Datum: 09.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 20:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.04.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 2. Bürgermeister Alois Holzmaier
stimmt der Finanzausschuss über die Tagesordnung zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ab.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung am 09.04.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.04.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der letzten Finanzausschuss-Sitzung vom 14.03.2019 wurde den Finanzausschuss-Mitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) am 25.03.2019 zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Finanzausschuss genehmigt das Proto
koll der letzten öffentlichen Finanzausschuss-Sitzung vom 14.03.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen für 2019 der Gemeinde Oberaudorf. Hier: Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.04.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die sehr ausführliche erste Vorberatung mit den dazugehörigen Änderungen sowie das dazugehörige Protokoll in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 verwiesen.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt nun unter Einarbeitung aller in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 zugestimmten Änderungen ein zweiter Entwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung 2019 einschließlich der dazugehörigen Bestandteilen und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Stellenplan, Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 28.03.2019) und der Beteiligungsbericht vor. Die Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen, der Stellenplan und der Beteiligungsbericht ist von den Änderungen nicht betroffen. Die Unterlagen wurden am 01.04.2019 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 09.04.2019 zugestellt.
Nach kurzen einleitenden Worten des 2
. Bürgermeisters gibt Kämmerer Sammet eine kurze Zusammenfassung des Haushalts 2019. Anfangs wird nochmals auf die erhaltenen Unterlagen im RIS verwiesen, in dem detailliert alle Informationen und Hinweise enthalten sind.
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2019 beläuft sich nach diesem zweiten Entwurf (einschließlich der Änderungen aufgrund der FA-Sitzung vom 14.03.2019) auf insgesamt 15.791.900 €, wovon 10.473.700 € auf den VWH und 5.318.200 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2019 in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden in den Jahren 2020 bis 2022 für den Neubau der Kläranlage (7.600.000 €), Baukosten für den neuen Kindergarten in Oberaudorf mit Wohnungsbau (3.550.000 €) und Ausgaben für den Ausbau der Rosenheimer Straße (Geh- und Radweg – 200.000 €) in Höhe von insgesamt 11.350.000 € eingegangen. Da in den Jahren 2020 und 2021 zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshausalt (siehe Finanzplanung bis 2022) neue Kredite vorgesehen sind, sind die Verpflichtungsermächtigungen in diesen Jahren genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung 2019 und durch das Landratsamt Rosenheim zu genehmigen. Die Steuerhebesätze der Grundsteuer A und B bleiben bei 310 v.H., die Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H. im Jahr 2019. Die erforderliche gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV vom VWH an den VMH in Höhe von 212.000 € wird 2019 erreicht. Der Zuführungsbetrag beträgt 252.000 €. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen von 212.000 € (9100.9770) verbleibt für den VMH noch ein Betrag von 40.000 €, mit dem man keine großen Investitionen tätigen kann. In den Jahren 2020 bis 2022 wird der Zuführungsbetrag (HH-Stelle 9100.8600) mehr als deutlich erreicht.
Auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH sowie die bedeutendsten Baumaßnahmen/Investitionen im Jahr 2019 wird auf die FA-Sitzung bzw. das Protokoll des FA-Sitzung vom 14.03.2019 verwiesen.
Bei Aufnahme des Kredits in Höhe von 1.000.000 € im Jahr 2019 beträgt der Schuldenstand zum Jahresende 31.12.2019 insgesamt 2.759.877 € (= 520 € Pro-Kopf-Verschuldung). Ziel ist es aber im Jahr 2019 keinen Kredit aufzunehmen. Der Rücklagenstand beträgt zum Jahresende 2019 unter Entnahme des Betrages von 3.441.500 € (HH-Stelle 9100.3100) noch 1.892.065 €. Wie immer wieder hingewiesen, müssen in Zukunft alle Investitionen, vor allem im Bereich der freiwilligen gemeindlichen Aufgaben, auf ihre Notwendigkeit und Finanzierung überprüft werden, bevor diese umgesetzt werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2019, die im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 10.473.700 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 5.318.200 € vorsieht, mit samt ihren Anlagen zu erlassen, in der vorgelegten Form zu genehmigen und die Steuerhebesätze unverändert beizubehalten. Als Kreditaufnahmen sind 1.000.000 € vorgesehen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 11.350.000 € festgesetzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 500.000 €.
