Datum: 10.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Färberhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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9. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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informativ
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9 |
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8. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
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7. Aquaria, hier Sachstandsbericht bzgl. Förderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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7 |
Beschluss
Liegt bis zum 25.10.2019 keine positive Aussage bezüglich der Förderung vor,
- eine mündliche Zusage der Regierung von Schwaben für die Aufnahme ins Förderprogramm
- und Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Dezember
ist die Ausschreibung auch nicht zu versenden, wodurch sich das Bauvorhaben zeitlich verschieben wird.
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6. Verkaufsoffener Sonntag am 29.12.2019, Ballonglühen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die nachstehenden Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des „Ballonglühens“ am 29.12.2019.
Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich
des „Ballonglühens in Oberstaufen“
am Sonntag, den 29.12.2019
Der Markt Oberstaufen erlässt aufgrund des § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich des „Ballonglühens“ können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeit
Die Verkaufsstellen dürfen von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 3
Beschränkung auf Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf den in der Anlage näher bezeichneten Ortskern des Marktes Oberstaufen.
§ 4
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 29.12.2019, 0.00 Uhr in Kraft und am 29.12.2019, 24.00 Uhr außer Kraft.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen der Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes zu beachten sind.
Auf die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 24 LadSchlG wird ebenso hingewiesen.
Oberstaufen, den
MARKT OBERSTAUFEN
Beckel
Erster Bürgermeister
Anlage zur Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des „Ballonglühens“ am Sonntag, 29.12.2019
Beschränkter Bezirk gem. § 3
MARKT OBERSTAUFEN
Oberstaufen, den
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5. Berufung der Wahlleiter für die Kommunalwahl am 15.03.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Für die Kommunalwahl am 15.03.2020 werden
- Herr Christian Schiebel, als geschäftsleitender Beamter des Marktes Oberstaufen als Wahlleiter und
- Frau Sabine Haberstock, Leiterin des Ordnungsamtes, als stellvertretende Wahlleiterin
berufen.
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4.2. Beschaffung der DFI-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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4.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt zu, DFI-Anlagen für die in der obigen Aufstellung genannten Standorte zur beschaffen. Die entstehenden Kosten in Höhe von 27.250,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2020 genehmigt.
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4.1. Beibehalt des Buslinienangebotes (Buslinie 29)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt grundsätzlich der Verlängerung des Vertrages mit der Regionalentwicklung Bregenzerwald GmbH um 1 weiteres Jahr zu. Vertragspartner sollen jedoch ab 01.01.2020 erstmalig direkt der Landkreis Oberallgäu und die Regionalentwicklung Bregenzerwald GmbH sein.
Voraussetzung ist, dass analog der vergangenen Vereinbarungen der Höchstbetrag für den Markt Oberstaufen in Höhe von max. 17.500,00 € weiterhin die Gültigkeit besitzt. An einem Konzept zur Verbesserung der Anbindung in den Bregenzerwald soll weiterhin durch die Regionalentwicklung Bregenzerwald GmbH gearbeitet werden.
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4. Öffentlicher Personennahverkehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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4 |
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3. Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH: Feststellung Jahresabschluss 2018 mit Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2018 der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH (OTM GmbH) zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat ermächtigt Ersten Bürgermeister Martin Beckel, als Vertreter des Alleingesellschafters Markt Oberstaufen, unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen, in einer gesonderten Gesellschafterversammlung der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH (OTM GmbH) folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss 2018 wurde von Wirtschaftsprüfer Alexander Schwendinger nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (Art. 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO, § 53 HGrG) geprüft. Entsprechend Bestätigungsvermerk im Prüfbericht vom 08. Mai 2019 hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss 2018, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2018 bis 31.12.2018, sowie dem Anhang wird mit
- einer Bilanzsumme in Höhe von 1.247.947,64 €
- und einem Jahresüberschuss in Höhe von 100.197,82 €
festgestellt.
2. Verwendung Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss in Höhe von 100.197,82 € wird dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 133.856,24 € hinzugerechnet und in Höhe von 234.054,06 € als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer Christopher Krull wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.
4. Sonstiges
Alle zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte des Geschäftsjahres 01.01.2018 bis 31.12.2018 werden ausdrücklich genehmigt.
5. Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2019
Zum Wirtschaftsprüfer für das Jahr 2019 wird Wirtschaftsprüfer Alexander Schwendinger, Sonthofen, bestellt.
Feststellung:
Der Marktgemeinderat ermächtigt Ersten Bürgermeister Martin Beckel, die Entlastung des OTM-Beirates in der Gesellschafterversammlung zu fassen.
6. Entlastung Beirat
Dem Beirat der OTM GmbH wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt. Die Beiratsmitglieder der OTM GmbH sind bei dieser Beschlussfassung persönlich beteiligt und nehmen an der Beschlussfassung nicht teil.
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2. Bahnhofsplatz: Vorstellung der Studie zur Tiefgarage mit Entlastungstunnel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.
Der Sachverhalt soll aufgrund der doch grundsätzlichen Entscheidung dieser Thematik nochmals in den Fraktionen beraten werden, um dann das weitere Vorgehen abschließend beraten zu können.
Im Haushalt 2020 sind Mittel für eine Verkehrsuntersuchung vorzusehen.
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1. Neubau Montessori Schule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2019
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ö
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und steht einem Neubau der Montessori Schule grundsätzlich positiv gegenüber.
Grundsätzlich wird die Variante C bevorzugt, allerdings auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Variante B wäre insofern denkbar, wenn das Schulgebäude wesentlich an die Kinderheimbebauung heranrücken könnte. Sollte diese Variante nicht machbar sein, ist der Vorschlag A weiter zu verfolgen, dann sollte das neue Schulgebäude aber deutlich hinter die bestehende Schulturnhalle verschoben werden.
Erster Bürgermeister Martin Beckel wird beauftragt die weiteren Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen und im Anschluss dem Marktgemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Datenstand vom 16.10.2019 11:01 Uhr