Datum: 26.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Eingangs begrüßt der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier die anwesenden Gemeinderatsmitglieder. Nach Vortrag durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab. Hierzu informiert der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier, dass der ursprünglich vorgesehene Tagesordnungspunkt Nr. 10 im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung nicht beraten und beschlossen werden kann. Die Tagesordnung wäre insoweit zu ändern, der Tagesordnungspunkt Nr. 10 wird gestrichen, die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.
Diskussionsverlauf
-
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die geänderte Tagesordnung zur heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der vorletzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.02.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.03.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.03
.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Erhebung von Gebühren für den Parkplatz am Luegsteinsee. Erlass einer Gebührenverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Wie bereits mehrmals im Gemeinderat angesprochen, soll das starke Verkehrsaufkommen, das in der Badesaison am Luegsteinsee zu Problemen führt, in ordentliche Bahnen gelenkt werden. Gerade weil bisher keinerlei Entgelt für die Benützung des Freizeitgebiets Luegsteinsee erhoben wurden, reisen viele Besucher, auch aus der weiteren Umgebung, insbesondere aus Österreich, mit dem Auto an. Mit der Gebührenerhebung soll hier entgegensteuert und ein Umdenkprozess angestoßen werden.
Die Gebührenhöhe sollte zwischen zwei und drei Euro pro Tag liegen. Abgewogen werden muss hier zum einen, dass die Bereitschaft, die Gebühr zu entrichten bei zwei Euro sicher höher sein wird, die höhere Gebühr von drei Euro aber eher dem Ziel näherkommt, dass die Besucher öfter ohne Auto anreisen.
Als Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist der Erlass einer Parkgebührenordnung erforderlich.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber erscheint zur Sitzung (19:03 Uhr).
Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier übergibt dieser das Wort an den Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Florian Seebacher. Herr Seebacher berichtet ausführlich insbesondere über den Werdegang der Angelegenheit, die Parksituation am Luegsteinsee, die Vorarbeiten zur Vorbereitung der heutigen Entscheidung, die Rechtslage und die finanziellen Belange. Bezüglich der Gebühr schlägt er die Erhebung von 3,00 € je gebührenpflichtigen Parkvorgang vor.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer bittet um Auskunft darüber, wie künftig mit gebührenbefreiten Personen, wie z. B. Gäste mit gemeindlicher Gästekarte, praktisch vorgehen soll. Diese sollen ihre Gästekarte ins Fahrzeug legen, künftig soll auf der Gästekarte der Zeitraum des Aufenthaltes in der Gemeinde Oberaudorf eingetragen werden.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann erkundigt sich, ob die Parkregelungen künftig auch z. B. für Roller und Motorräder gelten. Herr Florian Seebacher informiert über die künftige Rechtslage (StVO, Haltverbot, Bereich mit Parkgebühr), demnach werden alle Parkvorgänge mittels Kraftfahrzeugen von den dann geltenden Regelung erfasst. In diesem Zusammenhang bittet Herr Baumann darum, die betreffenden Bereiche bei Bedarf entsprechend herzurichten, bzw. auszustatten.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn weist ergänzend darauf hin, dass die künftige Parkraum- und Verkehrsüberwachung durch die PI Kiefersfelden sichergestellt sein muss, was von Herrn Florian Seebacher unter Verweis auf bisherige Gespräche mit Vertretern der PI Kiefersfelden als gegeben ansieht. Zudem vertritt Herr Henning Bruhn die Auffassung, dass die geplante Regelung „Lücken“ (Stichwort: Übertragung von Parkscheinen auf nachfolgende Nutzer) aufweist.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber erkundigt sich nach der voraussichtlichen Amortisation der geplanten Investitionen (ca. 5.500 € bo.) und regt die Gestaltung von Ausnahmen für Einheimische an.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erscheint zur Sitzung (19.20 Uhr).
Abschließend informiert Herr Florian Seebacher den Gemeinderat kurz über geplante Maßnahmen kleinerer Art zur Regelung des Parkens am Schindlberger See („Sillei“).
