Bebauungsplan "Gewerbegebiet Karweidach"; Abwägung der vorgebrachten Einwände der Öffentlichkeit und Behörden nach §1 (7) BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung; Erstellung des Bebauungsplan - Entwurf mit Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung den TOP abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt die in der Abwägungstabelle vorgeschlagenen Änderungen vom 02.12.2019 zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Karweidach“.
Die Beschlüsse sind in den Entwurf vom Bebauungsplan (Vorabzug vom 02.12.2019) einzuarbeiten.
Alle Dächer sind extensiv zu begrünen.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Karweidach“ soll entsprechend § 3 (2) und § 4(2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Die Widmung der öffentlichen Straßen und Wege im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach Art. 6 (7) BayStrWG.
Entsprechend den Festsetzungen durch Planzeichen sollen die Verkehrsflächen wie folgt gewidmet werden:
  • Erschließungsstraße des Baugebietes als Ortsstraße.
  • Nördlicher und südlicher  Weg als öffentlicher Feld- und Waldwege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.02.2020 14:31 Uhr