Bebauungsplan Neue Therme Oberstdorf; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs und Beschluss zur Durchführung des förmlichen Verfahrens zur Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 22.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 09.05.2018 | ö | 2 | 2 | |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 07.02.2019 | ö | informativ | 3 | 1 |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 22.10.2020 | ö | 3 | 2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes „Therme Oberstdorf“, billigt diesen vollinhaltlich und beschließt, die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Therme Oberstdorf“, bestehend aus dem Satzungstext in der Fassung des Entwurfs vom 22.10.2020, der Planzeichnung in der Fassung des Entwurfs vom 22.10.2020 und der Begründung in der Fassung des Entwurfs vom 22.10.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zeitgleich soll die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2020 18:45 Uhr