Datum: 29.09.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden Entwürfe der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung zugesandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die vorgelegte Niederschrift.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
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2. Abschlussprüfung des Jahresabschluss 2014 der Gemeindewerke Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss war in der öffentlichen Sitzung des WA vom 21.07.2015 ausführlich behandelt worden. Das Protokoll wurde den Gemeinderäten per Mail zugesandt.
Die entsprechenden Unterlagen zum Jahresabschluss wurden allen Mitgliedern des Gemeinderates per Mail zugesandt. Seither wurde die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfer Berndt & Greska abgeschlossen. Änderungen wurden keine vorgenommen und das Ergebnis des Abschlussberichts endet erneut mit einem uneingeschränkten Testat.
Der Prüfbericht kann jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten in den Gemeindewerken eingesehen werden.
Der Jahresüberschuss der Gemeindewerke Oberaudorf beträgt somit 174.715,19 €.
Diskussionsverlauf
Der Wirtschaftsprüfer Greska stellt die wesentlichen Eckpunkte seines Prüfungsergebnisses vor und bescheinigt den Gemeindewerken und seiner Leitung
ordnungsgemäß geführte Bücher.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses den Bericht vom 30.07.2015 über die Prüfung des Jahres-abschlusses zum 31.12.2014 zur Kenntnis und beschließt, nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung, den zum 31.12.2014 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 174.715,19 € in die bestehenden Rücklagen einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Kläranlage Oberaudorf; Stellungnahmen Fachbehörde und Gemeinde Kiefersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 19.05.2015 ein Informationstreffen des gesamten Gemeinderates in der Gemeinde Kiefersfelden beschlossen, um aus erster Hand Informationen über mögliche Anschlussmöglichkeiten der Oberaudorfer Abwasserentsorgung nach Kiefersfelden zu erhalten.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat hierzu mit Schreiben vom 26.05.2015 eine, zumindest ohne weitere Aus
bauten, ablehnende Stellungnahme abgegeben. Diese wurde, zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2015, dem Gemeinderat zugestellt.
In der Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses vom 21.07.2015 hat sich dieser erneut mit der Fragestellung beschäftigt und beschlossen, eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Kiefersfelden zum Schreiben des WWA einzuholen.
Das entsprechende Antwortschreiben der Gemeinde Kiefersfelden vom 30.07.2015 liegt den Sitzungsunterlagen bei. Es beinhaltet eine eindeutige Absage für eine zusätzliche Fremdeinleitung aus Oberaudorf aus Kapazitätsgründen.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung zeigt in kurzen Worten die seit dem Sommer erfolgten Schritte auf die erfolgten, um dem Gremium die bereits in der Vorprüfung erfolgten Stellungnahmen zu präsentieren.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nach Kenntnisnahme der neuesten Informationen, aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde Kiefersfelden vom 30.07.2015, vom ursprünglich geplanten Informationstreffen Abstand zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Offenlegung von Geschäftsberichten vor dem Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zuge der Debatte über den Jahresabschluss der Gemeindewerke hat der Werkausschuss in seiner Sitzung vom Juli 2015 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „in welcher Form eine Vorlage von Geschäftsberichten privater Gesellschaften für das zuständige Gremium ermöglicht werden kann“.
Nach der bisher gehandhabten Praxis wurden Jahresabschlüsse und Prüfberichte den Mitgliedern des Prüfungsausschusses auf Anfrage hin zur Einsichtnahme vorgelegt. Im Zuge der letzten Prüfung wurde jedoch nur vom Vorsitzenden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Ergänzend wurde eine Stellungnahme beim zuständigen Referatsleiter des Bayerischen Gemeindetages eingeholt.
Dieser verweist zum einen auf die Kontroll- und Auskunftsrechte nach § 166 HGB und § 51a GmbHG, hebt aber auch die Verschwiegenheitspflicht hervor. Auf Rückfrage hin unterstreicht er, dass dem Gemeinderat in Wahrung seines Kontrollrechtes, notwendigerweise der Zugang zu den entsprechenden Informationen über den BGM ermöglicht werden muss. Zum Zwecke der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, sollten die Abschlüsse keinesfalls kopiert oder in sonstiger Form weitergegeben werden. Auch schlägt er vor, der Gemeinderat möge aus seiner Mitte einen geeigneten Personenkreis mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen. In anderen Kommunen sind dies z.B. die Fraktionsvorsitzenden, der Finanzausschuss, der zuständige Werkausschuss oder, wie gehandhabt der Rechnungsprüfungsausschuss.
