Datum: 09.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus, kleiner Saal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 13:35 Uhr bis 16:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge
1.1 Buchenegg 10, FlNr. 2185, Gem. Oberstaufen; Einbau einer Ferienwohnung mit Gaube im DG eines bestehenden Wohnhauses
1.2 Schloßwiesweg 12a, FlNr. 1540/13, Gem. Oberstaufen, Errichtung eines Balkons
12 Verschiedenes
11 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
10 Baumaßnahme B 308, Absenkung/Tieferlegung Rainwaldstraße
9 Weganlegung im Bereich Hinterstaufen zur Umfahrung der Brücke B 308 am Hündle
8 Geschwindigkeitsbeschränkung in Buflings ab Abzweig ST2005 nach Zell bis Ortsende Buflings auf 30 km/h sowie Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h außerorts auf der Gemeindeverbindungsstraße Buflings - Zell
7 Bebauungsplan Argenstraße II; FlNr. 366/2, Bebauungsvorschläge / Überplanung
6 Abwicklung kleinerer Bauvorhaben - Verwaltungsvereinfachung; gemeindliches Einvernehmen
5 Flurbereinigungsverfahren Bauabschnitt 2
4.1 Ehem. Hausmülldeponie Thalkirchdorf; Auftragsvergabe Rammkernbohrungen
4 Auftragsvergaben
3.1 Sinswang 1; FlNr. 3709/15 Gem. Oberstaufen; Neubau überdachter Lagerplatz
3 Bekanntgaben
2.5 Hompessenweg, FlNr. 1729 Gem. Oberstaufen; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
2.4 Kalzhofer Straße 50, FlNr. 321/8 Gem. Oberstaufen; Bau einer Ferienanlage (Ortsbesichtigung)
2.3 Sinswang 22, FlNr. 3727/1, Gem. Oberstaufen, Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten
2.2 Hugo-von-Königsegg-Str. 6, FlNr. 25 Gem. Oberstaufen; Anbau am Bestand (Ortsbesichtigung)
2.1 Hagspiel 12, FlNr. 1224 Gem. Aach i. Allg.; Sanierung und Nutzungsänderung eines ehem. Bauernhauses (Ortsbesichtigung)
2 Bauanfragen
1.11 Franz-Mader-Weg 2, FlNr. 43 Gem. Oberstaufen; 2. Tektur; Fassaden- und architektonische Änderungen
1.10 Rainwaldstraße 4, FlNr. 215/2 Gem. Oberstaufen; Umnutzung des bestehenden Tanzlokals (Weinbauer) zu einem Restaurant
1.9 Vorderreute 8, FlNr. 1421 Gem. Oberstaufen; Neubau eines landwirtschaftlichen Stadels
1.8 Zell, FlNr. 3420 Gem. Oberstaufen; Errichtung eines landwirtschaftlich genutzten Stadels
1.7 Am Silberbühl 19, FlNr. 368/46 Gem. Oberstaufen; Umbau Wohnhaus mit Dachaufbauten und Balkon
1.6 Am Anger 30, FlNnr. 417/11 und 417/1 Gem. Aach im Allg.; a) Zusammenlegung von 2 Zimmern zu einem Zimmer b) Verlängerung des bestehenden Balkons (Nordseite) c) Rückbau Balkon und Neuerrichtung Balkon (Nord- u. Ostseite)
1.5 Buflings 15, Fl.Nr. 3295/4, Gem. Oberstaufen; Zusammenlegung von 2 Wohneinheiten zu einer Wohnung
1.4 Am Kühlen Grund 1a, FlNr. 162/33, Gem. Oberstaufen, Neubau eines Einfamilienhauses
1.3 Lindauer Straße 24, FlNr. 171, Gem. Oberstaufen, Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen an tragenden und aussteifenden Bauteilen, von Gewerbenutzung zu Wohnnutzung, Teilfläche 1. OG

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1
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1.1. Buchenegg 10, FlNr. 2185, Gem. Oberstaufen; Einbau einer Ferienwohnung mit Gaube im DG eines bestehenden Wohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
Die örtlichen Satzungen sind einzuhalten.

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1.2. Schloßwiesweg 12a, FlNr. 1540/13, Gem. Oberstaufen, Errichtung eines Balkons

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung eines Balkons grundsätzlich sein gemeindliches Einvernehmen. Eine Befreiung der Gestaltungssatzung wird jedoch abgelehnt.
Entsprechende Änderungspläne sind dem Markt Oberstaufen unter Einhaltung einer angemessenen Frist nachzureichen. Die Verwaltung wird dann ermächtigt bei Einhaltung der Gestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen im Verwaltungsweg zu erteilen.

