Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Entnahme fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Wasserhaushaltsgesetz; Kiesentnahme aus der Trettach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, daß der Markt Oberstdorf als Träger öffentlicher Belange die Einhaltung sämtlicher Vorgaben des landschaftspflegerischen Begleitplans einfordert und auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Einzugsgebiets der Wassergewinnungsanlage Christlessee hinweist, weshalb der Stellungnahme der Wasserversorgung Oberstdorf GmbH ein entsprechendes Gewicht beizumessen ist.

Außerdem soll unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Wasserversorgung Oberstdorf GmbH die Kiesentnahme auf die unmittelbar flussaufwärts der Brücke gelegene Entnahmestelle beschränkt werden.

In seiner Eigenschaft als wesentlicher, hier privat handelnder Eigentümer ist mit dem Antragsteller ein Vertrag über eine angemessene Nutzungsentschädigung sowie über den erforderlichen Schadensersatz für Wege- und Brückenschäden zu treffen.

Beim Projektträger für den Alpwegebau Untere Mädele soll wegen der Aufnahme der Brücke in das Projekt angefragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr