Haushalt 2021 und Wirtschaftspläne 2021 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.12.2020 ö beschließend 8.410

Beschluss

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2021


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 31.218.450

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 27.114.200
     ab.

§ 2
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf   € 18.171.050
festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                  €  4.141.274
     festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                €  1.664.300
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                  €     500.000
festgesetzt.

§ 3
  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Marktes Oberstdorf wird auf                            € 19.460.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
plan des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                 € 21.000.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.

§ 5
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
     wird auf                                                                           €  5.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke 
Oberstdorf wird auf                                                                  €  1.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten 
Oberstdorf wird auf                                                                  € 18.900.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe 
Oberstdorf wird auf                                                                €  5.000.000
festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Oberstdorf, 16.12.2020

MARKT OBERSTDORF



Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2021 16:34 Uhr