Datum: 25.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister Dr. Bernhardt stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde, der Gemeinderat beschlussfähig ist und fragt die Mitglieder, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. Nach Vortrag durch den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Der Bürgermeister bittet alle Vortragenden, laut und deutlich zu sprechen, damit die Wortmeldungen auch im Zuhörerbereich verstanden werden
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025 wurde vor der heutigen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder über das Ratsinformationssystem verteilt. Es wurde genügend Zeit eingeräumt, um die Niederschrift durchzulesen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Neubau Querungshilfe/Drückerampel mit Umbau St 2089 sowie Umbau-/Neubau von Gehwegen; Vergabe Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund des Umbaus im Kindergarten Niederaudorf musste auch die Freifläche des gemeindlichen Grundstücks neugestaltet werden. Hierfür wurde in der Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Tourismus am 07.02.2023 besprochen, ein Buswartehäuschen und eine verbesserte Verkehrsführung mit Beruhigungsmaßnahmen und ortsgestaltenden Elementen aufzugreifen.
Nach derzeitigen Planungen schlägt die Verwaltung vor, an der Rosenheimer Straße (ST2089) im Bereich zwischen dem gemeindlichen Kindergarten und der Tankstelle den Gehweg beidseitig zu verbreitern und die überdimensionierte Fahrbahn der Staatsstraße zum Vorteil des Ortsbildes zu verschmälern. Für die sichere Überquerung können entweder eine Querungsinsel oder eine Bedarfsampel installiert werden. Es liegt der Verwaltung ein Schreiben der Beauftragten des Landkreises Rosenheim für die Belange von Menschen mit Behinderung vor, in welchem sie die Gemeinde in ihrem Vorhaben unterstützt und auch ausdrücklich eine sichere Querung, vorzugsweise die Bedarfsampel, in diesem Bereich fordert. Dies ist auch im Sinne der Petö-Schule in Bezug auf einen sicheren Schulweg.
Die Verwaltung ist hier in Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt und dem Landratsamt Rosenheim.
Seit 01.01.2025 sind neue Wertgrenzen für die Vergabe von Direktaufträgen vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration veröffentlicht worden. Somit können freiberufliche Leistungen bis zu 100.000 € netto direkt vergeben werden. Die Verwaltung hat aus diesem Grund ein der Gemeinde seit langem bekanntes Ingenieurbüro ausgesucht, welches die Aufgabe für die Erstellung der Planungsaufgaben bestmöglich für die Gemeinde Oberaudorf ausführen kann. Es wurde uns ein Angebot mit einer Auftragssumme von 47.875,83 € für die Leistungsphasen 1-9 HOAI in der geltenden Fassung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt nach sachlich und rechnerischer Prüfung des Angebotes vor, das Ingenieurbüro für die weiteren Planungen zu beauftragen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister klärt den Sachverhalt über die Schwierigkeiten mit den Verhandlungspartnern bezüglich der Querungsinsel (geforderte Durchfahrtsbreite 3,75 m) und der Drückerampel (fehlende Querungszahlen) in Bezug auch auf ein Schreiben an den Landrat mit der Bitte um Benutzung der bestehenden Öffnungsklausel, welche auf das Queren von hilfsbedürftigen Personen und Schülern abstellt, auf und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Der Gemeinderat sieht hier in seiner Gesamtheit großen Handlungsbedarf und unterstützt die Verwaltung bei der Forderung nach einer praktizierbaren Lösung.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Vorplanungen zu und vergibt, in Abhängigkeit von einer positiven Antwort des Landrates, den Direktauftrag an das von der Verwaltung vorgeschlagene Ingenieurbüro mit der Auftragssumme von 47.875,83 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Ausbau Grafenherbergstraße von Höhe Waldkopfstüberl bis Grafenherberg; Vergabe Bauleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Grafenherbergstraße ist einerseits eine wichtige Straße für die ansässigen Skilifte, aber auch für die Erschließung der Ortsteile Grafenherberg und Rosengasse sowie für das Almgebiet Sudelfeld. Sie befindet sich teilweise in einem desolaten Zustand.
Im ersten Teil, vor allem im Bereich zwischen dem Waldkopfparkplatz und Grafenherberg, würde die Verwaltung die Straße mit einer Länge von ca. 900 Meter und einer Breite von 5,00 m ausbauen.
Da sich in der Straße keine Versorgungsleitungen befinden, bietet sich hier das schnelle Ausbauverfahren der Bodenstabilisierung an, welches auch in der Florianistraße Richtung Friedhof angewandt wurde. Es wird dabei die Straße nicht ausgebaut, entsorgt und wieder eingebaut, sondern der bestehende Asphalt mit Teilen des Unterbaus zu einer 25 cm dicken tragenden Schicht eingebaut. Auf diese tragende Schicht wird im Anschluss eine ca. 6 cm starke Asphalttragdeckschicht aufgetragen. Somit spart man nicht nur Ressourcen, sondern kann die Baumaßnahme auch innerhalb von 1-2 Wochen fertigstellen. Die Ausbauarbeiten sollen zwischen der Skisaison und der Almsaison im Frühjahr 2025 stattfinden.
Der Verwaltung liegt ein Angebot der Firma, die diese spezielle Technik ausführt, mit der Auftragssumme von 206.789,25 € netto vor. In der Auftragssumme sind die Ausführung der Stabilisierungsarbeiten, die geotechnische Begleitung und die Asphaltdeckschicht enthalten. Die Wertgrenze für die Direktvergabe von Bauleistungen sind seit dem 01.01.2025 vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration auf 250.000 € netto angehoben worden. Die Verwaltung schlägt nach sachlich und rechnerischer Prüfung des Angebotes vor, den Auftrag für die Bodenstabilisierung gemäß dem Angebot an die Firma zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Es wurden keine Fragen gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Direktauftrag für den Ausbau eines Teilabschnittes der Grafenherbergstraße an die von der Verwaltung vorgeschlagenen Firma mit der Auftragssumme von 206.789,25 € netto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Baugebiets „Östlich des Hoffeldrings“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägung und Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Baugebiets „Östlich des Hoffeldrings“, Fl.Nr. 337/7, Gemarkung Oberaudorf gefasst. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die baurechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings" geschaffen, die zusammen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst die Fläche des Grundstückes mit der Flurnummer 337/7, Gemarkung Oberaudorf. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.07.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 14.05.2024, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, hat in der Zeit vom 24.07.2024 bis 27.08.2024 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.11.2024 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans in der neuen Planfassung vom 26.11.2024 hat in der Zeit vom 23.12.2024 bis 29.01.2025 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.11.2024 hat vom 23.12.2024 bis 29.01.2025 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 40 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 23 Stellen ging kein Rücklauf ein.
14 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 3 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien vom 07.01.2025
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o.a. Vorhaben.
Nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und § 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Unsere Stellungnahme vom 06.09.2024, Zeichen TOEB-BY-24-186828 ist weiterhin gültig und zu beachten.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf den Bahnbetrieb ergeben, so behalten wir uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.
Für Rückfragen zu diesem Schreiben, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, steht Ihnen Frau Kroll gerne zur Verfügung.
Abwägung
Die Lage im Nahbereich der Bahn wurde in der Begründung sowie im Umweltbericht thematisiert und deren mögliche Einwirkungen auf das Plangebiet im Rahmen eines Erschütterungs- sowie eines Schallschutzgutachtens untersucht. Die Ergebnisse der Gutachten sind in den Planunterlagen zusammenfassend dargelegt.
Die Gleise sind durch die vorhandene Lärmschutzwand nicht zugänglich und so auch vor direkten Eingriffen geschützt. Im Rahmen der Bebauungsplanung können entsprechende Hinweise zu den Sicherheitsvorschriften im Nahbereich der Bahn ergänzt werden.
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind keine weiteren Maßnahmen möglich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Eisenbahn-Bundesamt vom 03.01.2025
Ihr Schreiben ist am 19.12.2024 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung wird auf die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 07.08.2024, Gz: 65118-651pt/013-2024#585, verwiesen, die weiterhin Gültigkeit besitzt.
