Bauantrag; Errichtung eines forstwirtschaftlichen Stadels und Lagerplatz mit Holzaufbereitung, Fl.Nr. 3427/1, Ringang, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beratend 16

Beschluss 1 (18)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dass das Vorhaben nur im Rahmen seiner forstwirtschaftlichen Privilegierung und nicht gewerblich genutzt werden darf und diese Maßgabe bei der Zustimmung ergänzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2 (19)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag für die Errichtung eines forstwirtschaftlichen Stadels und Lagerplatz mit Holzaufbereitung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3427/1, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.11 OGS mit folgenden Maßgaben zu erteilen:
  • Bestätigung der forstwirtschaftlichen Privilegierung durch das AELF im weiteren Verfahren
  • Selbstverpflichtung des Bauherrn zu einer angemessenen Beteiligung an den durch den Bau und Betrieb des Stadels verursachten Kosten (Reparatur eventuell entstehender Straßenschäden, Wegeausbau, etc.).
  • Rechtlich bindende (Selbst-)verpflichtung des Bauherrn zur Pflanzung von 20 Bäumen als 
    Streuobstwiese wie in den Plänen dargestellt und dauerhafte fachgerechte Pflege und ggf. 
    Nachpflanzung für die Dauer von 25 Jahren auf dessen Kosten.
  • Möglichst naturnahe, „bewegte“ Böschungsmodellierung.
  • Eine über die forstwirtschaftliche Privilegierung hinausgehende gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.04.2025 11:32 Uhr