Diskussionsverlauf
Der vorgelegte Beschlussentwurf fand grundsätzlich die mehrheitliche Zustimmung des Gremiums, strittig war die Frage, ob dieser inhaltlich noch vorgegeben werden sollte. Da dies aber dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben soll und es in der heutigen Abstimmung lediglich um die damit zu betrauenden Personen aus dem Gemeinderat gehen soll, wird deren Vorgehensweise nicht festgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss in Wahrung seiner Interessen damit, soweit dieser eine Notwendigkeit darin erkennt, im Zuge der jährlichen Rechnungsprüfung, auch die Prüfberichte und Jahresabschlüsse derjenigen Firmen, an welchen die Gemeinde/ Gemeindewerke eine Beteiligung hält und die eine private Rechtsform besitzen, einzusehen und zu prüfen. Die Verwaltung wird angehalten, diese Unterlagen den entsprechenden Ausschussmitgliedern und im Vertretungsfall ihren Stellvertretern während der üblichen Geschäftszeiten im Rahmen ihres Auftrages ohne weitere Einschränkungen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Gemeinde/Gemeindewerke zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Angebot zur Ausschreibung für die Breitbandversorgung Oberaudorf; Sachverhaltsdarstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Thema Breitbandversorgung wurde in mehreren Sitzungen des Gemeinderates und Werk- und Abwasserausschusses (WA) behandelt. Zuletzt wurden in der Sitzung vom 17.3.2015 die Ausbaugebiete festgelegt. Von Seiten der Staatsregierung liegt eine Förderzusage für eine Gesamtinvestition über bis zu ca. 1.100.000 € vor.
Mit Bekanntmachung vom 26.03.2015 auf der zentralen Online- Plattform wurden interessierte Firmen aufgefordert, Teilnahmeanträge für das Auswahlverfahren abzugeben. Leider ging nur ein Antrag ein.
Mit Schreiben vom 22.05.2015 wurde die Fa. Telekom Deutschland als einziger Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Dieses wurde am 26.08.2015 eingereicht.
Die Deckungslücke, welche durch die Gemeinde zu tragen wäre, lag laut Kostenschätzung vom März 2015 bei ca. 600.000 €. Der Fördersatz für die Gemeinde liegt bei 80 % (d.h. ca. 120.000 € wären durch die Gemeinde zu bezahlen). Das vorliegende Angebot liegt darunter. Jedoch laufen derzeit Verhandlungen mit der Telekom, z. B. über die kostenpflichtige Bereitstellung bereits verlegter Leerrohre. Hingewiesen wird auch auf den FTTH Ausbau in Schweinberg anstelle FTTC.
Diskussionsverlauf
Werkleiter Schmid erläutert ausführlich die bisherigen Gespräche mit dem Anbieter und die sich daraus ergebenden Ausbauoptionen. Der Vortragende wird ermächtigt, wie vorgestellt mit dem Anbie
ter weiter zu verhandeln.
Beschluss
-/-
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
keine Abstimmung
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6. Neuerlass Hundesteuersatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Neben einer notwendigen Anpassung der bisherigen Satzung vom 08.11.2001 an die rechtlichen Gegebenheiten der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages ist es für die Verwaltung vor allem wichtig, die Hundesteuer nicht mehr als Jahresaufwandssteuer sondern, wie die Zweitwohnungssteuer, monatlich festsetzen bzw. abrechnen zu können. Die Höhe der Steuer soll unverändert bleiben, die Beträge werden lediglich an die monatliche Höhe angepasst.
In der Anlage ist eine Synopse beigefügt, die die gegenwärtige Satzung und die geplanten Änderungen gegenüberstellen. Der Satzungsentwurf wurde bereits im Vorfeld mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Die Verwaltung stellt die Änderung in der Sitzung entsprechend vor und beantwortet auftretende Fragen.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung stellt nochmals zusammenfassend die Änderungen des neuen Entwurfs gegenüber der bisherigen Satzung vor. Die „redaktionellen“ Veränderungen des Satzungstextes fanden weitgehend Zustimmung, bei der Höhe der Steuer, also insbesondere § 5 des Entwurfs, entstand eine ausführliche Erörterung, die dazu führte, dass zwei Vorschläge zur Abstimmung kamen.
