Bauantrag auf Abbruch und Neubau der ehemaligen Hofstelle mit Einbau von insgesamt drei Wohneinheiten, davon zwei Ferienwohnungen; Fl.Nr. 3375/0, Schwand 2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 17.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 17.06.2021 ö beschließend 87

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch und Neubau der ehemaligen Hofstelle mit Einbau von insgesamt drei Wohneinheiten, davon zwei Ferienwohnungen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2  und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS nur zu erteilen, wenn folgende Inhalts- und Nebenbestimmungen eingehalten werden:
  • Nachweis der gesicherten Erschließung (Trinkwasser, Löschwasser, Kanal, Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte), ggf. durch Eintrag ins Grundbuch, vor Erteilung der Baugenehmigung
  • Eintrag einer Erstwohnsitzdienstbarkeit nach Buchstabe „j“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 für die Hauptwohnung
  • Eintrag einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit nach Buchstabe „e“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 für die beiden Ferienwohnungen
  • Eintrag einer Selbstverpflichtung zum Teilungsverzicht nach Buchstabe „g“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 
  • Abschluß eines städtebaulichen Vertrages, mit dem sich der Bauherr grundsätzlich bereit erklärt, sich im Verhältnis zu seiner Nutzung angemessen am Unterhalt der öffentlichen Zufahrtsstraße zu beteiligen 
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen.
  • Selbstverpflichtung, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.08.2021 09:14 Uhr