Datum: 25.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.06.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
Nach Vortrag durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber stimmt der Gemeinderat Oberaudorf über die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung ab.
Diskussionsverlauf
Unter besonderer Rücksichtnahme auf die lange An- und Abreise von Fr. Rechtsanwältin Radlbeck stimmt der Gemeinderat Oberaudorf einer geringfügigen Änderung der Tagesordnung (ursprünglicher TOP 5 wird als TOP 3 vorgezogen, TOP 3 wird TOP 4, TOP 4 wird TOP 5).
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung zur heutigen Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.06.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Entwurf der letzten öffentlichen Gemeinde
ratssitzung vom 28.05.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.05.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Erneuerung der Kläranlage Oberaudorf - Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES_EWS) der Gemeinde Oberaudorf (vorberatend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.06.2019
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ö
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vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt seit 1977 eine gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage und führt dzt. die Arbeiten zur Erneuerung, bzw. Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage Oberaudorf durch. Hierzu fand zuletzt am 18.06.2019 eine Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses des Gemeinderates Oberaudorf am Klärwerksgelände statt.
In seiner Sitzung am 30.05.2017 beschloss der Gemeinderat Oberaudorf u. a., die Kosten der o. g. Maßnahmen zu 50 % über einen Verbesserungsbeitrag, bzw. über Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der beitragspflichtigen Grundstücke zu erheben. Im aktuellen Haushaltsplan 2019 (und im Finanzplan 2018-2022) sind im Abschnitt 7000 die jeweils erforderlichen Mittel, bzw. geplanten Einnahmen veranschlagt und aufgeführt.
Zur Festsetzung und Erhebung von Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag ist der Erlass einer gesonderten Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Oberaudorf erforderlich. Mit der Rechtsberatung in dieser Angelegenheit ist u. a. Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck beauftragt. Frau Radlbeck war bereits im Vorfeld der Gebühren- und Beitragskalkulation, bzw. zur Klärung grundsätzlicher Fragen im Abwasserbereich für die Gemeinde Oberaudorf tätig.
In seiner letzten Gemeinderatssitzung am 28.05.2019 gab der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber einen Verwaltungsvorschlag zur zeitlichen Gestaltung (Zeitplan 2019, Ausblick für 2020-2023) ab, welcher vom Gemeinderat Oberaudorf ohne Einwände gebilligt wurde.
Nunmehr wurde in Zusammenarbeit von Frau Radlbeck und der Gemeindeverwaltung ein Entwurf einer VES-EWS erarbeitet, welche dem Gemeinderat Oberaudorf im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert werden soll, bzw. dem Gemeinderat Oberaudorf Möglichkeiten zum Stellen von Fragen, bzw. deren Beantwortung gegeben werden soll. Ein Satzungsbeschluss selbst ist für die heutige Gemeinderatssitzung nicht vorgesehen, dies soll im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 01.08.2019, nach Vorlage von ca. 80-90 % der Ausschreibungsergebnisse erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch geklärt sein, ob die Gemeinde Oberaudorf grds. mit staatlichen Zuwendungen (z. B. nach RZWAS 2018) rechnen könnte oder nicht.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck und erteilt ihr – nach kurzem Sachstandsbericht – das Wort zur Erläuterung der im Entwurf vorgelegten Satzung (VES-EWS). Frau Radlbeck erläutert umfassend, anschaulich und verständlich die einzelnen Regelungen der geplanten Satzung und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.
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4. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Am Talweg" für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 328/12, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.06.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 11.04.2019 wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vier-Familienhauses mit Stellplätzen und Garagen abgelehnt, da er den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Talweg“ nicht entsprach. (vgl. lfd. Nummer 637/2019). Einer Befreiung konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da Grundzüge der Planung berührt sind. Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind auf dem besagten Grundstück die Wiederherstellung eines Waldbereiches gemäß festgelegter Artenauswahl (Festsetzung 4.1) sowie ein geschlossener Waldsaum festgesetzt.
Der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss konnte sich eine Bebauung im Zuge einer weiteren Nachverdichtung und einem verträglichem Maß der baulichen Nutzung, vergleichbar mit dem bestehenden, östlich angrenzenden Fünffamilienwohnhaus vorstellen. Das Gremium favorisierte die Nord-Süd-Ausrichtung des Hauptgebäudes. Um hierzu das notwendige Baurecht zu schaffen, ist ein Bauleitplanungsverfahren notwendig (Bebauungsplanänderung). Über die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung entscheidet der Gemeinderat. Ein schriftlicher Antrag des Vorhabenträgers wäre hierfür Voraussetzung.
