Parkraumbewirtschaftung in Oberstdorf; Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.11.2023 ö beschließend 05.04
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2025 ö beschließend 10

Beschluss 1 (10)

1. Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf“ mit folgendem Wortlaut:

2. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 
vom [Ausfertigungsdatum]

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und aufgrund des § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), erlässt der Markt Oberstdorf folgende

2. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf 


§ 1 Änderungen
Die Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.12.2023 wird wie folgt geändert:

Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben, soweit sie den Parkplatz „P1 Nord + Süd (Rudhart)“ in den Geltungsbereich der Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.12.2023 einbeziehen. Im Übrigen bleiben die Anlagen 1 und 2 unverändert.


§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.02.2025 in Kraft.


§ 3 Neubekanntmachung
Die Parkgebührenordnung vom 15.03.2023 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 13.12.2023 wird in der gemäß § 1 dieser 2. Änderungsverordnung geänderten Fassung neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung dient der besseren Lesbarkeit der Anlagen 1 und 2, deren Inhalt mit Ausnahme der gemäß § 1 beschlossenen Änderung unverändert bleibt.

Oberstdorf, 
MARKT OBERSTDORF

                                                                                    -Siegel-
Klaus King
Erster Bürgermeister“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2 (11)

2. Der Marktgemeinderat beschließt, den Beschluß lfd.-Nr. 13 zu TOP 05.04 der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.11.2023 über den Erlass einer 2. Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstdorf aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2025 14:42 Uhr