Ferner bitte ich folgende Hinweise zu beachten:
Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes i.S.d. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), zu denen gem. § 4 Abs. 1 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen.
Grundsätzlich gilt für den Übergang von Bahnflächen, die für Bahnbetriebszwecke entbehrlich sind und in die Planungshoheit der Gemeinde übergehen sollen, dass solche Flächen von der Bahnbetriebsanlageneigenschaft freizustellen sind (vgl. § 23 AEG). Dies erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt nach entsprechender Antragstellung durch den Eigentümer oder die zuständige Gemeinde.
Das Eisenbahn-Bundesamt verfügt über kein Verzeichnis sämtlicher Bahnbetriebsanlagen. Nach den von Ihnen vorgelegten Unterlagen lässt sich nicht sicher ausschließen, dass der Planumgriff Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes bzw. entsprechend gewidmete Flächen einschließen könnte. Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beteiligung der Betreiber der Betriebsanlagen (vgl. Hinweis am Ende dieser Stellungnahme) auf diesen Punkt hinzuweisen und diesbezüglich eine Aussage einzuholen. Sofern die Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes vorliegen sollte, kann die betroffene Fläche – wie erwähnt - erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG überplant werden. Erst nach dieser Freistellung würde das Grundstück in die Planungshoheit der Gemeinde übergehen. Für eine abschließende Stellungnahme meinerseits bitte ich daher um Vorlage der Stellungnahme der DB.
Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen (DB Netz AG bzw. DB Energie GmbH) prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicher Weise betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligungen empfohlen, sofern sie nicht bereits stattfinden.
Dies erfolgt über die Koordinierungsstelle der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München (ktb.muenchen@deutschebahn.com). Diese Stelle übernimmt die Koordination der jeweils betroffenen Unternehmensbereiche und die Abgabe einer gesamten Stellungnahme für den Konzern der Deutschen Bahn bei Bauleitplanungen und Bauvorhaben Dritter.
Abwägung
Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde im Rahmen des ersten Verfahrensschritts behandelt und abgewogen.
Die DB Immobilien wurde bereits am Verfahren beteiligt. Auf die vorangegangene Abwägung und Beschlussfassung zu deren Stellungnahme wird verwiesen.
Durch das Vorhaben sind keine Grundstücke im Besitz der DB betroffen. Bezüglich der Nutzung von Teilflächen innerhalb des Planungsgebiets für die Baustelleneinrichtung während der Sanierung der Bahnunterführung liegen privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der DB und den Grundeigentümern vor.
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Regierung von Oberbayern, vom 07.01.2025
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab mit Schreiben vom 29.07.2024 zuletzt eine Stellungnahme zu o.g. Bauleitplanung ab. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Im Zuge der erneuten Beteiligung soll der Planungsbereich im Flächennutzungsplan auf Anregung der unteren Bauaufsichtsbehörde als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Permakultur Landwirtschaft“ dargestellt werden (statt als dörfliches Wohngebiet, Obstwiese und Fläche für die Landwirtschaft). Eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan soll als Sondergebiet „Landwirtschaft Permakultur“ erfolgen.
Sofern im weiteren Verfahren die Belange des Immissionsschutzes sowie der Wasserwirtschaft entsprechend gewürdigt werden, steht die o.g. Bauleitplanung in der Fassung vom 26.11.2024 den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin grundsätzlich nicht entgegen.