Als Anlagen zur Haushaltssatzung 2019 ist insbesondere der Haushaltsplan (u.a. Einzelpläne des VWH und VMH), der Stellenplan, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen zu nennen. Die Haushaltssatzung 2019 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 bis 2022 der Gemeinde Oberaudorf. Hier: Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.04.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die sehr ausführliche erste Vorberatung mit den dazugehörigen Änderungen sowie das dazugehörige Protokoll in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 verwiesen.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt nun unter Einarbeitung aller in der FA-Sitzung vom 14.03.2019 zugestimmten Änderungen ein zweiter Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2022 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 28.03.2019). Die Unterlagen wurden am 01.04.2019 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 14.03.2019 zugestellt.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Nach den eingegebenen Änderungen (lt. FA-Sitzung vom 14.03.2019) sieht der Finanzplan bis zum Jahr 2022 in den Einnahmen und Ausgaben folgende Zahlen vor:
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2020 €
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2021 €
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2022 €
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VWH
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11.326.500 €
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11.683.400 €
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11.918.300 €
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VMH
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6.764.200 €
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7.558.100 €
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3.333.300 €
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Gesamt
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18.090.700 €
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19.241.500 €
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15.251.600 €
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Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2020 bis 2022 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die bedeutendsten Baumaßnahmen bzw. Investitionen im Finanzplanungszeitraum bis 2022 sind der Neubau/Ertüchtigung der Kläranlage, der Neubau des Kindergartens mit Wohnungsbau in Oberaudorf und Straßenausbaukosten für die Bad Trißl-Straße.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH bzw. zum Ausgleich des Haushaltes sind im Jahr 2020 (2.400.000 €) und 2021 (2.800.000 €) insgesamt neue Kredite von 5.200.000 € geplant (HH-Stelle 9100.3770), was sich bei jeder Erhöhung der Ausgaben im VMH noch steigern kann. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2020 bis zum Jahr 2022 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100.3000). Auch übersteigen die Rücklagen jährlich klar den geforderten Mindestbetrag.
Mitglied Förster teilt mit, dass die sehr vielen bereitgestellten Unterlagen zur Haushaltssatzung 2019 und dem Finanzplan bis 2022 im RIS schwierig und mühevoll durchzuarbeiten sind.
Fragen der Ausschussmitglieder zum Neubau der Kläranlage bzw. dem dazu erhobenen Verbesserungsbeitrag werden vom 2. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet.
Der Kämmerer weist abschließend nochmals daraufhin, vor allem wegen Erreichen des gesetzlichen Mindestzuführungsbetrages im Jahr 2019, dass der Ausgleich des VWH bzw. VMH 2019 nur durch die Einhaltung der Haushaltsansätze, Reduzierung bzw. Prüfung der Ausgaben auf die Notwendigkeit, zu erreichen ist (siehe auch Anmerkungen
im FA-Protokoll vom 14.03.2019).
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2020 bis 2022 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Genehmigung zur Annahme von Spenden von Oktober 2018 bis März 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.04.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von Oktober 2018 bis März 2019 eingegangen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 540,91 €. Es wurden zwei Sachspenden im Oktober 2018 (49,91 €) und November 2018 (91,00 €) in Höhe von 140,91 € und eine Einzelspende in Höhe von 400,00 € (März 2019) für die Grundschule Oberaudorf vereinnahmt. Für die Monate Dezember 2018, Januar und Februar 2019 erhielt die Gemeinde Oberaudorf keine Spenden.
Beschluss
Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von Oktober 2018 bis März 2019 in Höhe von insgesamt 540,91 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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Sitzung des Finanzausschusses
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09.04.2019
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bekanntgaben bzw. Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen FA-Sitzung vom 14.03.2019 vor, die mitzuteilen sind.
In der letzten öffentlichen FA-Sitzung vom 14.03.2019 wurden vom Gremium keine Fragen gestellt, welche noch zu beantworten gewesen wären.
Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters und Kämmerers liegen nicht vor.
Anfragen aus dem Gremium
Kurbeitragssatzung zum 01.04.2019
Der Gemeinderat beschloss am 18.12.2018 in öffentlicher Sitzung eine neue Kurbeitragssatzung, die zum 01.04.2019 in Kraft tritt. U.a. wurde hier genau geregelt, dass Geschäftsreisende u.a. ähnliche Personen (über 1 Nacht) 50 % des Kurbeitrages zu entrichten haben. Vom Ausschuss wurde angefragt, ob diese Beträge bei Betrieben, die diese Mehrbelastung an Kurbeiträgen aufgrund der bereits im Jahr 2018 für das Jahr 2019 abgeschlossenen Rahmenverträge (hier: speziell für die Bundespolizei), aber auch anderen Verträgen, nicht zu leisten haben bzw. nicht erhoben werden können. So konnte die Erhebung dieser Kurbeiträge durch die Gemeinde für diesen Personenkreis nicht mehr in den Preisen der betroffenen Betriebe für 2019 eingerechnet werden. Nach Rücksprache in der Verwaltung wird dies auf Antragstellung mit Nachweis mit den betroffenen Betrieben geklärt.
Datenstand vom 16.04.2019 13:23 Uhr