Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie Veranstaltungen durch die Feuerwehr nach der StVO
Daten angezeigt aus Sitzung: 010. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) | 010. Sitzung des Marktgemeinderates | 15.04.2021 | ö | beschließend | 6.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt auf Grundlage von Art. 7a Satz 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) zu, dass die Führungsdienstgrade der Ortsfeuerwehren oder die im Einzelfall von diesen damit beauftragten Mannschaftsdienstgrade und Helfer zur Sicherung von Veranstaltungen die Befugnisse von Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger oder Eigentümern von Straßen nach Art. 7a Satz 1 übernehmen dürfen.
Datenstand vom 25.05.2021 15:06 Uhr