Abwägung
Die genannten Behörden wurden am Verfahren beteiligt. Auf die jeweiligen Stellungnahmen bzw. ihre Abwägung wird verwiesen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss
Der Gemeinderat folgt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 25.02.2025, mit den bereits eingearbeiteten angeführten Ergänzungen/Änderungen (ohne Planänderung I. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat stellt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Baugebiets „Östlich des Hoffeldrings“ fest. Die Verwaltung legt die Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung (gemäß § 6 Abs. 1 BauGB) vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung 14.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.54 „Östlich des Hoffeldrings" beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Östlich der Reisacher Straße schließt auf der Höhe des Wohngebiets am Hoffeldring eine Fläche mit Wirtschaftsgrünland an, die im Osten von der Lärmschutzwand der Bahn begrenzt wird. Auf dieser Wiese soll zukünftig die derzeitige Grünlandnutzung in extensiven Garten- bzw. Gemüseanbau in der Form einer Permakultur umgewandelt werden. Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes für die Betreiberfamilie sowie von dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordneten Nebenanlagen (wie z. B. Bienenhaus) geschaffen werden. Zudem soll die landwirtschaftliche Nutzung über den Bebauungsplan gesichert werden, um bei einer Bebauung im Süden keine „schleichende Baulücke" ohne baurechtliche Lenkung zu generieren.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.07.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 14.05.2024 hat in der Zeit vom 24.07.2024 bis 27.08.2024 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 14.05.2024 hat in der Zeit vom 24.07.2024 bis 27.08.2024 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.11.2024 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes in der neuen Planfassung vom 26.11.2024 hat in der Zeit vom 23.12.2024 bis 29.01.2025 stattgefunden, hier wurden bereits die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens mit eingearbeitet. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.11.2024 hat vom 23.12.2024 bis 29.01.2025 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 40 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange
Von 21 Stellen ging kein Rücklauf ein.
14 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 5 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien vom 07.01.2025
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o.a. Vorhaben.
Nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und § 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Unsere Stellungnahme vom 06.09.2024, Zeichen TOEB-BY-24-186828 ist weiterhin gültig und zu beachten.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf den Bahnbetrieb ergeben, so behalten wir uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.
Für Rückfragen zu diesem Schreiben, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, steht Ihnen Frau Kroll gerne zur Verfügung.
Abwägung
Die Gleise sind durch die vorhandene Lärmschutzwand nicht zugänglich und so auch vor direkten Eingriffen geschützt. Trotzdem sollte folgender Hinweis ergänzt werden:
„Bahnanlagen: An das Planungsgebiet grenzen die Bahnanlagen der DB (Bahnlinie Rosenheim-Kufstein). Bei geplanten Baumaßnahmen im Nahbereich der Bahnanlagen ist die DB AG vorab zu informieren. Es gelten Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Baustelleneinrichtung sowie den Betrieb.
Für Bepflanzungen im Nahbereich der Bahnanlagen gilt die Bahn-Richtlinie 882 „Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle“ zu planen und herzustellen.
Emissionen aus dem ordnungsgemäßen Bahnbetrieb (Licht, Lärm, Magnetische Strahlung) sind zu dulden.“
Beschluss:
Im Bebauungsplan wird der Hinweis ergänzt, wie in der Abwägung vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Eisenbahn-Bundesamt vom 03.01.2025
Ihr Schreiben ist am 19.12.2024 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung wird auf die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 07.08.2024, Gz: 65118-651pt/013-2024#585, verwiesen, die weiterhin Gültigkeit besitzt.
Ferner bitte ich folgende Hinweise zu beachten:
Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes i.S.d. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), zu denen gem. § 4 Abs. 1 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen.
Grundsätzlich gilt für den Übergang von Bahnflächen, die für Bahnbetriebszwecke entbehrlich sind und in die Planungshoheit der Gemeinde übergehen sollen, dass solche Flächen von der Bahnbetriebsanlageneigenschaft freizustellen sind (vgl. § 23 AEG). Dies erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt nach entsprechender Antragstellung durch den Eigentümer oder die zuständige Gemeinde.
Das Eisenbahn-Bundesamt verfügt über kein Verzeichnis sämtlicher Bahnbetriebsanlagen. Nach den von Ihnen vorgelegten Unterlagen lässt sich nicht sicher ausschließen, dass der Planumgriff Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes bzw. entsprechend gewidmete Flächen einschließen könnte. Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beteiligung der Betreiber der Betriebsanlagen (vgl. Hinweis am Ende dieser Stellungnahme) auf diesen Punkt hinzuweisen und diesbezüglich eine Aussage einzuholen.
