Bauantrag auf Neubau einer Gitarrenwerkstatt; Fl.Nr. 2734/203, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 98

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Werkstattgebäudes für Gitarrenbau das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplanes, von den Baugrenzen sowie von der Art der baulichen Nutzung sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.1 OGS unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Zustimmung der Wasserwirtschaftsamtes.
  • Abstandsflächenübernahme/Zustimmung des nördlichen Nachbarn.
  • Einhaltung der maximal zulässigen GRZ von 0,8.
  • Nachverdichten der den Wohnmobilstellplatz umgebenden Hecke, um die entfallenden Bäume zu kompensieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2019 12:31 Uhr