Datum: 29.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09.2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzungen vom 25.09.2018 waren vorab bekannt gegeben worden. Der BGM fragt ob Änderungen gewünscht werden oder Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen.
Diskussionsverlauf
Es bestehen keine Einwendungen gegen die Tagesordnung.
Beschluss
Der Ausschuss stimmt den Protokollen ohne Änderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Halbjahresbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben:
Herbststraße fertig
Wasserleitung Hummelei fertig
Bahnhofsweg fertig
Nelkenweg fertig (Fertigstellung geplant KW 48)
Einfang (20 kV) fertig
Nicht umgesetzt wurden die Modernisierungen der Schaltfelder. Wegen krankheitsbedingter Ausfälle und deutlicher Mehrarbeiten infolge der guten Konjunktur (zahlreiche Neubauten) und zusätzlicher Arbeiten, wie Strom für Breitbandausbau, Neuverlegung Bayernwerk, Umlegung 20 kV Leitung (wegen Brückenbau Mühlbach) mussten diese Arbeiten auf 2019 verschoben werden.
Nicht eingeführt wurden im GIS- Bereich die beabsichtigten neuen Apps. Hier hinken die Stadtwerke Rosenheim als Anbieter deutlich hinterher.
Offen ist auch der Schutzzaun im Bereich Haslachquellen.
Diskussionsverlauf
Ergänzend führt BGM Wildgruber aus, dass in die Apps auch die ‚Wegespinnen‘ in Zusammenarbeit mit der Touristinfo eingebunden werden sollen.
In Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten wird die Errichtung eines Zauns um die Haslachquellen vom Ausschuss kritisch hinterfragt.
zum Seitenanfang
3. Wasserversorgung- Sachstände und weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Erschließung Grafenherberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 20.03.2018 hatte sich der WA auf der Grundlage des neuen Sonderförderprogramms ‚Berghütten‘ im Rahmen der RZWas grundsätzlich für eine Weiterverfolgung des Projektes ‚Ausbau Grafenherberg‘ entschieden.
Auf dieser Basis hat die Gemeinde Bayrischzell das Büro Dippold & Gerold mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, welche lt. Gde. Bayrischzell positiv ausgefallen ist. Wir sollen bis zum Jahresende einen Gemeinderatsbeschluss erhalten, welcher die grundsätzliche Zustimmung zum weiteren Verfahren enthalten soll.
Damit stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise. So stünden u.a. Bürgerinformationen und die Klärung grundsätzlicher Fragen, wie Zustimmung Grundeigentümer, Vorentwurf mit Kostenschätzung und Klärung der Zuwendungsfragen an.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss betont, vor dem Hintergrund der möglichen Zuwendungen, nochmals den Willen, das Projekt, wenn finanziell und sonstig darstellbar, vorantreiben zu wollen. Fragen bestehen insbesondere zu Punkten wie möglichem Anschlusszwang, eigenes Satzungsgebiet und Anliegerbeteiligung, sowie zum Rechtsübergang an Bayrischzell. Die Erarbeitung einer Vorstudie für die Ermittlung der erwarteten Kosten wird als notwendig gesehen. Die Kosten hierfür werden auf ca. 15- 20 Teuro beziffert.
Hierzu gibt es jedoch Fragen zur Förderfähigkeit.
Beschluss
Der BGM wird ermächtigt, Angebote für eine Vorplanung einzuholen und den entsprechenden Planungsauftrag zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.2. Schutzgebiet Mühlau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
3.2 |
Sachverhalt
Der Ausschuss wurde bereits über die geplante Vorgehensweise informiert. Danach sollte das LRA die Klärung der grundsätzlichen eigentums- und wasserrechtlichen Fragen vorantreiben.
Auf deren Wunsch hin, wurde beim, mit der Durchführung der seinerzeitigen Voruntersuchungen beauftragen Büro IGWU nachgefragt, ob Teile der Fischerei weiterbetrieben werden könnten. Als Ergebnis ist jedoch festzuhalten, dass nahezu die gesamt Fläche von einer Schutzgebietsausweitung betroffen wäre. Die verbleibenden Restflächen wären damit deutlich zu klein, um auch nur den Sportfischern als Aufzuchtanlage zu dienen.
Diskussionsverlauf
Ergänzend verweist WL Schmid auf den ergänzend angesprochenen Punkt des Wohngebäudes und empfiehlt eine Frühzeitige Einbeziehung des WWA. Aus dem Gremium werden weitergehende Fragen, wie nach rechtlicher Stellung der Fischer zu den Wasserrechtsinhabern, oder mögliche (lt. WL deutlich höhere) Kosten im Falle einer Brunnenverlegung debattiert. Schließlich besteht Einvernehmen den eingeschlagenen Gesprächsweg mit LRA und WWA weiter zu verfolgen.
zum Seitenanfang
3.3. Hochbehälter Tatzelwurm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
3.3 |
Sachverhalt
Auf Grund der Vorberatung in der letzten Sitzung fand Anfang November ein Treffen mit Hr. Kiesl sen. und jun. statt.
Dank eigener umfangreicher technischer Anlagen war ihnen die Problematik einer zunehmenden Störanfälligkeit technischer Anlagen sehr bewusst. So bestand auch Verständnis für die im Sommer erlassene Abkochverfügung und die stetig sich verschärfenden Vorschriften wurden angesprochen.
Die hohe Abhängigkeit von einer lückenlos funktionierenden Versorgung für den gastronomischen Betrieb wurde nochmals festgestellt. Daher wurde auch abschließend die Bereitschaft ausgedrückt, sich grundsätzlich, innerhalb noch zu diskutierender Grenzen, sich am möglichen Bau eines, insbesondere der Versorgung des Bereichs Tatzelwurm dienenden Hochbehälters beteiligen zu wollen. Dabei war allen Beteiligten bewusst dass es sich bei der möglichen Umsetzung um ein mittelfristiges Projekt handelt.
Nach derzeitigem Stand sind keine Fördermittel zu erwarten. Sollte eine Weiterverfolgung des Projektes angedacht werden, wäre vorab die Erstellung eines Vorentwurfs mit Kostenschätzung durch ein Fachbüro erforderlich. Auch wäre die Fördersituation im Hinblick auf die neue RZWas nochmals zu prüfen.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss erkundigt sich eingehend nach dem Gespräch mit der Familie Kiesl. Er schließt sich der Auffassung an, dass für eine Projektfortführung eine Studie und insbesondere eine Kostenschätzung unerlässlich ist.
Auf Nachfrage werden die Kosten hierfür vom WL auf ca. 15 Teuro beziffert. Der angedachte Zeithorizont ist 2019.
Beschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt den Planungsauftrag für eine Vorplanung mit Kostenermittlung zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Abwasserbeseitigung- Sachstände und weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Kläranlagenneubau- Projektbetreuung
Durch Herrn Schäfer wurde zwischenzeitlich eine Ausschreibung für die Projektbetreuung erarbeitet und an vier Fachbüros versandt. Mit einem Rücklauf, bzw. der Angebotsauswertung ist ca. in der zweiten Dezemberwoche zu rechnen.
Kläranlagenneubau- Projektstand
In der letzten Woche wurden die Ausschreibungsunterlagen für die erweiterten Baumeisterarbeiten in das Portal der E- Vergabe hochgeladen und freigeschalten. Abgabetermin ist Ende Januar.
Kläranlagenneubau- Beibehaltung Pumpstation der Verbund
Nach weiteren Gesprächen mit der Verbund, als jetzigem Betreiber der Pumpanlage der Abwässer in den Inn besteht kein Interesse der Verbund an einer Aufgabe der Pumpstation und Kostenbeteiligung an einer verbesserten druckdichten Abwasserleitung in den Inn. Grund hierfür ist laut Verbund der gute technische Zustand der Anlage und eine erst kürzlich erfolgte Generalüberholung.
Kläranlagenneubau- Vorübergehende Ableitung des Baugrubenwassers in den Husarengraben
Nach ersten Vorgesprächen hat sich der Verbund, als Unterhaltspflichtiger für den Graben, gegen eine Ableitung ausgesprochen. Als Grund wird eine hydraulische Überlastung der errechneten Spitzenwerte (58 l/s) angegeben. Derzeit wird nach einer Kompromisslösung gesucht.
Kläranlagenneubau- Bedarfsflächen für die Bauphase
Während der Bauzeit wird, insbesondere für das Haufenwerk und die Baustelleneinrichtung eine zusätzliche Fläche mit ca. 3- 4.000 m² benötigt. Der Verbund hat Ihre grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, hierfür ihre, nördlich der Kläranlage gelegenen Flächen zur Verfügung zu stellen.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen interessiert zur Kenntnis.
Ergänzend wird vom WL noch über die Kostenberechnung der Einleitungsgebühren während des Übergangsbetriebes informiert. Mit über 90 Teuro/a lägen diese über dem 5- fachen der derzeitigen Kosten. Derzeit laufen Gespräche mit dem WWA. Und dem LRA.
Beschluss
Der 1. BGM wird ermächtigt, den Auftrag für die Projektbetreuung
an den günstigsten Bewerber zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.1. Vergabe Landschaftsplaner, Rodungen, Zaunneubau, Planänderung wegen Eingrünung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt
Landschaftsplanung
Nach Einholung von vier, nahezu preisgleichen Angeboten, wurde der Auftrag für einen landschaftspflegerischen Begleitplan an das Büro Stiegler, Rosenheim, zum Preis von ca. 4 TEuro vergeben.
Erste Vorgespräche wurden bereits geführt. Demnach ist den geplanten Rodungen, den Ersatzbepflanzungen und sonstigen Ausgleichsmaßnahmen (auch Abbuchung Ökokonto) ein größeres Maß an Aufmerksam zu widmen. Ein beantragtes Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde kam leider noch nicht zustande. Die geplanten Fällarbeiten werden jedoch deutlich reduziert werden.
Zaun
Auf Grund des Merkblatts 4.0/1 des LfU von 2010 für die Einzäunung von Kläranlagen wird die Errichtung eines neuen Maschendrahtzauns mit Stacheldraht und einer Gesamthöhe von 2 m nahegelegt. Dies ist derzeit nicht gegeben. Daher, und auf Grund des Alters des bestehenden Zaunes (40 Jahre) soll der Zaun neu errichtet werden. Zur Arbeitserleichterung war an eine Komplettrodung des z.T erfolgten Anfluges gedacht worden. Hierfür wird jedoch mit keiner Zustimmung des Naturschutzes gerechnet. Daher soll nur mehr der notwendigste Umfang gerodet werden. Der Zaunneubau muss z.T. von außen erfolgen. Die Zustimmung der Nachbarn ist einzuholen. Der bestehende Bestand an Großbäumen ist zu kartieren. Eine Detailabstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist erforderlich.
Ferner wird eine Eingrünung aus Gründen des Landschaftsbildes für notwendig erachtet. Da hier in der aktuellen Planung keine ausreichenden Flächen zum Husarenweg hin vorhanden sind, sind geringfügige Umplanungen, insbesondere der Teilwegfall der Böschung (siehe Plan) notwendig.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss lässt sich die Systematik der Ausgleichsflächenberechnung erklären. Auf dieser Basis finden die, vom Landschaftsplaner erarbeiteten Vorschläge die Zustimmung.
Die Notwendigkeit einer Zaunerhöhung wird erörtert. Letztlich folgt der Ausschuss der Empfehlung des LfU.
