Aufnahme der in der genehmigten Haushaltssatzung enthaltenen Kredite; Ergänzung zum Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.04.2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 17.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 17.11.2020 | ö | beschließend | 4 | 3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister die in der Haushaltssatzung 2020 des Marktes Oberstdorf veranschlagten und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von
15.663.000 EUR beim Markt Oberstddorf, Kernhaushalt
3.781.460 EUR bei den Kurbetrieben Oberstdorf
923.650 EUR bei den Sportstätten Oberstdorf
zu folgenden Konditionen vorzunehmen:
- Kommunaldarlehen mit Zinsbindung zwischen 10 bis 30 Jahren
- Tilgung in maximal 30 Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2020 08:59 Uhr