Datum: 24.11.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 23:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde am 13.11.2015 der Entwurf der Niederschrift zugesandt.
Beschluss
Der Gemei
nderat stimmt der Niederschrift zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Kern und Rechenauer noch nicht anwesend
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2. Audorfer Kindernest; Anträge zur Erhöhung der gemeindlichen Unterstützung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das in der Anlage aufgeführte Schreiben, das die bisherigen Forderungen des kirchlichen Trägers enthält, war das Ergebnis einer Zusammenkunft Anfang Oktober aus kirchlicher Sicht. Die kirchliche Seite beharrte darauf, die beschriebenen Punkte in ihrer Gesamtheit vorzutragen. Die Verwaltung nimmt zum obigen Antrag wie folgt Stellung:
Trägerwechsel:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 (TOP 24/14) beschlossen, einem Wechsel der Trägerschaft, die allein von der Kirche ohne vorherigen gemeindliche Anhörung stattgefunden hat, erst zuzustimmen, nachdem die dafür entstehenden Mehrkosten bekannt sind. Dies wird, wie im Antrag angedeutet, somit jährlich durch die Kirche darzustellen sein.
Davon abgesehen, hat die Gemeinde ohne weitere Forderungen zu erheben, alle anstehenden (und nicht verpflichtenden) Zahlungen vorgenommen. Von einer Verweigerung kann also überhaupt nicht die Rede sein. Ein Wunschziel als Leitgedanke einer Betriebsführung ist hier wenig hilfreich.
Defizitvertrag:
Der im Jahre 2006 geschlossene und 2008 angepasste Defizitvertrag verpflichtet die Gemeinde zur Übernahme eines kirchlichen Defizits für den Betrieb der Kindertagestätte. Ein solcher Abschluss ist nicht verpflichtend, sondern eine rein freiwillige Aufgabe der Gemeinde (Bayerischer Gemeindetag 12/2013). Die beigefügte Übersicht zeigt die aktuellen Regelungen der Landkreisgemeinden.
Die beantragte Erhöhung beruht hauptsächlich aus dem Verlangen für das Pfarrhaus eine Miete zu erhalten.
Mangelnde Liquidität:
Die Gemeinde müsste um dem Antrag zu entsprechen, in einem Quartal für die Abschlagszahlungen zwei Tranchen auszahlen, damit die Kirche ihren Abschlag nicht ordnungsgemäß nach § 22 AVBayKiBiG erhält, sondern einmal zusätzlich im Voraus. Die quartalsmäßige Zahlung zugunsten eines großen Betrages am Anfang des Jahres aufzuheben ist für die Gemeinde gerade am Jahresanfang eine große Belastung und haushaltstechnisch ausgeschlossen.
Die pauschale Erhöhung des Elternbeitrages ist rechtlich nicht haltbar und es sollte vor allem den politischen Gremien vorbehalten sein, wie stark die Gemeinde Ihre Bürger i. R. d. Haushaltsgrundsätze belastet.
Erhöhung der Schließtage:
Bereits 2011 erfolgte eine Erhöhung der Schließtage auf Antrag der Kirche, dem die Gemeinde ohne Not folgte und die entsprechende Reaktion der Eltern mitzutragen hatte. Eine erneute Ausweitung der Tage, an denen in der Gemeinde keine Kinderbetreuung stattfindet, würde gerade im Hinblick auf die doppelt Berufstätigen eine massive Verschlechterung bedeuten. Die Gebühren würden sich dann verdeckt erhöhen, da für dieses Geld weniger Betreuungszeit verfügbar ist.
Würde sich die Gemeinde einer solchen Regelung anschließen, wäre für unsere Mitarbeiterinnen eine individuelle Urlaubsplanung nicht mehr möglich.
Essenstransport:
Es ist aus vielerlei Gründen der Gemeinde jetzt schon nicht möglich den Essenstransport befriedigend zu regeln, eine zusätzliche Belastung ohne Gegenleistung der Kirche ist weder praktikabel noch partnerschaftlich.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Beratung stellen sich die Antragsteller Pfarrer Baumgartner und Verwaltungsleiter Herr Kahler kurz vor und berichten in groben Zügen über den Verlauf des ersten Jahres unter dem Dach des neuen Kindergartenverbundes. Im Anschluss daran werden die einzelnen beantragten Maßnahmen um die Sitzungsvorlage ergänzt und einzelne Fragen hierzu beantwortet.
Es werden nur die drei ersten Punkte zur Abstimmung gestellt, die Punkte Schließtage und Essenstransport werden nicht mehr beantragt.
