Datum: 15.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Färberhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstaufen
Öffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Anträge zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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1 |
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2. Markt Oberstaufen: Bekanntmachung der Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022:
Dem Marktgemeinderat wird die Jahresrechnung 2022 (Art. 102 GO) mit folgendem Ergebnis bekanntgegeben. Er beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO):
Die Rücklagen betragen zum 31.12.2022 4.765.417,46 Euro.
Eine Darlehensaufnahme ist nicht erfolgt.
Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 betragen 3.439.850,46 Euro.
Die kaufmännischen Jahresabschlüsse 2022 für das Wasserwerk Oberstaufen (Regierbetrieb) und den Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO) liegen noch nicht vor.
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3. Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen (TEO): Bekanntmachung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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informativ
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3 |
Beschluss 1
Beschlussvorschlag 1:
Bekanntgabe kamerale Jahresrechnung 2019:
Dem Marktgemeinderat (Art. 88 Abs. 4 Satz 1 GO) wird die kamerale Jahresrechnung 2019 (Art. 102 Abs. 2 GO) mit folgendem Ergebnis bekanntgegeben
Er beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) der kameralen Jahresrechnung 2019.
Beschluss 2
Bekanntgabe kaufmännischer Jahresabschluss 2019:
Dem Marktgemeinderat (Art. 88 Abs. 4 Satz 1 GO) wird den vom Wirtschaftsprüfer geprüften kaufmännischen Jahresabschluss 2019 (Art. 102 Abs. 2 GO) bekanntgegeben.
Er beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019.
Geschäftsjahr 2019:
(Daten aus GuV 01.01.2019 – 31.12.2021)
- Umsatzerlöse: 5.160.861,05 Euro
- sonstige betriebliche Erträge: 149.519,97 Euro
8. Erträge aus Beteiligungen: 10.921,22 Euro
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: 8.800,02 Euro
GESAMT: 5.330.102,26 Euro
4. Materialaufwand: - 6.443,62 Euro
5. Personalaufwand: 737.925,27 Euro
6. Abschreibungen: 532.898,74 Euro
7. sonstige betriebliche Aufwendungen: 3.988.934,84 Euro
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen: 50.672,50 Euro
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: 7,97 Euro
14. sonstige Steuern 350.592,31 Euro
GESAMT: 5.654.588,01 Euro
15. Jahresfehlbetrag: – 324.485,75 Euro
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 1.223.152,67 Euro
Die Bilanzsumme zum 31.12.2019: 9.193.215,91 Euro
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4. Dienstleistungsvertrag OTM und TEO - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt den hier vorgenannten Änderungen zum Dienstleistungsvertrag zwischen TEO und OTM zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diesen für den TEO, hier in Vertretung von Werkleiterin Constanze Höfinghoff, abzuschließen.
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5. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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5 |
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5.1. Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schindelberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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5.1 |
Beschluss
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schindelberg, Fluhstraße 26"
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schindelberg, Fluhstraße 26" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 927/2 (Teilfläche) und 927/3.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes um Chalets auf der bereits genehmigten Tiefgarage
Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen
Stärkung der örtlichen Wirtschaft durch weitere Ausnutzung des touristischen Potenzials der Region
Schaffung eines Beitrags zur Verbesserung der Tourismusinfrastruktur in der Marktgemeinde und Ausrichtung auf heutige Bedürfnisse der Gäste
Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
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5.2. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schindelberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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5.2 |
Beschluss
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schindelberg, Fluhstraße 26"
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schindelberg, Fluhstraße 26" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 927/2 und 927/3. Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.
Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Sonderbaufläche "Tourismus" zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
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5.3. Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Stießberg" - Bauvorhaben Schöttner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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5.3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Stießberg – Bauvorhaben Schöttner (5. Änderung P-Plan Stießberg)“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Am Stießberg – Bauvorhaben Schöttner (5. Änderung P-Plan Stießberg)“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 159/21 (Teilfläche), 718/6, 718/7 und 718/9.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ausweisung einer Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
Ermöglichung der Nachverdichtung durch Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes im betroffenen Bereich und Anpassung an moderne Bauweisen
Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu veranlassen.
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6. Ehem. Krankenhaus Oberstaufen: Festlegung Wohnungsgrundrisse - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und beschließt, in allen drei Stockwerke die Variante 2 umzusetzen.
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7. Umgang mit Anträgen von Privatpersonen zum Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die zwei beantragten Grundstücke zurück und möchte aktuell die Entwicklung der privilegierten Anlagen entlang der Bahn abwarten. Sollten hier keine großen Anlagen beantragt werden, wird sich der Marktgemeinderat wieder zu einem späteren Zeitpunkt mit dieser Thematik befassen. Die Verwaltung wird die Zeit nutzen, um entsprechende Richtlinien zu erarbeiten.
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8. Auftragsvergabe: Wasserversorgung Ringschluss Schloßwiesweg - Wohngebiet Pfalzen - Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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beschließend
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8 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Firma Max Wild zum Angebotspreis von 169.055,12 Euro, netto. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag entsprechend zu vergeben.
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9. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 24. Mai 2023 über die öffentliche Sitzung vom 11. Mai 2023.
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10. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen)
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033. Sitzung des Marktgemeinderates
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15.06.2023
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ö
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informativ
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10 |
Datenstand vom 25.08.2023 10:58 Uhr