Datum: 10.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus, großer Saal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 22:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Breitbandausbau, Antragstellung zur Teilnahme an Förderverfahren nach Gigabit-RL Bund - Diskussion und Beschlussfassung
3 Neubau Freibad Thalkirchdorf: Auswahl des Entwurfs - Beschlussfassung
4 Neuregelung Parkgebührenordnung - Beschlussfassung
5 Änderung der Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz am Skilift in Thalkirchdorf - Beschlussfassung
6 Änderungen der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat - Beschlussfassung
7 Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH
7.1 Jahresabschluss 2021 - Beschlussfassung
7.2 Finanz- und Vermögensplan 2023 - Beschlussfassung
7.3 Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022 - Beschlussfassung
7.4 Wirtschaftliche Entwicklung Januar bis Oktober 2022: Erfordernis eines Kassenkredites, Erklärung des Rangrücktritts und eines harten Patronats der Marktgemeinde - Beschlussfassung
8 Ortswärme Oberstaufen Verwaltungs GmbH
8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit Entlastung der Geschäftsführung - Beschlussfassung
9 Ortswärme Oberstaufen GmbH & Co. KG
9.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit Entlastung der Geschäftsführung - Beschlussfassung
9.2 Klarstellung zum Verlustvortragskonto - Beschlussfassung
9.3 Bestellung des Wirtschaftsprüfers - Beschlussfassung
9.4 Wirtschafts- und Finanzplan 2023 - Beschlussfassung
9.5 Ermächtigung Gesellschafter Wirtschaftsplan - Beschlussfassung
9.6 Erhöhung der Heizleistung im Heizwerk und Verstärkung der Zuleitung zum Ort - informativ
10 Relaunch Homepage Markt Oberstaufen, Auftragsvergabe - Beschlussfassung
11 Winterdienst, Hier: Schneeabfuhr - Beschlussfassung
12 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
13 Anfragen und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 1

Beschluss

zum Seitenanfang

2. Breitbandausbau, Antragstellung zur Teilnahme an Förderverfahren nach Gigabit-RL Bund - Diskussion und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 2

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Breitbandausbau flächendeckend schnellstmöglich voranzutreiben.

  • Bedingt durch den kurzfristigen Entfall des ursprünglich vorgesehenen Förderprogramms sollen Neuplanungen und Neukalkulationen unter Berücksichtigung von Synergien mit den angekündigten Eigenausbauplänen der Deutschen Telekom oder anderer Unternehmen erfolgen.

  • Die zur Projektumsetzung notwendigen Förderanträge sollen in den zur Verfügung stehenden Förderprogrammen gestellt werden.

  • Das Projekt soll in einer interkommunalen Zusammenarbeit realisiert werden, dazu kann wahlweise der Beitritt zu einem Zweckverband erfolgen oder eine andere Form des interkommunalen Aufgabenübertrages gemäß den Förderrichtlinien gewählt werden.

  • Sollte eine interkommunale Zusammenarbeit auf Grund externer Ursachen nicht zu Stande kommen oder aus Sicht der Verwaltung diese aus zeitlichen, sachlichen oder finanziellen Gründen nicht mehr vorteilhaft erscheinen, wird die Verwaltung ermächtigt, den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes im Gebiet des Marktes, ggf. unter Inanspruchnahme von zur Verfügung stehenden Fördermitteln voranzutreiben und die dazu erforderlichen Schritte zu unternehmen. Der Marktgemeinderat ist über die dann gewählte Vorgehensweise zu informieren.

  • Die notwendigen Ausschreibungen zu Netzbetrieb, Netzplanung und Netzbau in Abhängigkeit vom genutzten Förderprogramm und der zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen durchgeführt werden.

zum Seitenanfang

3. Neubau Freibad Thalkirchdorf: Auswahl des Entwurfs - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Planungen für den Neubau des Freibades in Thalkirchdorf nach dem Planungsvorschlag C vorangetrieben werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, für diesen Siegervorschlag die Aufträge zur weiteren Ausplanung sowie für Gutachten und Planungen zur Klärung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit (z. B. hinsichtlich von Immissionsschutz und Naturschutz) und der voraussichtlichen Baukosten zu erteilen. 

Erst wenn diese Rahmenbedingungen bekannt sind, soll vom Marktgemeinderat – auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Betriebskosten – entschieden werden, ob das Projekt verwirklicht und der dazu erforderliche Baugenehmigungsantrag gestellt werden soll.

zum Seitenanfang

4. Neuregelung Parkgebührenordnung - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die nachfolgende Parkgebührenverordnung. Sie soll zum 01.12.2022 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Parkgebührenordnung in der Neufassung vom 12.04.2022 außer Kraft.

zum Seitenanfang

5. Änderung der Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz am Skilift in Thalkirchdorf - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der folgenden „Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für den Wohnmobilstellplatz am Festplatz Thalkirchdorf“. Diese Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes am Festplatz Thalkirchdorf“ vom 28.07.2021 außer Kraft.

zum Seitenanfang

6. Änderungen der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat überträgt gem. Art. 37 Abs. 2 GO die Zuständigkeit für die Erteilung des baurechtlichen Einvernehmens bei Bauanträgen zur Nutzungsänderung von Nutzung Wohnung zu Nutzung Ferienwohnung und ausschließlich, soweit dies im Geltungsbereich der „Fremdenverkehrssatzung“ (Satzung nach § 22 BauGB) erfolgen soll, vom bisher zuständigen Bau- und Umweltausschuss auf den Ersten Bürgermeister.