Sofern die Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes vorliegen sollte, kann die betroffene Fläche – wie erwähnt - erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG überplant werden. Erst nach dieser Freistellung würde das Grundstück in die Planungshoheit der Gemeinde übergehen. Für eine abschließende Stellungnahme meinerseits bitte ich daher um Vorlage der Stellungnahme der DB.
Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen (DB Netz AG bzw. DB Energie GmbH) prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicher Weise betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligungen empfohlen, sofern sie nicht bereits stattfinden. Dies erfolgt über die Koordinierungsstelle der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München (ktb.muenchen@deutschebahn.com). Diese Stelle übernimmt die Koordination der jeweils betroffenen Unternehmensbereiche und die Abgabe einer gesamten Stellungnahme für den Konzern der Deutschen Bahn bei Bauleitplanungen und Bauvorhaben Dritter.
Abwägung
Die DB Immobilien wurde bereits am Verfahren beteiligt. Auf die vorangegangene Abwägung und Beschlussfassung zu deren Stellungnahme wird verwiesen.
Durch das Vorhaben sind keine Grundstücke im Besitz der DB betroffen. Bezüglich der Nutzung von Teilflächen innerhalb des Planungsgebiets für die Baustelleneinrichtung während der Sanierung der Bahnunterführung liegen privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der DB und den Grundeigentümern vor.
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, SG Planungsrecht vom 28.01.2025
Redaktionelle Hinweise:
1) Schreibfehler unter 1.1.2: „Betriebsangehöre“
2) 7.2 ist im Entwurf nur als Hinweis auf nicht festgelegte Maßnahmen zu sehen.
Das Erschütterungsgutachten 7.2 zeigt (noch) keine konkreten und „anpassbaren“ Maßnahmen zur Reduzierung von Erschütterungen an den baulichen Anlagen auf (auch nicht exemplarisch!?).
Sie wären lt. Begutachtung aber erforderlich, um die Anhaltswerte der VDI - Richtlinie einhalten zu können.
Die Gemeinde muss im Rahmen der Abwägung daher entscheiden, ob sie es lediglich bei den Hinweisen und Empfehlungen aus dem Gutachten belässt und deren Beachtung den künftigen Bauherrn überlässt oder mit Hilfe des Gutachters verschiedene konkrete Maßnahmen bestimmt, die dann auch verbindliche Vorgabe im Bebauungsplan werden könnten.
Auch wenn derartige bauliche oder technische Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen nur bei Zugrundelegung bestimmter Bauausführungen bzw. Gebäudekonstruktionen fiktiv ermittelbar wären, fehlt es für eine Berücksichtigung als Festsetzung an einer Konkretisierung. Nur solche Anforderungen könnten durch den Bebauungsplan entsprechend auf Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB festgesetzt werden. (evtl. Beispiele von Festsetzungen: Ausschluss von Unterkellerung, Art der Fundamentierung, Einsatz von elastischen Materialien…??).
Im Zuge dessen wäre auch zu entscheiden, ob bei den festzusetzenden Maßnahmen auf die Anhaltswerte für ein Wohngebiet oder lediglich die Mindestanforderungen abgestellt wird.
Abwägung
Der Rechtschreibfehler wird korrigiert.
Erschütterungsgutachten: Abhängig von der Bauweise bestehen unterschiedliche Maßnahmenmöglichkeiten zur Vermeidung von Erschütterungsschäden. Der statische Nachweis ist im Rahmen des Bauantrags nachzuweisen. Die bisherige Festsetzung wird in die Hinweise „verlegt“.
Beschluss:
Die bisherige Festsetzung 7.2. wird in die Hinweise „verschoben“.
Abstimmungsergebnis:
Landratsamt Rosenheim, SG Immissionsschutz vom 23.01.2025
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Anmerkungen.
Redaktioneller Hinweis:
Bei den Festsetzungen 7.2 „Erschütterungen“ ist im Unterpunkt 7.2.1 die CDI-Richtlinie 2719 genannt; korrekt müsste es die VDI-Richtlinie 2719 sein (Tippfehler?!).
