Datum: 28.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Werk- und Abwasserausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 23:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Protokolle der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018 waren vorab bekannt gegeben worden. Der BGM fragt ob Änderungen gewünscht werden.
Beschluss
Der Ausschuss stimmt den Protokollen ohne Änderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Halbjahresbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
informativ
|
2 |
Sachverhalt
Das prognostizierte Jahresergebnis dürfte dem für 2018 geplanten Überschuss entsprechen. Dabei sollte der erwartete Verlust im Bereich Wasser deutlich (-35 TEURO) höher ausfallen als geplant. Die Ursache liegt in den deutlich höheren betrieblichen Fremdleistungen, hier wiederum den höheren Kosten für die Leitung Mühlau begründet. In der Folge können voraussichtlich keine Konzessionsabgaben für 2018 an die Gemeinde abgeführt werden.
Dem stehen etwas höhere erwartete Gewinne im Strom gegenüber. So sollten die Umsätze aus dem Stromverkauf die Erwartungen deutlich übertreffen.
Bei den Beteiligungen fielen die Ergebnisse des Hocheck deutlich negativer aus als geplant, was jedoch durch eine Ausschüttung der KOS und bessere Ergebnisse des E- Werk ausgeglichen wird.
Über die Investitionen und Baustellen war ja bereits im Herbst ausführlich berichtet worden. Leider liegen zu einigen Baustellen immer noch keine geprüften Schlussrechnungen vor. Diese, sowie die möglichen Ergebnisse der derzeit laufenden Betriebsprüfung können noch zu Änderungen führen.
Ebenfalls ausständig ist noch das Ergebnis der Kostenprüfung im Bereich der Netzentgelte.
Zurückgestellt wurde aus personellen Gründen u.a. die geplante Fahrzeug-beschaffung, die Erstellung einer neuen Homepage oder Arbeiten am GIS.
So war ein Mitarbeiter im Bereich Wasser über 8 Wochen in Elternzeit. Hinzu kamen über 275 (VJ: 160) Fehltage wegen Krankheit und Reha Maßnahmen, was auch ein Indiz für das Alter der Belegschaft ist.
Im Bereich Abwasser führten die, in immer kürzer werdenden Abständen auftretenden sehr häufigen Störungen zu großen Problemen. Daher und wegen der weiterbildungsbedingten Abwesenheiten von Herrn Boser, wurde das Personal an der Kläranlage deutlich verstärkt. Dennoch konnten nicht alle, insbesondere im Kanalbereich erforderlichen und geplanten Maßnahmen umgesetzt werden (z.B. Schachtkontrollen).
Diskussionsverlauf
Hinsichtlich der Ausfallzeiten beim Personal wird auf die Aussprache im Nicht- öffentlichen Teil verwiesen.
Vom Gremium kritisch hinterfragt werden die vorläufigen Anmerkungen des BP, sowie ausstehende Angaben (u.a. zum steuerliches Einlagekonto) beim Hocheck. Dabei äußern sich zwei GR äußerst kritisch zur Ergebnisentwicklung des Hocheck. Aussagen hinsichtlich angeblich fehlender Einsichtmöglichkeiten in die Jahresabschlüsse erwidert BGM Holzmaier unter Hinweis auf die erfolgten Prüfungen durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Bruhn. Kritisiert werden auch vermeintlich zu hohe Bezüge der GF- Hocheck und es wird der einzelne Wunsch an den Beirat herangetragen
, hier kritischer vorzugehen. WL Schmid verweist hierbei auf die Anstellung der GF bei der Hocheck GmbH und nicht bei der CoKG. Für die GmbH sei der Beirat nicht zuständig.
Der WL erläutert sodann die Position des WP hinsichtlich der Sofortabschreibungen für die errichteten Leitungen, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und insbesondere die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen einer möglichen Umbuchung und verweist auf das Abschlussgespräch.
zum Seitenanfang
3. Wirtschaftsplan 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Entwurf des WP ist allen GR rechtzeitig zugegangen. Anhand der vorliegenden Unterlagen werden die wesentlichen Planzahlen durch WL Schmid erläutert.
