Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kurhaus, großer Saal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 21:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anträge zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
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2. Breitbandausbau: Antragstellung Bayerischer Gigabit Förderrichtlinie (BayGibiR) - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Breitbandausbau flächendeckend schnellstmöglich im Rahmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise voranzutreiben.
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3. Ehemaliges Krankenhaus: künftige Nutzung und weiteres Vorgehen - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat teilt die Auffassung, dass es aufgrund der neuen Erkenntnisse sinnvoller ist an dem bestehenden Haus festzuhalten und dieses zu sanieren.
Dem Seniorenzentrum kann die Nutzung des Treppenhauses als zweiter Fluchtweg zugesichert werden, wenn im Gegenzug auch wir dessen Treppenhaus und dessen Aufzug im Notfall mitbenutzen dürfen. Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, die diesbezüglichen Verhandlungen zu führen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Der Marktgemeinderat begrüßt es, wenn das Familienzentrum seinen neuen Vereinssitz im ehem. Krankenhaus ansiedelt. Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, mit dem Familienzentrum einen Mietvertrag abzuschließen. Hierbei ist vorzusehen,
- dass die erforderlichen Umbauarbeiten, welche nicht durch das Familienzentrum in Eigenleistung geleistet werden, auf Kosten des Marktes durchgeführt werden.
Der laufende Unterhalt der Räumlichkeiten durch das Familienzentrum erfolgen soll
Die Hausnebenkosten im Rahmen der Unterstützung des Familienzentrums bis auf weiteres vom Markt getragen werden.
Der Markt beim Umbau der oberen Stockwerke zwangsläufig auch in den Räumlichkeiten im Erdgeschoß Leitungsverlegungen durchführen wird, welche zu dulden sind.
Die oberen drei Stockwerke sollen zu Wohnzwecken umgebaut werden. Der Sachverhalt ist mit der Regierung von Schwaben abzustimmen, ob diesbezüglich Fördermöglichkeiten über das Kommunale Wohnbauförderprogramm bestehen.
Beschluss 2
Für die Überplanung des Gebäudes sind bei dem gebäudeübergreifenden Gewerk die Planer des Seniorenzentrums mit zu beauftragen, um eine genehmigungsfähige Einheit zu erreichen. Die Planunterlagen inkl. Gesamtkostenschätzung sind zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
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4. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schloßberg Resort"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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4.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schloßberg Resort“ im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau). Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,7ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 155/9, 155/12, 155/13, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157, 157/2 Gemarkung Oberstaufen und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Hotels auf dem ehemaligen Gelände der Schlossbergklinik.
Lageplan/Geltungsbereich:
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4.2. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schlossberg Resort"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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4.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Oberstaufen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schlossberg Resort“ im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) Der Flächennutzungsplan wird im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,7 ha, und umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 155/9, 155/12, 155/13, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157, 157/2 und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Planungsziel ist die Schaffung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Hotels auf dem ehemaligen Gelände der Schlossberg Klinik. Da das geplante Vorhaben den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes widerspricht, ist dessen Änderung wie vorgenannt erforderlich.
Lageplan/Geltungsbereich:
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4.3. Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Salmas Nord"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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4.3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich „Salmas Nord“ auf einem Teilgrundstück der Fl.-Nr. 1031/5 Gemarkung Thalkirchdorf.
Die Kosten für das formelle Verfahren hat der Antragsteller zu übernehmen. Entsprechende Planzeichnungen, einen Entwurf der textlichen Festsetzungen mit Begründung zum Satzungsentwurf hat der Antragsteller für die öffentliche Auslegung beizubringen.
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5. Bestätigung der Kommandanten der FW Thalkirchdorf und Steibis - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Nach Art. 8 BayFwG erteilt der Marktgemeinderat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat für die gewählten Personen die Bestätigung für das Amt des Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten unter der Voraussetzung der gesundheitlichen und fachlichen Eignung. Das Amt des Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten wird mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Die Amtszeit beträgt jeweils 6 Jahre.
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6. Ortsrecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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6 |
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6.1. Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen (verkaufsoffene Sonntage) - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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6.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die nachstehende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der „Kunsthandwerkermärkte“ am 21.05.2023 und am 01.10.2023
über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich
der „Kunsthandwerkermärkte“
am Sonntag, den 21. Mai 2023 und Sonntag, den 01. Okt. 2023
Der Markt Oberstaufen erlässt aufgrund des § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) folgende Verordnung:
§ 1
Handelszweige
Anlässlich der „Kunsthandwerkermarktes“ können alle Verkaufsstellen geöffnet haben.
§ 2
Öffnungszeit
Die Verkaufsstellen dürfen von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 3
Beschränkung auf Bezirke
Das Offenhalten beschränkt sich auf den in der Anlage näher bezeichneten Ortskern des Marktes Oberstaufen.
§ 4
Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 21.05.2023, 0.00 Uhr in Kraft und am 21.05.2023, 24.00 Uhr außer Kraft und am 01.10.2023, 0.00 Uhr in Kraft und am 01.10.2023, 24.00 Uhr außer Kraft
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen der Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes zu beachten sind.
Auf die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 24 LadSchlG wird ebenso hingewiesen.
Oberstaufen, den
MARKT OBERSTAUFEN
Beckel
Erster Bürgermeister
Anlage zur Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der „Kunsthandwerkermärkte“ an den Sonntagen, 21.05. und 01.10.2023
Beschränkter Bezirk gem. § 3
MARKT OBERSTAUFEN
Oberstaufen, den
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6.2. Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstaufen (Ladenschlussverordnung) - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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6.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die in der Anlage ersichtliche Verordnung über die „Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstaufen (Ladenschlussverordnung).
Verordnung
über den Ladenschluss im Markt Oberstaufen
(Ladenschlussverordnung)
vom --.--.2023
Der Markt Oberstaufen erlässt auf Grund von § 10 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) und auf Grund der Verordnung der Bayerischen Staats-regierung vom 21. Mai 2003 (GVBl. S. 340) folgende Verordnung:
§ 1
Ausnahmeregelung für Sonn- und Feiertage
Im Bereich des Marktes Oberstaufen dürfen Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für Oberstaufen kennzeichnend sind, abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss an den folgenden angegebenen Sonn- und Feiertagen der Jahre 2023 und 2024 innerhalb der Verkaufszeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr feilgehalten werden:
2023
Januar: 01., 08.,
Februar: 05., 12., 19., 26.
März: 05., 12., 19., 26.
April: 02., 09., 16.
Mai: 07., 14., 21., 28.
Juni: 04., 11., 18., 25.
Juli: 02., 09., 16., 23., 30.
August: 06., 13., 20., 27.
September: 03., 10., 17., 24.
Oktober 01., 08., 15.
November: ---
Dezember: 31.
2024
Januar: 07.
Februar: 04., 11., 18., 25.
März: 03., 10., 17., 24., 31.
April: 07., 14., 21.
Mai: 05., 12., 19., 26.
Juni: 02., 09., 16., 23., 30.
Juli: 07., 14., 21., 28.
August: 04., 11., 18., 25.
September: 01., 08., 15., 22., 29.
Oktober 06., 13.
November: ---
Dezember: 29.
§ 2
Allgemeine Voraussetzungen
Die Offenhaltung ist auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren, im Verhältnis zum Gesamtumsatz, in erheblichen Umfang geführt werden.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
Wer entgegen § 1 Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlussgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden.
§ 4
Inkrafttreten/Gültigkeit
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Oberstaufen, den --.01.2023
MARKT OBERSTAUFEN
gez.
Martin Beckel
Erster Bürgermeister
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6.3. Änderung der Gebührensatzung zur Büchereisatzung - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
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ö
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beschließend
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6.3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung (vom 03.03.2016) für die Erhebung und Entrichtung von Gebühren für die Benutzung der Gemeinde- und Gästebücherei des Marktes Oberstaufen (Gebührensatzung zur Büchereisatzung):
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung (vom 03.03.2016) für die Erhebung und Entrichtung von Gebühren für die Benutzung der Gemeinde- und Gästebücherei
des Marktes Oberstaufen
(Gebührensatzung zur Büchereisatzung)
vom ………
Der Markt Oberstaufen erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1, und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 22 des Kostengesetzes folgende Änderungssatzung:
§ 1
Satzungsänderung
Die Satzung für die Erhebung und Entrichtung von Gebühren für die Benutzung der Gemeinde- und Gästebücherei des Marktes Oberstaufen (Gebührensatzung zur Büchereisatzung) vom 03.03.2016 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 Buchstabe f) erhält folgende Fassung:
„f) mit bis zum 20.10.2022 erworbener
O-PLUS Bürgerkarte ab Bergbahnpaket
oder
mit ab dem 19.12.2022 erworbener
Oberstaufen PLUS BÜRGER-Karte ab Basis-Paket gebührenfrei“
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 19.12.2022 in Kraft.
Oberstaufen, den
MARKT OBERSTAUFEN
Martin Beckel
Erster Bürgermeister
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7. Auftragsvergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Beschaffung Pager Feuerwehren im Rahmen Umstellung auf Digitalfunk - Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
|
09.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
7.1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat erteilt der Verwaltung die Erlaubnis, die Beschaffung der erforderlichen 162 Pager durchzuführen.
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7.2. Hochbehälter, Sanierung rechte Kammer - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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7.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Sanierung der zweiten Wasserkammer durchzuführen und die Vergabe der Bauleistungen an die Firma Schütz, Boss, zum Angebotspreis von 48.785,00 Euro, netto, und die Vergabe der Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten an die Firma Bauschutz, Asperg, zum Angebotspreis von 171.688,20 Euro, netto durchzuführen.
Der Marktgemeinderat beschließt diese Finanzmittel in Höhe von 244.000,00 Euro in den Haushalt 2023 einzustellen und genehmigt im Vorgriff diese Ausgaben.
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8. Unterbringung von Flüchtlingen: Standortwahl und Anpachtbedingungen - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat ermächtigt Ersten Bürgermeister Martin Beckel zum Abschluss des anhängenden Pachtvertrages mit der MIA Oberstaufen GbR, Mörslingen über die Verpachtung eines Grundstückes zur Errichtung und Betrieb von Wohncontainerunterkünften für die vorübergehende Unterbringung von bis zu 48 Asylsuchenden.
Der Marktgemeinderat erteilt in diesem Zusammenhang bereits vorab das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Wohncontainern für die Unterbringung von bis zu 48 Asylsuchenden nach dem in anhängendem Baukonzept MIA (Modulare Interimslösung für Asylbewerber).
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9. Ortswärme Oberstaufen: hier: Änderung des Gesellschaftervertrages der Verwaltungs GmbH - Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
|
9 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Urkunde zur Gesellschafterversammlung (Satzungsänderung) vom 24.01.2023 zustimmend zur Kenntnis und erteilt hierzu seine Genehmigung für die abgegebene Erklärungen und Beschlüsse.
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10. Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO): Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2019 - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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10 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag der Wirtschaftsprüfung an die Kanzlei asr PartGmbB Schafheitle Falger Kiskadden Dr. Rädler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, An der Mälzerei 2, 87509 Immenstadt für für den kaufmännischen Jahresabschluss 2019 sowie für die kaufmännischen Jahresabschlüsse 2020 – 2022 des „Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO)“ zu erteilen.
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11. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
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09.02.2023
|
ö
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beschließend
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11 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 21. Dezember 2022 über die öffentliche Sitzung vom 8. Dezember 2022.
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12. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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029. Sitzung des Marktgemeinderates
|
09.02.2023
|
ö
|
informativ
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12 |
Datenstand vom 10.03.2023 08:03 Uhr