Wasserrechtlicher Antrag; Kraftwerk Oberau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.02.2025 ö beschließend 03

Beschluss (2)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt wie folgt Stellung:

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stimmt dem Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung des Wasserkraftwerkes Oberau zu unter der Auflage, dass
    • die Zuständigkeit der Kraftwerksgesellschaft für den Gewässerunterhalt sowohl im Bereich der Kraftwerksanlage als auch für die Ausgleichsmaßnahmen an der Stillach in einer Karte konkret festgelegt wird. Es muss sichergestellt werden, dass der Markt Oberstdorf zu keinem Zeitpunkt in den durch das Vorhaben veränderten Flussabschnitten für den Gewässerunterhalt zuständig ist,
    • die dingliche Sicherung des Unterwasserkanals auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nl. 4733 vor Baubeginn abgeschlossen ist und der Vertrag vorliegt, dass die Energieversorgung Oberstdorf GmbH zu einem Drittel an der Kraftwerkegesellschaft beteiligt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.04.2025 11:43 Uhr