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö informativ 12
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11. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss anerkennt den öffentlichen Teil des Protokolls von der letzten Sitzung vom 15.07.2020 und erhebt keine Einwendungen.

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10. Baumaßnahme B 308, Absenkung/Tieferlegung Rainwaldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss schließt sich der Auffassung der Verwaltung an und genehmigt die vorgelegte Planung zur Absenkung der Rainwaldstraße in diesem Brückenbereich.

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9. Weganlegung im Bereich Hinterstaufen zur Umfahrung der Brücke B 308 am Hündle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Umgehung für die Zufahrt nach Buchenegg während der Brückenbauzeit und ermächtigen Bürgermeister Martin Beckel

  • die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt abzuschließen,
  • die Vereinbarung mit der Hündlebahn abzuschließen,
  • die Baupläne für die Wegemaßnahme einzureichen und
  • das gemeindliche Einvernehmen hierzu zu erteilen.

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8. Geschwindigkeitsbeschränkung in Buflings ab Abzweig ST2005 nach Zell bis Ortsende Buflings auf 30 km/h sowie Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h außerorts auf der Gemeindeverbindungsstraße Buflings - Zell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschluss beschließt für den Streckenabschnitt Kreuzung ST2005 bis Ortsende Buflings in Richtung Zell beidseitig eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h.
Zusätzlich ist mit VZ 101 (Gefahrenstelle) auf die besondere Gefahrenlage (Golfplatz, Fußgänger, Werksverkehr der Allgäuer Parkettzentrale) aufmerksam zu machen.

Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Buflings und Zell auf 70 km/h sieht der Ausschuss jedoch keine Notwendigkeit. Auf die Freihaltung von sog. Sichtdreiecken soll das Ordnungsamt drängen.
Das Ordnungsamt wird ferner beauftragt zu prüfen, ob eine abgrenzende Fußgängerspur auf der Fahrbahn in diesem Streckenabschnitt in Form eines Testversuches praxisnah ist und die Verkehrssicherheit erhöht.

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7. Bebauungsplan Argenstraße II; FlNr. 366/2, Bebauungsvorschläge / Überplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss entscheidet sich für die Alternative Nr. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte mit dem Planungsbüro Sieber in Lindau abzustimmen und einzuleiten.
Die Planungsgrundsätze sind in den jeweiligen Fraktionen zu beraten und im Marktgemeinderat einzubringen.

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6. Abwicklung kleinerer Bauvorhaben - Verwaltungsvereinfachung; gemeindliches Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt folgenden Vorschlag zur Verwaltungsvereinfachung zu. Die Verwaltung wird ermächtigt für u.g. Vorhaben im Verwaltungswege das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen:

Lfd.-Nr.
Inhalt:
1.
Garagen und Carports (bis 75m² Fläche) ohne sonstige Zweck- und Aufenthaltsräume im Innenbereich
(Beispiel: Die Herstellung von bis zu 5 Stellflächen im Innenbereich)
2.
Nicht unterkellerte Gebäude und Gartenhäuschen (bis 100m³ Brutto-Rauminhalt) im Innenbereich ohne Aufenthaltsräume
3.
Dachaufbauten und Dacheinschnitte, wenn diese die Vorgaben nach § 8 der Ortsgestaltungssatzung einhalten, soweit das (vorher nicht ausgebaute) Dachgeschoss einer Wohnnutzung zugeführt wird unter Einhaltung örtlicher Bauvorschriften (z.B. Stellplatzsatzung); im Innen- und Außenbereich
4.
Nutzungsänderungen im Innenbereich bei Änderung der Nutzungsart ohne städtebauliche Relevanz, mit nur „kleinen Nutzungseinheiten“ bis zu 50qm Nutzfläche.
5.
Wohnungsteilungen mit Stellplatznachweis
6.
Anträge nach § 22 BauGB
ohne städtebauliche Relevanz
7.
Isolierte Befreiungen und isolierte Ausnahmen
bei Bebauungsplänen und örtlichen Satzungen mit „Nachbarunterschriften“
8.
Genehmigungsfreistellungen nach Art. 58 BayBO
9.
Bei längeren Sitzungspausen (mehr als 5 Wochen), wenn
  1. das Bauvorhaben zu 100% der Gestaltungssatzung entspricht,
  2. seitens der Verwaltung keine Bedenken bezüglich dem Einfügen des Bauvorhabens bestehen (§ 34 BauGB) und es sich
  3. um keinen Sonderbau handelt
und sich dadurch ergibt, dass bei Antragseingang eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen nicht mehr rechtzeitig an die Baugenehmigungsbehörde mitgeteilt werden kann und die Fiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einzutreten droht.
Eine Behandlung im Marktgemeinderat ebenso nicht rechtzeitig erfolgen kann.


