Datum: 11.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Färberhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 20:09 Uhr bis 22:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anträge zur Tagesordnung
2 Renaturierung Konstanzer Ach - Beschlussfassung
3 Auftragsvergaben
3.1 Verkehrs- und Parkraumkonzept - Beschlussfassung
3.2 Einzelhandels- und Gastronomiekonzept - Beschlussfassung
3.3 Straßensanierung 2023 - Beschlussfassung
4 Änderung der Parkgebührenordnung - Beschlussfassung
5 Ausbau des ÖPNV Angebotes - informativ
6 Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
7 Anfragen und Bekanntgaben
7.1 St 2005, Sanierung Weißacher Steig - informativ

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1. Anträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 1
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2. Renaturierung Konstanzer Ach - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet die Umsetzung des ersten Bauabschnittes des Öko-Gewässerausbau der Konstanzer Ach und ermächtigt die Verwaltung die weiteren Schritte des Genehmigungs- und Zuschussverfahrens durchzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistung kann erfolgen. Die Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Vorgriff bereitgestellt.

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3. Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö 3
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3.1. Verkehrs- und Parkraumkonzept - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung bei der Regierung von Schwaben ein Förderverfahren zur Förderung eines Verkehrs- und Parkraumkonzeptes gemäß dem Angebot der Firma Bernard Gruppe ZT GmbH vom 26.04.2023 zu einer Honorarsumme von 68.859,83 Euro (brutto) und zusätzlich ggf. sinnvollen optionalen Angebotsleistungen in Gang zu setzen. 

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, das Angebot der Firma Bernard Gruppe ZT GmbH vom 26.04.2023 zu einer Honorarsumme von 68.859,83 Euro (brutto) und die zusätzlich gewählten optionalen Angebotsleistungen zu beauftragen, sofern die Regierung von Schwaben für alle Teile des zu beauftragenden Leistungsumfangs die Förderzusage erteilt hat.

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3.2. Einzelhandels- und Gastronomiekonzept - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung bei der Regierung von Schwaben ein Förderverfahren zur Förderung eines Einzelhandels- und Gastronomiekonzeptes entsprechend vorliegendem Angebot des Bieters 2, das ist die Firma GMA, und zusätzlich ggf. sinnvollen optionalen Angebotsleistungen in Gang zu setzen.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, das Angebot der Firma GMA zu 43.732,50 Euro (brutto) und die zusätzlich gewählten optionalen Angebotsleistungen zu beauftragen, sofern die Regierung von Schwaben für alle Teile des zu beauftragenden Leistungsumfangs die Förderzusage erteilt hat.

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3.3. Straßensanierung 2023 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 3.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die vorgetragenen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und den Auftrag an die Fa. Dobler aus Lindenberg mit Brutto 662.775,64 Euro zu vergeben.

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4. Änderung der Parkgebührenordnung - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende neue Parkgebührenordnung: 



Verordnung des Markt Oberstaufen
über die Erhebung von Parkgebühren 
(Parkgebührenordnung – PGO)

vom …..


Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO, BayRS 2020-1-1-I), § 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG, Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist)
und § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV, BayRS 2015-1-1-V) erlässt der Markt Oberstaufen folgende 


Verordnung des Markt Oberstaufen
über die Erhebung von Parkgebühren
(Parkgebührenordnung – PGO)


§ 1

Geltungsbereich

1Diese Parkgebührenordnung gilt für den Bereich der in der Anlage1 Nr. I dieser Verordnung genannten Straßen und Plätze. 2Die zulässige Höchstparkdauer und die gebührenpflichtigen Parkzeiten ergeben sich aus Anlage 1 Nr. II zu dieser Verordnung. 3Lage und Umfang der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ergeben sich im Einzelnen aus den dieser Verordnung beigefügten Lageplänen (Anlage 2). 4Die Gebühren sind über einen Parkautomaten oder über die Parkster App zu entrichten.

§ 2

Gebühren

  1. 1Für die in der Anlage 1 Nr. I, Ziffern 1 bis 16 genannten Stellflächen wird zu den in Anlage 1 Nr. II bezeichneten Zeiten die Gebühr pro Stellplatz bei einer Parkdauer von

bis zu 30 Minuten auf        1,00 Euro

bis zu einer Stunde auf        1,50 Euro

und für jede weitere Stunde auf        1,50 Euro

festgesetzt.

(2)        1Das Parken mit Wohnmobilen ist nur auf den vor Ort gekennzeichneten Flächen erlaubt. 2Ein Parken von Wohnmobilen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr auf diesen Flächen ist gem. § 2 Abs. 1 dieser Verordnung gebührenpflichtig.

3Das Parken von Wohnmobilen über Nacht (18:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages) ist auf diesen Flächen für eine Nacht zulässig. 4Hierfür ist eine Gebühr von 15,00 Euro (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu entrichten. 5Darin ist auch ein pauschaler Kurbeitragsanteil in Höhe von 3,50 Euro enthalten.


(3)        1Für die in der Anlage 1 Nr. I Ziffern 2, 3, 6, 10, 11, 14, 15a, 15b und 16 genannten Stellflächen, wird neben den Regelungen in Absatz 1 die Gebühr für einen

Tagesschein auf 10,00 Euro

festgesetzt.


(4)        1Bei Verwendung einer Allgäu-Walser-Card, auf welcher ein gültiges Bürgerkartenpaket (Oberstaufen PLUS BÜRGER) aufgebucht wurde, werden abweichend von Abs. 1 und 2 am Parkautomaten bzw. über die Parkster App keine Gebühren erhoben.

2Dazu ist jedoch an den jeweiligen Parkautomaten bzw. über die Parkster App dennoch eine Parkberechtigung auszulösen. Die Vorgehensweise dabei wird vor Ort beschrieben.

(5)         1Die Inanspruchnahme der Parkplätze am Bahnhofsplatz Nord und Süd (Anlage 1 Nr. I Ziff. 2 und 3) erfolgt gebührenfrei, wenn eine Bescheinigung der Fahrkarte im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt wird oder von der Park + Ride Regelung auf der Website www.oberstaufen.info Gebrauch gemacht wird.

(6)        1Die Parkautomaten an den Parkplätzen in Anlage 1 Nr. I Ziffern 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12 und 13 werden mit einer Kurzparkdauer von 30 Minuten (sog. „Semmeltaste“) ausgestattet. 2Hier ist ein gebührenfreies Parken für diesen Zeitraum unter Auslage der Parkscheibe oder Auslösung per Parkster App möglich. 3Die Vorgehensweise zur Auslösung dieser gebührenfreien Parkberechtigung wird vor Ort beschrieben.

(7)        1Durch Anordnung kann vom Gebührentarif gem. Abs. 1 bis 3 und der Höchstparkdauer (Anlage 1; Nr. I) zu besonderen Anlässen (wie bspw. Adventszeit, verkaufsoffene Sonntage) abgewichen werden.

(8)        1Durch Anordnung können zu Großveranstaltungen, für eigens ausgewiesene Parkflächen über die Festlegungen nach Anlage 1 Nr. I Ziffern 1 bis 16 hinaus Gebühren gem. Abs. 1 und 2 erhoben werden.


§ 3

Inkrafttreten?? Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.

1Diese Verordnung tritt am 22.05.2023 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die bisher geltende Parkgebührenordnung vom 14.11.2022 außer Kraft.



Oberstaufen, den              
- MARKT OBERSTAUFEN -


Martin Beckel
Erster Bürgermeister
Anlage 1

zur Verordnung über die Parkgebühren im 
Markt Oberstaufen

  1. Gebührenpflichtige Parkplätze

  1. Bahnhofsplatz (Höchstparkdauer: 4 h)1
  2. Bahnhofsplatz Nord (Höchstparkdauer: 10 h)1
  3. Bahnhofsplatz Süd (Höchstparkdauer 10 h)1
  4. Kirchplatz, nördlich katholische Kirche (Höchstparkdauer: 2 h)
  5. Marienplatz (Höchstparkdauer: 2 h)
  6. Franz-Mader-Weg (Höchstparkdauer: 10 h)1
  7. Lingg’scher Parkplatz (Höchstparkdauer: 2 h)1
  8. Lindauer Straße (Höchstparkdauer: 2 h)
  9. Evangelische Kirche (Höchstparkdauer: 2 h)
  10. Seniorenzentrum (Höchstparkdauer: 10 h)1
  11. Argenstraße/Brücke West und Ost (Höchstparkdauer 10 h)1
  12. Hugo-v.-Königsegg-Str.: Hochgratapotheke (Höchstparkdauer 2 h)
  13. Hugo-v.-Königsegg-Str.: Buchhandlung Edele (Höchstparkdauer 2 h)
  14. Ludwig-Maier-Weg (Höchstparkdauer 10 Stunden)1, 2
15a.        Kalzhofer Straße/Naturkindergarten (Höchstparkdauer 10 Stunden)3
15b.        Kalzhofer Straße/Schule (Höchstparkdauer 10 Stunden)1, 3
  1. Festsaal Thalkirchdorf (Höchstparkdauer 10 Stunden)1, 2

Erläuterung zu 1: In diesen Gebühren ist die Umsatzsteuer enthalten.
Erläuterung zu 2: Gebührenpflichtig nur im Zeitraum vom 24.12. bis 31.03. des Folgejahres
Erläuterung zu 3: Gebührenpflichtig nur an gesetzlichen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen im Zeitraum vom 24.12. bis 31.03. des Folgejahres


  1. Gebührenpflichtige Parkzeiten

  1. Bei den Parkplätzen gemäß Nr. I Ziffern 1 – 20 ist gebührenpflichtige Parkzeit jeweils von Montag bis Sonntag und dabei täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sofern in den in Nr. I. genannten Erläuterungen nichts anderes bestimmt ist.

  1. Für das Parken von Wohnmobilen auf für diese ausgewiesenen Stellplätzen ist gebührenpflichtige Parkzeit jeweils von Montag bis Sonntag und dabei täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie zusätzlich nach den Bestimmungen in § 2 Abs. 2 Sätze 3 – 5 auch der Zeitraum zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr des Folgetages gebührenpflichtige Parkzeit.
       








Anlage 2
 
zur Verordnung über die Parkgebühren im
Markt Oberstaufen







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5. Ausbau des ÖPNV Angebotes - informativ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö informativ 5
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6. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 17. April 2023 über die öffentliche Sitzung am 9. März 2023 unter der Bedingung, dass am Ende der Niederschrift zu Tagesordnungspunkt Nr. 13 „Verkehrsregelung „rechts vor links“, Sachstand und weitere Vorgehensweise – Beschlussfassung“, folgender Satz noch eingefügt wird:

„Erläuterung des Beschlussergebnisses: Auf Grund der Stimmengleichheit bei Beschlussfassung ist der vorgenannte Beschluss abgelehnt, d.h. nicht gefasst worden (vgl. Art. 51 Abs. 1 S. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und § 28 Abs. 5 S. 2 der Geschäftsordnung des Markt Oberstaufen).“

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö informativ 7
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7.1. St 2005, Sanierung Weißacher Steig - informativ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 032. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2023 ö informativ 7.1
Datenstand vom 25.08.2023 10:51 Uhr