Abwägung
Es handelt es sich tatsächlich um einen Tippfehler, der korrigiert wird.
Beschluss:
Der Fehler wird korrigiert.
Abstimmungsergebnis:
Regierung von Oberbayern, vom 07.01.2025
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab mit Schreiben vom 29.07.2024 zuletzt eine Stellungnahme zu o.g. Bauleitplanung ab. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Im Zuge der erneuten Beteiligung soll der Planungsbereich im Flächennutzungsplan auf Anregung der unteren Bauaufsichtsbehörde als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Permakultur Landwirtschaft“ dargestellt werden (statt als dörfliches Wohngebiet, Obstwiese und Fläche für die Landwirtschaft). Eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan soll als Sondergebiet „Landwirtschaft Permakultur“ erfolgen.
Sofern im weiteren Verfahren die Belange des Immissionsschutzes sowie der Wasserwirtschaft entsprechend gewürdigt werden, steht die o.g. Bauleitplanung in der Fassung vom 26.11.2024 den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin grundsätzlich nicht entgegen.
Abwägung
Die genannten Behörden wurden am Verfahren beteiligt. Auf die jeweiligen Stellungnahmen bzw. ihre Abwägung wird verwiesen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss
Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 25.02.2025 mit den bereits eingearbeiteten angeführten Ergänzungen/Änderungen (ohne Planänderung I. S. v. § 4a Abs. 3 BauGB). Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Weiterentwicklung Erlebnisberg Hocheck; Leaderprojekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Am Erlebnisberg Hocheck gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten wie u.a. Sommerrodeln, Flying Fox, Melkkuh Leni, Goldwaschanlage, Disc Golf, Viscope, Sagenweg und vieles mehr. Die Vielseitigkeit soll in einem Konzept zusammengefasst werden, um das Angebot u.a. besser bewerben zu können. Außerdem soll der Erlebnisberg Hocheck bei dieser Gelegenheit um fehlende Schließfächer ergänzt werden, da immer mehr Besucher mit der Bahn anreisen. Auch die zu erneuernde Brücke über die Sommerrodelbahn soll durch eine Tunnellösung ganz wegfallen. Martina Schweinsteiger stellt anhand einer Bildschirmpräsentation das von der Firma ProNatour erarbeitete Konzept dem Gremium vor.
Diskussionsverlauf
Anhand einer Präsentation wird ein Entwurf für das noch weiter auszuarbeitende Konzept zur Entwicklung des Hocheckgebietes gezeigt. Aus dem Gremium werden hierzu bereits teilweise detaillierte Vorschläge genannt, die im weiteren Verfahrensverlauf abgewogen werden sollen. Der Gemeinderat begrüßt aber grundsätzlich den Einstieg in das Förderprojekt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des Vorhabens „Konzept Erlebnisberg Hocheck“ zu und ermächtigt die Verwaltung, die Aufträge zu erteilen und den Antrag auf Förderung für ein entsprechendes LEADER-Projekt einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Fortentwicklung des Gebietes um die Tatzelwurm-Wasserfälle und Waldparkplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Im Rahmen einer Ortsbegehung mit Vertretern der Bayerischen Staatforsten wurde die bereits 2022 erstmals erläuterte Idee einer touristischen Konzeptentwicklung des Gebiets Tatzlwurm erneut aufgegriffen. Es wird überlegt, westlich des Hotels Feuriger Tatzlwurm einen Themenweg anzulegen und in diesem Zuge auch die kleine Brücke hinter dem Hotel zu erneuern. Diese ist bereits seit längerer Zeit gesperrt. Gebaut wurde die Brücke ursprünglich durch die Bundeswehr auf Grund der Bayerischen Staatsforsten. Schließlich wurde die Brücke der Gemeinde Oberaudorf geschenkt.
Die Beteiligten überlegen, die touristische Konzeptentwicklung über ein gemeinsames Förderprojekt umzusetzen. Die Gemeinde Oberaudorf erklärt sich bereit, über eine Firma ein Grundkonzept erstellen zu lassen. Dies soll als Grundlage der Generierung von Fördermitteln dienen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium nimmt den Vorschlag einer touristischen Konzeptentwicklung wohlwollend zur Kenntnis. Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, die Ausarbeitungen des Historischen Vereins über die ehemals am Tatzlwurm anwesenden Künstler wie Ludwig Steub und Wilhelm Leibl mit ins Konzept aufzunehmen und den Themenweg um den von den Künstlern beschriebenen Weg zu erweitern.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Firma zur Konzepterstellung auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Umgestaltung des Rathausvorplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Rathausvorplatz und die Fläche hinter dem Rathaus (Trauzimmer) sollen neugestaltet werden. Die Neugestaltung fällt in das RÖFE Programm des Freistaates Bayern. Die Förderhöhe ist mit 65% angesetzt. Der Bürgermeister stellt die Umbaumaßnahme anhand von Grafiken dar. Die Kosten werden sich auf ca. 300000.-€ belaufen. Damit wird eine Fördersumme von ca. 195000.- € erwartet. Die Maßnahme wird im April durchgeführt werden.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister zeigt anhand von Planskizzen die räumliche Aufteilung und die geplante Ausstattung für den Rathausplatz. Insbesondere soll die Aufenthaltsfunktion dort attraktiver gestaltet werden, für Beschattung sollen, dort wo Bäume nicht gepflanzt werden können (Betonuntergrund) auch große Pflanzkübel aufgestellt werden.
Das Gremium wägt die Vorschläge ab, will aber, dass bei der Möblierung noch alternative Vorschläge geprüft werden. Insbesondere sollten auch Möbel in Holzausführung bevorzugt beschafft werden. Es wird auch die Anlegung eines Freischachfeldes angeregt. Hier verweist der Bürgermeister aber auf den Kurpark, wo auch in Kürze die Bowlebahn eingerichtet werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben in vorgestellter Form zu und beauftragt die Verwaltung alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.02.2025
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Antwort auf die Frage der Begrünung für den nördlichen Bereich der Bahnhofstraße:
Die Einbeziehungssatzung enthält entsprechende Festsetzungen für die Begrünung, die noch in diesem Frühjahr umgesetzt werden sollen. Von der Verwaltung wird angeregt, ein sog. Baumtor am Ortseingang zu erzeugen, indem auf Höhe des betroffenen Anwesens Bahnhofstraße 1 und gegenüber, auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg, größere Bäume gepflanzt werden.
Wasserrechtliche Genehmigung zum Bau der Brücke über den Röthenbach:
Der wasserrechtliche Genehmigungsbescheid für die Brücke über den Röthenbach zur Erschließung des Verbrauchermarktes auf dem Gschwendtnerfeld wurde vom Landratsamt Rosenheim am 19.02.2025 erteilt. Die Arbeiten können sofort beginnen.
Vorschläge für das Amt des Seniorenbeauftragten des Landkreises Rosenheim
Nachdem der bisherige Beauftragte Thomas Waldvogel sein Amt vorzeitig zur Verfügung stellt können noch bis zum 28.02.2025 Vorschläge für das Ehrenamt des Beauftragten für ältere Menschen des Landkreises Rosenheim gemeldet werden. Kontakt für interessierte Personen ist die Geschäftsleitung.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister nutzt die Gelegenheit um den Gemeinderat darum zu bitten, dass bei längeren Prozessen, insbesondere bei Bauleitverfahren, stets nach dem aktuellen Verfahrensfortgang beraten und entschieden wird. Es ist für die meisten Ratsmitglieder aber auch für die Öffentlichkeit sehr mühsam, wenn bereits beschlossene und teilweise bereits umgesetzte Entscheidungen nachträglich wieder in Frage gestellt werden. Eine entsprechende Einarbeitung in den Verfahrensstand ist deshalb notwendig und sollte auch bei Abwesenheiten vorausgesetzt werden dürfen.
Datenstand vom 26.03.2025 08:20 Uhr