125 adressiert. Weiterhin sollte b) das Gebäude in der äußeren Wirkung und der inneren Nutzung (Hotel und Gastronomie) erhalten bleiben. Dies wäre bei einem Kaufvertrag dezidiert zu vereinbaren. Die Verwaltung steht nach wie vor und vor allem vor dem Hintergrund der Stützung und weiteren Attraktivitätssteigerung des Tourismus in Oberaudorf, vor dieser, beim Kauf, formulierten Zielsetzung. Die Hinzunahme des Knoll Anwesens in den Verkauf erklärt sich wie folgt. Ein Investor zur anteiligen Errichtung einer Tiefgarage wird sich u.U. finden lassen, allerdings sehen wir mehr Entwicklungspotential an dieser Stelle, die ebenfalls dazu geeignet ist, den Tourismus zu fördern. Wir sehen hier die Möglichkeit zur Errichtung einer kombinierten Hotel/Gastronomie-Nutzung, die auf der Tiefgarage aufbaut. Der Vorteil für die Gemeinde erklärt sich in der Tatsache, dass sie für das Projekt Tiefgarage nicht als alleiniger Investor auftreten müsste und zudem noch Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf erzielen könnte. Aufgrund fehlender Maße der genehmigungsfähigen Baukörper im Bereich Knoll Anwesen kann ein touristisches Objekt aber nur in Kombination mit den Liegenschaften Kaiserblick und Knoll Anwesen nachhaltig sein. Ebenso spricht eine einheitliche Ausrichtung der zu entwickelnden touristischen Nutzung für eine kombinierte Veräußerung. 

Wir verweisen, dass auch bei letzter Sitzung der Gewerbetreibenden im Fremdenverkehr eindeutig auf den Attraktivitätsverlust des Standorts Oberaudorf durch einen Rückgang der gastronomischen Betriebe verwiesen wurde. Diese Hinweise kommen mitunter auch von Oberaudorfer Gastronomen selbst, die an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit operieren. Zudem ist von den Gewerbetreibenden im Allgemeinen bekannt, dass die Touristen das Geschäft am Ort erheblich stützen. Die Gemeinde hat durch den Erwerb des Anwesens Kaiserblick und des vormaligen Erwerbs des Knoll Anwesens nun die Möglichkeit, hier richtungsweisend einzugreifen und mit einer zweckgebundenen Veräußerung die für Oberaudorf notwendigen Entwicklungen voranzutreiben. 

Ich weise darauf hin, dass der Kauf und Verkauf von Grundstücken für Gemeinden in meinen Augen nur dann sinnvoll ist, wenn die Gemeinde in Entwicklungen eingreifen möchte und diese dann auch vollzieht. Um dies weiterhin tun zu können, ist der Verkauf von Grundstücken notwendig, wenn Einigkeit über den künftigen Nutzungszweck besteht. Der Verkauf ermöglicht es der Gemeinde in der Folge an anderer Stelle wieder strategisch durch Zukäufe (z.B. Kloster Reisach) tätig zu werden. Dieser wichtige steuernde Aspekt fällt bei zu langer Haltedauer weg, da die liquiden Mittel für Zukäufe dann nicht vorhanden sind. Zudem wird auf die Degradation des Anwesens Kaiserblick, bei zu langer Nutzungsaufgabe, hingewiesen. Auch dies kann im Sinne der Werthaltigkeit nicht im Interesse der Gemeinde Oberaudorf liegen.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Sachverhalts durch den Ersten Bürgermeister entfacht sich im Gremium eine umfangreiche Diskussion. 

Aus der Mitte des Gremiums wird zunächst darauf hingewiesen, dass besonders darauf geachtet werden muss, dass für den Bedarf der Schulentwicklung genügend Grundstücksfläche bei der Gemeinde verbleiben muss.

Danach wird dabei mehrmalig die Frage gestellt, ob die Objekte gemeinsam zum Verkauf angeboten werden sollen. Dazu wird von verschiedenen Ratsmitgliedern die Meinung vertreten, dass Investoren die Gelegenheit gegeben werden muss, alle Entwicklungsmöglichkeiten prüfen zu können.

Eine Mehrheit der Ratsmitglieder bekennt sich auch klar zur einer touristischen Weiterentwicklung des Ortes. Es wird in einer Überplanung der anzubietenden Objekte auch die Möglichkeit gesehen, die nicht zufriedenstellende Situation des Rathausplatzes im Sinne einer positiveren Gestaltung zur attraktiven Ortsmitte in Angriff zu nehmen. Das entspricht auch den ersten Empfehlungen der mit dem ISEK beauftragten Facharchitektin. Hier bietet sich die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Knollgrundstück als gute Lösung an. Durch eine aufgeteilte Nutzung können sich die notwendigen Investitionskosten für die Gemeinde stark verringern.