Beschluss
Der Gemeinderat beschießt, dass für das Parken am Luegsteinsee eine Gebühr erhoben wird. Dazu wird ein Parkscheinautomat angeschafft. Als Rechtgrundlage für die Gebührenerhebung wird die vorgelegte Parkgebührenordnung erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Breitbandversorgung; Aufbau eines gemeindlichen WLAN-Netzes; Präsentation Untersuchungsergebnis Fa. IKT
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
2017 wurde vom Gemeinderat bei der Firma IK-T Manstorfer und Hecht GbR eine Studie in Auftrag gegeben zum Thema „Öffentliches WLAN Netz für die Gemeinde Oberaudorf“. Diese Studie wurde im April 2018 fertiggestellt und die Ergebnisse werden am 26.03.2019 durch Herrn Sebastian Prechtl (IK-T MANSTORFER UND HECHT) dem Gemeinderat präsentiert. Die erarbeitete Studie soll die Gemeinde Oberaudorf über die Möglichkeiten, Gesamtkosten und die Anbieter von öffentlichen WLAN Netzen informieren.
Die Thematik wurde bisher von Michael Schmid, Gemeindewerke Oberaudorf, begleitet und geht nun an die Tourist-Information (Nicola Neumeier) über. Nach interner Prüfung und Diskussion von Michael Schmid und Nicola Neumeier sind die Ergebnisse der Studie interessant und auch ein durchgängiges W-LAN in Oberaudorf ist wünschenswert. Jedoch wird empfohlen zum einem aus finanziellen Gründen, personellen Gründen (Betreuung der Einstiegsseite des W-LAN etc.) und auch wegen dem geringen (touristischen) Mehrwehrt für die Gemeinde Oberaudorf dieses Projekt nicht fortzuführen. Der dargestellte touristische Nutzen (Landing Page) ist aus der Kosten/Nutzen Sicht nicht rentabel. Die bestehenden Kanäle zur Gästekommunikation wie Internetauftritt, Newsletter und Facebook reichen aktuell aus. Aus Sicht der Tourist-Information ist ein flächendeckendes W-LAN in Oberaudorf nicht notwendig, da die meisten Gastgeber/Vermieter sowie die Tourist-Information selbst kostenfreies W-LAN anbieten und die meisten Handyverträge kein W-LAN mehr benötigen, Roaming Gebühren im europäischen Ausland gibt es auch keine mehr.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier begrüßt dieser Herrn Sebastian Prechtl von der Fa. IK-T MANSTORFER UND HECHT und erteilt diesem das Wort. Herr Prechtl referiert umfassend über den Werdegang des Projektes, stellt einen Überblick über die untersuchten, möglichen Standorte, die denkbaren Umsetzungs- und Fördervarianten, sowie die voraussichtlichen Investitions- und Betriebskosten für einen Zeitraum von 5 Jahren dar. Daneben beantwortet er Fragen aus dem Gemeinderat.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn spricht sich, auch im Hinblick auf die Steigerung der Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung, für die Umsetzung des Projektes aus und regt die Prüfung der Möglichkeit interkommunaler Zusammenarbeiten, z. B. auch mit Tiroler Nachbargemeinden an.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann spricht sich für die Umsetzung des Projektes aus, ggf. auch ohne weitere Partner-Kommunen und hält die dargestellten Kosten für überschaubar.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller weist auf die große Bedeutung von WLAN-Angeboten, auch im Bereich der Gaststätten- und Beherbergungswirtschaft hin. Auch er empfiehlt die Prüfung von Modellen zur interkommunalen Zusammenarbeit.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer schließt sich den Vorrednern an und betont, dass die Umsetzung des Projektes (z. B. über Bayern-WLAN) auch den Einheimischen diene. Er favourisiere die Mietlösung auf max. 3 Jahre.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn spricht sich ebenfalls für die zügige Umsetzung des Projektes aus.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erkundigt sich nach der Größe und Gestaltung der sog. „Access-Points“, welche i. d. R. an Häusern/Fassaden angebracht werden sollten (ca. DIN A4, 15 cm dick, farblich variabel).
Das Gemeinderatsmitglied Frau Stephanie von Keudell spricht sich ebenfalls für eine Mietlösung aus, verweist aber darauf, dass die Funktionalität der WLAN-Versorgung gesichert sein muss.
Nach Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier nimmt die Leiterin der Tourist-Information, Frau Nicola Neumeier, zu dem Projekt Stellung. Für die Tourist-Information Oberaudorf bietet insbesondere das Angebot Bayern-WLAN keinen touristischen Mehrwert. Insoweit stelle sich die Aufwand-/Nutzen-Relation sehr ungünstig dar; das Projekt solle demnach nicht weiter verfolgt werden, so auch der Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass hinsichtlich der Thematik Öffentliches WLAN Netz für die Gemeinde Oberaudorf keine weiteren eigenen Schritte unternommen werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen und das Vorhaben weiter auf grds. Machbarkeit hin überprüfen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere mit Nachbarkommunen (auch in Österreich) Kontakt über die Erörterung der Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und die Angelegenheit alsbald, voraussichtlich im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 25.06.2019 erneut zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.