Beschluss 1
Trägerwechsel:
Dem Trägerverband wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Oberaudorf dem Trägerwechsel zustimmt und in alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem neuen Trägerverbund übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
Beschluss 2
Defizitvertrag:
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Erhöhung des Defizitprozentsatzes von derzeit 85 v. H. auf 90 v. H. zu. Dieser soll für die Dauer von fünf Jahren gelten, beginnend mit dem 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
Beschluss 3
Die Gemeinde sichert im Verlauf des Haushaltsjahres 2016 zu, 80 % der durchschnittlichen Defizitsumme dem Träger zu überweisen, sobald die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
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3. 11. Änderung Flächennutzungsplan und 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 31 "Ortsteil Aschau - Tatzelwurm"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt
Nach längeren Vorgesprächen, die bereits zu Beginn des Jahres zusammen mit dem Landratsamt stattfanden, gingen nun die erforderlichen Unterlagen für die angedachten obigen Änderungen ein (siehe Anlage). Wesentlich wird es dabei sein, die Belange der touristischen Bedeutung auch als Entwicklungsziel und den naturschutzrechtlichen Eingriffen in Einklang zu bringen.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung erläutert das angedachte (Parallel)verfahren und stellt die wesentlichen Planungen und Begründungen vor.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt das Aufstellungsverfahren für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den vorgelegten Plänen vom 14.11.2015. Das Verfahren ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen und dem Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss zur weiteren Beratung am 03. Dezember 2015 vorzulegen (frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß den vorgelegten Plänen vom 14.11.2015. Das Verfahren ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen und dem Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss zur Beratung am 03. Dezember 2015 vorzulegen (frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit). Dieses Verfahren wird parallel zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Neufassung Kurbeitragssatzung; Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt
Die bestehende Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf gilt seit dem 01.01.2012 (Beschluss vom 28.11.2011), wobei die Kurbeiträge seit 2004 gleich geblieben sind und in der letzten Änderung inhaltlich nur die Vorgaben für die Zweitwohnungsbesitzer geändert worden sind. Die Einteilung der Kurbeitragszonen stammt aus den 1970er Jahren.
In der Vorberatung für eine Neufassung der Kurbeitragssatzung geht es um folgende Punkte:
- Kurgebiet
- Höhe des Kurbeitrags
- Kurbeitrag für Kinder und/oder Jugendliche
- Höhe des Kurbeitrags für Zweitwohnungsbesitzer
- Kurbeitragsausweisung inklusive/exklusive
Eine genaue Erläuterung zu den zu beratenden Punkten ist im Anhang „Kurbeitrag_ab_2017“ zu finden. Ziel der Vorberatung ist ein Satzungsentwurf, über den nach Prüfung vom Landratsamt Rosenheim, Anfang 2016 beschlossen werden soll.
Diskussionsverlauf
Die Leiterin der Tourist-Info stellte die ausführlich den historischen Werdegang der Kurbeitragserhebung in der Gemeinde vor und ging dabei auf die oben genannten Kernpunkte der Anpassungen ein. Das Gremium folgte in allen Punkten den Vorschlägen der Verwaltung und beauftragte diese, die obigen Festsetzungen in einen entsprechenden Satzungsentwurf einzuarbeiten. Über einen solchen Entwurf soll im Januar abgestimmt werden.
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5. Neufestsetzung der Wasserpreise bei gleichzeitiger Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Werk- und Kanalausschuss hat in seiner letzten Sitzung für den Gemeinderat mit 6:1 folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
„ Der Werk- und Kanalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat auf der Grundlage der vorgelegten Berechnungen die Gebühren für Trinkwasser mit Wirkung zum 01.01.2016 auf dann 1,02 €/m³ zu erhöhen. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt dabei 5%. Als Kalkulationszeitraum sollen 4 Jahre beibehalten werden. Die Grundgebühr bleibt unverändert. (Änderung des § 10 Abs. 1 der BGS zur WAS: Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,02 €).
Ferner wird empfohlen in § 1 das Gebiet Buchau zu streichen.
Diskussionsverlauf
Der Werkleiter verweist auf die Vorberatungen im Gemeinderat und Werkausschuss, sowie die Sitzungsunterlagen. Weitere Rückfragen bestehen nicht.
Beschluss
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% und einem Kalkulationszeitraum von 4 Jahren die 1. Änderungssatzung zur BGS zur WAS vom 01. Juli 2011 wie folgt:
§ 1 Änderungen:
In § 1 wird das Wort ‚Buchau‘ gestrichen
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,02 €.“
§ 2 Inkrafttreten der Änderung
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Festlegung der Planungsvariante für die Kläranlage Oberaudorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Werk- und Abwasserausschuss hat sich in seiner letzten öffentlichen Sitzung sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, in welcher Weise der Neubau der Kläranlage erfolgen könnte. Dabei wurden vom Büro Dünser & Aigner, durch Herrn Aigner zwei technisch grundsätzlich unterschiedliche, miteinander nicht kombinierbare Varianten vorgestellt. Dies betraf sowohl die technische Darstellung, wie auch umfangreiche Kostenberechnungen hinsichtlich der Erstinvestitionen und der möglichen Folgekosten.