Die von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen sind den Ausschussmitgliedern über das RIS-Informationssystem monatlich bzw. vor Sitzungsbeginn bekanntzugeben.

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5. Flurbereinigungsverfahren Bauabschnitt 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö 5

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Marktgemeinderat den BA 2 in 2021 umzusetzen und hierfür die entsprechenden Mittel im Haushalt einzustellen.

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4.1. Ehem. Hausmülldeponie Thalkirchdorf; Auftragsvergabe Rammkernbohrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Baugrund Süd nachträglich zu.

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4. Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 4
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3.1. Sinswang 1; FlNr. 3709/15 Gem. Oberstaufen; Neubau überdachter Lagerplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö informativ 3.1

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zustimmend zu Kenntnis.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 3
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2.5. Hompessenweg, FlNr. 1729 Gem. Oberstaufen; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 2.5

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss verweigert sein gemeindliches Einvernehmen.

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2.4. Kalzhofer Straße 50, FlNr. 321/8 Gem. Oberstaufen; Bau einer Ferienanlage (Ortsbesichtigung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö informativ 2.4

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat an den Bauherrn folgende Aufträge/Wünsche:

  1. Reduzierung der Baukörper auf max. 3 Vollgeschosse. Die bisherige Gebäudehöhe ist somit um ein Geschoss zu reduzieren.
  2. Beibringung eines Hotelkonzepts, das Aufschluss darüber gibt, wie die Zukunft des Hotels als Familienbetrieb aussieht.
  3. Bei der Planung sind Einwirkungen ist das Geländeprofil möglichst zu verhindern. Großflächige Abtragungen sind zu vermeiden.
  4. Das Konzept Hotel/Ferienwohnungsbau ist zu überarbeiten. Die künftigen Eigentumsverhältnisse sind klar und eindeutig herauszuarbeiten. Es sind für den Markt Oberstaufen Nutzungsdienstbarkeiten zu erbringen, die eine „Zweitwohnungsnutzung“ ausschließt.

Die neue Planung und das neue Konzept sind dem Marktgemeinderat zu Entscheidung vorzulegen.

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2.3. Sinswang 22, FlNr. 3727/1, Gem. Oberstaufen, Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 2.3

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss lehnt die Planungseingabe ab. Bei Einreichung eines formellen Antrags sind folgende Feststellungen zu beachten:

  1. Der Bauherr hat eine Grunddienstbarkeit als Nutzungsbeschränkung „nur Hauptwohnsitz“ oder „Ferienwohnung“ (keine Nebenwohnsitze) aufzunehmen.
  2. Das Bauvorhaben darf die bestehende nördliche Bauflucht der Gebäude Sinswang 11, 16 und 21 nicht überschreiten!
  3. Das Gebäude darf max. zwei Vollgeschosse und ein DG mit Kniestock 80cm haben.
  4. Örtliche Satzungen (Gestaltungssatzung und Stellplatzsatzung) und sonstige bauliche Vorschriften sind zu beachten. Eine Befreiung der Gestaltungssatzung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
  5. Vom Baugrundstück darf kein Regenwasser auf die angrenzende Gemeindever-bindungsstraße abgeleitet werden. Für das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück eine Rückhaltung/Versickerung vorzusehen.
  6. Das Gebäude ist an die gemeindliche Wasserversorgung und Kanalisation anzuschließen.
  7. Eine weitergehende Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

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2.2. Hugo-von-Königsegg-Str. 6, FlNr. 25 Gem. Oberstaufen; Anbau am Bestand (Ortsbesichtigung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Bauherrn sind die Feststellungen des gemeindlichen Bau- und Umweltausschusses mitzuteilen.

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2.1. Hagspiel 12, FlNr. 1224 Gem. Aach i. Allg.; Sanierung und Nutzungsänderung eines ehem. Bauernhauses (Ortsbesichtigung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat sich für die Variante 1 (Gaube) und gegen die Variante 2 (Luft) ausgesprochen.
Die Verwaltung wird ermächtigt bei Bauantragstellung, sofern keine (grundlegenden)  Abweichungen erfolgen und die Gestaltungssatzung eingehalten wird, das gemeindliche Einvernehmen im Verwaltungsweg zu erteilen.

