Bauantrag; Abbruch Dachgeschoss & Neubau Dachgeschoss mit Dachgaube und Kehrgiebel; Abbruch einer Wohnung und Herstellung einer Ersatzwohnung, Fl. Nr. 392/0, Nebelhornstraße 37, Gmgk. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 06.02.2025 ö beschließend 14

Beschluss (13)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag zum „Abbruch und Neubau des Dachgeschosses mit Dachgaube und Kehrgiebel sowie Abbruch einer Wohnung und Herstellung einer Ersatzwohnung“ auf dem Flurstück 392, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von dem Verbot von Gauben im Bebauungsplan und unter Zustimmung zu einer Abweichung von Pkt. 4.2 OGS (abgeschlepptes Dach) sowie folgender Nebenbestimmung zu erteilen:
  • Der Punkt 4.7 (Dachüberstand am Balkon) der OGS soll durch Umplanung eingehalten werden (Balkontiefe reduzieren oder Dachüberstand vergrößern).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 11:43 Uhr