Datum: 20.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus, großer Saal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 22:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Schlossbergresort, Festlegung des endgültigen Entwurfs - Beschlussfassung
3 Freibad Thalkirchdorf, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen - Beschlussfassung
4 Änderungen des Ortsrechts
4.1 Anpassung Kurbeitrag ab dem 01.12.2022 - Beschlussfassung
4.2 Anpassung "Bettenzehnerl" - Beschlussfassung
4.3 Anpassung Gemeindeanteil Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag - Beschlussfassung
4.4 Änderung Satzung Kurbeitrag - Beschlussfassung
4.5 Änderung Satzung Fremdenverkehrsbeitrag - Beschlussfassung
5 Bürgerkarte Oberstaufen PLUS BÜRGER, Neugestaltung des Angebotes - Beschlussfassung
6 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt 4.1 nicht in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates zu behandeln und diesen von der Tagesordnung zu nehmen.

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2. Schlossbergresort, Festlegung des endgültigen Entwurfs - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Entwurf „Schloss“ planerische Grundlage im weiteren Verfahren zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Schlossberg-Resort gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2019 werden soll.

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3. Freibad Thalkirchdorf, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Beschluss vom 14.11.2019 bezüglich des gewählten Standortes an der Talstation am Skilift in Thalkirchdorf aufzuheben und sich wieder auf den ursprünglichen Standort am bestehenden Standort in Thalkirchdorf, Im Weidach, zu konzentrieren.

In der nächsten Marktgemeinderatssitzung ist dann über die beim Ideenwettbewerb 2019 eingegangenen 3 Vorschläge (A-C) zu entscheiden.

Der Siegervorschlag hieraus ist dann näher zu untersuchen, insbesondere bezüglich der Kosten und des Immissionsschutzes, da für die Weiterverfolgung des Projektes die Finanzierbarkeit, bzw. Genehmigungsfähigkeit gewährleistet sein muss.

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4. Änderungen des Ortsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö 4
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4.1. Anpassung Kurbeitrag ab dem 01.12.2022 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 3
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt zu, den Kurbeitrag mit Wirkung ab dem 01.12.2022 auf folgende Beträge anzupassen: 
Zone 1
  1. Kurbeitrag Erw.                 3,50 EUR
  2. Kurbeitrag Jugendliche        1,75 EUR

Zone 2
  1. Kurbeitrag Erw.                 2,40 EUR
  2. Kurbeitrag Jugendliche        1,20 EUR

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4.2. Anpassung "Bettenzehnerl" - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 4
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt zu, das Bettenzehnerl auf 0,90 EUR pro Übernachtung zu erhöhen und die Satzungsänderung vorzubereiten:
  1. Die Vorauszahlung in Form des Bettenzehnerls wird ab dem 01.12.2022 
    von 0,30 EUR auf 0,90 EUR angehoben.
  2. Die pauschal veranlagten Beherbergungsbetriebe werden ab dem 01.12.2022 mit 0,90 EUR pro Übernachtung abgerechnet.

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4.3. Anpassung Gemeindeanteil Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö 4.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, 
  1. in der Kalkulation des Kurbeitrags 9 % des Gesamtaufwands für die Kur- und Erholungseinrichtungen und 
  2. in der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags 30 % des Gesamtaufwands für das Marketing sowie 9 % des durch den Fremdenverkehrsbeitrag zu deckenden Teil des Gesamtaufwands für die Kur- und Erholungseinrichtungen 
als Gemeindeanteil zu berücksichtigen.

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4.4. Änderung Satzung Kurbeitrag - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 6
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.12.2021. Die Verwaltung wird zudem beauftragt unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen eine nichtamtliche Lesefassung der Kurbeitragssatzung zu erstellen:

1. Änderungssatzung zur Satzung
für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen
(Kurbeitragssatzung – KBS)


Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Marktgemeinderat Oberstaufen in der Sitzung vom 20.10.2022 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.12.2021:

§ 1
Änderungen

Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen vom 14.12.2021 wird wie folgt geändert:

  1. § 4 Abs. 2 und Abs. 3 erhält folgende Fassung: 

       (2) Der Kurbeitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person
im Kurbezirk 1:        3,50 Euro
im Kurbezirk 2:        2,40 Euro

Es gilt eine Jahrgangsregelung: Personen, die im Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres als Erwachsene. 

  1. Der Kurbeitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person

im Kurbezirk 1:        1,75 Euro
im Kurbezirk 2:        1,20 Euro

Es gilt eine Jahrgangsregelung; Personen, die im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres bis zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkt als Jugendliche.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.


Oberstaufen, den…….
MARKT OBERSTAUFEN


Martin Beckel
Erster Bürgermeister

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4.5. Änderung Satzung Fremdenverkehrsbeitrag - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 7
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag vom 16.03.1983. Die Verwaltung wird zudem beauftragt unter Einarbeitung aller beschlossenen Änderungen eine nichtamtliche Lesefassung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag zu erstellen:



5. Änderungssatzung zur Satzung
für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag



Aufgrund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Marktgemeinderat des Markt Oberstaufen in seiner Sitzung am 20.10.2022 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag vom 16.03.1983:


§ 1
Änderungen

Die Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 16.03.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.10.2004, wird wie folgt geändert:


  1. § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 

(3)        Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge (oder Alternative: am Tage nach der Abreise der Gäste) verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,90 Euro. Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen nicht erreicht werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden.



§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.




Oberstaufen, den ……
MARKT OBERSTAUFEN




Martin Beckel
Erster Bürgermeister

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5. Bürgerkarte Oberstaufen PLUS BÜRGER, Neugestaltung des Angebotes - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Bürgerkarte Oberstaufen PLUS BÜRGER gemäß dem heute vorgelegten Konzept ab dem 01.12.2022 neu anzubieten. Der Verkauf der Bürgerkarte zu den derzeit noch geltenden Bedingungen wird mit Ablauf des 20.10.2022 eingestellt. Bisher erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit im Rahmen des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes.

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6. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 6
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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö informativ 7
Datenstand vom 03.01.2023 11:34 Uhr