Beschluss
An den Gemeinderat geht die Empfehlung
a) den Erfolgsplan des EW, der mit einem Jahresgewinn von 139.000.-€ abschließt,
b) den Erfolgsplan des WW, abschließend mit einem Jahresverlust von 31.000.-€,
c) den Vermögensplan des EW mit einem Volumen von 775.000.-€,
d) den Vermögensplan des WW mit einem Volumen von 359.000.-€,
e) sowie den Erfolgsplan für die Beteiligungen abschließend mit einem Jahresge-winn von 85.000.-€ und dem dazugehörigen Vermögensplan mit einem Volumen von 0.-€ in der vorgelegten Form zu beschließen.
An den Gemeinderat geht die Empfehlung die Finanzpläne für die Jahre 2018-2022 mit den zugrunde liegenden Investitionsplänen in der vorgelegten Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. Breitband- Sachstände
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
1. Förderverfahren Breitbandausbau
Der Lückenschluss Hummelei soll im April erfolgen. Die weiteren Arbeiten (Einblasen Glasfaser) sollen unmittelbar daran anschließen. Eine Freischaltung soll im Spätsommer erfolgen.
Die finanzielle Abwicklung gestaltet sich leider etwas zögerlicher. Derzeit ist nicht absehbar, wann dieser Teilabschnitt komplett abgerechnet sein wird.
2. Förderverfahren Breitbandausbau
Für den 2.ten Bauabschnitt wurde gemäß Beschluss eine Markterkundung durchgeführt.
Seit dem 1. Antrag wurde von der Regulierungsbehörde das sogenannte Vectoring freigegeben und nach Angaben der Telekom auch freigeschaltet. Die unmittelbare Folge hieraus ist, dass in einer Vielzahl von Gebieten deutlich höhere Übertragungs-raten zur Verfügung stehen. Da nur Gebäude mit einer Übertragungsrate < 30Mbit zuwendungsfähig sind, bedeutet dies, dass weite Bereiche (z.B. Wall) nicht mehr förderfähig sind.
Durch die umfangreiche Förderung stehen zudem kaum mehr Tiefbau-unternehmungen zur Verfügung. Auch die Telekom ist überlastet und kommt mit dem Ausbau nicht mehr hinterher. Daher haben viele Gemeinden auf Ihre Ausschreibungen hin keine Angebote erhalten, so auch Kiefersfelden. Dies betrifft insbesondere das erweiterte Föderprogramm ‚Höfeprogramm‘, da hier FTTH- Anschlüsse gefordert werden, welche deutlich aufwendiger sind als FTTC- Lösungen.
Der Gemeinde steht jedoch noch ein Ausgabevolumen von ca. 700 Teuro aus dem ersten Programm zu. Daher fand gemeinsam mit der Gemeinde Kiefersfelden ein Treffen mit der Telekom statt, zur Klärung der Frage, wie möglicherweise ein verbindliches Angebot zu erhalten sei.
Es wurde vorgeschlagen die Ausbaugebiete zu überprüfen. Ferner sollten die Gemeinden in Aussicht stellen, bzw. anbieten, die Tiefbauarbeiten in Eigenregie auszuführen und die Infrastruktur später zu verkaufen. Dennoch sei von einer frühesten Umsetzung durch die Telekom erst in 3-4 Jahren auszugehen.
Da derzeit eine Vergabe der neuen 5G Lizenzen im Mobilfunk ansteht (Tirol bereits erfolgt) ist insbesondere in den autobahnbegleitenden Bereichen eine deutlich schnellere Umsetzung über Mobilfunk denn über Glasfaser zu erwarten.
In Abstimmung mit IKT und Herr Hirl wurden die ursprünglich vorgesehenen Bereiche nochmals geprüft und bis auf folgende Vorschläge gestrichen:
Grafenherberg, kleiner Berg mit Eck, Zimmerau, Wechselberg, Regau und Buchau (vorgeschlagen über Richtfunk)
Die Trassenführung für den kleinen Berg ist noch zu prüfen.
3. Bayrisches Mobilfunkförderprogramm
Dieses Förderprogramm, welches die ‚weißen Flecken‘ in der Mobilfunkversorgung schließen soll wurde Ende letzten Jahres bekannt gemacht. Am Freitag, den 15.3.2019 fand eine Info- Veranstaltung im Wirtschaftsministerium statt. Oberaudorf war als potentiell anspruchsberechtigte Gemeinde geladen. Die Versorgung in Oberaudorf ist jedoch bis auf geringe Restgebiete gut. Laut Herrn Kessler von der Telekom, der bei dieser Gelegenheit angesprochen wurde, ist beabsichtigt, durch die Telekom eine Verbesserung über die bestehenden BOS- Standorte herbeizuführen.
