Bauantrag auf Generalsanierung mit Errichtung einer Terrasse am Edmund-Probst-Haus am Nebelhorn; Fl.Nr. 2842/4, Gmkg. Oberstdorf;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, auf die Ablöse der erforderlichen Stellplätze wird aufgrund der besonderen örtlichen Situation nicht verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt als Nebenbestimmung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, dass die Terrasse wasserdurchlässig auszuführen ist und dabei auf regionales Material (Holz) zurückgegriffen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf (Teil-)sanierung des Edmund-Probst-Hauses das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB vorbehaltlich nachfolgender Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Für den Fall einer endgültigen Nutzungsaufgabe des Edmund-Probst-Hauses wird seitens der Bauherrschaft eine Rückbauverpflichtung gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB abgegeben.
  • Nachweis der ausreichend gesicherten Erschließung gegenüber dem Landratsamt Oberallgäu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.12.2020 13:55 Uhr