Beschluss
Der WA stimmt der Erhöhung des Zaunes zu. Vor einer Neuerrichtung sollte jedoch geklärt werden, ob nicht ggf eine Erhöhung mit anderen Mittel deut
lich günstiger käme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Abbruch Halle- Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt
Wie berichtet soll die bestehende Halle über die Klärbecken möglichst zeitnah abgerissen werden. Hierfür wurden 6 Firmen angesprochen, wovon vier mitteilten, die Arbeiten in 2018 ausführen zu können. Zur Submission am 20.11. sind zwei Angebote eingegangen (und zwei Absagen). Die Ergebnisse lagen bei ca. 52 Teuro, bzw. 53 Teuro (Kostenschätzung: 50 Teuro).
Ergänzend werden derzeit Angebote für eine Überdachung der Schaltkästen und ein Provisorum für die Arbeitsbühnenhalterung eingeholt.
Die Fa. Rädlinger als günstigster Anbieter hat schriftlich erklärt, die Arbeiten noch heuer auszuführen, sofern der Auftrag bis letzten Dienstag einginge. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde daher, in Abstimmung mit dem BGM der Auftrag schriftlich an den günstigsten Bieter, Fa. Rädlinger, Cham, vergeben. Die Arbeiten sollen bereits nächste Woche beginnen.
Beschluss
Der WA billigt die genannte Vorgehensweise und stimmt der Auftragsvergabe für den Abbruch der Stahlhalle an den günstigsten Anbieter, die Fa. Rädlinger, zum Preis von 52.121,58 € zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3. Kanäle und Pumpstationen- Sachstand, geplante Maßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Sachverhalt
Die Sanierung der Kanäle in den Bereichen Laurentiusstraße, Martin- Greif Straße Hubertusweg und Gscheierbichl wurde mit Gesamtkosten von ca. 67 Teuro (brutto) abgeschlossen. Ebenfalls wurde die Sanierung der Schächte im Hauptsammler entlang der Autobahn mit Kosten in Höhe von ca. 40 Teuro abgeschlossen.
Die nächste Kamerabefahrung ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.
Da auch die meisten Pumpstationen mittlerweile ca. 40 Jahren alt sind, werden auch hier Sanierungen erforderlich. Es ist beabsichtigt, anhand der Station Burgberg vom Büro Roplan ein Muster- LV erstellen zu lassen und diese in 2019 zu sanieren. Die weiteren Stationen sollen schrittweise folgen.
Die eigentlich überfällige Begutachtung der gut 1.000 Schächte musste aus Termingründen erneut vertagt werden.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
4.4. neue Förderrichtlinie RZWas
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt
Zum 31.10.2018 wurde die neue RZWas veröffentlicht. Gegenüber der alten Norm wurden die Grenzen für die Härtefallregelung abgesenkt. Für Gemeinden mit besonderem Handlungsraum, wie Oberaudorf gelten nochmals geringere Grenzwerte. Dennoch bleibt es zweifelhaft, ob mit Zuwendungen gerechnet werden kann (vgl. Aktennotiz).
Im Hinblick der erheblichen Kosten für die neue Kläranlage, könnte jedoch der Fall eintreten, dass zumindest für einen geringen Teil der Kläranlage im Zuge des weiteren Baufortschritts die vorgegebenen Projektkostenbarwerte der Vergangenheit überschritten werden könnten. Daher wird empfohlen, die notwendigen Kostenermittlungen durchzuführen. Dies ist jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da alle Investitionen bis 1992 zu berücksichtigen sind. Es könnte sich ferner die Situation ergeben, dass künftige Projekte förderfähig werden könnten. Ein Problem liegt jedoch in der zeitlichen Beschränkung der Norm bis 2021. Die neue Norm sieht wieder die getrennte oder gemeinsame Betrachtung von Wasser und Abwasser vor.