Mit den Kauf der Anwesen Knoll und Kaiserblick konnte die Gemeinde Vorhaben, die dem Ortsbild und der Ortsentwicklung geschadet hätten, abwehren und sich selbst in die Lage versetzen, eine positive Gestaltung anzustoßen. In diesem Zusammenhang wurden im Gemeinderat bereits mehrere Vorschläge angesprochen. Zu konkreten Projekten ist es aber auch unter Berücksichtigung der Anliegen aus der Nachbarschaft bisher nicht gekommen. Auch die strengen Auflagen aus dem Gerichtsurteil, das zur baulichen Nutzung des Knoll-Grundstückes ergangen ist, schränken größte Entwicklungen in diesem Bereich deutlich ein. Deshalb sollte eine Bebauung auf der selben Grundfläche einer angedachten Tiefgarage vorrangig geprüft werden.

In diesem Sinne ist es jetzt aber auch wieder an der Zeit, dass die investierten Mittel wieder dem Gemeindehaushalt zufließen und für weitere Entwicklungen zur Verfügung stehen. Aus dem Gremium wird deshalb auch bemerkt, dass gerade beim Knollanwesen und den vorgelagerten Grundstücken auch für benachbarte Interessenten viel Zeit eingeräumt wurde, um hier selbst tätig zu werden. Diese Zeit ist leider ungenutzt verstrichen und der nun eingetretene Zustand sollte nicht dauerhaft bestehen bleiben.

Grundsätzlich ist die Mehrheit des Gemeinderats deshalb der Meinung, dass mit dem Vorschlag des Bürgermeisters ein Start in eine neue Entwicklung erfolgen soll. Es wird sich zeigen, welche weiteren Schritt sich dann daraus ergeben. 

Der Gemeinderat wird dann Zug um Zug die angedachten Konzepte analysieren und abwägen, welche Lösungen im Sinne der Allgemeinheit umgesetzt werden können.
Dazu werden noch viele Befassungen notwendig werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Verkauf der Anwesen Kaiserblick und Knoll Anwesen für das Bieterverfahren vorzubereiten. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, den Wert der Grundstücke zu bewerten, einen Kaufvertrag aufzusetzen der eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der Anwesen als Hotel/Gastronomiebetriebe beinhaltet, der zudem die Verpflichtung zur Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage beinhaltet und der sicherstellt, dass das Anwesen Kaiserblick in seiner jetzigen Anmutung erhalten bleibt (die Kubatur, aber nicht die Gestaltung betreffend). Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Neuvermessung des Grundstücks Fl.-Nr. 125 einzuleiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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6. Anpassungen der Kurbeitragssatzung bezüglich der Änderung im Bundesmeldegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Ab 01.01.2025 gibt es in Deutschland ein neues Bundesmeldegesetz. Durch dieses, im Rahmen der Bestrebungen zum Bürokratieabbau verabschiedete Gesetz, entfällt die sog. besondere Meldepflicht für Gäste aus Deutschland – nicht aber die Meldepflicht zur Kurabgabe oder zur statistischen Meldung. 
Grundlage der Kur- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung in Oberaudorf ist das Kommunale Abgabengesetz (KAG). Hier ist die Meldepflicht zur Kurabgabe geregelt.
Demnach sind die Gäste nach wie vor über Meldescheinvordrucke bzw. das Onlinemeldesystem anzumelden. Lediglich die persönliche Unterschrift ist bei Gästen aus Deutschland nun nicht mehr nötig.
Für Gäste aus dem Ausland hat sich nichts geändert.
Die Befürchtung, dass sich die Gästezahl und die Übernachtungen zur Beitragserhebung aufgrund der weggefallenen Meldepflicht nach dem Bundesmelderecht nicht mehr ermitteln lassen, ist damit nicht eingetreten. In Kommunen, die keine Kurtaxe und keinen Fremdenverkehrsbeitrag erheben, müssen sich Gäste aus Deutschland zukünftig nicht mehr anmelden. Die Ermittlung der Übernachtungszahlen erfolgt anonym durch die Betriebe.
Diese TOP dient daher nur zur Information.

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7. Hochwasserschutz Auerbach; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben hochwassergerechter Ausbau Auerbach wurde bereits in verschiedenen Veranstaltungen durch das WWA und die Gemeinde vorgestellt. Heute möchte die Verwaltung die Kostenbeteiligung der Gemeinde vorstellen und darlegen, warum den unbaren Leistungen in der vorgeschlagenen Höhe widersprochen wurde. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erörtert die nach seiner Meinung nach nicht ausgewogene Regelung der Kostenbeteiligung der Gemeinde, insbesondere für die Unterhaltsleistungen nach Erstellung der Hochwasserschutzmaßnahme. Die Regelung ist sowohl für die Gemeinde, als auch für den Freistaat Bayern sehr unrentabel und von der täglichen Praxis weit entfern. Auch des WWA sieht hier einen Regelungsbedarf.