Dennoch wird empfohlen eine unverbindliche Interessenbekundung abzugeben. Das weitere Vorgehen, u.a. mit Markterkundung würde dann das neu gegründete Bayerische Mobilfunkzentrum, welches bei der Reg. d. Oberpfalz angesiedelt ist, übernehmen.
3. Glasfaseranbindung Schule
Demnächst sollten über die Fa. IKT bei den großen Anbietern Angebote zur physischen Anbindung der Schule Oberaudorf und der Klinik Trißl eingeholt werden. Am 28.03.2019 wurde von IKT eine entsprechende Vorstudie vorgelegt. Leider liegen die Kosten nach Berechnung IKT deutlich über der Schwelle von 50 TEuro für eine vereinfachte Ausschreibung. Hier sind noch Nachbesserungen erforderlich.
4. Förderverfahren ‚Digitales Klassenzimmer‘
Ursprünglich war beabsichtigt worden, eine gemeinsame Ausschreibung mit Kiefersfelden durchzuführen. Leider wurde von Seiten Oberaudorf noch keine Bestandserfassung durchgeführt. Dadurch stockt das Projekt.
5. Förderrichtlinie des Bundes
Für diese Förderung mit einem Höchstbetrag von 50.000.- € wurde ein Verlängerungsantrag eingereicht.
Ein Themenbereich ist der Ausbau von Hotspots, welcher von Frau Neumaier in Zusammenarbeit mit IKT im GR vorgestellt wird.
6. Ausbau der Rosenheimer Straße
Nachdem die Telekom beabsichtigt selbst Kabel zu verlegen, wird auf die Mitverlegung von Leerrohren seitens der Gemeindewerke verzichtet.
7. Digitalpakt für Schulen
Nachdem sich laut Pressemitteilungen der Bund und die Länder anscheinend auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt haben, ist auch hier mit Zuwendungen zu rechnen. Genaue Förderbedingungen, oder ein Förderprogramm liegen jedoch noch nicht vor.
Diskussionsverlauf
Auf Rückfragen führt der WL aus, die bisherige Praxis einer eigenen Leitungsverlegung habe sich am Großen Berg bewährt. Erst dadurch habe das Vorhaben realisiert werden können und die GW hätten sogar noch einen geringen Überschuss erzielt. Er verweist aber auch auf den z.T. erheblichen Zeitaufwand für die Trassenfindung und die Eigentümergespräche. Der Ausschuss ist einhellig der Auffassung in der gewohnten Weise, auch mit der gleichen Firma den Ausbau fortsetzen zu wollen. Auch die Anbindung Buchau wird erörtert. Insbesondere gibt es Rückfragen zu möglichen gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich des Richtfunks.
Zum Mobilfunkpakt wird insbesondere auf die bestehenden BOS- Standorte verwiesen.
Hinsichtlich der Kosten Schulanbindung besteht Einvernehmen nochmals mit den Beteiligen hinsichtlich der Übergabepunkte zu sprechen, um eine Kostenreduzierung zu err
eichen.
Beschluss 1
Der Ausschuss stimmt einer Änderung der Ausbaugebiete zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Ausschuss stimmt der Abgabe einer Interessenbekundung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Neubau Kläranlage- Sachstände
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist am 11.03.2019 in der Gemeinde eingegangen.
Die notwendige wasserrechtliche Genehmigung für die Bauwasserhaltung liegt bereits ca. 4 Wochen länger vor.
Rodungsarbeiten
Zur Wahrung der entsprechenden Vogelschutzvorschriften wurden die für den Neubau notwendigen Rodungsarbeiten bereits Mitte Februar ausgeführt (leider lag zu diesem Zeitpunkt noch keine schriftliche Genehmigung vor). Alle notwendigen Arbeiten waren aber mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und mündlich freigegeben worden. Die Koordination oblag Herrn Liegl. Die Arbeiten führte Herr Seebacher, Oberaudorf aus. Die Gutschrift für Holz und Häckselgut wird der KA gutgeschrieben.
Naturschutzrechtliche Begleitung der Maßnahme
Die Untere Naturschutzbehörde hat festgesetzt, dass insbesondere die Begrünungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen durch einen Fachmann zu begleiten sind. Es ist beabsichtigt den bisherigen Planer, das Büro Stiegler Rosenheim mit diesen Arbeiten zu betrauen.
Prüfstatik
Für die meisten Bauten an der Kläranlage ist die Ausfertigung einer Prüfstatik erforderlich. Wegen der Dringlichkeit der Arbeiten wurde der Auftrag in Abstimmung mit dem BGM nach Angebot an Herrn Prof. Dr.-Ing. Karl –Heinz Ehret, München zum vorläufigen Preis von brutto 29.753,71 vergeben.
Die erste Prüfung wird für die Spundwände benötigt.
Ergänzende Lagerflächen
Da der vorhandene Platz auf dem Kläranlagengelände nicht ausreichend ist für das gesamte Baulager und die Haufwerke wurde mit dem Pächter des nördlich angrenzenden Grundstücks in Abstimmung mit dem BGM eine Einigung erzielt.
Benötigt werden ca. 2.500 m², wofür eine Entschädigung in Höhe von 400.-€/ a vereinbart wurde. Zusätzlich wurde eine Pachtüberlassung für die bereits seit einigen Jahren bewirtschafteten Flächen nördlich der Erlenau zugesichert.
Freigabe Kampfmittelfreiheit
Es ist Aufgabe des Bauherrn der Baufirma ein gefährdungsfreies Grundstück zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgten Befragungen von Zeitzeugen und die Auswertung von extra angeforderten historischen Luftaufnahmen.
Da alle Untersuchungen negativ verliefen und es sich zudem um ein bereits bebautes Grundstück handelt, wurde der Baufirma in Abstimmung mit dem BGM die Kampfmittelfreiheit bestätigt.
Beauftragung Gutachter für Haufwerksbeprobung
Der anstehende Aushub und Abtrag könnte mit Schadstoffen verunreinigt sein, wodurch eine Haufwerksbeprobung erforderlich wird. Hierzu ist regelmäßig festzulegen in welchen getrennten Haufwerken der Aushub zwischenzulagern ist. Anschließend ist eine, ggf. durch Beprobungen zu ergänzende Einstufung des Materials vorzunehmen. Diese ist die Grundlage für die spätere Weiterverwendung und Entsorgung.
Der Auftrag wurde an das Büro von Herrn Ohin, Oberaudorf vergeben.
Beauftragung SiGeKo
Grundsätzlich ist nach Baustellenverordnung (BaustellV) der Bauherr verpflichtet, für die Sicherheit an Baustellen Sorge zu tragen. Für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens wird daher regelmäßig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bestellt.
Diese Leistung war ursprünglich vom Ing. Büro mit angeboten worden. Nachdem der Vertrag jedoch von Anfang 2013 datiert, wurden Mehrkosten angemeldet. Anstrengungen zum ursprünglichen Preis einen anderen Fachmann/ frau gewinnen zu können scheiterten. Auf Grund von Nachverhandlungen wurde in Abstimmung mit dem BGM der Auftrag an Herrn Aigner vergeben (siehe Anlage).
Auftragsvergabe
Wie angekündigt wurde der Auftrag Baumeisterarbeiten an die Fa. Schmölzl als günstigstem Anbieter vergeben.
Baubeginn
Mit der Baufirma wurde vereinbart, dass am 01.04.2019 mit den Bauarbeiten für die neue KA begonnen wird. Erste Maßnahme ist die BE. Ergänzend wurde festgelegt, dass um die, auf dem nördlich angrenzenden Grundstück zu errichtende BE herum ein befestigter Radweg für die Dauer der Baustelle errichtet wird. Dies ist aus Gründen der Sicherheit erforderlich.
Anschaffung einer Photovoltaikanlage
Die Kläranlage bietet mit den nach Süden ausgerichteten Dächern eigentlich ideale Voraussetzungen für den Einbau von Photovoltaikanlagen. Diese wurden bei der Planung bereits berücksichtigt und alle Dächer werden als Pultdächer mit einer Südausrichtung ausgeführt. Insgesamt wäre die Errichtung von drei Anlagen (auf dem Betriebs-, dem Rechen-, und dem Maschinengebäude) mit einer Gesamtleistung von ca. 85 kwp möglich. Die Kosten beliefen sich auf ca. 130 Teuro netto. Die Kosten sind in der derzeitigen Berechnung nicht enthalten.
Die Entnahmespitze der Kläranlage, welche aber selten erreicht wird, liegt bei ca. 160 kW. Die Microgasturbine liefert ca. 30 kW.
Die Errichtung mindestens einer Anlage auf dem Betriebsgebäude wird empfohlen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Ausschuss werden insbesondere die Kosten der Vergaben hinterfragt.
Hinsichtlich der PV- Anlagen besteht Einvernehmen, zumindest alle Vorarbeiten ausführen zu lassen. Insgesamt steht der Ausschuss dieser Idee sehr positiv gegenüber. Angemerkt wird die mögliche Problematik einer Korrosionsbeständigkeit der Anlagen im Hinblick auf mögliche Klä
rgase. Die Entscheidung wird zurück-gestellt.
Beschluss
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bestätigt die erteilten Auftragsvergaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.1. Vergabe Bauleistungsversicherung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Sachverhalt
Bauleistungs- und Maschinenversicherung für den Neubau der Kläranlage
Zur Absicherung der Risiken während der Bauphase wurden bei zwei Versicherungen (Allianz und Versicherungskammer) entsprechende Angebote eingeholt.
Dabei hat sich gezeigt, dass die Materie sehr komplex ist, und ein Vergleich nur sehr schwer durchführbar ist.
Mit der Allianz gab es einen Termin im Hause, sowie zwei Nachverhandlungen und Konkretisierungen des Angebots.
Abschließend ist der PL der Ansicht, unter Abwägung aller Aspekte,
von der Allianz das günstigste Angebot erhalten zu haben. Die Versicherungssumme beträgt 9,5 Mio Euro, wobei Maschinen mit 3,8 Mio Euro mitversichert sind.
Die Kosten betragen 18 TEuro netto, bei einer Selbstbeteiligung von 1.000.-€.
Das Gewässerrisiko ist eingeschlossen. Die Laufzeit reicht vom 01.05.2019 bis zum 31.12.2021.
Ergänzende Risiken, wie Baugrund, Hilfsbauten oder Bautafel sind mit niedrigen Beträgen enthalten. Ein Diebstahlrisiko ist mitversichert.
Das Brandrisiko wird über die bestehende Versicherung (Feuerrohbau bis Bauende frei) abgedeckt. Danach ist jedoch der Versicherungswert der bestehenden Bündelversicherung (derzeit KA enthalten mit ca. 1,2 Mio € für 650 €/a; später 6 Mio € für 3.200.-€) zu erhöhen. Maschinen sind derzeit für den Brandfall mit bis zu 1,3 Mio € für ca. 730.-€/a versichert. Diese Versicherung gilt es schrittweise über den Bauverlauf auf eine Deckungssumme von 4 Mio € bis zu einem Mehrpreis von ca. 1.400 €/a anzupassen.
Das Angebot der VKB lautetet über 18.350,60 € netto, wobei die Bedingungen nicht vergleichbar sind.
Alle Unterlagen können gerne in den GW eingesehen werden.
Diskussionsverlauf
Der Abschluss einer Versicherung wird sehr begrüßt.
Beschluss
Der WA beschließt den Auftrag über die Bauleistungsversicherung an den günstigsten Bieter, die Allianz, zum Preis von 17.999.-€ zu vergeben.
Die Brandschutzversicherungen sind schrittweise den steigenden Anforderungen anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.2. Vergabe Projektsteuerung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
5.2 |
Sachverhalt
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der Kläranlage wurden vom beauf-tragten Planungsbüro mit ca. 10,5 Mio € ermittelt. Zur Sicherstellung eines geordneten Ablaufes und der Erreichung der Projektziele ist es derzeit üblich und angebracht zur Unterstützung der Projektleitung einen Dritten mit der Projek-tsteuerung zu beauftragen. Einschlägig ist hier üblicherweise die AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) Diese sieht über alle Projektstufen I –V bei Honorarzone II min ein Entgelt von 291 Teuro (bei IV min: 346 Teuro) vor. Nachdem die Leistungsphasen 1 und 2 bereits weitgehend abgeschlossen sind, erstreckt sich das Leistungsbild im Wesentlichen über die Projektstufen 3 mit 5 (Ausführungsvor-bereitung, Objektüberwachung mit Ausführung, Abschluss) und damit eine abzurechnenden Leistung von ca. 154 Teuro, bzw. 183 Teuro. Der Vergabevor-schlag bleibt deutlich unter dieser Summe. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.06.2018 die Verwaltung mit der notwendigen Angebotseinholung und Vergabevorbereitung beauftragt.
Nach Vorgesprächen wurden im Dezember von Herrn Schäfer bei 4 Büros mit einer vorher abgestimmten Anfrage Angebote eingeholt. Ein Büro konnte aus Termingründen nicht abgeben. Von drei abgegebenen, wurde das teuerste aus formalen Gründen abgelehnt. Das Büro Zebisch war sowohl, was den geschätzten Zeitumfang anbelangt, wie auch hinsichtlich des Stundensatzes teurer.
Daher hat Herr Schäfer in seinem Vergabevorschlag vom 27.01.2019 empfohlen, den Auftrag an das, nach Prüfung günstigste Büro zu vergeben. Es handelt sich dabei um das ortsansässige Büro TB Baumanagement, Architekturbüro Brandlhuber, von Herrn Dipl. Ing., Architekt, M.Sc. Thomas Brandlhuber, Niederaudorf. Das vorläufige Auftragsvolumen beläuft sich auf netto 92.400.-€ (brutto 109.956.-€) verteilt auf drei Jahre.
Beschlussvorschlag:
Diskussionsverlauf
Trotz eines bestehenden vorgehenden Beschlusses kommt es zu einer sehr ausführlichen grundsätzlichen Aussprache über die Gesamtkosten der Anlage im Allgemeinen und der Notwendigkeit einer Projektbetreuung im Speziellen.
Auf Rückfrage führt der WL aus. Er könne nicht 100 % bestätigen, dass diese Auftragsvergabe zu keiner Kostenmehrung führe. Er verweist jedoch auf die Tatsache, dass in der Kostenberechnung Baunebenkosten in Höhe von 15 % der ursprünglichen Summe (also ca. 1,3 Mio Euro) für Planungsleistungen eingerechnet seien. Er gehe also derzeit davon aus, dass diese Kosten enthalten seien. Sofern eine Erledigung der Bauherrnaufgaben nicht selbst möglich ist, wie in diesem Falle, sei bei einem Projekt dieser Größe eine externe Unterstützung für diese Aufgaben erforderlich. Im Übrigen verstehe er zwar die Besorgnisse des Ausschusses hinsichtlich der Kosten. Das Kostenrisiko liege aber insbesondere in den noch ausstehenden großen Vergaben, wie Maschinentechnik, der HLS und Elektrotechnik mit Steuerung. Angesichts der derzeitigen Marktsituation seien derzeit keine Aussagen möglich. Eine Kostensicherheit könne daher nicht zugesichert werden. Leider sei man durch die ständigen Verzögerungen, welche jedoch in keinster Weise der Verwaltung angelastet werden könnten, erst in diese ungünstige konjunkturelle Phase geraten.
Gerade weil eine Kostenverfolgung, eine Terminkontrolle und eine saubere Dokumentation gewünscht würden, sei eine Unterstützung erforderlich. Er sei bereits derzeit mit der Doppelbelastung GW und Kläranlage deutlich überfordert. Eine saubere Abwicklung aller anstehenden Anforderungen sei nicht mehr möglich. Auch die Besetzung der Nachfolge verzögere sich. Er sehe sich nicht mehr in der Lage, alle gewünschten Arbeiten mit der notwendigen Sorgfalt erledigen zu können.
Ergänzend versucht er nochmals die Zuständigkeiten der am Projekt beteiligten Personen, insbesondere des Architekten zu erläutern, bzw. auch auf die Unterschiede zu den Bauherrnaufgaben hinzuweisen.
Beschluss
Der Auftrag für die Projektbetreuung Kläranlagensanierung ist an den günstigsten Anbieter, die Fa. Brandlhuber Baumanagement Oberaudorf zum Angebotspreis von derzeit netto 92.400.-€ zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.3. Projekleitung- Übertragung von Kompetenzen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
5.3 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 26.06.2019 hatte der WA Herrn Michael Schmid zum verant-wortlichen Projektleiter (PL) für die Generalsanierung der Kläranlage benannt. Hierzu wird auf das Leistungsbild Projektleitung § 206 AHO Nr. 9 verwiesen, mit einer Gliederung nach den 5 Projektstufen und 5 Handlungsbereichen. Die AHO sieht hier (bei gleichzeitiger Beauftragung der Projektsteuerung) ein Honorar von 50 % der Projektsteuerung als angemessen an, mithin ca. 170 Teuro. Umgerechnet entspräche dies ca. 2 Mannjahren (auf ca. 3 Jahre Bauzeit). Der derzeitige Arbeitseinsatz des WL kann wegen der Mehrfachbelastungen bei Weitem diesen Umfang nicht abdecken. Mit Einschränkungen ist daher zu rechnen.
Nunmehr gilt es die entsprechenden Kompetenzen festzulegen, da auf Grund von Dringlichkeiten und der Fülle der notwendigen Entscheidungen nicht alle in einer angemessenen Frist dem zuständigen WA vorgelegt werden können.
Eine Übertragung von Kompetenzen kann nur im Rahmen der vorher definierten Ziele erfolgen, welche nach Ansicht der Verwaltung sind:
- Einhaltung des vom GR festgelegten Kostenrahmens
- Einhaltung der vom GR beschlossenen Termin, insbesondere der Fertigstellung
- Ausreichende Dokumentation
Ferner sollte eine angemessene Abstimmung zwischen dem BGM und dem Projektleiter erfolgen. Zu wichtigen Terminen ist der BGM hinzuzuziehen.
Abschließend sollte der WA/ GR in der jeweils darauffolgenden Sitzung über die getroffenen Maßnahmen und Entscheidung informiert werden. Mitgliedern des WA/ GR steht selbstverständlich die Teilnahme an den Besprechungen zu. Auch steht es Ihnen frei, bzw. wäre es wünschenswert, wenn diese sich auch außerhalb der Sitzungstermine über den Fortschritt und Einzelheiten des Vorhabens informieren würden (im Rahmen der Leistungsfähigkeit des PL). Die Gremiumsmitglieder sollten dies untereinander koordinieren.
Bei einer drohenden Verfehlung der Ziele ist der GR/WA unverzüglich zu informieren. Ihm obliegt dann die alleinige Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.
Diskussionsverlauf
Die Beratung steht in engem Zusammenhang mit dem vorherigen TOP. Es besteht Einigkeit, dass voraussichtlich zusätzliche Sitzungen erforderlich werden könnten. Dennoch seien zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Anhand von Beispielen wird deutlich, dass i.d.Regel kein Interesse des WA an einer gestalterischen Mitarbeit besteht.
Der WL erläutert auch den Unterschied seiner rechtlichen Stellung als WL der GW (eigene Satzung) und seinen derzeitigen Kompetenzen in der Abwasserbeseitigung (keine- nur Zustimmung BGM). Auch daher sei eine Klarstellung erforderlich.
Beschluss
Unter Einbeziehung der vorgenannten Punkte ist der PL berechtigt, alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen, wie in § 206 Abs 1 AHO beschrieben.
Dies gilt zu bis zu einer Wertgrenze für Auftragsvergaben bis 70.000.- € netto, sowie sonstige Leistungen und Entscheidungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Abwasserbeseitigung- Sachstände
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
1. Provisorischer Rechen
Wie berichtet läuft der bestehende Rechen sehr häufig auf Störung. In Anbetracht des Alters und der Vielzahl an Problemen erschien eine Generalüberholung nicht angebracht.
Im letzten halben Jahr wurde eine Vielzahl an Möglichkeiten für eine Übergangslösung diskutiert, Angebote eingeholt, eine Ausschreibung durchgeführt und diese wegen zu teurer Angebote wieder aufgehoben.
Letztlich hat die Fa. Huber ein überarbeitetes Angebot abgegeben, welches einen Leihrechen für die Übergangsphase vorsieht, sowie die Lieferung zweier Pumpen, welche in das Eigentum der Gemeinde übergingen und auch für den weiteren Bauablauf benötigt werden.