Der Ausschuss hat dabei nicht nur die Kosten, sondern auch Fragen wie Energieeinsatz und Ökobilanz genauer betrachtet. Nach intensiver Beratung erging sodann an den GR mit 7:0 folgende Beschlussempfehlung:
Der Werk- und Abwasserausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nach gründlicher Abwägung und unter Berücksichtigung der Kosten für Erstinvestitionen und den künftigen laufenden Betrieb, insbesondere im Hinblick auf erwartete Vorteile bei der Ökobilanz und der Nachhaltigkeit, die Planungsvariante 1 B mit Faulung, Co- Vergärung und BHKW weiter zu verfolgen.
Diskussionsverlauf
Der Werkleiter verweist auf die Vorberatungen und die bereitgestellten Unterlagen. Sodann hebt er die wesentlichen finanziellen, technischen und sonstigen Unterschiede der beiden Hauptvarianten nochmals hervor. Aus dem Gremium kommen Fragen zur Belastbarkeit der Kosten, zum zeitlichen Ablauf und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauphase. Letztlich wird aber nochmals auf den Fachausschuss verwiesen. Auch das Thema Kostenwälzung wird angesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses die Planungsvariante 1 B mit Faulung, Co- Vergärung und BHKW weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Festlegung weiterer möglicher Gebiete für den Breitbandausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Werk- und Abwasserausschuss hat sich in seiner letzten öffentlichen Sitzung eingehend mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Form weitere Ortsteile mit den noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln von ca. 1 Mio Euro im Hinblick auf die Breitbandversorgung ertüchtigt werden könnten.
Mit einem Beschluss von 7:0 erging an den GR folgende Empfehlung:
Der WA empfiehlt dem GR weitere Ortsteile, wie vorgestellt (Antritt, Riedleiten und Tatzelwurm) im Gesamtvolumen von ca. 800.000.-€ als Ausbaugebiete festzulegen.
Dem lagen folgende Überlegungen zu Grunde:
Antritt- Die beschlossene Leitung nach Watschöd könnte entlang der bestehenden Wasserleitung über Ried-Schweinsteig nach Antritt weiter ausgebaut werden. Davon würden neben Antritt selbst, auch Seebach und Rechenau profitieren. Die Kosten werden grob auf ca. 300.000.-€ geschätzt.
Riedleiten- Die von der Telekom zugesicherte Leitung nach Agg könnte, insbesondere über die bestehenden Freileitungen nach Riedleiten 4 (Achner) verlängert werden. Dies würde neben Riedleiten auch eine deutliche Verbesserung für die Regau mit einem Download von bis zu 10 Mbit bedeuten. Die Kosten betrügen ca. 80.000.-€.
Tatzelwurm- Eine Anbindung müsste diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden. Die wirtschaftlichste Lösung wäre nach derzeitigem Stand wahrscheinlich eine Richtfunkverbindung. Als Kosten wären nach einer unwägbaren Grobschätzung mit ca. 400.000.- € zu rechnen (Kostenermittlung erfolgt durch die Telekom).
Diskussionsverlauf
Insbesondere die künftige Anschlusssituation diverser Ortsteile wird aus dem Gremium hinterfragt, aber auch die angestrebte zeitliche Umsetzung, sowie mögliche Schwierigkeiten im Vollzug. Auch wird auf die Festsetzung einer eindeutigen Kostenobergrenze hingewirkt. Der Werkleiter verweist insbesondere auf offene Fragen beim Gebiet Tatzelwurm.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses die Ortsteile Antritt, Riedleiten und Tatzelwurm bis zu einer Obergrenze von 800.000.-€ in den Breitbandausbau m
it einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Waller nicht anwesend
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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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11. Sitzung des Gemeinderates
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24.11.2015
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Bayerischer innovationspreis Ehrenamt
Der Vorsitzende stellt kurz den Bayerischen Innovationspreis für das Ehrenamt vor, der im Jahr 2016 erstmals vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration verliehen wird.
Strompreise 2016
Der Werkleiter informiert, dass die Strompreise im Gegensatz zu vielen anderen Anbieter für 2016 gleich bleiben können, wie lange dies Bestand haben wird ist aber nicht abzusehen.
Aus dem Gremium:
-/-
Datenstand vom 19.01.2016 12:01 Uhr