Haushaltssatzung
des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 31.077.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 32.150.000
ab.
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf € 21.803.800
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 9.905.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf € 1.604.235
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf € 400.000
festgesetzt.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Marktes Oberstdorf wird auf € 15.163.000
festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
plan des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 15.000.000
festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
- Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
wird auf € 5.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf € 11.900.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf € 8.000.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.2021
MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister