Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie Veranstaltungen durch die Feuerwehr nach der StVO


Daten angezeigt aus Sitzung:  010. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschließend 6.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt auf Grundlage von Art. 7a Satz 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) zu, dass die Führungsdienstgrade der Ortsfeuerwehren oder die im Einzelfall von diesen damit beauftragten Mannschaftsdienstgrade und Helfer zur Sicherung von Veranstaltungen die Befugnisse von Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger oder Eigentümern von Straßen nach Art. 7a Satz 1 übernehmen dürfen.

Datenstand vom 25.05.2021 15:06 Uhr