Der Marktgemeinderat überträgt zudem gem. Art. 37 Abs. 2 GO die Zuständigkeit für Entscheidungen in Organen von Unternehmen in Privatrechtsform, an denen der Markt lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, unter den Einschränkungen aus Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 und Art. 96 GO auf den Ersten Bürgermeister.

Dazu wird die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschlossen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine nichtamtliche Lesefassung der Geschäftsordnung unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungsbestimmungen zu erstellen:


  1. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen

Der Marktgemeinderat Oberstaufen beschließt in der Sitzung vom 10.11.2022 auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung vom 15.05.2020: 


§ 1
Änderungsbestimmungen

Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Oberstaufen vom 15.05.2020 wird wie folgt geändert: 


  1. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

  1. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – mit Ausnahme der Fälle, in denen dies zu Anträgen auf Nutzungsänderung von Nutzung Wohnung zu Nutzung Ferienwohnung im Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB zu erteilen ist – und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben, 

  1. Der Punkt am Ende von § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d wird durch ein Komma ersetzt.


  1. In § 12 Abs. 2 Nr. 4 wird folgender Buchstabe e neu angefügt:

e.        die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in denen dies zu Anträgen auf Nutzungsänderung von Nutzung Wohnung zu Nutzung Ferienwohnung im Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB zu erteilen ist – und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben.


  1. § 12 Abs. 1 Nr. 10 erhält folgende Fassung:

10.        die Vertretung des Marktes in Unternehmen in Privatrechtsform (Art. 93 Abs. 1 GO). Bei Beschlussfassungen im Rahmen der Gesellschafterversammlungen oder Versammlungen eines entsprechenden Organs von Unternehmen in Privatrechtsform, bei denen der Markt lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, bedarf der Erste Bürgermeister dafür keines ermächtigenden Beschlusses des Marktgemeinderates oder eines seiner beschließenden Ausschüsse, es sei denn, es handelt sich um Beschlussfassungen über Entscheidungen im Sinn von Art. 96 Abs. 1 Satz 1 GO.“


§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft


Oberstaufen, den………….
- MARKT OBERSTAUFEN -




Martin Beckel
Erster Bürgermeister

zum Seitenanfang

7. Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Jahresabschluss 2021 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 7.1

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss 2021, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 wird mit
einer Bilanzsumme von 1.436.277,74 Euro
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.036.342,62 Euro
festgestellt.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Verwendung Jahresabschluss:
Der Verlust in Höhe von 1.036.342,62 Euro wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und mit Minus 458.108,35 Euro vorgetragen.

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Tantieme Geschäftsführerin:
Der Geschäftsführerin wird für das Jahr 2021 eine Tantieme in Höhe von 10.200,00 Euro gewährt.

Beschluss 4

Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Sonstiges:
Alle zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte des Geschäftsjahres 01.01.2021 bis 31.12.2021 werden ausdrücklich genehmigt.

Beschluss 5

Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Entlastung Geschäftsführung:
Der Geschäftsführerin Heidi Köberle wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Beschluss 6

Der Marktgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Entlastung Aufsichtsrat:
Dem Aquaria-Aufsichtsrat wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Feststellung: 
Die Aufsichtsräte Stefan Schädler, Linda Köberle, Markus Geißler, Michael Fink, Hans-Jörg Lingg, Thomas Stehle, Thomas Wintergerst, Wolfgang Mayer, Johannes Hummel und erster Bürgermeister Martin Beckel nehmen an der Abstimmung nicht teil.

zum Seitenanfang

7.2. Finanz- und Vermögensplan 2023 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 7.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan 2023 zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt ersten Bürgermeister Martin Beckel unter Verzicht auf alle vorgeschriebenen Formen und Fristen in der Gesellschafterversammlung der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Erfolgs- und Vermögensplan 2023 der Aquaria Erlebnisbad Betriebs GmbH mit Stellenplan wird
-        im Erfolgsplan mit einem Jahresgewinn von 100.000,00 Euro
-        im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 186.000,00 Euro
       im Stellenplan mit 46 Mitarbeitern, äquivalent 31 Vollzeitstellen ohne GF und Azubi
genehmigt.

zum Seitenanfang

7.3. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2022 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 7.3

Beschluss

Zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2022 wird die Fa. WISO Treuhand & Revisions GmbH, Kempten, bestellt.

zum Seitenanfang

7.4. Wirtschaftliche Entwicklung Januar bis Oktober 2022: Erfordernis eines Kassenkredites, Erklärung des Rangrücktritts und eines harten Patronats der Marktgemeinde - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 7.4

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht der Geschäftsführerin Heidi Köberle über die wirtschaftliche Entwicklung der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH im Zeitraum Januar bis Oktober 2022 mit Vorausschau bis zum Jahresende zur Kenntnis.

Auf Grund des bisherigen Geschäftsergebnisses im Jahr 2022 beschließt der Marktgemeinderat Oberstaufen, der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH einen weiteren Kassenkredit in Höhe von 750.000,00 Euro zu gewähren sowie einen weiteren Rangrücktritt in Höhe von 580.000,00 Euro zu erklären.

Der Marktgemeinderat beschließt ferner, dass gegenüber der Aquaria Erlebnisbad-Betriebs GmbH eine harte Patronatserklärung gemäß Anlage abgegeben wird.

Der Erste Bürgermeister wird in vorgenannten Angelegenheiten ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung für die Marktgemeinde die notwendigen Verträge zu unterzeichnen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

zum Seitenanfang

8. Ortswärme Oberstaufen Verwaltungs GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit Entlastung der Geschäftsführung - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 8.1

Beschluss

Die vorgetragene Jahresbilanz 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen und Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Der Jahresabschluss 2021 wird genehmigt und mit einer Bilanzsumme von 33.311,51 Euro, sowie einem Jahresüberschuss von 841,75 Euro festgestellt. 
  • Der Jahresüberschuss in Höhe von 841,75 Euro wird dem Gewinnvortrag zugerechnet und dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.073,94 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Geschäftsführer Josef Aichele wird uneingeschränkt entlastet.

zum Seitenanfang

9. Ortswärme Oberstaufen GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö informativ 9
zum Seitenanfang

9.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit Entlastung der Geschäftsführung - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 9.1

Beschluss

Die Jahresbilanz 2021 der OWO GmbH & Co. KG wird zustimmend zur Kenntnis genommen und Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Der vorgelegte Jahresabschluss 2021 wird genehmigt und mit einer Bilanzsumme von 12.029.094,94 Euro sowie einem Jahresüberschuss von 485.458,75 Euro festgestellt.
  • Der Jahresüberschuss in Höhe von 485.458,75 Euro wird dem Variablen Kapital zugeschlagen. Dieses beträgt dann 1.001.594,26 Euro.
  • Die durchgeführten Rechtsgeschäfte im Geschäftsjahr 2021 werden genehmigt.
  • Geschäftsführer Josef Aichele wird uneingeschränkt entlastet.

zum Seitenanfang

9.2. Klarstellung zum Verlustvortragskonto - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 9.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Ersten Bürgermeister Martin Beckel in der Gesellschafterversammlung hierzu seine Zustimmung zu erteilen.

zum Seitenanfang

9.3. Bestellung des Wirtschaftsprüfers - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 9.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Ersten Bürgermeister Martin Beckel zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung für das Jahr 2022 den Wirtschaftsprüfer Alexander Schwendinger, WISO Treuhand & Revision GmbH, Kempten, zu bestellen.

zum Seitenanfang

9.4. Wirtschafts- und Finanzplan 2023 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 9.4

Beschluss

Der Erfolgs- und Vermögensplan mit Anlagen wird zustimmend zur Kenntnis genommen und Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Zum vorgelegten Vermögensplan wird die Zustimmung erteilt.
  • Zum vorgelegten Bauprogramm wird die Zustimmung erteilt.
  • Geschäftsführer Josef Aichele wird ermächtigt, alle in diesem Zusammenhang stehenden Aufträge zu erteilen.

zum Seitenanfang

9.5. Ermächtigung Gesellschafter Wirtschaftsplan - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 9.5

Beschluss

Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, auf Vorschlag des Geschäftsführers die im Rahmen des Wirtschaftsplans 2023 eingeplanten Investitionsmittel umzuplanen.

zum Seitenanfang

9.6. Erhöhung der Heizleistung im Heizwerk und Verstärkung der Zuleitung zum Ort - informativ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö informativ 9.6
zum Seitenanfang

10. Relaunch Homepage Markt Oberstaufen, Auftragsvergabe - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt aufgrund fortgeschrittener Zeit auf eine der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zu verschieben.

zum Seitenanfang

11. Winterdienst, Hier: Schneeabfuhr - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö 11

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Schneeabfuhr im bevorstehenden Winter in den Grenzen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht reduziert durchgeführt wird. Nach Möglichkeit soll das Räumgut auf den Parkplätzen bzw. auf den Gehsteigen verbleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, gegebene Einsparmöglichkeiten zu nutzen.

Die Bürgerinnen und Bürger sind hierüber im Mitteilungsblatt zu informieren und aufzufordern, Räumgut nach Möglichkeit auf eigenen Flächen abzulagern. 

Das Ordnungsamt soll verstärkt kontrollieren, um zu verhindern, dass Räumgut von Privatgrund auf öffentlichen Flächen, insbesondere Straßengrund, abgelagert wird.

zum Seitenanfang

12. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die öffentlichen Sitzungsniederschriften vom 8. November 2022 über die öffentlichen Sitzungen am 15. September 2022 und 20. Oktober 2022.

zum Seitenanfang

13. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 10.11.2022 ö informativ 13
Datenstand vom 03.01.2023 11:41 Uhr