Der Gemeinderat beauftrage auch die Verwaltung im Zusammenhang mit den Auswirkungen einer Hundesteuer zum Thema Leinenzwang und die unterschiedlichen Handhabungen Bayern/Tirol bei Gelegenheit nochmals vorzutragen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf mit der Abweichung, dass in § 5 Abs. 1 die Steuer auf 96 €, 120 € bzw. 144 € erhöht werden soll.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung
GRM Waller nicht anwesend
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, diesen zum 01. Januar 2016 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Waller nicht anwesend
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7. Bestätigung der neuen Kommandanten der Feuerwehr Niederaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Dem Gremium wurde bereits in vorheriger Sitzung bekanntgeben, dass der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf aus persönlichen Gründen zurückgetreten ist. Deshalb wurde in einer von der Gemeinde einberufenen und von Max Resch geleiteten Dienstversammlung am 15.07.2015 Herr Johann Simon Schied zum neunen stellvertretenden Kommandant der Feuerwehr Niederaudorf gewählt.
Nachdem der Kreisbandrat bei der erforderlichen Anhörung keine Bedenken geäußert hat, bedarf der Gewählte nach Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz der Bestätigung des Gemeinderates. Die Zustimmung erfolgt mit der Auflage, dass Herr Schied innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ besucht.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Johann Simon Schied als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Niederaudorf.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Baumann nicht anwesend
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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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9. Sitzung des Gemeinderates
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29.09.2015
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ö
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informativ
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Sachverhalt
Prüfungsbericht BKPV
Der Prüfungsbericht des BKPV für die Jahre 2010 bis 2013 wurde am 28.04.2015 im Gemeinderat behandelt. Die Beschlüsse wurden unmittelbar danach der Rechtsaufsicht vorgelegt. Es erfolgte seither keinerlei Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde. Der ordnungsgemäße Gang der Geschäfte nach Art. 56 Abs. 2 GO ist somit gegeben.
Weiterhin wurde mittlerweile auch der Teilbericht für den Bericht der Bauverwaltung vorgelegt. Das Landratsamt fordert uns auf bis 20. November Stellung zu nehmen. Die Verwaltung schlägt vor, den Bericht in der BUS-Sitzung am 10.11.2015 zu behandeln. Der Bericht kann ab jetzt jederzeit in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Die Kosten für die Prüfungen durch den BKPV betrugen in den letzten zwölf Monaten über 32.000 €.
Weiterhin wurde die Gemeinde im Juni 2014 durch die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung durchgeführt. Ebenso wie am 21./22. Mai diesen Jahres durch das Finanzamt. Alle ohne wesentliche Beanstandungen.
In diesem Jahr (Mitte Oktober) steht eine weitere Prüfung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes an, der sich insbesondere mit den LfA-Krediten beschäftigen wird.
Rechtsstreit Gemeinde Oberaudorf ./. Gschwendtner
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am 10.09.2015 entschieden, dass von den drei in Frage stehenden Baurechten rund um das „Knollanwesen“ lediglich das Baurecht nördliche des Hofes und dem bestehenden Haus zulässig ist. Damit hat die Gemeinde eine Vorgabe, die in die weiteren Entwürfe des Flächennutzungsplanes miteinfließen muss. Die Gemeinde erhebt dagegen keine Rechtsmittel. Auf den mangelhaften Gebäudezustand ist nochmals gegenüber dem Eigentümer bzw. LRA gesondert hinzuweisen.
Finanzausschusssitzung
Die für den 13. Oktober 2015 geplante Ausschusssitzung entfällt bis auf weiteres.
Kommunales Unternehmensrecht;
Überprüfung der „Privatisierungsklausel“ Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO
Die Rechtsaufsichtsbehörde weist auf die aktuelle Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht hin, wonach die Gemeinden alle fünf Jahre zu überprüfen haben, ob ihre Aufgabenerfüllung nicht mindestens genauso gut durch (private) Dritte erfüllt werden könnten. Die Verwaltung empfiehlt, der Aufsichtsbehörde mitzuteilen, dass dies nicht der Fall ist.
Zielabweichungsverfahren Landesentwicklungsplan Gemeinde Kiefersfelden
Die Verwaltung teilt mit, dass das von der Gemeinde Kiefersfelden beantragte Zielabweichungsverfahren mit Bescheid des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11. September
2015 zugelassen wurde.
Feuerwehr Oberaudorf
Der Vorsitzende stellt das Scheiben der Feuerwehr Oberaudorf vom 31.07.2015 vor, in dem diese sich für die Unterstützung im Zuge der Neubeschaffungen und Umsetzung des Feuerwehrkonzeptes durch die Gemeinde bedankt.
Stand Bebauungsplan Herbststraße
Die Verwaltung schildert kurz die aktuellen Entwicklungen dieses lange währenden Verfahrens und drückt die Hoffnung aus, dass in der nächsten Sitzung ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.
Verteilung Einladung „Die Tafeln“
Der Vorsitzende weist auf die Einladung als Tischvorlage hin.
Aus dem Gremium:
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Datenstand vom 03.11.2015 14:46 Uhr