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2. Bauanfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö informativ 2
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1.11. Franz-Mader-Weg 2, FlNr. 43 Gem. Oberstaufen; 2. Tektur; Fassaden- und architektonische Änderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.11

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zur 2. Tektureingabe sein gemeindliches Einvernehmen.
Einer Befreiung der Gestaltungssatzung bezüglich des zwischen Kinderzimmer und Wohnzimmer
gestalteten Balkons im OG wird zugestimmt.

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1.10. Rainwaldstraße 4, FlNr. 215/2 Gem. Oberstaufen; Umnutzung des bestehenden Tanzlokals (Weinbauer) zu einem Restaurant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.10

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Umnutzung sein gemeindliches Einvernehmen. Die notwendigen Stellflächen sind nachzuweisen. Der Bauherr wird aufgefordert die Änderungsplanung zum Stellplatznachweis nachzureichen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einem satzungskonformen Stellplatznachweis, das gemeindliche Einvernehmen im Verwaltungsweg zu erteilen.

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1.9. Vorderreute 8, FlNr. 1421 Gem. Oberstaufen; Neubau eines landwirtschaftlichen Stadels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.9

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum beabsichtigten Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.

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1.8. Zell, FlNr. 3420 Gem. Oberstaufen; Errichtung eines landwirtschaftlich genutzten Stadels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.8

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
Der tatsächliche Weg ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens auf Kosten des Bauherrn abzumarken.

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1.7. Am Silberbühl 19, FlNr. 368/46 Gem. Oberstaufen; Umbau Wohnhaus mit Dachaufbauten und Balkon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.7

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss lehnt das Bauvorhaben in beantragter Form ab. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Der Bauherr hat einen satzungskonformen Änderungsplan bezüglich der Westansicht zu erbringen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei satzungskonformer Änderungsplanung das gemeindliche Einvernehmen im Verwaltungsweg zu erteilen.

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1.6. Am Anger 30, FlNnr. 417/11 und 417/1 Gem. Aach im Allg.; a) Zusammenlegung von 2 Zimmern zu einem Zimmer b) Verlängerung des bestehenden Balkons (Nordseite) c) Rückbau Balkon und Neuerrichtung Balkon (Nord- u. Ostseite)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.6

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
Einer Befreiung der Gestaltungssatzung wird nicht zugestimmt.
Die Gestaltungssatzung in Bezug der angedachten Balkonverlängerung und der Balkontiefe (Balkonneubau) ist zu beachten. Der Planer hat eine satzungskonforme Lösung herbeizuführen.

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1.5. Buflings 15, Fl.Nr. 3295/4, Gem. Oberstaufen; Zusammenlegung von 2 Wohneinheiten zu einer Wohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.5

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
Der Bauherr ist auf die seit 01.05.2020 geltende Regelung der Fremdenverkehrssatzung (FVS) hinzuweisen.

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1.4. Am Kühlen Grund 1a, FlNr. 162/33, Gem. Oberstaufen, Neubau eines Einfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.4

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
Bezgl. der Geländeabtragung wird Befreiung von der Gestaltungssatzung erteilt.
Bei den Bauvorbereitungen sowie bei der Bauausführung darf der bestehende Fußweg westlich des Baufeldes keinen Schaden nehmen. Es sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen in Absprache mit der Bauverwaltung abzustimmen. Bezüglich des Neubaus ist dem Markt Oberstaufen eine Haftungsfreistellung bzgl. Sachschäden durch Naturereignisse (Starkregen etc.) schriftlich zu erklären.

Die mit dem Neubau nicht mehr nutzbaren Stellflächen zum Hotel sind an anderer Stelle auf dem Baugrund nachzuweisen. Ein entsprechender Stellplatzplan ist nachzureichen.

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1.3. Lindauer Straße 24, FlNr. 171, Gem. Oberstaufen, Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen an tragenden und aussteifenden Bauteilen, von Gewerbenutzung zu Wohnnutzung, Teilfläche 1. OG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.3

Beschluss

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Nutzungsänderung sein gemeindliches Einvernehmen.
Die Stellplatzsatzung ist zu beachten.

Der Bauherr ist auf die Regelung „Nebenwohnsitze“ gemäß der Fremdenverkehrssatzung (FVS) i.V.m. § 22 BauGB hinzuweisen.

Datenstand vom 28.01.2021 07:57 Uhr