Datum: 21.07.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015
2 Jahresabschluss 2014- Beratung und Empfehlung an GR
3 Netzentgelte Strom- Ergebnis der Kostenprüfung 2012
4 Kläranlage- Neubau und Sachstand
5 Sachstandsberichte
6 Straßenbeleuchtung
6.1 Straßenbeleuchtung- Ersatz bestehender Lampen
6.2 Straßenbeleuchtung- Antrag auf zusätzliche Lampe in der Traithenstraße
7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzungen vom 17.03.2015 waren vorab per Mail zugesandt worden. Der BGM fragt ob Änderungen gewünscht werden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt den Protokollen ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Jahresabschluss 2014- Beratung und Empfehlung an GR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2014 mit Anlagevermögen, Anlagenspiegel und Lagebericht wurde den Gemeinderäten zugestellt. Einsicht in die 7 Teilbilanzen, welche aus Gründen der Datenfülle nicht mit übersandt wurden, konnte bei den Gemeindewerken genommen werden.
Der gesamte Jahresüberschuss übertrifft mit 174.715,19 € die Planzahlen deutlich. Dagegen fällt im Wasserbereich mit -132.723,74 € ein deutlich höherer Verlust als geplant an. Die Hintergründe werden u. a. im Lagebericht erläutert. Die Bilanzsumme steigt auf 8.372.881,50 €.
Nach vorläufiger Aussage durch den Wirtschaftsprüfer kann mit einem uneingeschränkten Testat gerechnet werden.

Diskussionsverlauf

GR Förster verweist auf eine Änderung in der Endfassung der Bilanz gegenüber der Sitzungsvorlage. Hierzu erläutert WL Schmid, dass die Einlagenerhöhung durch die Gemeindewerke noch nicht im Handelsregister vollzogen wurde. Daher wurde dieser Betrag nunmehr als Forderung und nicht als Beteiligung verbucht, was jedoch für das Gesamtergebnis ohne Belang sei. Sodann geht er auf die wichtigsten Abweichungen zu den Vorjahreszahlen und den Planwerten ein und zeigt auch Entwicklungen auf, wobei jedoch insbesondere auf den umfangreichen Lagebericht verwiesen wird. Hierzu kommt eine Rückfrage aus dem Gremium hinsichtlich der positiven Erwartungen bezüglich der Beteiligungen. Dies wird von WL Schmid ausführlich beantwortet. Sodann konzentriert sich die Frage auf das Hocheck, die dortigen Gewinnaussichten, Fragen zum ‚Flying Fox‘ und zur künftigen Entwicklung. WL Schmid beantwortet diese Fragen unter Bezug auf die von GF Rechenauer getroffenen Aussagen, welche jedoch teilweise in Frage gestellt werden.
Die verständlichen Darstellungen im Lagebericht und insbesondere das Jahresergebnis mit Zahlenwerk werden lobend hervorgehoben. Scharfe Kritik wird dahingehend geäußert, wonach dem Ausschuss zu wenig Einblick in die Geschäftszahlen des Hocheck gewährt würde. Daher sei eine Zustimmung diesbezüglich nicht möglich.

GR Förster und Seebacher wünschen eine Erwähnung der Beschlussablehnung.  
Sodann ergeht ein Antrag von GR Förster, hinsichtlich der Offenlegung der Abschlüsse des Hocheck.

Beschluss 1

Der Werkausschuss nimmt den Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen erhoben oder Änderungen angeregt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den  Abschluss nach Prüfung durch die Kanzlei Berndt & Greska in Karlsfeld, sowie durch die interne Prüfung, in der vorgelegten Form festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form eine Vorlage von Geschäftsberichten privater Gesellschaften für das zuständige Gremium ermöglicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Netzentgelte Strom- Ergebnis der Kostenprüfung 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Höhe der Netzentgelte im Strom ist staatlich reguliert; d.h. die zuständige Regulierungsbehörde (in unserem Fall die Reg. Von Obb.) setzt die Höhe der Einnahmen fest, die ein Netzbetreiber jährlich erzielen darf. Durch die Teilnahme am sogenannten ‚Vereinfachten Verfahren‘ erfolgt alle 5 Jahre eine sehr genaue Kostenkontrolle, bei der alle Ausgaben, Abschreibungen, Kosten, etc. sehr genau geprüft werden. Ergänzend zu dieser so ermittelten Summe wird sodann ein ‚Effizienzwert‘ unterstellt. Um diesen Prozentsatz sinkt in den Folgejahren die vorher ermittelte Erlösobergrenze ab. Der Netzbetreiber hat jedes Jahr die Einhaltung der Erlösobergrenze nachzuweisen. Abweichungen gehen auf das ‚Regulierungskonto‘. 
Das Jahr 2011 war ein ‚Photojahr‘. Anhand dieser Werte wurde die zulässige Erlösobergrenze für die Jahre 2014- 2018 ermittelt. Leider hat sich diese Berechnung wegen der Komplexität des Vorgangs und schwieriger Verhandlungen über diverse Einzelpositionen deutlich verzögert,  so dass wir anstelle Ende 2013 (wie vorgesehen) erst jetzt eine vorläufige Einigung erzielen konnten. Der Bescheid ist am 16. 07.2015 bei uns eingegangen.
Bei Einreichung des Antrages wurden ca.1,448 Mio € beantragt und in der Netzentgeltberechnung für 2014 und 2015 wurden ca. 1,3 Mio € angenommen. Das Ergebnis der derzeitigen Einigung sieht eine Erlösobergrenze von 1.182.039.- € vor. Für die Gemeindewerke bedeutet dies eine notwendige Senkung der Netzentgelte ab 01.01.2016.  
Gegen den erwarteten Bescheid kann Klage erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies wegen des Missverhältnisses aus hohen Aufwendungen zu den bestehenden Erfolgsaussichten nicht zu empfehlen.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird die Bedeutung des Beschlusses, sowie der Stellenwert der Netz-entgelte für das Gesamtergebnis beleuchtet. Hieraus entspannt sich eine Debatte über die AfA, deren künftige Entwicklung und Höhe, unter Bezug auf das Versorgungsgebiet und hinsichtlich der Netzentgelte. Dies ist der Anlass zu einer Debatte über die Personalsituation- und Entwicklung, der Stellenwert von Kooperationen und deren Entwicklung, sowie die allgemeine Lage der Werke.  Abschließend werden die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage erörtert.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Ergebnis der Kostenprüfung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Kläranlage- Neubau und Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö 4