Gemäß schriftlichen Antrag (Antrag auf Bebauungsplanänderung) vom 15.04.2019 soll auf dem zwischen Talweg und Auerbach gelegenen, 2004 m² großen Grundstück ein zweigeschossiges Vierfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von maximal 160 m² und einer seitlichen Wandhöhe von 6,25 m, Ausführung mit Satteldach (Dachneigung: 22 - 26 Grad), errichtet werden. Die Garagen und Stellplätze sind auf der Südseite, Nähe des Talweges gemäß vorliegender Planung angeordnet.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung weist der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber auf den bisherigen Werdegang und das aktuelle Vorhaben hin. Gleichzeitig weist er darafu hin, dass es in der Gemeinde Oberaudorf seiner Meinung nach nicht an Wohnraum an sich mangele, sondern an bezahlbaren Wohnraum. Zur Verbesserung der Situation regt er an, bei Verwirklichung des Vorhabens den Vorhabensträger z. B. mittels städtebaulichem Vertrag dazu zu verpflichten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und entsprechend zur Verfügung zu stellen. Anschließend erteilt er dem Bauamtsleiter, Herrn Rainer Ostermayer (Dipl.-Ing. FH) das Wort, der insbesondere den Sachverhalt verliest, bzw. erläutert.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn bittet um Klärung des unbestimmten Begriffes „bezahlbarer Wohnraum“, bzw. um Überprüfung der vorgesehenen Stellplätze auf Vereinbarkeit hin mit der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung (z. B. Zu- und Abfahrt, eigene Zufahrt, Gliederung). Eine Wiederaufforstung gemäß Festsetzung des aktuellen Bebauungsplans hält er für nicht mehr zeitgemäß.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erkundigt sich, ob für das betreffende Grundstück eine Wiederaufforstung notwendig gewesen wäre, bzw. warum diese nicht erfolgte.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher zeigt grds. Verständnis für den Vorhabensträger, weist aber auf aktuelle Bauleitplanung (z. B. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans) und die besondere Schutzwürdigkeit des Bereichs entlang des Auerbaches hin. Er spricht sich dafür aus, die bestehende Grünfläche zu erhalten und die heute vorgelegte Planung zurückzustellen.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer spricht sich dafür aus, den bestehenden Bebauungsplan nicht zu ändern.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber weist darauf hin, genügend Abstand zwischen Wohngebäuden und Baumbestand vorzusehen; grds. spricht er sich für eine „Blühwiese“ statt eines Waldstreifens aus.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer spricht sich dafür aus, dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses als Fachgremium uneingeschränkt zu folgen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann bittet, den Beschlussvorschlag der Verwaltung durch den Erweiterungsvorschlag (Verpflichtung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums) des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber zu ergänzen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Talweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 328/12, Gemarkung Oberaudorf. Er beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte unter den Maßgaben einzuleiten bzw. fortzuführen, dass einerseits der Vorhabensträger wirksam zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums verpflichtet werden kann, bzw. für eine vernünftige Abrundung des Grundstücks in nördliche Richtung mittels Wald- oder Wiesenstreifens zu sorgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
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5. Erneuerung der Kläranlage Oberaudorf; Vergabebeschluss für das LOS 102/1 Metall- und Stahlbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.06.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf ist zur Beratung und Beschlussfassung über den Vergabebeschluss im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zuständig (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf, Komm. Bauer/Böhle/Ecker, Rd.-Nr. 12 zu Art. 52 GO).
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Kläranlage Oberaudorf wurden gem. VOB/A § 3 im öffentlichen Verfahren die Metall- und Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 13.06.2019 um 11.00 Uhr gingen fristgerecht und ordnungsgemäß 3 verschlossene Angebote ein. Nach VOB-konformer Prüfung der 3 zulässigen Angebote handelt es sich bei dem Angebot der Fa. Komplettbau – Stahlbau Jordan GmbH mit 176.496,64 € bo. um das günstigste Angebot. Die Spreizung bewegt sich zwischen 176.496,64 € bo. und 230.971,90 € bo.. Die Kostenberechnung vom Juli 2018 lag hierbei bei 197.857,61 €. Das o. g. Angebot bedeutet eine Kostenunterschreitung von 21.360,97 € (ca. 10,8 %).
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der Fa. Komplettbau-Stahlbau Jordan GmbH, Breslauer Str. 12, 85386 Eching den Auftrag für die LOS 102/1 Metall- und Stahlbauarbeiten für die Ertüchtigung der Kläranlage Oberaudorf, zum Angebotspreis von 176.496,64 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes, Bekanntgaben, aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.06.2019
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Bekanntgabe von Beschlüssen aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Beschlüsse aus letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche öffentliche bekannt zu geben wären, liegen dzt. nicht vor.
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung:
- Sitzungskalender 2019, 2. Halbjahr (wird verteilt)
Förderbescheid (Restrate) der Regierung von Oberbayern (Brückenneubau Bad-Trißl-Straße, Auerbach), 20.000 € (Gesamtkosten: 959.000 €, Förderungen 400.000 €, Förderquote 41,7 %)
Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2018) bis 29.07.2019 im Bauamt der Gemeinde Oberaudorf einsehbar (keine Online-Einsicht zulässig !)
Bericht über die Sitzung des Wasser- und Abwasserausschusses am 18.06.2019 auf dem Gelände der Kläranlage Oberaudorf (mit Baustellenbesichtigung)
Beantwortung von Fragen aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung:
- Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher, Anfrage Sachstand Postshopvermietung:
Seit der letzten Gemeinderatssitzung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Das aktuelle Mietverhältnis endet zum Ablauf des 30.09.2019, das neue Mietverhältnis beginnt – gemäß Vergabebeschluss des Gemeinderates – zum 01.10.2019.
- Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster, Anfrage Erweiterung Fahrradständer Bahnhof Oberaudorf:
Die Angaben können nach Ortsbesichtigung bestätigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten weitere einfache Fahrradständer beschaffen und aufstellen lassen. Deren Überdachung ist dzt. nicht zu veranlassen.
- Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber, Anfrage Beschädigung Leichenhaus Gemeindefriedhof Niederaudorf:
Die defekte Dacheindeckung wurde lt. Auskunft des Bauhofvorarbeiters, Herrn Michael Astl, zwischenzeitlich repariert.
Eine wiederholt stattgefundene Ortsbesichtigung hat ergeben, dass sowohl Sickerschacht, als auch Pumpanlage im Unterführungsbereich einwandfrei funktionieren. Der gelegentliche Wasseraustritt aus dem Husarenbach ist als nicht besorgniserregend, wohl aber beobachtungswürdig einzustufen. Ggf. wären zu einem späteren Zeitpunkt Abdichtungsmaßnahmen zu veranlassen.
Weitere Fragen und Anträge aus früheren öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche noch zu beantworten wären, liegen nicht vor.
Neue Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat:
-2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier
Datenstand vom 26.06.2019 12:15 Uhr