Vollzug der Wassergesetze; Anlagen im 60 m-Bereich eines Gewässer nach Art. 20 BayWG; Unterquerung des Dietersbaches in offener Bauweise im Ortsteil Oberstdorf-Grottenried für die Verlegung von Elektrizitäts- und Telekommunikationsleitungen; Fl.Nr. 3111/2, 3196/2 und 3284/5, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.09.2021 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Maßnahme und beschließt, folgende Einwendungen zu erheben:
- Es ist vor Erlaubniserteilung zumindest eine kurze landschaftspflegerische Stellungnahme von 
  einem Fachbüro einzuholen, ob es zu nachteiligen Auswirkungen auf das sehr nahe gelegene 
  FFH-Gebiet, den Dietersbach und in der Folge auf die Trettach kommen könnte und ob 
  gegebenenfalls ein Eingriff auszugleichen wäre.
- Nachdem es sich um eine mit öffentlichen Geldern geförderte Infrastrukturmaßnahme handelt, 
  sollten die Leitungsrechte verbindlich gesichert werden.
- Während der Bauphase sollte eine baubiologische Begleitung auf die Wahrung der 
  Naturschutzbelange achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 13:55 Uhr