Ferner finden derzeit Gespräche mit dem Projektträger Jülich statt. Es soll geklärt werden, ob es im Hinblick auf die Kommunalrichtlinie Zuwendungsmöglichkeiten gibt.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen und insbesondere die Modellrechnung sehr interessiert zur Kenntnis. Die notwendigen Datenerhebungen zur Ermittlung der historischen Projektkostenbarwerte sollen in jedem Fall durchgeführt werden.
zum Seitenanfang
5. Breitbandversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Anbindung Schule mit Glasfaser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Sachverhalt
Der Digitalisierung wird inzwischen seitens der Politik ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. In immer neuen Förderprogrammen werden erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Auch wurde z.B. das bundesdeutsche Förderverfahren deutlich entschlackt und damit erheblich interessanter gestaltet.
So gibt es auch deutliche Zuwendungen für die Anbindung und die Ertüchtigung von Schulen, sowie deren Ausstattung.
Es ist beabsichtigt, die Schule Oberaudorf (und die Klinik Trißl) direkt an das Glasfasernetz anzubinden. Ein Antrag für die Ausstattung wurde seitens der Gemeinde eingereicht.
Jedoch scheint die konkrete Umsetzung immer noch sehr aufwendig zu sein. Es stellt sich daher die Frage, ob die Fa. IKT hier Unterstützung leisten könnte und sollte. Da es für den Bereich Schule/ Digitales mindestens 4 unterschiedliche Förderprogramme gibt, sollte sich zumindest ein einheitlicher Berater um diese Thema kümmern.
Die Fa. IKT wurde seitens der Gemeindewerke mit der Erstellung der Förderunterlagen und der entsprechenden Umsetzung für den Gebäudeanschluss beauftragt (2.500.-€).
Diskussionsverlauf
Hinsichtlich der Frage der Ausstattung hat die Fa. IKT ein Angebot über 4.500.-€ vorgelegt, welches die Bedarfserhebung, Konzepterstellung, Ausschreibung, Vergabe und Zuwendungsbetreuung umfasst. Nach eigenen Angaben betreut IKT bereits mehrere Gemeinden. Der Betrag selbst ist auch förderfähig (80 %).
BGM Wildgruber verweist auf ausstehende Gespräche im Rahmen der BGM zur Klärung der Frage der Restfinanzierung, da diese eine beträchtliche Höhe erreichen könnte. Diese sollten noch abgewartet werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für ’Unterstützungsleistungen zur Herbeiführung einer modernen Medienausstattung für die öffentliche Schule der Gemeinde Oberaudorf‘ wie vorgestellt zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.2. Sachstände Breitbandausbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
5.2 |
Sachverhalt
Der derzeitige Ausbau erfolgt nach drei verschiedenen Programmen.
Nahbereich:
Darunter ist die Ertüchtigung des Nahbereichs um den bestehenden Einspeiseknoten bei der ehemaligen Post zu verstehen. Darunter fällt z.B. auch das Rathaus. Dieser Ausbau ist technisch abgeschlossen und noch heuer buchbar.
FTTC:
Damit ist der Eigenausbau der Telekom im Ortsbereich gemeint. Darunter fallen die meisten der sichtbaren Maßnahmen. Diese sind ebenfalls baulich fertiggestellt und dürften noch heuer buchbar werden. Leider profitieren jedoch nicht alle Gebäude im Außenbereich
Von der ursprünglich in Aussicht gestellten Verbesserung des Ortskerns. Ursache hierfür sind alte, z.T. sehr einfache Leitungen. Betroffen hiervon ist z.B. der gesamte Bereich Zimmerau. Eine Überprüfung läuft. Dies weist jedoch auch auf die Notwendigkeit der beschlossenen Ertüchtigung des Außenbereichs hin.
MBfD (Mehr Breitband für Deutschland):
Hierunter fallen alle Maßnahmen, für die die Gemeinde(Werke) eine Teilübernahme der Kosten verantwortet. Problematisch ist hier der Bereich Hummelei und nachgelagert. Die bauliche Umsetzung ist für das FJ 2019 vorgesehen. Der Bereich bis Agg ist fertiggestellt und kann schrittweise bis Ende 1. Quartal 2019 gebucht werden.
Für nächsten Montag ist ein Gespräch in Regensburg anberaumt, um das gesamte weitere Vorgehen mit IKT abzustimmen und auf den Weg zu bringen.
zum Seitenanfang
6. Strompreise 2019- Sachstand und Ausblick
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
6 |
Sachverhalt
Nach einer Phase der Stabilisierung 2018 (keine Preiserhöhung 2018) sind die Preise für 2019 deutlich in Bewegung geraten. Praktisch alle Stromanbieter erhöhen die Preise zum 01.01.2019 zum Teil sehr deutlich. Mit 4 % Erhöhung befinden sich die Gemeindewerke im unteren Drittel (vgl. Artikel OVB). Im Vergleich zu den anderen Energiekosten, wie Heizöl oder Benzin, sind diese Anpassungen jedoch als sehr moderat zu bezeichnen.
Während in den letzten Jahren insbesondere die Umlagen Auslöser für Erhöhungen waren, ist hier für 2019 ein geringer Rückgang (ca. –0,2 ct/KWh) zu verzeichnen. Die Netzkosten hingegen steigen deutlich (ca. +0,7 ct/kWh), was auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und auch die damit verbundene Destabilisierung der Netze zurückzuführen ist. Größter Preistreiber ist jedoch der eigentliche Energie-
preis. Nach Jahren des Rückgangs, sind die Preise an den Börsen heuer explodiert und haben sich nahezu verdoppelt. Alleine der frühzeitigen Beschaffung und der Weitergabe des daraus resultierenden Preisvorteils ist es geschuldet, dass die Preise nicht wesentlich stärker angepasst werden müssen.
Da jedoch die größeren Sonderkunden in der Regel erst nach Beauftragung beschafft werden, und sich von diesen praktisch keiner, trotz Hinweisen seitens der Gemeindewerke, für eine frühzeitige Beschaffung entscheiden konnte, werden diese wesentlich deutlicher von der Marktentwicklung getroffen.
Derzeit ist an den Märkten keine Erholung zu verzeichnen. Für die reinen Energiepreise ist daher weiter mit einem deutlichen Anstieg (2020 ca. 1 ct/kWh) zu rechnen. Leider liegen noch keine Zahlen der 3. Regulierungsperiode vor. Daher kann keine genaue Aussage für die Netzentgelte getroffen werden. Insgesamt muss jedoch von einer Erhöhung ausgegangen werden, da der Ausbau der Stromtrassen, notwendige Stabilisierungsmaßnahmen und Netzausbauten erheblichen Mittel verbrauchen. Auch die Entwicklung der Umlagen unterliegt insbesondere politischen Weichenstellungen, die derzeit nicht absehbar sind. Insgesamt wird jedoch von z.T. deutlich steigenden Endverbraucherpreisen ausgegangen.
zum Seitenanfang
7. E- Mobilität- Sachstand Ladesäule
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
7 |
Sachverhalt
Im Juni dieses Jahres hatte der WA seine Zustimmung zur Errichtung einer Lade-
säule für PKW durch die Innergie zugestimmt. Die technische Umsetzung übernimmt dabei die ESB.
Nach Rückfragen wurde mitgeteilt, dass der Zuwendungsantrag zwischenzeitlich genehmigt wurde. Auch die technische Klärung vor Ort wurde abgeschlossen.
Als Fazit ist festzuhalten, dass die neue Ladesäule in der ersten Jahreshälfte 2019 auf dem Geigelsteinparkplatz errichtet werden soll.
zum Seitenanfang
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
29.11.2018
|
ö
|
informativ
|
8 |
Datenstand vom 04.12.2018 13:23 Uhr