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6. Tourist-Information - Jahresbericht Tourismus 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Die Leiterin der Tourist-Information, Nicola Neumeier, informiert über die Zahlen aus dem vergangenen Tourismusjahr - z.B. zu Übernachtungszahlen 2018, Entwicklung der Gästeankünfte und Übernachtungen, Herkunft der Gäste, Unterkunftsarten und Aufenthaltsdauer in den verschiedenen Unterkunftskategorien. Zudem wird der erstmalig erstellte Jahresbericht aus dem Bereich Tourismus vorgestellt. Der detaillierte Bericht ist im RIS eingestellt.
Frau Neumeier stellt das Angebot der Firma fx vision GmbH vor, die In- und Outdoor Stelen sowie Wandgeräte installiert. Die Tourist-Information spricht sich für die Installation einer Outdoor-Stele am Rathausplatz aus um 7 Tage die Woche und 24 Stunden alle Informationen für Gäste und Einheimische zur Verfügung stellen zu können. Für die Gemeinde Oberaudorf entstehen keine direkten Kosten für die Stele, diese wird von den Einnahmen der Betriebe (Inserate Gastgeber, Gastronomiebetriebe, Handwerk etc. in Oberaudorf) finanziert, die eine Banneranzeige darauf schalten. Kosten für die Gemeinde sind Strom- und Internetanschluss, Betriebskosten sowie eventuell ein Fundament.
Die Firma fx vision GmbH trägt die Kosten für die Installation, technische Wartung und Behebung von Störungen, den eventuellen Austausch von elektronischen und mechanischen Ersatzteilen, Akquise der Betriebe, Kostenabrechnung und Grafik der Stele. Die Kosten für eine Anzeige pro Betrieb belaufen sich auf 290,00 € pro Jahr (Laufzeit 3 Jahre, Verlängerung um jeweils 1 Jahr). Die Lieferzeit der Stele beträgt nach Vereinbarung max. 12 Monate.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder nehmen den Jahresbericht aus der Tourist-Information zur Kenntnis. Frau Nicola Neumeier beantwortet umfassend die von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern gestellten Fragen. Die Anschaffung, bzw. das Aufstellen einer Outdoor-Stele an geeigneter Stelle wird seitens des Gemeinderates grds. nicht in Frage gestellt, gleichwohl sollte der anbietende Dienstleister insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit, auch im Hinblick auf die spätere Zusammenarbeit mit örtlichen Gewerbetreibenden hin überprüft werden.
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7. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bad-Trißl-Straße, Ganghoferstraße, Schillerstraße, Ludwig-Thoma-Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 276/11 und 276/19; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses vom 09.10.2018 wurde auf schriftliche Anfrage von Herrn Dr. Oliver Funk beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, dass unter Berücksichtigung nachstehender Voraussetzungen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 durchgeführt werden kann. Herr Dr. Funk möchte unter wesentlicher Einhaltung der Baugrenze ein Mehrfamilienhaus mit ca. 5 Wohneinheiten und 10 PKW-Stellplätzen verwirklichen.
- Der Hauptbaukörper muss sich innerhalb der bestehenden Baugrenze befinden. Geringe Abweichungen ohne Verlassen und Überschreiten der faktisch bestehenden Baulinie sind möglich.
Aufgrund des hohen Stellplatzbedarfs muss zwingend eine Tiefgarage festgesetzt werden.
Die Gebäudehöhe muss sich nach der bestehenden Umgebungsbebauung richten bzw. muss sich an der bereits festgelegten maximal möglichen Höhe orientieren.
Der potentielle Antragsteller soll verpflichtet werden, mind. 2 Wohneinheiten in Form von Mietpreisbindungen (bezahlbarer Wohnraum) anzubieten. Mögliche Bindungen wären in einer städtebaulichen Vereinbarung zu fixieren und festzulegen.
Sämtliche Aufwendungen und Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. (Kostenübernahmeerklärung)
In der Zwischenzeit liegt ein schriftlicher Antrag von Herrn Dr. O. Funk vor Hier wurden auch den genannten Bedingungen und Voraussetzungen wie erwähnt seitens Herrn Dr. Funk zugestimmt.