Sachverhalt

Der GR hatte in seiner letzten Sitzung vom 19.05.2015 beschlossen, die Planungen für einen Neubau fortzusetzen.
In Umsetzung dieses Beschlusses wurden Gespräche mit dem WWA geführt.
Dieses hat zugesichert, zeitweise erhöhte Einleitungswerte in den Inn akzeptieren zu können (vgl. Anlage). Ferner wurde mit dem benachbarten Grundeigentümer, der ÖBK verhandelt. Diese würden für den Zeitraum der Bauphase die nördlich angrenzenden Grundstücke zur Verfügung stellen. Zuletzt wurde ein Terminplan für die weiteren Planungsarbeiten erarbeitet (vgl. Anlage).
Zwischenzeitlich ist auch allen GR die schriftliche Stellungnahme des WWA und der Verwaltung hinsichtlich möglicher Überlegungen einer Einleitung nach Kiefersfelden zugegangen.

Derzeit laufen die wiederkehrenden Schachtüberprüfungen (Pflicht mindestens alle 10 Jahre). Erste Auswertungen haben zahlreiche Schäden gezeigt. Es ist geplant im Herbst eine Ausschreibung zur Sanierung zu erarbeiten und die Schäden in 2016 zu sanieren. Die Kosten werden derzeit auf gut 20.000.-€ geschätzt, werden aber vermutlich noch weiter steigen. 

Diskussionsverlauf

Hinsichtlich der Schachtsanierungen wird hinterfragt, weshalb diese Kosten nicht bereits im Zusammenhang mit den Kanalsanierungen erwähnt wurden. Die Gründe hierzu werden erläutert, ebenso die möglichen Ursachen der Schäden. Die geplante Ausschreibung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung von der Gemeinde Kiefersfelden eine schriftliche Stellungnahme hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Stellungnahme des WWA vom 26.05.2015 einzuholen. Bis zur Vorlage dieser Stellungnahme sollten keine weiteren Schritte hinsichtlich einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit unternommen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Sachstandsberichte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö informativ 5

Sachverhalt

Gegenüber den Investitionsplänen haben sich deutliche Verschiebungen ergeben:
Baugebiet Herbststraße- Ausführungszeitpunkt unbekannt (Kosten Strom: 20.000,
            Wasser: 25.000.-€)
Trafostation Reisacher Straße: Keine Einigung mit Grundeigentümer in Sicht
(80.000.-€)
Anbau Gemeindewerke: verschoben auf 2016 (120.000.-€)
Bahnhofsallee: verschoben auf 2016
Brunnenleitung Mühlau: Keine Antwort der Gemeinde Kiefersfelden. Ausführungs-  art- und Zeitpunkt unbekannt (370.000.-€)
Breitband: Verzögerungen in der Planung- Kosten fallen voraussichtlich erst 2016
an (250.000.-€)
Derzeit läuft die Massnahme Buchau (ca. 50 % fertig gestellt). Geringe terminliche Verzögerungen, Kosten soweit erkennbar im Plan.
Kostenüberschreitung voraussichtlich bei Zählern und KBR (Plan 15.000.-€ um ca. 5-10.000.-€)
Derzeit offen: Ausbau Talweg

Weitere Punkte:
Breitbandausbau: Ausschreibung läuft- Ergebnisse in der nächsten Sitzung
Energieaudit- Durchführung mit Gemeinde Kiefersfelden; Start Ende Juli
Programmerweiterung nach CONTRL/APERAK AHB 2.3:
Die Fristen für Kontrollmitteilungen wurden weiter erneut stark verkürzt. Die Abwicklung erfolgt nunmehr über den Server den Softwarelieferanten

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die ausführlichen Erläuterungen, ergänzt zur zahlreiche Rückfragen, zustimmend zur Kenntnis.