Das Angebot schließt mit einer Summe von netto 47 Teuro ab und beinhaltet die komplette Montage.
Da die Situation vor Ort auf Dauer für die Mitarbeiter nicht mehr tragbar ist und zudem erheblich Sicherheitsbedenken gegen die Ist- Situation bestehen (kein Ex Schutz) wurde nach einer gemeinsamen Besichtigung vor Ort zusammen mit den BGMern der Auftrag an die Fa. Huber erteilt.
2. Probleme am Tropfkörper
Die Berieselung des Tropfkörpers aus dem Drehsprenger funktioniert nur mehr sehr eingeschränkt. Der Fehler konnte bisher nicht gefunden werden.
Im Winter stellte dies bisher kein Problem dar, da eine Befreiungsregelung für die Einhaltung der Grenzwerte galt.
Für die nächsten Monate gilt dies nicht mehr. Sollte die Berieselung nicht gangbar gemacht werden können, drohen ernsthafte Probleme wegen der erwarteten Überschreitung der Grenzwerte.
3. Defekte Störmelder
Der defekte Störmelder in der Pumpstation Erlenau ist auszutauschen und wurde für ca. 3 Teuro an die Fa. Sanftl beauftragt.
Da der Störmelder in der Kläranlage nur zeitweise Probleme aufweist, wurde im Hinblick auf die neue Kläranlage zunächst auf eine Beauftragung verzichtet.
Diskussionsverlauf
BGM Holzmaier bestätigt eingangs die Zustände an der Kläranlage, insbesondere im Rechenbereich und verweist auf einen beabsichtigten Tag der offenen Tür. Es sei sehr wünschenswert, der Bevölkerung die Probleme der Abwasserbeseitigung, insbesondere im Hinblick auf die derzeit entsorgten Materialien näher zu bringen.
Der Ausschuss bestätigt die Notwendigkeit einer Entlastung des Personals und sieht auch die Gefährdungen im Rechenbereich. Der WA billigt einvernehmlich die im Rahmen der Dringlichkeit getätigte Beauftragung zur Lieferung eines provisorischen Rechens.
Die sonstigen Störungen und Ausfälle werden zur Kenntnis genommen.
zum Seitenanfang
7. Wasser- und Stromversorgung- Sachstände
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
1. Schutzgebiet Mühlau
Es ist bekannt, dass die Überlegungen und Anstrengungen hinsichtlich eines neuen Schutzgebietes in der Mühlau zu intensivieren sind.
Die Gemeinde Kiefersfelden hat hier seit Herbst letzten Jahres umfangreichere Pumpversuche unternommen. Die Auswertung soll laut der beauftragten Fa. IGWU bis Ende März vorliegen.
Diese Daten sind eine erste Grundlage für weitere Gespräche hinsichtlich unserer eige
nen Überlegungen. Nach dem sehr trockenen Sommer 2018 soll im Zusammenhang mit einer neuen Schutzgebietsfestsetzung auch ein erneuter Antrag auf Erhöhung der genehmigten Entnahmemenge eingereicht werden.
Zur Klärung grundsätzlicher Fragen, sowie zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise ist für den 11. April ein Gespräch mit mehreren Vertretern des WWA, des LRA, der Büros IGWU, sowie der Gemeinde anberaumt.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss begrüßt die anstehenden Gespräche. Insbesondere der Kauf der benötigten Flächen durch einen Erben, die Handhabung der Vorkaufsrechtsfragen und das angedachte Gespräch mit dem neuen Eigentümer werden sehr interessiert zur Kenntnis genommen.
Ferner wird der Beschluss der Gemeinde Bayrischzell zum Sudelfeld zur Kenntnis gegeben und auf den weiteren Gesprächsbedarf verwiesen.
zum Seitenanfang
8. Lohnstundensätze 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Lohnstundensätze wurden für 2017 und 2018 unverändert übernommen. Für 2019 wird eine moderate Anpassung vorgeschlagen (siehe Tabelle).
Beschluss
Der WA stimmt einer Erhöhung der Lohnstundensätze für 2019 wie vorgestellt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werk- und Abwasserausschuss
|
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses
|
28.03.2019
|
ö
|
informativ
|
9 |
Sachverhalt
Keine Beratungspunkte
Datenstand vom 11.04.2019 16:12 Uhr