Datum: 26.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2019
3 Ausbau der Rosenheimer Straße (ST2093) zwischen den Einmündungen der Geigelstein- und der Bahnhofstraße; Vergabe der Bauleistungen
4 Antrag der Petö GmbH vom 14.11.2018 auf Zuschuss zum Umbau der Duschen in der Turnhalle Niederaudorf
5 Bebauungsplan Nr. 42: "An der Carl-Hagen-Straße"; Bestätigung des Aufstellungs-Beschlusses vom 25.10.2016
6 Neuerlass der Veränderungssperre für das Baugebiet "An der Carl-Hagen-Straße" nach § 14 BauGB
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.01.2019 mit der vom Gemeinderatsmitglied Herrn Klaus Förster empfohlenen Änderung im Beschluss Nr. 595/2019 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Rosenheimer Straße (ST2093) zwischen den Einmündungen der Geigelstein- und der Bahnhofstraße; Vergabe der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Rosenheimer Straße (ST2091) zwischen den Einmündungen der Geigelstein- und der Bahnhofstraße werden nach Prüfung und Wertung an den Bieter Nr. 1 mit einer Auftragssumme von brutto 1.805.012,61 EUR vergeben.
Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Fa. Porr aus Kufstein als Bieter Nr. 1 öffentlich bekannt gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag der Petö GmbH vom 14.11.2018 auf Zuschuss zum Umbau der Duschen in der Turnhalle Niederaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Antrag der Petö GmbH vom 14.11.2018 zu und die Gemeinde Oberaudorf beteiligt sich mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 63.500,00 € an den Umbauarbeiten der Duschen in der Turnhalle Niederaudorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Bebauungsplan Nr. 42: "An der Carl-Hagen-Straße"; Bestätigung des Aufstellungs-Beschlusses vom 25.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 5

Beschluss

I.        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.02.2019.
II.        Der Gemeinderat beschließt für den Bereich südlich der Carl-Hagen-Straße, nördlich bis zur Lohbachstraße sowie zwischen Färberstraße und Wildbarrenstraße und östlich der Wildbarrenstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Geltungsbereich gemäß beiliegendem Lageplan. Ergänzend zu den im Beschluss vom 25.10.2016 genannten Zielen wird die Planungskonzeption durch den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.11.2018 konkretisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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6. Neuerlass der Veränderungssperre für das Baugebiet "An der Carl-Hagen-Straße" nach § 14 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. Art. 23 BayGO eine Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ mit folgendem Inhalt:
Aufgrund der §§ 14, 16 BauGB erlässt die Gemeinde Oberaudorf folgende
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „ An der Carl-Hagen-Straße“
§ 1        Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 42 „An der Carl-Hagen-Straße“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre neu erlassen.
§ 2        Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flurstücke innerhalb der im Lageplan rot umgrenzten Grundstücks-Flächen bzw. Teilflächen der Gemarkung Oberaudorf. Die genaue Lage ist dem beigelegten Lageplan zu entnehmen. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3        Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1)        Im räumlichen Geltungsbereich dürfen
1.        Vorhaben i. S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2.        keine erheblichen oder wesentlich Wert steigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
(2)        Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3)        In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Oberaudorf.
§ 4        Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf des 29.03.2020. Gleichzeitig tritt die Veränderungssperre vom 29.03.2017 außer Kraft.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB wird hingewiesen.
Oberaudorf, den 27.02.2019
Gemeinde Oberaudorf                                                Siegel
Hubert Wildgruber
Erster Bürgermeister
   Geltungsbereich der Veränderungssperre
Gleichzeitig tritt die Veränderungssperre vom 29.03.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö informativ 7
Datenstand vom 05.03.2019 09:00 Uhr