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8. Information über den Sachstand Breitbanderschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 25.07.2023 über den Sachstand der Breibanderschließung informiert. Dabei wurde auch die durch eine Förderung abgedeckte Beratungsleistung für die Erkundung der Teilnahme an den Förderprogrammen des Landes und Bundes beschlossen.
Zunächst musste leider festgestellt werden, dass die Förderfähigkeit von Oberaudorf für einen allgemeinen Ausbau des Glasfasernetzes nicht erreicht werden kann, da die Versorgung in den Hauptgebieten als ausreichend anzusehen ist. Leider zeichnet sich auch ab, dass die Telekom aller Wahrscheinlichkeit nach ihrer Absichtserklärung, den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes in unserem Ortsgebiet flächendeckend im Jahr 2025 durchzuführen, nicht nachkommen wird. Dieser Ausbau könnte nun um mehrere Jahre nach hinten verschoben werden. Laut Auskunft des Breitbandzentrums Bayern verfügt Oberaudorf über ca. 70 % Netzabdeckung im ausreichenden Standard für schnelles Internet und zählt damit nicht zu den vorrangigen Fördergebieten.
In der weiteren Ausschau nach Förderungen ist es uns aber jetzt gelungen, im Rahmen des Lückenschlussprogramms der Gigabit 2.0 Richtlinie eine Zusage für die Förderung des Ausbaus des gesamten Gebiets des Kleinen Berges und für das Hocheck zu erreichen.
Die Fördersumme liegt hier bei den Bunddesmitteln bei 500.000 €, hinzu kommt bei Umsetzung des Vorhabens eine Kofinanzierung des Landes von 400.000 €, die ebenfalls bereits bestätigt wurde. Zusätzlich müssten aber dann von den Anschlussnehmern und der Gemeinde die Aufstockung zur Erreichung der Investitionssumme von 100.000 € übernommen werden. Es sind insgesamt 58 Anwesen, die dann mit Glasfaserkabel versorgt werden können.

Das Verfahren geht nun in die Ausschreibung, aus deren Ergebnis dann hervorgehen wird, ob eine Umsetzung des Ausbaus und damit eine einhergehende Inanspruchnahme der Fördermittel verhältnismäßig ist. Es muss ein Betreiber gefunden werden, der die Breitbandanschlüsse nach der Erstellung der Infrastruktur dauerhaft anbietet.
Dazu wurde aufgrund der komplizierten Vergaberichtlinien nun auch eine Fachanwaltskanzlei beauftragt, die das Verfahren begleitet und dafür sorgt, dass sich kein unüberschaubares Projekt entwickelt.

Für eine evtl. Auftragsvergabe ist dann der Gemeinderat zuständig. Sobald sich abzeichnet, dass das Projekt im verhältnismäßigen Umfang durchführbar ist, wird der Gemeinderat noch umfassend informiert.

Diskussionsverlauf

Die Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.  

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9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung.
Verleihung des Ehrenzeichens der Gemeinde Oberaudorf an Herrn Wolfgang Tiefenthaler und Herrn Christian Aicher
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 entschieden, das Ehrenzeichen der Gemeinde Oberaudorf an Herrn Wolfgang Tiefenthaler und Herrn Christian Aicher zu verleihen.
Herr Wolfgang Tiefenthaler kümmert sich seit Jahren im Auftrag des Freistaates Bayern um den Erhalt des Klosters Reisach. Seit die Gemeinde Teile des Klosters gepachtet hat, dient Herr Tiefenthaler dort als immer verfügbare Auskunfts-und Kontaktperson. Er kümmert sich darüber hinaus um die Anliegen der Dorfvereine und der vielen Personen, die um das Kloster aktiv sind und leistet dabei wertvolle Hilfestellung.
Herr Tiefenthaler hat zudem bisher keine Mühen gescheut und jede Veranstaltung der Gemeinde, obwohl hier nicht angestellt, mit viel Zeit und individuellem Einsatz begleitet. Herr Tiefenthaler bemüht sich zudem, das Gebäude in gutem Zustand zu halten und sorgt auch dafür, dass althergebrachte Traditionen in der Kirche am Leben gehalten werden.
Herr Christian Aicher ist seit Jahrzehnten Vorsitzender des Leonhardi-Vereins in Niederaudorf und hat seither unentgeltlich die Organisation und Durchführung des Leonhardiritts übernommen und damit diese wertvolle Tradition auch für kommende Generationen erhalten. 
Zudem übernimmt Christian Aicher in Niederaudorfer Ortsvereinen mehrere Ehrenämter und übt diese mit großem Erfolg aus. Besonders erwähnt dürfen seine langjährigen Tätigkeiten in der Kirchenverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf sein. Dort war er in seiner aktiven Zeit in leitenden Funktionen, u.a. auch 18 Jahre als erster bzw. zweiter Feuerwehrkommandant tätig.
Beide Personen dürfen als echte Vorbilder gelten.
Die offizielle Verleihung der Auszeichnung erfolgt in einem würdigen Rahmen bei passender Gelegenheit durch den Bürgermeister.

Diskussionsverlauf

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung und damit zum Sitzungsjahr des Gemeinderats bedankt sich der Bürgermeister für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat. Er wünscht den Ratsmitgliedern und den Zuhörern frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Anschließend bedankt sich der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier im Namen des Gemeinderats beim Ersten Bürgermeister für den großen Einsatz, den dieser für die Entwicklung der Gemeinde und für das Wohl der Gemeindebürger erbringt und wünscht auch allen Anwesenden frohe Festtage.

Datenstand vom 29.01.2025 08:19 Uhr