In der heutigen Sitzung soll nach Zustimmung durch den Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bad-Trißl-Straße, Ganghoferstraße, Schillerstraße, Ludwig-Thoma-Straße“ für die Grundstücke 276/11 und 276/19 beschlossen werden. Die Bebauungsplanänderung kann, da die Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Ein erster Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt von den durch Dr. Funk beauftragten Architekturbüros bereits vor. Die fixierten Voraussetzungen wurden in den Bebauungsplanentwurf mit aufgenommen, und im Zuge der Nachverdichtung kann sich die Verwaltung eine derartige Bebauungsplanänderung vorstellen. Die Verwaltung stellt die maßgeblichen Planungen und Festsetzungen vor. In einer der folgenden Bauausschuss-Sitzungen soll dann der Bebauungsplanentwurf detailliert vorgestellt werden und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Ein städtebaulicher Vertrag sowie eine Kostenübernahmeerklärung sollen parallel vorbereitet werden.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung verliest der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier auch frühere Beschlüsse, bzw. in Auszügen das Antragsschreiben des Herrn Dr. Oliver Funk vom 01.02.2019.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn empfiehlt die Konkretisierung, bzw. Fixierung der Verpflichtungen (z. B. hinsichtlich der ortsüblichen Miete, eines Miet-Abschlages), bzw. etwaige Belegungsrechte durch die Gemeinde Oberaudorf.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer regt die zeitliche Fixierung der Verpflichtungen, bzw. die fachanwaltliche Beratung in der Angelegenheit unter Abstimmung mit dem Bauherrn und Antragsteller an. Diese Anregung teilt auch das Gemeinderatsmitglied Frau Stephanie von Keudell.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn findet das Vorhaben, bzw. das Modell zur Schaffung günstigeren Wohnraums gut. Er rät, hierbei ein Modell-Verfahren, ähnlich bisherigen Einheimischen-Modellen, zu schaffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bad-Trißl-Straße, Ganghoferstraße, Schillerstraße, Ludwig-Thoma-Straße“ für die Grundstücke 276/11 und 276/19 unter den im Sachverhalt genannten Voraussetzungen und Bedingungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.03.2019
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus früheren, nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen sind dzt. nicht bekannt zu geben.
Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters und der Verwaltung:
- Projekt „Dorfladen in Niederaudorf“ – Sachstandsbericht zur Projekteinstellung durch Herrn Aicher
Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern in Höhe von 2.429,76 € als Ausgleich für den Waldbrandeinsatz am Schwarzenberg (AZ 10-2252-01/18 vom 13.03.2019)
Information über die neue Telefonanlage im Rathaus Oberaudorf
Information über die künftige Homepage der Gemeinde Oberaudorf
Projekt „Ortsentwicklung Oberaudorf“, Kurzvorstellung des Herrn Dr. Raphael Stegen, Geograph, München
Nach Einleitung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier erteilt dieser Herrn Dr. Raphael Stegen das Wort. Dieser stellt sich, sein Büro und den bisherigen Werdegang zum Projekt „Ortsentwicklung Oberaudorf“ vor. Hierbei nimmt er insbesondere Bezug auf die letztjährige Klausurtagung, den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Oberaudorf, die in Auftrag gegebenen Themenschwerpunkte und die weitere Vorgehensweise seiner Arbeit an dem Projekt.
Beantwortung von Anfragen aus der letzten Gemeinderatssitzung:
Anfragen, welche noch zu beantworten wären, wurden nicht gestellt.
Neue Anfragen und Anträge:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber erinnert erneut an seine bereits mehrfach vorgebrachten Hinweise zur Rettung, bzw. Sanierung des Denkmals am Luegsteinsee (vgl. Gemeinderatssitzungen 26.04.2018, 24.07.2018). Seiner Meinung nach wird das Denkmal durch einen in der Nähe stehenden Baum beschädigt. Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier erinnerte an die letzte Bekanntgabe des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber (vgl. Gemeinderatssitzung 24.07.2018), wonach anlässlich einer damals durchgeführten Ortsbesichtigung keine Beschädigungen oder Gefährdungen des Denkmals festgestellt werden konnten. Der Bauhof wird gebeten, das Denkmal aktuell nochmals zu besichtigen und zu berichten.
Weitere neue Anfragen oder Anträge erfolgen nicht.
Datenstand vom 27.03.2019 16:12 Uhr