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6. Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö informativ 6
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6.1. Straßenbeleuchtung- Ersatz bestehender Lampen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der WA hatte sich in seiner letzten Sitzung, nach Bemusterung, für einen ‚technischen‘ ‚Lampentyp entschieden.
Zwischenzeitlich fand durch die WL eine Besichtigung des Lampenparks nähe Augsburg statt.
Auf Grund der dort gewonnenen Erkenntnisse stellt sich die Frage einer Änderung des getroffenen Beschlusses. So wird derzeit ein neues Muster mit Mastverlängerung zur besseren Lichtverteilung aufgestellt (Anfang Sudelfeldstraße). Auch ändern sich derzeit die Lampentypen nahezu im Jahreswechsel. Daher sollte man man nicht mehr von einem einheitlichen Typ für die nächsten Jahrzehnte ausgehen, sondern an die Möglichkeit eines häufigeren Wechsels denken. Der ‚Grundtyp‘ einer technischen Lampe sollte dabei beibehalten werden.
Im Begleitschreiben werden Alter und Kosten der Straßenbeleuchtung und deren Erneuerung detailliert erläutert.

Diskussionsverlauf

Nach einem Überblick durch WL Schmid, über die bestehenden Lampen, deren Alter, technischen Zustand, sowie entstehende Kosten entspannt sich zunächst eine Debatte über die Kostenbelastung der Bürger.
Hierzu stellt GR Seebacher einen Antrag zur Geschäftsordnung, wonach vor einer weiteren Sachdebatte zunächst über eine Empfehlung an den Gemeinderat, hinsichtlich einer möglichen Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung befunden werden sollte. Dieser Antrag wird mit 1/6 Stimmen abgelehnt.
Sodann wird vorgeschlagen, den ursprünglichen Lieferanten der Louis Poulsen Leuchten, Herrn Jahn, welcher ein Lichtexperte sei, im Hinblick auf die psychologischen und emotionalen Aspekte der Beleuchtung, zu konsultieren. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich nicht aufgegriffen.
In der weiteren Aussprache wurden technische Aspekte, die Lichtverteilung  bei den Leuchten, Kosten, gestalterische Überlegungen und der technische Wandel bei den Leuchten sehr ausführlich erörtert.
Wichtiger Aspekt dabei war die Frage eines ausreichenden Abstandes zwischen den Leuchten, der Einhaltung technischer Regelwerke und in der Folge die Frage des Bestandsschutzes bei zu großen Leuchtenabständen. Diese Frage soll die Verwaltung nochmals hinterfragen.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Beibehaltung des Grundtyps ‚Technische Lampe‘ (ähnlich Bemusterung), angelehnt an die künftige Entwicklung, selbst über den einzubauenden Lampentyp zu entscheiden. Der Austausch soll Straßenzugweise einheitlich erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Beim Austausch sollen die bestehenden Masten gegen höhere ersetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 3

Dem Gemeinderat wird empfohlen, vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen, ob und in welcher Form die bestehende Ausbaubeitragssatzung geändert oder aufgehoben werden könnte.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.2. Straßenbeleuchtung- Antrag auf zusätzliche Lampe in der Traithenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Die Anwohner der Traithenstraße haben einen Antrag eingereicht, mit der Bitte in Höhe der HS.NR. 1 eine Straßenbeleuchtung zu errichten.
Sachlich entspricht der Abstand zwischen der Einmündung in Traithenstraße und der nächsten Lampe vor HS.NR. 5 nicht den Richtlinien und ist mit ca. 80m viel zu groß. Mindestens eine zusätzliche Lampe wäre angemessen.
Wegen fehlender Zuleitungen wäre der entstehende Aufwand nicht unerheblich. Auch wäre die Standortfrage mit den betroffenen Grundeigentümern zu klären.
Die Lampe kann entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anwohner umgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Vor dem Hintergrund der sehr ausführlichen Debatte zum vorherigen Top, hinsichtlich einer Kostenumlegung, stellt dies den Kern der Aussprache dar.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, sofern möglich genauere Kosten zu ermitteln. Die Kosten sind den Anwohnern mitzuteilen.. Vor Ausführungsbeginn ist, unter Hinweis auf die entstehenden Kosten, nochmals eine Anliegerzustimmung einzuholen. Unter der Maßgabe einer satzungsgemäßen Kostenumlage und einer mehrheitlichen Anwohnerzustimmung, soll eine zusätzliche Leuchte errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 21.07.2015 ö informativ 7

Sachverhalt

Zu diesem Top lagen keine Anträge vor. Auch aus dem Gremium kamen keine Fragen oder Anträge.

Datenstand vom 17.11.2015 09:15 Uhr